Größe Stellplatz

Diskutiere Größe Stellplatz im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, laut GarVo NRW $6 muss ein Stellplatz mind. 5m lang sein und 2,3 m breit. Unser Bauträger unterschreitet diese Maße (4 x 1,95...

  1. #1 runnerz, 14.08.2008
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    Hallo Zusammen,

    laut GarVo NRW $6 muss ein Stellplatz mind. 5m lang sein und 2,3 m breit. Unser Bauträger unterschreitet diese Maße (4 x 1,95 m) und begründet dies damit, dass sich der Stellplatz an einer verkehrberuhigten Strasse befindet. Ist das so? Gibt es da wirklich ein Ausnahme? Wenn ja, wo kann ich die nachlesen.
    Noch zur Info: Der Stellplatz verläuft paralell zur Strasse.
    Danke!

    Viele Grüße, Werner Hampel
     
  2. #2 wasweissich, 14.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    dann ist der ausstiegbereich , auf die verkehrsberuhibte strasse verlegt , und das ist nach meiner einschätzung ausreichend . die länge ist etwas knapp , aber je nach einparksituation kann es zum abstellen eines normalen pkw ausreichen ........
    wie wurde das gemessen ? innerhalb der markierung ? die sollte auch dazu zählen...

    j.p.
     
  3. #3 Der Bauberater, 14.08.2008
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  4. #4 runnerz, 14.08.2008
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    @Der Bauberater: Das mit dem MUSS meine ich auch, doch unser Bauträger sagt, dass es eine Ausnahme gibt, wenn der Stellplatz an einer verkehrsberuhigten Strasse liegt. Doch das muss doch in irgendeiner Verordnung des Landes NRW stehen oder?
     
  5. #5 Der Bauberater, 14.08.2008
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    Das zeigste mir mal bitte!

    Lieber Wasweissich, was ich weiss ist, dass meine Familienkutsche 4,78m lang ist :( --> ziemlich unten
    http://www.autosieger.de/Autokatalog593.html#datenblatt

    deshalb hab ich jetzt mal bei Wiki vorbeigeschaut und da hat der Golf V auch schon 4,20 -->
    http://de.wikipedia.org/wiki/VW_Golf_V

    Bis der dann über die Diagonale rückwärts eingeparkt hat. :mega_lol:
    Ich mache den Wettpaten und fährst beim Gottschalk vor :D
    Gruß
    Peter
     
  6. #6 Der Bauberater, 14.08.2008
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    Wieso,

    zeigt er es Ihnen dann nicht wo es steht? :mad:
     
  7. #7 wasweissich, 14.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    in einer verkehrsberuhigten fläche wird (inwieweit das festgeschrieben ist weiss ich nicht , habe es aber schon iA. der stadtverwaltung gemacht) nur die abstellfläche markiert , wenn ausreichenr platz rechts und links ist , und die autos nicht in reihe stehengibt es auch kein einparkproblem der 6m länge erfordet . eine skizze würde weiterhelfen....
     
  8. #8 Manfred Abt, 14.08.2008
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    Handelt es sich um den privaten nachzuweisenden Stellplatz oder einen Stellplatz im öffentlichen Raum? Garagenverordnung wird wohl kaum ziehen, aber 4 m sind deutlich zu kurz.
     
  9. #9 wasweissich, 14.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    lieber bauberater meine karre ist auch über 4m lang , und an der hauptstrasse mit jeder menge verkehr sind 6m in einer endlosreihe von autos notwendig .

    im verkehrsberuhigten bereich , je nach anordnung der flächen ,stören die 15 cm der stosstange die vorne und hinten über der markierung hängen niemanden....

    j.p.
    dass 4mknapp ist habe ich geschrieben , auf jeder seite 30 cm markierungsstein dazugerechnet ..........:e_smiley_brille02:
     
  10. #10 runnerz, 14.08.2008
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    Den Stellplatz habe ich zusätzlich zum Haus erworben und notariell beglaubigt. Im Notarvertrag steht zu der Größe "ca. 12 qm großer Stellplatz" - also nichts konkretes zu Breite oder Länge.

    Für mich ich als Laie würde ich jetzt in der Landesbauordnung nachsehen und dort gibt es die Garagenverordnung und den Paragraphen 6. Dort wird doch alles geregelt, was die Breite und Länge als Mindestanforderung angeht.

    Alles andere, würde ich jetzt behaupten, ist frei erfunden.

    Vom Bauträger haben wir das nur mündlich mitgeteilt bekommen, haben aber das ganze schriftlich eingefordert.

    Ich wollte nur mal nachfragen, ob jemanden die Verordnung bekannt ist, die besagt, dass die Mindestmasse bei Stellplätzen (laut GarVo §6) an verkehrsberuhigten öffentlichen Strassen nicht gilt bzw. andere Masse gelten.

    Mir geht es in erster Linie um die Breite (jetzt: 1,95 m).

    Danke an Alle!!!

    Viele Grüße, Werner
     
  11. #11 Thomas B, 14.08.2008
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    Mich würde eher die Länge irritieren...denn Deine Karre wird kaum breiter als 1,95 m sein, oder??? Länger als 4,00 m hingegen schon.

    Es ist doch immer wieder lustig, was die BT den "Kunden" für einen Mist erzählen...

    Thomas
     
  12. #12 Der Bauberater, 14.08.2008
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    Theoretisch

    reicht das schon (Golf 1,76m breit, plus Spiegel), wenn keine Pfosten, Bäume, Mäuerchen, Maikäfer, Poller .... im Weg herumstehen.
    Als baurechtlich notwendiger Stellplatz dürfte er nicht durchgehen!

