Größe Stellplatz

Diskutiere Größe Stellplatz im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; @Wasweissich: Die verkehrsberuhigte Strasse direkt angrenzend an unseren Stellplatz gehört der Stadt, ist also öffentlich und gehört nicht dem BT....

  1. #21 runnerz, 14.08.2008
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    @Wasweissich: Die verkehrsberuhigte Strasse direkt angrenzend an unseren Stellplatz gehört der Stadt, ist also öffentlich und gehört nicht dem BT. Es exisitiert als Abgrenzung zur Strasse nur ein Randstein. Die einzelnen Stellplätze, die praralell zur Strasse verlaufen liegen hintereinander (4 Stück) und sind alle mit 1,95 m gleich breit (aber zur Zeit noch unterschiedlich lang). Ein davon haben wir. Die restlichen 3 sind noch gar nicht verkauft, also sind wir die ersten, die sich damit rumschlagen müssen.

    Ich bin mal gespannt, mit welchem Nachweis unser BT kommt, damit er die 1,95 x 4 m begründet.

    Eine NRW Verordnung dazu habe ich, wie gesagt, noch nicht gefunden, die dem BT solche Masse zulassen würden.
     
  2. #22 wasweissich, 14.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ja das ist mal ne info:bounce:

    1,95 plus randstein(10?) sollte zum abstellen reichen , in der beruhigten zone sollte aussteigen rechts vor dem einparken kein problem sein. und dann als fahrer aussteigen sollte auch funktionieren , ohne dass die tür abgefahren wird.........

    ca2x6m ist auch als stellplatz zu gebrauchen , ist das ding dann halt zu kurz geraten.......... aber da kann man was dran machen.....

    denkt
    j.p.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2008
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    Ich würde mal ganz anders rangehen. Und zwar pagmatisch, nicht über irgendwelche ier gar nicht greifenden Verordnungen.
    Weg 1) Die Bauordnung.
    Ich gehe davon aus, dass es sich um en baurechtlich notwendigen Einstellplatz handelt. Da hat bei den Abmessungen also die Bauordnung ein bis zwei Worte mitzureden. Da müsste der BT also erstmal die Konformität mit der Baugenehmigung nachweisen, denn in der müssten die Stellplätze (wenn die Bauordner nicht gepannt haben oder eingelullt wurden) VERMASST sein.
    Weg 2) Die Gebrauchstauglichkeit
    Wenn ich mir vorstelle, ich solle unseren T4 auf einer Stellfläche von 1,95 * 4,oo m einparken mit einem Zaun direkt nebendran, dann muss ich sagen - geht nicht. Der T4 hat 2,20 m über die Spiegel, der T5 sogar 2,25 m.
    Der T5 würde also, wenn der rechte Spiegel am Zaun kuschelt, 30 cm in den Verkehrsraum hineinragen.:yikes
    Und selbst mit angelegten Ohren ist der rd. 1.95 m breit.
    Und jeder Mittelklasse-Pampersbomber ist heute 4,80 m und länger. Wenn da also 4 * 4,oo = 16 m zur Verfügung stehen und da 3 Autos parken, ist der Parkraum schlicht voll.
    Also eine zugesichte Eigenschaft (Parkplatz) ist nicht sicher vorhanden = Mangel.
    Es kann ja wohl keiner erwarten, dass Sie sich Schumi-like mit den Nachbarn ein Rennen um den letzten freien Stellplatz liefern oder Ihre Frau anrufen und den Platz freihält.

    MfG
     
  4. #24 Thomas B, 14.08.2008
    Thomas B

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    Nö!

    Ein "normaler" Ford Focus mißt schlappe 1.70 in der Breite. Selbst wenn ich direkt an der öffentlichen Verkehrsfläche parke, verbleiben dem Beifahrer nur gerade 25 cm zum Tür öffnen. In der Thgeorie.

    Die Länge dieser Nobelkarosse beträgt stolze 4,15 - 4,65 m. Da wird es bei 4,00 m Stellplatzlänge schon sehr knapp.

