Entwässerung als Baulast ?

Diskutiere Entwässerung als Baulast ? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wenn als Baulast bei einem Reihenendhaus folgendes im Baulastenverzeichnis eingetragen ist: Auf dem Grundstück ist ein Kanal zur...

  1. #1 feivelmaus67, 14.08.2008
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    Hallo,

    wenn als Baulast bei einem Reihenendhaus folgendes im Baulastenverzeichnis eingetragen ist:

    Auf dem Grundstück ist ein Kanal zur Entwässerung benachbarter Grundstücke verlegt und durch Grunddienstbarkeit/Baulast gesichert.

    Es geht um die Entwässerung des Regenwassers. Das Grundstück ist ansonsten real geteilt.
    Welche Nachteile entstünden mir daraus bei einem Kauf?

    Gruß
    Michael
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 14.08.2008
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    Das sind übliche (und notwendige) Baulasten bei Reihenhäusern.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 15.08.2008
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    Stimmt so nicht, Volker
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    Sie lassen eine Leitung über Ihr Grundstück zu, die andere nutzen, ist die verstopft, kaputt oder so, wird Ihr Grundstück aufgebudddelt. Hier sind weitere Regelungen zur Sicherung Ihrer Rechte (und Pflichten) notwendig.
    Und auch RH kann man einzeln entwässern. Kost bloss mehr.

    MfG
     
  4. #4 feivelmaus67, 15.08.2008
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    Hallo

    das hatte ich mich auch gefragt, vor allem aber über die Kostenfrage und wo gebuddelt wird. Ich fände es nicht lustig, wenn so eine Leitung unter der befestigten Terrasse läuft und ich die Kosten alleine tragen muss.

    Der Eigentümer hat noch nicht auf meine Rückfrage geantwortet. Bisher lief alles reibungslos, der Notarvertrag war schon unterschriftsreif, als ihm dann noch diese Baulast eingefallen ist.

    Gruß
    Michael
     
  5. #5 Der Bauberater, 15.08.2008
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    Darauf wird es aber hinauslaufen, Sie zahlen die Rep. für evtl. Leitungen der Anderen, nur weil der Bauherr Kanalanschlüsse sparen wollte! :wow
    Gruß
    Peter
     
  6. jman

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    Das klingt schon mal nicht so toll. Am besten du guckst erstmal noch beim Baulastenverzeichnis vorbei und schaust mal in die Akten.
    Vielleicht ist ja noch anderes eingetragen, was Ihm bis jetzt noch nicht eingefallen ist.
     
  7. #7 feivelmaus67, 15.08.2008
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    Hallo

    schon getan und beim Bauamt angerufen. Die Grundstücke sind zwar real geteilt, aber der Herr vom Bauamt meinte, es gäbe eine sog. "Vereinigungsbaulast" d.h. nach HBO seien die Grundstücke einzeln zu sehen.
    Damit wären alle Abwehrrechte der Nachbarn vertan, d.h. als Beispiel meinte er, wenn mein Nachbar eine große Gartenhütte hinstellt, hätte ich keine Rechte dagegen vorzugehen, weil es baurechtlich als ein Grundstück gilt.
    Dies müsse vertraglich geregelt sein!

    Gruß
    Michael
     
  8. #8 feivelmaus67, 15.08.2008
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    ach ja, noch eines...er meinte wohl, es gäbe keine Verträge und jeder könne machen was er will. Auf der einen Seite gut für mich, da ich auch keinen Einschränkungen unterliege, auf der anderen Seite......
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 15.08.2008
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    Eine Vereinigungsbaulast ...

    ... wird in der Regel aus 3 Gründen eingetragen:
    1. weil´s sonst bei den Mittelhäusern mit GRZ und GFZ nicht klappt.
    2. weil dann zwischen den RHs keine Brandwände erforderlich sind.
    3. weil das Gesamtvorhaben mit einem Bauantrag "erschlagen" werden kann.

    Wenn ich das richtig verstanden habe (... unter der Terrasse ...), geht´s hier um die Entwässeung der hinteren Dachflächen.
    Zur Sammelleitung quer durch alle Grundstücke gibt´s nur 2 Alternativen:
    1. bei jedem Haus unter die Bodenplatte
    (geht meist nicht wg. mangelndem Gefälle, außerdem kommt man nie mehr dran).
    2. bei jedem Haus unter der Kellerdecke
    (den Aufschrei möchte ich hören).

    Der BT ist natürlich doof. Baulasten gehören gleich mit in den Kaufvertrag und dazu die notwendige Erläuterung :konfusius .
     
  10. #10 feivelmaus67, 15.08.2008
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    Hallo

    es geht nicht um einen BT, ich kaufe ein Reiheneckhaus als letztes von 6 Häusern gebraucht BJ2001.
    Erst jetzt fiel dem Eigentümer die Regenwasserentwässerung ein und möchte die im Notarvertrag aufführen.
    Ich glaube schon, dass er die nicht absichtlich unterschlagen hat, wie er mir auch im Notarvertrag anderweitige Zusicherung macht (keine Feuchte im Keller bisher etc., weil ich es so wollte), ohne sich zu streuben.

    1. GRZ könnte wohl sein, da die anderen Häuser im Gebiet überwiegend alle 1 1/2 geschossig sind und diese hier 2 1/2 geschossig. Außerdem sind sie rechtwinklig zur Strasse, d.h. nur das Endhaus, welches ich kaufen möchte, liegt direkt an der Strasse.
    2. Die Wände zur Strasse sind 30er Ytong und zum Nachbarn 20er Ytong mit 4 cm Schallschutz
    3. Wahrscheinlich, nur eigentlich ziemlich blödsinnig, das Grundstück real zu teilen, wenn es dann doch wieder per Baulast zusammengeführt wird. Im Grundbuch steht zu den ganzen Lasten etc. nichts.

