Konfentionalstrafe

Diskutiere Konfentionalstrafe im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, nach langer, langer verzögerter Bauphase unzähligen Auseinandersetzungen mit unserem Bauträger und jeder Menge Ärger haben wir es nun...

  1. saan71

    saan71

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    Hallo,

    nach langer, langer verzögerter Bauphase unzähligen Auseinandersetzungen mit unserem Bauträger und jeder Menge Ärger haben wir es nun doch geschafft, ein nettes Eigenheim zu bekommen.
    Wir haben in der Bauphase zum Einzug eine Abnahme von Innen vorgenommen und letzte Woche eine Abnahme von Aussen. Wir haben im Vertrag die Fertigstellung zum 31.10.2007 stehen. Die komplette Fertigstellung war jedoch letzte Woche. Wie ist denn hier Ihre Einschätzung über die Chance einer Konfentionalstrafe?
    Wir sind im Dez. eingezogen und haben für die Bezugsfertigkeit 400 Euro bekommen als Strafe für die Verzögerung. Nun von Dez. bis jetzt haben die Aussenanlagen gebraucht.
    Im Vertrag steht:

    Der Verkäufe3r verpflichte sich, den Vertragsgegenstand entsprechen den....... bis spätestens 31.10.2007 bezugs- und schlüsselfertig herzustellen.
    Die Fertigstellung einschließlich der Aussenanlagen muss bis spätestens 31.10.2007 erfolgt sein.

    Für den Fall, dass das Vertragsobjekt aufgrund von Umständen, die der Verkäufer zu vertreten hat, nicht bis spätestens zum 31.10.2007 bezugsfertig hergestllt wird, verpflichtet sich der Verkäufer zu einer Zahlung eines Betrages in Höhe von 1500 Eur für jeden angefangenen Monat.........

    Verzögerungen der Fertigstellung, die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind, z.B. durch höhere Gewalt, Streik, Sonderwünsche des Käufers, jahreszeitlich bedingte Verzögerungen der Aussenanlagen, verlängern die Herstellungsfrist entsprechend....................


    Der Verkäufer ist der Meinung, er müsse uns für die Monate Januar bis Juli nichts mehr bezahlen. Haben wir nach Ihrer Einschätzung hier noch eine Chance, etwas einzufordern? Und falls ja, wieviel?

    Leider steht im Vertrag das Wort Bezugsfertigkeit.

    Wie ist hier ihre Einschätzung?

    Bei den Aussenanlagen war bis Juli folgendes nicht fertig gestellt:
    Zaun, Balkonpflaster, Aussentreppe zum Keller (ungesichert), Kellerschächte etc.

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

    Grüße

    Sandra
     
  2. #2 Stefan61, 09.08.2008
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    Zunächst einmal: Es heißt Konventionalstrafe.

    Es sieht so aus, als seien Sie auf einen Trick hereingefallen: Im wiedergegebenen Vertragstext werden die Bezugsfertigkeit und die Fertigstellung der Außenanlagen zum 31. Oktober 2007 zugesichert.

    Die folgende Passage über die Konventionalstrafe reflektiert jedoch nur auf die Bezugsfertigkeit, nicht auf die Fertigstellung der Außenanlagen. Demnach ist für die verzögerte Fertigstellung der Außenanlagen keine Konventionalstrafe vereinbart.

    Hieraus wiederum folgt, daß Sie höchstens Anspruch auf Schadensersatz nach allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Maßstäben haben. Für den Schaden sind Sie beweispflichtig. Weil sich das deutsche Recht (außer bei Reisen) mit Nichtvermögensschäden schwertut, habe ich wenig Hoffnung für Sie. Wenn Sie unbedingt wollen, suchen Sie einen Anwalt auf, aber das wird möglicherweise mehr kosten als bringen.
     
  3. #3 Baufuchs, 09.08.2008
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  4. #4 MartinB, 10.08.2008
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    Zu deinem gesamten Thema gibt es noch:
    Schadensersatz
    mit
    a.) § 635 BGB entspticht dem kl. nach § 13 Nr.7 Abs.1 VOB/B
    b.) Positive Vertragsverletzung entspricht den Grossen nach § 13 Nr.7 Abs.2 VOB/B
     
Thema: Konfentionalstrafe
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