    Am besten finde ich die Berechnung 1,95 m x 4,0 m = ca. 12 qm :bounce:

    STOP:
    privater Stellplatz in der verkehrsberuhigten Zone! :irre
    Gips da nicht vielleicht doch einen Plan oder so??
     
  13. #13 runnerz, 14.08.2008
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    Eins habe ich noch vergessen:

    Auf einer Seite grenzt der Stellplatz direkt an ein privates Grundstück, wo ein Zaun vorhanden ist.
     
  14. #14 Thomas B, 14.08.2008
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    ..womit wir schon mal bei 2,40 m statt 2,30 m wären...

    Aber egal!

    Einen Hinweis könnte die Gemeinde/ Verwaltungsgemeinschaft/ Stadt, in der Sie bauen liefern: Viele haben eine sog. Stellplatzverordnung.

    Aber wozu die ganze Rennerei: Möge doch dieser begnadete Rechner (siehe in
    ) einfach NACHWEISEN, daß seine genannten Infos zutreffend sind. Ganz einfach. Und alle sind glücklich.

    Thomas
     
  15. #15 runnerz, 14.08.2008
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    @Thomas B: Soll das heißen, dass der BT mir den Stellplatz z.B. in 6 x 2 zur Verfügung stellen könnte, das wären ja dann 12 qm. Aber, wie gesagt, mir geht es um die Breite, das sind 1,95 m einfach viel zu schmal!!!!

    Es kann doch nicht sein, dass der BT einfach so mit den Massen rumspielen kann, ohne eine Verordnung einhalten zu müssen, denn dann könnte er, rein theoretisch mir einen Stellplatz mit den Massen 12 x 1 bauen.
     
  16. #16 Stefan61, 14.08.2008
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    Andere Meinung: Die von Ihnen erwähnten "Verordnungen" sind unmittelbar nur für das öffentliche Baurecht relevant. Hier geht es aber um einen privatrechtlichen Vertrag. Sie haben den Fehler gemacht, sich vom BT etwas unterjubeln zu lassen, statt einen genauen Vertrag zu verlangen, in dem die Stellplatzgröße fixiert ist. Und jetzt rufen Sie nach "Verordnungen".
     
  17. #17 Thomas B, 14.08.2008
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    Erstens...

    ganz kurz dazu: Glaube ich nicht, daßdas niemanden stört, wenn der Po des Autos 15 cm in den öffentlichen Straßenraum ragt. Könnte vor allem dann interessant werden, wenn mal einer aneckt! Zudem: so genau kann nun wirklich niemand einparken. Da werden aus den (rechnerischen) 15 cm schnell mal 30 cm!


    Zweitens:
    wohl kaum! Der Stellplatz muß schlicht und einfach mit der Stellplatzsatzung konform gehen. Bitte beim BT einfach den Nachweis erbitten (fordern!!!), daß die von ihm geplanten 1,95 x 4,00 m mit der örtlichen Stellplatzsatzung (sofern es eine solche gibt!) im Einklang stehen. (wobei natürlich 2,00 x 6,00 immernoch besser wären als 1,95 x 4,00m!).

    Warum sollte der BH jetzt von Pntius zu pilatus rennen und sich durch den Behördendschungel kämpfen um die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des BT abzuklären?? Er soll den Nachweis bringen. Und Ende.

    Thomas
     
  18. #18 Thomas B, 14.08.2008
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    Veto!

    Wie kömmt er denn da darauf!

    Der BT verkauft ihm einen Stellplatz. Dieser Stellplatz soll 12 m² haben (also z.B. 2,40 x 5,00 m!).

    Nun plant der BT aber 1,95 x 4,00 m (=7,80 m²).

    Ergo: Das ist nicht i.O.! So einfach ist das.

    Der Bauherr möchte sich nun einfach wappnen/ aufmunitionieren um dem BT nicht nackig und bar jeden Wissens entgegentreten zu können.

    Zudem: Ich muß doch in einem Vertrag die St.pl.-Größe nicht unbedingt fixieren (klar...besser wäre es!), denn der "Stellplatz" muß eben gewissen Anforderungen gerecht werden um ein solcher zu sein. Sonst ist eben kein Stellplatz.

    Thomas
     
  19. #19 runnerz, 14.08.2008
    runnerz

    runnerz

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    Danke Thomas B, ich hätte es nicht besser formulieren können.
     
  20. #20 wasweissich, 14.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    thomas
    warst du schonmal in einer verkehrsberuhigten zone ?

    das kann ich so unterschreiben.
    Zudem: Ich muß doch in einem Vertrag die St.pl.-Größe nicht unbedingt fixieren (klar...besser wäre es!), denn der "Stellplatz" muß eben gewissen Anforderungen gerecht werden um ein solcher zu sein. Sonst ist eben kein Stellplatz.

    wenn die beruhigte verkehrsfläche dem BT gehört , und der stellplatz durch eine farbige pflasterung abgesetzt ist (wovon ich ausgehe) ist ein beharren auf 12m² buntem pflaster albern.(ahnliche fälle habe ich oft genug erlebt)
    eine skizze oder ein foto würde das rätselraten beenden , denn es kann sich durchaus um eine ausreichend grosse parkfläche handeln , die durch ein 1,95x4 dunkles rechteck markiert ist.

    j.p.
    ich will runnerz seine 12m² nicht absprechen , aber ich habe solche warum ist der rote pflasterstreifen nicht bis zur grenze gelegt , so ist mein grundstück jetzt kleiner oft genug erlebt .
    und der bauträger wird schon 12m² messen können..... denke ich
     
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