    Wo die Leitungen genau liegen, weiss ich nicht, dass habe ich beim Eigentümer angefragt. Eben in der Hoffnung, dass sie nicht unter Terrasse oder Gartenhaus liegen, obwohl der sicher nicht so blöd sein wird, genau auf der Leitung sein Gartenhaus zu gebaut zu haben. Die Terrassen liegen alle gleich, da die 6 Häuser alle gleich angelegt sind.

    Zusammenfassend ist dieses Vorgehen wohl als üblich zu bezeichnen und man könnte sich nur überlegen, ob man durch das Nachträgliche Herauskommen dieser Baulast nicht doch den Preis noch nach unten drücken sollte, da es sicher eine gewisse Wertminderung darstellt.

    Gruß
    Michael
     
  11. #11 feivelmaus67, 15.08.2008
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    Hallo zusammen

    also, das Thema Entwässerung ist so zu verstehen:

    Die Entwässerung ist generell getrennt! Nur hinten zur Gartenseite gibt es ja auch Fallrohre, deren Entwässerung NICHT nach vorne zur Bodenplatte läuft, sondern deren Entwässerung ist per Baulast so geregelt, dass diese hinterm Haus durch alle Gärten in den Straßenkanal läuft. Das macht m.E. ja auch Sinn, denn es geht ja nur so. Einen Einblick ins Lastenverzeichnis werde ich aber doch mal nehmen, denn die tel. Auskünfte sind ja nicht verbindlich.

    Gruß
    Michael
     
  12. #12 feivelmaus67, 15.08.2008
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    so und nun die AUfklärung zur Vereinigungsbaulast:

    Es gibt zwei Buchgrundstücke, die nebeneinander liegen. Auf dem einen Buchgrundstück stehen die Reihenhäuser und auf dem anderen, direkt daneben, die Stellplätze.
    In einem solchen Fall ist eine Vereinigungsbaulast wohl zwingend vorgeschrieben.

    Gruß
    Michael
     
  13. DK_Net

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    Keine Panik ! - lassen Sie sich hier nicht verückt machen.

    Eine Grundlast ist nicht schlimmes und kommt häufig vor.
    Das heißt nur, daß Sie ein Kanalrohr dulden müssen, was durch Ihr Grundstück läuft. Wenns mal verstopft ist, wird das vom nächsten Revisionsschacht aus durchgespült. Aufgraben ist in den seltesten Fällen notwendig.

    Die Wartungs- oder Störungskosten werden normalerweise anteilig von allen Nutzern getragen. Das wird in der Regel vom Notor so im Kaufvertrag eingetragen.

    Da die Kanalverläufe meist an den Grundstücksrändern verlaufen, gibt es auch selten ein Platzproblem, das z.B. durch das Anlagen eines Pools entstehen könnte. Bei der Bepflanzung sollte man evtl. Rücksicht auf Kanalrohre nehmen.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 15.08.2008
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    Dem Inschenör ist nix zu schwör - oer wie?
    @ feivelmaus
    1) Was Sie und der Verkäufer in den Vertrag reinschreiben, bindet NUR sie beide. Für die NACHBARN bedeutet das gar nichts. Wenn also bisher keine vertragliche Regelung zu den Pflichten aus der Leitung bestehen, kann die NUR einvernehmlich mit ALLEN Eigentümern getroffen werden.
    Gips ne Regelung, sind Sie an die gebunden.
    2) Sammelleitungen laufen fast ausnahmslos recht dicht an der Gebäuefront (und damit unter der Terrasse) entlang. Alles andere würde unsinnige Rohrführungen ergeben!
    3) Gründe, um an eine Leitung von OBEN ran zu müssen
    Undichtigkeit
    Einwurzelung
    Verstopfung, die nicht gefräst werden kann
    Mangel aus der Verlegung
    Änderung der Strassenkanäle
    Sicher nichts, was alle Tage vorkommt - aber auch nichts, das so häufig ist wie das Meeting zwischen Reinhold Messner und nem Yeti
    ***
    Was geregelt ist, kann kein Problem mehr sein.

    MfG
     
  15. #15 feivelmaus67, 15.08.2008
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    Hallo und vielen Dank,

    na, dann steht der Vertragsunterzeichnung nix mehr im Wege. Nächste Woche ist es soweit!

    Gruß
    Michael
     
  16. DK_Net

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    Mein Aussage bezog sich natürlich auf das Eintragen einer Dienstbarkeit beim Grundstückkauf. Nur zu diesem Zeitpunkt kann man verbindlich Regeln für die Dienstbarkeitsnehmer festsetzten.
    Für den Fragensteller ist der genaue Text der bestehenden Dienstbarkeit genau zu prüfen. Bei mir und meinen Nachbarn ist dort die Wartung und Reparatur genau geregelt. Nachträglich wird wohl niemand Änderungen zu seinem Nachteil akzeptieren.
     
  17. #17 feivelmaus67, 21.08.2008
    feivelmaus67

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    heute habe ich den Auszug aus dem Baulastenverzeichnis bekommen.

    dort sind für alle 13 Grundstücke (Westen 6 RH, Mitte Stellplätze, Osten 6 RH) eine Baulast eingetragen:

    "Die in dem Kartenauszug dargestellten Grundstücke ...... werden so beurteilt, als wenn sie zusammen ein Buchgrundstück im Sinne des §2(19) HBO darstellten"

    Sonst steht nichts drin.

    Wie dem auch sei, ich denke die Baulast war ja sicher eine Auflage zur Bebauung und wenn die alle Grundstücke haben, sehe ich nichts was dagegen spricht, oder etwa doch???

    Gruß
    Michael
     
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