    Es sieht doch wohl so aus, daß sich der BT einfach vertan hat. Laßt uns keine Wissenschaft daraus machen: Das paßt so nicht. Weder hinten noch vorne, noch an den Seiten.

    Der BT muß einfach nachweisen, daß der Stellplatz die zugesagten Eigenschaften hat (Möglichkeit ein Kfz zu parken). Kann er dies, ist gut. Kann er aber nicht. Also ist nicht gut.

    Und damit Pasta!

    Thomas
     
  5. #25 Thomas B, 14.08.2008
    Thomas B

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    Süüüß. Und der Beifahrer stirbt den Hungertod im Auto....oder krabbelt elegant zur Fahrertür raus. Watt'n Blödsinn...

    Thomas
     
  6. #26 wasweissich, 14.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    thomas , wenn du lesen würdest , was da steht , würdest du es wahrscheinlich verstehen.......

    zitat:
    in der beruhigten zone sollte aussteigen rechts vor dem einparken kein problem sein

    lesen hilft , und dass du nicht weiss was eine verkehrsberuhigte zone ist finde ich schade .

    sicher soll der bauträger dafür sorgen dass der zusätzliche parkplatz genutzt werden kann ..........
     
  7. #27 runnerz, 15.08.2008
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    @Ralf

    Was ist, wenn die Baugenehmigung, dir ja wohl durch die Stadt erfolgte, die Masse von 1,95 x 4 m beinhaltet hat und so auch genehmigt wurde, d.h. der BT konnte dann die Stellplätze auch so, wie von ihm geplant, bauen?

    Würde dann diese Genehmigung über der Landesverordnung stehen?
     
  8. #28 runnerz, 15.08.2008
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    Hier könnt Ihr Euch ein Bild von der Situation vor Ort machen, vielleicht wird dann einiges klarer:

    [​IMG]
     
  9. #29 Thomas B, 15.08.2008
    Thomas B

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    Was Du nicht so alles weißt, was ich weiß ...oder auch nicht:shades

    Ralf hatte es ja auch schon angedeutet (mit seinen Beispielen für Kfz-Größen). Bitte hier mal nachlesen. 1,95 m sind halt zu wenig...daß Du als Gala-Bauer das nicht checkst...schade eigentlich....:winken

    Nett.....kauft Euch alle einfach kleinere Autos. Das eingesparte Geld schenkt Ihr dann dem BT.

    Ich verstehe die ganze Situation, auch hier im Forum, nicht!

    Lassen wir mal die Breite außer acht (wasweisich z.B. kennt nur Autos, die ca. 1,50 m breit sind...). 4,00 m Länge langen lange nicht. Selbst wenn man sich ein Auto von lediglich 3,80 m gönnt...wie will man da einparken. Das geht halt nicht. Stellt da Eure Fahrräder ab. Oder macht das zu einer privaten Partyzone. Oder was weiß ich. Keine Ahnung. Als Kfz-Stellplatz taugt das halt nicht. Wie oft noch?!

    Thomas
     
  10. #30 Der Bauberater, 15.08.2008
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  11. #31 Thomas B, 15.08.2008
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    Einen hab' ich noch....

    ...dient aber eher der Belustigung: Laßt doch bei einem Ortstermin den netten Bauträger auf den Parkplatz einparken (Grundvoraussetzung: er darf nicht mit einem Smart, einer Ente oder einem Mini vorfahren und der vordere und der hintere Parkplatz sollten -zur Erhöhung des Spaßfaktors- bereits besetzt sein).

    Schafft er es ohne, daß die anderen Autos Schaden nehmen....alle Achtung:konfusius.

