Balkonneubau Entschädig.

Diskutiere Balkonneubau Entschädig. im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Guten Tag, :) ! Wohne in Eigentumswohnung im Erdgeschoss, was schon mal dunkler ist als weiter oben. Nun wollen die Eigentümer der Etagen...

  1. #1 Minerva, 11.08.2008
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    Guten Tag, :) !

    Wohne in Eigentumswohnung im Erdgeschoss, was schon mal dunkler ist als weiter oben. Nun wollen die Eigentümer der Etagen darüber Balkone haben und neu anbauen und brauchen dazu meine Zustimmung.

    Ich möchte das eigentlich überhaupt nicht, da es noch dunkler wird und auch unruhiger im Garten. Natürlich kann ich auch deren Interesse verstehen.

    Nun möchte ich für diese Wertminderung meiner Wohnung eine Entschädigung fordern.
    Gibt es dafür irgendwo irgendwelche Anhaltspunkte oder Richtgrößen????

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank und schöne Grüße, Minerva
     
  2. Julius

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  3. R.B.

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    Da wird der Gutachter vermutlich teurer als die Entschädigung. :D
     
  4. OliS

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    Ich würde mir da die Fragen stellen ->

    1. wie gut komme ich mit den anderen Bewohnern klar
    2. wäre ich bereit Einschränkungen (weniger Licht, evtl. mehr Lärm) hinzunehmen oder riskiere ich lieber Zoff mit den anderen Eigentümern wenn ich es ablehne
    3. wie hoch wäre eine Entschädigung
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 13.08.2008
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    Wie war das doch - bauliche Änderungen können mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden?

    MfG
     
  6. #6 moep3fx, 13.08.2008
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    Nein, Modernisierungen waren das. Wobei auch die Neuschaffung eines Balkones mittlerweile eine Modernisierung darstellt/darstellen kann. (Bsp.: 50m² Wohnung, neuer 120m² Balkon dran=bauliche Veränderung. 50m² Wohnung, neuer 8m² Balkon=Modernisierung)

    Frage:wurde ein entsprechender Beschluss gefasst? wurde er angefochten?
     
  7. #7 Minerva, 13.08.2008
    Minerva

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    Vielen Dank für die Antworten!

    Stimmt das mit der Modernisierung bei z.B. 8m² Balkon? Das kann ich mir gar nicht vorstellen!!??

    Es ist so: Ganz früher waren mal Balkons dran und diese stehen auch noch in der Teilungserklärung. Aber alle Eigentümer haben die Wohnungen ohne Balkon gekauft, also viel später.
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 13.08.2008
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    Häh ...

    ... :confused:
     
  9. Julius

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    Wie?
    Waren die Balkone bereits tatsächlich vorhanden und wurden irgendwann mal abgerissen?
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2008
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    :mauer :mauer :mauer
    Aber ALLE Eigentümer haben die Teilungserklärung gelesen - auch Minerva.
    So what :irre :irre :irre
     
  11. #11 Der Bauberater, 14.08.2008
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    dass wir dagegen sind! :D
     
  12. OliS

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    :confused: :irre
    Wie geht das denn?? Ist was in den Planen vorhanden wie die Teile aussehen sollten / aussahen oder wie war das gedacht?
     
  13. #13 moep3fx, 14.08.2008
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    Na wenn die TE schon Balkone vorsieht, dann brauchts doch eigentlich auch keinen Beschluss mehr. Höchstens noch über die Ausführung, Finanzierung usw.. (Einfache Mehrheit sollte dann genügen). Allerdings könntest Du von den Kosten der Errichtung ausgenommen werden...evtl., ohne genauere Angaben kann ich dazu aber auch nicht mehr sagen.
     
  14. #14 Minerva, 14.08.2008
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    Ja, genau so.
     
  15. #15 Minerva, 14.08.2008
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    Ja.
     
  16. #16 Minerva, 14.08.2008
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    Nicht soo genau.
    Nicht sooo doll schimpfen!
     
  17. #17 moep3fx, 15.08.2008
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    Liebe Minerva,

    der Abriss bestehender Balkone wird zweifelsohne nur nach vorherigem Beschluss der WEG möglich sein. Mögliche Ausnahme wäre eine baurechtliche Anordnung der zuständigen Behörde (hab damit zum Glück noch nichts zu tun gehabt). Gibt es diesen Beschluss? Wie lautet der genaue Wortlaut?
    Gruß moep3fx
     
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