Recht auf Kopie der Statischen Berechnung bzw. Wärmeschutznachweis?

Diskutiere Recht auf Kopie der Statischen Berechnung bzw. Wärmeschutznachweis? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend allerseits! Wir haben beim Bauträger ein RH gekauft, welches gerade gebaut wird. Jetzt wo der Rohbau fertig ist und wir einen...

  1. Camilo

    Camilo

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    Guten Abend allerseits!

    Wir haben beim Bauträger ein RH gekauft, welches gerade gebaut wird.
    Jetzt wo der Rohbau fertig ist und wir einen unabhägigen Experten mal das Objekt begutachten lassen wollen, ziert sich der Bauleiter ein wenig und deutet dies als Ausdruck von Mistrauen.
    Der Gutachter benötigt für seine Arbeit die Statischen Berechnungen sowie den Wärmeschutznachweis, der Bauträger möchte mir aber keine Kopien geben, sondern hat mir angeboten in seinen Bürozeiten nach vorheriger Anmeldung die Unterlagen einsehen zu können.

    Jetzt meine Frage - habe ich als Käufer grundsätzlich Anspruch auf Kopien dieser Unterlagen? Oder nur dann wenn es ausdrücklich vorher vereinbart wurde?

    Vielen Dank für alle Hinweise im voraus

    Camilo
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 13.08.2008
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  3. Camilo

    Camilo

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    und wie sieht es aus mit der Einsichtnahme?
    Besteht grundsätzlich ein Recht darauf oder das ist das letztendlich sogar noch ein großzügiges ANgebot, dass ich die Unterlagen vor Ort einsehen darf?
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 13.08.2008
    VolkerKugel (†)

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    Das ist eine Grauzone ...

    ... Bauherr ist der BT, der diese Unterlagen bei der Bauaufsicht vorzulegen hat, die die in der Regel aber nur ablegt. Ansonsten hat er sie als Bauherr aufzubewahren.

    Ist im Kaufvertrag nichts dazu vereinbart, ist die Möglichkeit zur Einsichtnahme an und für sich ein "Entgegenkommen".

    Ein seriöser Bauträger würde sich gegen Erstattung der Kopierkosten (da können schon ein paar hundert Seiten zusammenkommen!) sicherlich zur Herausgabe bereit erklären. Er hat ja nix zu verbergen :konfusius .
     
  5. Camilo

    Camilo

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    Ok.
    Ist es denn richtig, dass der Gutachter für den Prüfvorgang die Unterlagen einsehen muss?
    Weil wenn ja, wäre der entscheidende Fehler ja bereits bei Vertragsunterzeichnung geschehen, als wir nicht auf eine entsprechende Klausel bestanden haben....
     
  6. Rene'

    Rene'

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    Wie soll der Gutachter denn sonst den "Ist" mit dem "Soll" - Zustand vergleichen?

    "Soll" ist das was geplant, berechnet (EnEv und Standfestigkeit) und genehmigt worden ist. Woher soll der Gutachter diese Informationen bekommen wenn nicht vom Bauträger?



    Gruß,
    Rene'
     
  7. Camilo

    Camilo

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    Na und wie lässt sich dieses Problem lösen, wenn der BT offenbar keine Kopie rausrückt?
    Aus der Bauakte beim Bauamt besorgen?
     
  8. PeMu

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    Steinheim, B-W, normales RH -> sieht schlecht aus, wird nicht beim Bauamt eingereicht bzw. gelagert.
     
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