    Fährt der BT einen Hummer: :respekt

    Ansonsten würde ich mal die letzte Rate um einen nicht unerheblichen Betrag kürzen. Vielleicht fördert dies das verständnis des BT....:deal

    Ein Wahnsinn ist das...:irre

    Thomas
     
  12. #32 alex2008, 16.08.2008
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    wenn ich das Foto sehe kriege ich das kalte Grausen. Dass ist keine Planung das ist M U R K S
    Man beachte den vorderen Stellplatz rechts und den Masten ...

    vielleicht ein Platz für den hier:
    http://www.de.vtl.piaggio.com/m500.htm
     
  13. #33 wasweissich, 16.08.2008
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    wasweissich Gast

    wenn man(ich) das bild jetzt sieht , kann man(ich) nur sagen , ein elend

    aus meiner erfahrung kenne ich in beruhigten zonen durchaus andere situationen , auf die ich mich bezogen habe , weil die beschreibung von runnerz es am anfang durchaus zuliess .

    thomasB hat mir einige male das wort auf dem monitor (im munde) , ich war auch nicht besser....... (richtig lesen hätte er trotzdem sollen:bounce:)

    http://de.wikipedia.org/wiki/Friedenspfeife
    auch wenn rauchen nicht gesund ist

    j.p.

    p.s.
    das ding mit dem licht mast ist schon klasse .
     
  14. #34 Thomas B, 17.08.2008
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    Also gut wasweissich...vetragen wir uns wieder....:winken

    Grüßla

    Thomas
     
  15. #35 runnerz, 18.08.2008
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    Also, wenn ich das nochmal zusammenfasse, dann spricht im Moment nichts dagegen, dass der BT nachbessern muss, oder?

    Seine Masse von 1,95 x 4 m sind wohl kaum haltbar.

    Ich bin jedenfalls gespannt, was da von ihm kommt.
     
  16. #36 Thomas B, 18.08.2008
    Thomas B

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    Meines Erachtens muß er nachbessern. Oder, wenn er dies nicht kann, würde ich eine Teilrückabwicklung des Vetrages wollen (bitte...keine Ahnung wie das geht....wenn's soweit kommt, geht's zum RA!), in dem der bezahlte Stellplatz wieder rückvergütet wird, da er ja ein solcher nicht ist....aber das ist Thema für einen Baurechtler!

    Gruß

    Thomas

    PS: Halte uns unbedingt auf dem Laufenden...
     
  17. #37 runnerz, 22.08.2008
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    Wir haben heute folgende Unterlagen von unserem BT bekommen, die die Größe von 1,95 x 4 m als Stellplatzgröße rechtfertigen sollen.

    Er bezieht sich auf RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen).
    Dort heisst es auf Seite 78 Punkt 6.1.5 Park- und Ladeflächen im Straßenraum:
    ...
    Grenzen Parkflächen an Pflanzbeete, Geh- oder Radwege, so sind bei Schräg- oder Senkrechtaufstellung die Breite ü des Überhangstreifens (vgl. Tabelle 22) und bei Längsaufstellung Breitenzuschläge für das Öffnen von Wagentüren zu beachten (0,75m).

    In der Tabelle heisst es bei "Längsaufstellung", also zutreffend für unseren Stellplatz:

    Breite des Parkstands b [m]: 2.00
    Straßenfrontlänge l [m]: beim Einparken vorwärts: 6,70; beim Einparken rückwarts: 5,70 bzw. 5,20 (Durchschnittswert ohne Markierung)

    Die Frage ist halt: Ist diese Richtlinie für uns zuständig, d.h. wird hier nicht der öffentliche Park- und Laderaum beschrieben. Wir haben einen privaten Stellplatz notariell erworben.

    Ich blicke da echt nicht mehr durch. Was gilt denn jetzt bei uns: Die RASt 06 oder die GarVo des Landes NRW?:mauer

    Viele Grüße, runnerz
     
  18. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo,
    wenn sich der BT schon selber auf die RASt bezieht, soll er danach bauen und Ihr seid aus dem Schneider (und die Parkplätze deutlich größer).

    Grüße
    Klaus
     
  19. Julius

    Julius

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    Genau:

    Nach dieser Regelung müßte er ja einen Stellplatz von mindestens 2,75m auf 5,7m bereitstellen.

    wie möchte er damit diese Briefmarke von unter 8m² rechtfertigen???
     
  20. #40 wasweissich, 23.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    2,75 braucht er beim längsstellplatz nicht .aber je schmaler das ding wird , um so länger muss es werden.......12 - 13m² wäre mal ne aktion

    j.p.
     
Thema: Größe Stellplatz
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