Kellerwand freilegen

Diskutiere Kellerwand freilegen im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Mit welchen Kosten muß man so ca. rechnen, wenn man eine 11m lange Kellerwand 2,5m tief ausbaggern lässt. Die Wand ist frei zugänglich (auch...

  1. #1 Guido4711, 15.08.2008
    Guido4711

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    Mit welchen Kosten muß man so ca. rechnen, wenn man eine 11m lange Kellerwand 2,5m tief ausbaggern lässt.

    Die Wand ist frei zugänglich (auch mit großem Gerät) und vor der Wand wurde die Baugrube mit Füllkies verfüllt, Erde hat einen hohen Lehmanteil ohne weitere Besonderheiten.
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Aushub in einem Stück ??? ... dann im schlimmsten Fall
    mit den kompletten Abrisskosten samt Neuaufbau (!)

    Stichworte dafür: Grundbruch & freilegen von Kellerwänden abschnittsweise (!)
     
  3. #3 Guido4711, 16.08.2008
    Guido4711

    Guido4711

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    Ich vermute auch, dass man das ganze in Abschnitten machen muß. Hierzu würde ich aber dann mal einen Statiker fragen, damit dieser konkrete Abschnitte vorgibt.

    Aber welche Kosten kommen denn für die Erdarbeiten pi mal Daumen auf mich zu, wenn wir jetzt mal fiktiv von 4 Abschnitten ausgehen.

    Hinweis: Ziel der Arbeiten ist eine Noppenbahn vor die Isolierung der Kellerwand zu bringen.
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ist die Abdichtung beschädigt oder wozu soll die Noppenbahn dahin?
     
  5. #5 Guido4711, 16.08.2008
    Guido4711

    Guido4711

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    Derzeitiger Aufbau der Wand:
    gemauerte Wand
    Bitumen Dickbeschichtung
    Perimeterdämmung
    Füllmaterial


    Nach den heftigen Regengüssen der letzten Tage ist nun die Kellerwand auf ganzer Länge feucht ca. von 1m unter Geländeoberkante bis 1,5m unter Geländeoberkante feucht. (Bohren eines Loches in die Wand, ca. 8cm tief, brachte nur feuchtes Gestein zum Vorschein.)


    Nun wurde mir gesagt, dass vor die Perimeterdämmung eigentlich noch eine Noppenbahn gehört, die dann auch vor aufstauendem Sickerwasser, etc. schützt.
     
  6. Eric

    Eric

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    War jetzt ein Witz, oder ?

    Ich lach mich schlapp, da legt einer einen Keller rundum frei, um die offensichtlich nicht funktionsfähige KMB mit einer Noppenbahn gegen aufstauendes Sickerwasser zu ertüchtigen ? :bounce::bounce:

    Ich würde da 2 Flaschen 4711 im Rundgang ums Haus mit der Sprühflasche verteilen. Aber schön gleichmäßig, sonst hilfts nicht.
     
  7. #7 Guido4711, 16.08.2008
    Guido4711

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    Wurde mir, wie gesagt erstmal so vorgeschlagen. Und wenn ich mir das hier anschaue, sieht das für mich als Laien gar nicht so falsch aus.

    Deine (Eric) Antwort verstehe ich aber so, dass ich (alternativ oder zusätzlich) die KMB sanieren muß. Richtig?

    Die Kosten für das Ausgraben sind aber vermutlich ein nicht zu vernachlässigender Punkt, oder?
     
  8. Eric

    Eric

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    War also kein Witz.

    Und wo steht im Link, daß die Noppenbahn von Dörken eine Abdichtung und das dann auch noch gegen den Lastfall 6 nach DIN 18 195 sein soll ?

    Da steht: Schutz- und Drainagesystem.

    Geschützt werden soll die Abdichtung gegen Beschädigung beim Anfüllen mit Erdreich. Bräuchtest Du aber nicht, weil die Perimeterdämmung bereits schützt. Wäre nur bei Verfüllung mit bindigem Boden erforderlich. Aber wer macht das?

    Drainiert werden soll mit einer Noppenbahn, damit das Niederschlagswasser vertikal vor der Wand schneller zu einer zusätzlich vorhandenen Ringdrainage am Fuß der Kelleraußenwand gelangt. Du hast dort aber keine Drainageleitung, jedenfalls keine funktionsfähige, weil a) nicht erwähnt und b) bei vorhandener Drainageleitung kein aufstauendes Sickerwasser vorhanden sein dürfte.

    Also fehlen bereits die Anwendungsvoraussetzungen der Dörken-Noppenbahn.

    Die Abdichtung ist die KMB auf der Kelleraußenwand und nicht die Noppenbahn. Die Abdichtung funktioniert nach Deiner Schilderung nicht. Also muß die erneuert werden > alles von vorne und nix wirkungsloses davor setzen.

