gemeinsame Hausfinanzierung

Diskutiere gemeinsame Hausfinanzierung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, ich weiß nicht wirklich, ob dieses Thema hier rein passt, aber ich habe da ne Frage. Hoffe auf gute Ideen, Tipps und das mir...

  1. #1 Schafficc, 11.08.2008
    Schafficc

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    Hallo Zusammen,

    ich weiß nicht wirklich, ob dieses Thema hier rein passt, aber ich habe da ne Frage. Hoffe auf gute Ideen, Tipps und das mir jemand helfen kann.

    Also, ich ud meine Freundin haben zusammen vor einem Jahr ein Grundstück gekauft. Beide sind zur Hälfte im Grundbuch eingetragen. Das Grundstück haben wir voll finanziert.
    Jetzt sind wir soweit und möchten das Haus bauen. Das Haus wird ca. 190.000 Euro kosten. 100.000 Euro habe ich aus dem Verkauf "meiner" ETW in der wir beide gewohnt haben, 60.000 habe ich an Eigenkapital und 30.000 hat meine Freundin.
    Wir haben ein gemeinsames Konto von dem alle Kosten für das Haus inklusive der Darlehen abgehen. Auf das Konto zahle ich 900 Euro und meine Freundin 500 Euro, da sie ja nicht so viel verdient.
    Wir beide sind nicht verheiratet. Jetzt meine Frage: Was passiert wenn wir uns trennen. Wem gehört was und wieviel muss jeder dem anderen Zahlen in so einem Fall?

    mfg
    schafficc

    P.S.: Bitte nicht falsch verstehen. Wir sind glücklich zusammen, aber man weiß ja nie. Wir haben auch nicht unbedingt vor im Moment zu heiraten.
     
  2. jman

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    Da Ihr zusammenlebt gilt dies als eheähnliche Gemeinschaft. Ich würde also mal vermuten das es somit genauso wie in der Ehe eine Zugewinngemeinschaft ist. Das heisst also was Ihr zusammen Anschafft das wird auch dann geteilt wenn man sich trennt (50/50).

    An eurer Stelle würde ich das schriftlich Regeln wenn Ihr jetzt schon darüber nachdenkt. Denn nachher wird die Beweislast immer sehr schwer zu erbringen sein.
     
  3. naledi

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    Hallo!

    Mein Freund und ich bauen auch gemeinsam ein Haus und sind in einer ähnlichen Situation wie ihr.
    GEht auf jeden Fall zum Notar und lasst alles vertraglich regeln.
    Das haben wir auch gemacht, sonst gibt es im Trennunsfall Mord u. Todschlag.
    Es gibt soviel, was man beachten muss, woran man als Laie nicht denkt, bzw. was man nicht weiss (z.B. was passiert im Todesfall eines Partners wenn ihr nicht verheiratet seid, erbt der Partner 0.0, steuerliche Aspekte...).
    Also wir sind froh, dass wir alles vertraglich geregelt haben und brauchen uns darüber keine GEdanken mehr zu machen!
     
  4. matula

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    dass bei eheänlichen Gemeinschaften alles geteilt wird ist ja nicht richtig. Das gilt in einer Ehe ebenfalls nicht automatisch. Hier wird ja extrem unterschiedlich viel Geld in die Partnerschaft eingebracht, das hinterher prinzipiell erst einmal weiter dem ursprünglichen Eigentümer zusteht.
    Das Haus wird ja nicht aus gemeinsamen Zugewinn geklauft, sondern zum überweigenden Teil aus dem Vermögen eines Einzelnen.

    Allerdings habt ihr durch die 50/50 Situation im Grundbuch die Verteilung erst einmal notariell für die Zukunft geregelt. Beiden gehört das Grundstück zu 50%, das Haus wird zum Grundstücksbestandteil - damit gilt dafür erst einmal gleiches. D.h. bei Trennung wird prinzipiell erst einmal geteilt - wenn keine Änderung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch eingetragen wird. Du würdest Deiner Freundin damit 80.000 EUR für eine Trennung "schenken".

    Unabhängig vom Grundbuch sind natürlich alle möglichen weiteren Vereinbarungen möglich....

    Z.B.: Das Haus kostet 190.000, Du bringst 160.000 EUR davon....
    Du könntest ja Deiner Freundin ein (zinsloses?) Darlehen in Höhe von 65.000 EUR geben, das Sie zusätzlich zum Eigenkapital in das Haus einbringt/und das incl. Rückzahlungsmodalitäten vertraglich (Notar/Anwalt) festhalten.

    Somit würdet Ihr formal beide 95.000 EUR für das Haus beisteuern - damit passen die tatsächlichen Verhältnisse zur im Grundbuch festgehaltenen Eigentumssituation.

    Falls Ihr euch trennen solltet, hast Du dann in jedem Fall Anspruch auf eine Rückzahlung des Kredites (es besteht also kein Risiko, dass Du Deiner Freundin eine Trennung durch ein 80.000 EUR-Geschenk erst schmackhaft machst. Bei Mrs Marple wurden schon Ehemänner wegen geringerer Lebensversicherungssummen um die Ecke gebracht. :D )
     
  5. #5 theoretiker, 12.08.2008
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    Hallo Schaffic,

    zuerst mal noch gesagt, daß die Aussage von jman absolut verkehrt ist. Erst wenn man verheiratet ist gilt, solange nicht anderes vereinbart wurde die Zugewinngemeinschaft.

    Für Euch würde ich aus dem Bauch heraus empfehlen, daß Deine Freundin Dir die 30tsd EUR als zinsloses Darlehen leiht und dafür "umsonst" dort wohnen kann. Im Falle einer Trennung zahlst Du ihr die 30tsd zurück, abzürlich einer Summe X pro Monat, die dann als Miete abgezogen wird.

    Letztendlich muss man es doch so sehen, daß Du den Löwenanteil des Hauses bezahlen wirst, somit könntest Du bei meinem Vorschlag als alleiniger Eigentümer im Grundbuch stehen. bei so viel geld sollte man die Emotionen aussen vor lassen und ganz klare Fakten schaffen.

    Gruß
    Theoretiker
     
  6. #6 Schafficc, 14.08.2008
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    Dankeschön für die Antworten. Wir werden jetzt wohl den Weg zu einem Notar plnen. Mal gucken was der so sagt. Habt ihr Erfahrungswerte was das so kostet???
    Am Telefon sagte er mir was von einem Beratungsgespräch und dann müsste man weiter sehen.

    mfg
    Schafficc
     
  7. #7 shneapfla, 14.08.2008
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    Wobei so ein Vorschlag beim nicht-im-Grundbuch-Stehenden vermutlich für Irritationen sorgen dürfte - ein Paar, ein Hausbau, aber nur einer von zweien im Grundbuch.

    Ich würde bei finanziell unterschiedlicher Einbringung auch eher den Weg des zinslosen Darlehens gehen und beide eintragen lassen (daß dies im Falle einer Trennung schwieriger/teurer ist als wenn nur einer im Grundbuch steht ist auch klar, aber grundsätzlich geht man ja davon aus, daß die Beziehung noch etwas hält wenn man miteinander baut)...
     
  8. #8 Shai Hulud, 14.08.2008
    Shai Hulud

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    Bitte immer dazu die einfache Frage stellen, um böse Überraschungen zu vermeiden:
    Was kostet das?
    Oder: Wie wollen wir das abrechnen?
     
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