Probleme mit Bauträger Frage zu Ersterschließung

Diskutiere Probleme mit Bauträger Frage zu Ersterschließung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe vor 4 Jahren von einem Bauträger ein Grundstück mit einem Rohbau mit Dach und Fenstern gekauft den ich selbst ausgebaut habe....

  1. #1 POLow6N, 11.08.2008
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    Hallo,

    ich habe vor 4 Jahren von einem Bauträger ein Grundstück mit einem Rohbau mit Dach und Fenstern gekauft den ich selbst ausgebaut habe.


    Im Notarvertrag steht wörtlich: "Die gesamte Ersterschließung des Grundbesitzes ist zu Lasten des Verkäufers; sie ist nach dessen Erklärung noch nicht vollständig abgeschlossen und abgerechnet."

    Jetzt habe ich nach 4 Jahren eine Rechnung bekommen von der Verbandsgemeindeverwaltung:" Endgültiger Beitragsbescheid für die Erschließung des Neubaugebietes"XXXXX" BA in der Ortsgemeinde XXXX"

    Rechnung geht über 800,-€

    Habe es schon freundlich mit dem Bauträger versucht zu klären aber er behauptet der Endgültige Bescheid würde nicht mehr zur Ersterschließung gehören. Jetzt hab ich schon ein wenig gegoogelt aber ich kann nicht wirklich eine Definition finden die mir weiter hilft.

    Kann mir hier jemand weiterhelfen??
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 12.08.2008
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    Der "endgültige Bescheid" ...

    ... gehört definitiv zur Ersterschließung.

    Manche Gemeinden lassen sich halt viel Zeit mit der Abrechnung (ist ja nicht ihr Geld :cool: ).
     
  3. #3 POLow6N, 12.08.2008
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    Davon gehe ich ja auch aus. Bräuchte das aber in einem Paragraphen bzw. einem Urteil, dass man irgendwo nachlesen kann, also Grundlage um das ganze dem Bauträger schriftlich reklamieren zu können.
     
  4. #4 Stefan61, 12.08.2008
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    Selbst in Deutschland finden Sie nicht für jedes Detail einen Paragraphen. Man kann die Sache aber rein logisch lösen. Der Begriff "Ersterschließung" bezieht sich auf die ursprüngliche Erschließung des Gebiets. Hierüber wurde wohl abgerechnet. Nach Jahrzehnten könnten zusätzliche Erschließungsmaßnahmen folgen, für die der BT nicht aufkommen muß.

    Wie wäre es, Sie ließen sich von Ihrer Gemeinde schriftlich bestätigen, daß die Rechnung die Ersterschließung betrifft?
     
  5. #5 POLow6N, 13.08.2008
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    Leider ist unsere Gemeinde sehr Sturr.

    Ich war mit dem Notar Vertrag dort und wollte das sie die Rechnung direkt an den Bauträger schicken aber selbst das wollen die nicht machen.

    Obwohl sie meinen eigentlich hätte ich rechtlich Anspruch von dem Bauträger das Geld zu bekommen, aber sie fordern es von mir, da die die Firma schon kennen und dort schon öfter auf ihr Geld gewartet haben :-(

    Also genau das Problem wo ich jetzt auch habe.
     
  6. #6 Stefan61, 13.08.2008
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    Aber das ist doch nicht der Punkt. Klar, die Gemeinde möchte ihr Geld bald haben. Aber eine Bestätigung, daß es sich um die Ersterschließung handelt, wird die Gemeinde doch wohl herausrücken! Dann stellen Sie den Betrag dem BT in Rechnung, und wenn der nicht zahlt, gehen Sie wie üblich vor: Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid oder Klage.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 13.08.2008
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    Ihre Gemeinde MUSS stur sein. Nahc Gesetz ist der Kostenschuldner, der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung EIGENTÜMER des Grundstücks ist - und das sind SIE.
    Privatrechtliche Verträge wie Ihr Kaufvertrag DÜRFEN die Gemeinde NICHT interessieren!!!!
    Schicken die dem BT die Rechnung, kann der die völlig zu Recht als formal falsch zurückweisen. Warum sollte die Gemeinde den Zirkus auf sich nehmen???

    Sie müssen (erstmal) zahlen.

    MfG
     
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