    Gibt es noch Gewährleistungsansprüche gegen die Firma, die die Abdichtung mit KMB ausgeführt hat bzw. einen Objektüberwacher?

    Denn: Das wird sehr teuer.
     
  9. #9 Guido4711, 16.08.2008
    Guido4711

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    OK, ich sehe schon, so einfach ist das alles nicht :(

    Der Vertrag (übrigens nicht nach VOB) für dieses Schlüsselfertige Haus sieht eine Grantie vor, die noch nicht abgelaufen ist. Desweiteren steht im Vertrag:

    - Verfüllung der Arbeitsräume mit Füllkies
    - Ringdrainage aus flexiblem Drainrohr in Pumpensumpf (dort ist allerdings noch nie ein Tropfen Wasser angekommen)
    - Feuchtigkeitssperre nach Din 18195 Teil 5 mit Dickbeschichtung
    - Anbringung einer Perimeterdämmung

    (Soweit ich das nach einigen Jahren noch beurteilen kann, wurde das so gemacht. Ob das ganze auch gewissenhaft gemacht wurde, kann ich nicht sagen.)

    Was mich wundert ist, dass die Feuchtigkeit nicht im Bereich bis 1m über dem Fußboden auftritt. Da der Arbeitsraum ja mit Füllkies verfüllt wurde, müßte da ja wenigstens auch gut versickern und dann im unteren Wandbereich eindringen, oder sehe ich das jetzt falsch?

    PS: Was konkret heißt teuer. Reden wir über 500, 1000, 5000, 10000 Euro?
     
  10. mls

    mls Bauexpertenforum

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    aufgraben kostet evtl. knapp 5 tsd

    wasserwege sind schädigungs- u. zeitabhängig .. vielleicht hast
    du in 2 jahren e. komplett nasse wand?

    der technische klimbim ist momentan wohl das geringste problem )* - zuerst
    mach dir mal klar, was du machen musst, um nicht auf den kosten sitzen
    zu bleiben... früher oder später bist du bei e. baurechtler.


    )* d.h. nicht, dass du das alleine stemmst. offensichtlich ist
    ziemlich viel vermurkst .. hol dir e. (öbuv) sv für mw/beton/abdichtung o.ä.
     
  11. Robby

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    NA hier ist ja ziemlich alles falsch...

    Dränanlage dann DIN 18195-4 genehmigt und regelgerecht ausgeführt wage ich nach der Schilderung und dem Wohnort zu bezweifeln.

    DIN 18195 - 5 regelt Abdichtung auf horizontalen und schwach geneigten Flächen z.B. Balkone

    Gibt es noch Ansprüche?

    Die Instandsezung sehe ich genauso zweifelhaft wie Eric, vor allem da ja ein Schuz der ABdichtung entsprechend DIN 18195 - 10 durch die Perimeterdämmung erfolg ist


    GAnz klar, hier klemmt es irgendwo anders
     
  12. Robby

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    Noch ergänzend

    wer erzählt solchen Unfug das eine Noppenbahn vor Feuchte schützt also eine Abdichtung darstellt?

    Ich rate mal? Der AN? :mauer
     
  13. #13 Guido4711, 16.08.2008
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    Was meinst Du mit genehmigt?

    Prima, steht da aber wirklich so. Die Frage ist, von welcher DIN geht ein Richter in diesem Fall als geschuldet aus?

    War ein Vorschlag des Bauunternehmers. Da er aber nicht in die Gänge gekommen ist, habe ich mich gefragt, über wieviel Geld wir eigentlich reden und ob es sich lohnt das Prozesskostenrisiko inkl. die Beanspruchung meiner Nerven zu riskieren. Bin eigentlich nicht zu wild auf einen Rechtsstreit, aber auch nicht bereit 5 TEUR + Material zu zahlen.

    Die Frage ist natürlich auch, wie ich das ganze später vor Gericht beweisen kann. Die Regenfälle liegen nun ca. 2-3 Wochen zurück, die Bohrung, welche feuchtes GEsteinsmehl gezeigt hat, ist auch schon was her.
     
  14. Robby

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    Geschuldet ist eine Abdichtung gegen (scheinbar) aufstauendes Sickerwasser! Die wird geregelt in DIN 18195 - 6!!!!

    Beweisen durch ein Gutachten wie MLS oben schon geschrieben hat und die Noppenbahn macht das nicht besser!

    5 K instandsetzungskosten sind weg wie nix ;)

    Der Richter geht davon aus was der Gerichts SV sagt und er dem folgt. Damit dieser keinen Unfug schreibt braucht es ein Privatgutachten und einen Fachanwalt für Baurecht.

    Ich sag ja hier klemmts an einigen Ecken und die Noppenbahn kann da mal gar nix dran ändern.

    Soweit ich weiß werden Dränanlagen mit Wasserableitung ins öffentliche Kanalnetz im Kreis HS nicht genehmigt ....
     
  15. Robby

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    Beweisen: weil es schon ein paar Tage zurückliegt? Ich brauch hierfür kein Gesteinsmehl
     
  16. #16 Guido4711, 16.08.2008
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    OK, das bedeutet, ich brauche als erstes ein Gutachten. Wenn das so aus fällt, wie ich derzeit vermute, brauche ich dann einen RA.

    Verstehe ich es richtig, dass das Gutachten zum einen feststellen soll, warum Feuchtigkeit eindringt und zum anderen eine Sanierungsmethode "vorschlägt"?

    Was kostet denn so ein Gutachten?
     
  17. #17 Guido4711, 16.08.2008
    Guido4711

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    Nachtrag: Drainung ist so weit mir bekannt hier zulässig (ich kläre das aber mal bei der Stadt). Das Haus liegt zwar ganz in der Nähe von Heinsberg, aber nicht genau in Heinsberg.

    Warum ist eigentlich Teil6 geschuldet und nicht Teil4 ?
     
  18. Robby

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    Kommt auf die Arbeitszeit an...

    und was man vereinbart... üblich sind Kosten zwischen 75.- und 130.- + Fahrtkosten und Auslagen.
     
  19. Robby

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    Weil Teil 4 keine Dränanlage benötigt? Oder bei vorhandener und Regelgerechter Dränanlage Teil 6 zu Teil 4 wird
     
  20. #20 Torsten Stodenb, 16.08.2008
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    Wenn Du krank bist, zieh' in ein Holzhaus. Wenn das nicht hilft, geh' zum Arzt. (schwed. Sprichwort)
    Dass etwas nicht in Ordnung ist, kann ein Gutachter im Jetztzustand feststellen, aber noch nicht mit Sicherheit, woran es genau liegt. Dazu müsste nämlich tatsächlich ausgegraben werden, so dass man einen Streifen Kellerwand möglichst an der nassesten Stelle komplett bis knapp unter die Bodenplatte frei sehen kann.

    Denn bei der Ausbreitung der Nässe glaube ich nicht an hundert Lücken in der Dickbeschichtung. Wenn diese nicht ganz "vergessen" wurde, dann vermute ich aus eigener leidvoller Erfahrung etwas anderes:

    1. Die Drainage ist verstopft und muss durchspült werden, und zwar möglichst einmal jährlich. Dazu braucht man ein Revisionsrohr (oder zwei) bis über Oberkante Boden (mit Klappe), evtl. nur leicht mit Kies abgedeckt, durch das man die Spülung regelmäßig durchführt. Natürlich muss die Drainage auch ans Regenwassersystem angeschlossen sein.

    2. Jedoch sollte die Wand ja selbst bei Stauwasser eigentlich nicht durchfeuchten. Guckt man auf die freigelegte Kellerwand, dann sieht man, dass die Wand auf der leicht überstehenden Bodenplatte steht. Dieser Innenwinkel ist kritisch, weil sich dort das Wasser zuerst und am längsten staut. Oft wird versäumt, die Dickbeschichtung ordentlich um die Oberkante der Bodenplatte herum und bis knapp unter die Unterkante zu führen! Dann löst sich am Beginn der Dickbeschichtung dieselbe auf Grund der Durchfeuchtung des Bodenplattenrandes (passiert nur, wenn dieser nicht trocken gehalten wird), weil die Anhaftung im Laufe der zeit aufgelöst wird.
    Der Streifen Dickbeschichtung auf der vorspringenden Oberkante der Bodenplatte löst sich ab. Wenn dann auch noch die Horizontalabdichtung zwischen Bodenplatte und Wand fehlen sollte, gibt es eine Überschwemmung auf Raten. Bei starken Regengüssen gibt es größere Raten.
    Auch wenn die Dickbeschichtung ordentlich bis unter die Unterkante gezogen worden sein sollte, kann sie sich aber auch dort ablösen, wenn versäumt wurde, diese Unterkante als Tropfkante auszubilden, so dass kein Wasser um die Ecke unter die Unterkante und damit an den Rand der Dickbeschichtung kriechen kann.

    Ich würde mir also zunächst ein Privatgutachten einholen und dann die Beseitigung der Mängel verlangen. Mit Fristsetzung von 4 Wochen. Ist bis dahin nichts Befriedigendes passiert, gibt es eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung und ggf. Ersatzvornahme, aber das würde ich bereits einen Anwalt machen lassen.
     
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