Rechnung für Erdarbeiten

Diskutiere Rechnung für Erdarbeiten im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Wir bauen 'schlüsselfertig' auf einem 622m² großem Grundstück. Am 7.8.08 begannen die Erdarbeiten. Heute bekommen wir die Rechnung und waren...

  1. #1 Bauherrenfrau, 15.08.2008
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    Wir bauen 'schlüsselfertig' auf einem 622m² großem Grundstück. Am 7.8.08 begannen die Erdarbeiten. Heute bekommen wir die Rechnung und waren geschockt. Statt den erwarteten 2500,- Euro für 'Verdichtetes Kiesbett (bei Haus ohne Keller)' ist dieser Posten nun 8268,00 € netto. Bei der Besprechung wurden wir darauf hingewiesen, dass schlechtestenfalls ein unterirdischer Graben auf unserem Grundstück verläuft, dies war bei einem Nachbargrundstück auch so. Bei den Arbeiten wurden sogar 2 Wassergräben in ca. 3m Tiefe entdeckt (einen haben wir selbst gesehen). Die Rechnungsposition für o.g. lautet: Sandplattenerstellung für Garage und Haus inkl. Füllsandlieferung, Einbau, fachgerechter Verdichtung und anschl. Planum 612,0 cbm abzügl. Anteil d.GU 230 qm x 0,40 = 92,0 cmb'. Unser Anteil 520,0 cbm a 15,90 € = 8268,-€. Das Grundmaß Haus, Garage und Anbau beträgt 180 m². Der eine Wassergraben verläuft unter dem Haus der andere nur unter der Garage. Die Erdbaufirma können wir erst am Montag erreichen. Da wir keine Ahnung haben wüssten wir gerne, ob es vorstellbar ist, dass die Arbeiten in diesem Umfang erforderlich waren.
     
  2. #2 wasweissich, 15.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    von wem habt ihr denn das grundstück gekauft ?
     
  3. #3 Bauherrenfrau, 15.08.2008
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    Das Grundstück liegt auf einer ehemalige Wiese, die als Bauland vom Besitzer über eine Grundstücksgesellschaft verkauft wurde.
     
  4. #4 igraine22002, 16.08.2008
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    hallo

    das ist ja echt doof. wir bauen auch grade. wir haben das grundstück erst gekauft und danach das bodengutachten machen lassen. da wir angst hatten vor dem schlimmsten fall, daß man auf pfahlgründung bauen muß, was wohl mal eben 20000 euro kosten kann, sprachen wir den grundstücksvertriebler auf unsere sorgen an. er sagte, das sei bisher nur einmal vorgekommen in dem gebiet. das hat dann die grundstücksgesellschaft sich mit dem bauherren geteilt.versucht doch eure grundstücksgesellschaft darauf anzusprechen, was sie dazu sagen. vielleicht sind sie kulant.

    liebe grüße anni
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 16.08.2008
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    WIe wurde denn der Auftrag erteilt?
    Machma Loch, wir blechen dann
    oder nach Angebot??
    Wenn nach Angebot, dann ist das mit der höheren Rechnung nicht ganz so einfach.
    Ich würde zum RA und zum eigenen Fachmann raten
     
  6. #6 Bauherrenfrau, 16.08.2008
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    Das ist eine gute Idee, allerdings sehe ich da keine große Chance. Interessant wäre für uns erstmal, ob die Höhe der Kosten überhaupt nachvollziehbar ist.
     
  7. #7 MoRüBe, 16.08.2008
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    MoRüBe Gast

    Ja, Preis ist nachvollziehbar...

    ... und nu? Wer ist denn eigentlich auf den Trichter gekommen, 3m tief zu buddeln?
     
  8. #8 Bauherrenfrau, 16.08.2008
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    Ja, der Auftrag lief nach dem Motto 'Machma Loch, wir blechen dann'. Die Firma wurde von unserem Bauunternehmen beauftragt und hat sich vor Ort den Auftrag von uns gegenzeichnen lassen. Tja, was haben wir da eigentlich unterschrieben??? Blöd, wenn man zu vertrauensseelig ist. Das sollten wir eigentlich gelernt haben, dass beim Hausbau jeder nur 'unser Bestes' will. Wenn es erforderlich war, damit uns das Haus nicht in ein paar Jahren absackt und der Preis laut MoRüBe nachvollziehbar ist, dann ist nur sehr ärgerlich, dass wir vorher nicht darauf hingewiesen wurden und die Rechnung einfach lapidar zugeschickt wurde von wegen jetzt zahlt mal eben schlappe 12.000 €. Wir werden uns Montag gleich mal mit der Bauleiterin und der Erdbaufirma in Verbindung setzen.
     
  9. #9 Bauherrenfrau, 16.08.2008
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    Ja, der Auftrag lief nach dem Motto 'Machma Loch, wir blechen dann'. Die Firma wurde von unserem Bauunternehmen beauftragt und hat sich vor Ort den Auftrag von uns gegenzeichnen lassen. Tja, was haben wir da eigentlich unterschrieben??? Blöd, wenn man zu vertrauensseelig ist. Das sollten wir eigentlich gelernt haben, dass beim Hausbau jeder nur 'unser Bestes' will. Wenn es erforderlich war, damit uns das Haus nicht in ein paar Jahren absackt und der Preis laut MoRüBe nachvollziehbar ist, dann ist nur sehr ärgerlich, dass wir vorher nicht darauf hingewiesen wurden und die Rechnung einfach lapidar zugeschickt wurde von wegen jetzt zahlt mal eben schlappe 12.000 €. Wir werden uns Montag gleich mal mit der Bauleiterin und der Erdbaufirma in Verbindung setzen, warum sie so tief gegraben haben.
     
  10. juwido

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    Meine Glaskugel sagt mir gerade, das die den Auftrag hatten, zu graben, bis fester Grund kommt... Ort: Moorrege ... Baugrundgutachten war, wenn ich's recht verstehe auch nicht nötig, da die Baufirma das Gebiet schon kennt ... "Bohren währe gut, gleich ausbuddeln ist besser" - (Stimmt möglicherweise sogar)
     
  11. #11 Bauherrenfrau, 16.08.2008
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    Ja, kann man denken, dass sie bis auf den Grund graben sollten, war aber nie die Rede davon. Es gibt auch ein Bodengutachten. An vier Punkten wurde gebohrt und aufgrund dieses Gutachtens wurde uns nichts davon gesagt, dass es Probleme geben könnte. Alles etwas seltsam, sind schon sehr gespannt auf die Argumentation. Könnt ihr euch vorstellen, dass es etwas bringt hier notfalls einen Anwalt zu bemühen?
     
  12. #12 wasweissich, 17.08.2008
    wasweissich

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    wenn nach einem bodengutachten (wer hat es beauftragt) von 2500 die rede war (schriftlich?) dann kann ein anwalt schon helfen...........

    j.p.

    ist aber kein guter start für schlüsselfertig........
     
  13. #13 MoRüBe, 17.08.2008
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    MoRüBe Gast

    Problem "Schlüsselfertig"...

    ... wird sein, mit dem Zusatz "... laut Bau- und Lieferbeschreibung". Und ich wette da steht auch drin: Mutterboden bis 30 cm abtragen und seitlich zur weiteren Verwendung durch den Bauherrn lagern, oder so ähnlich. Da kannste manchen Kunden 3 mal sagen, Tiefbaupreise werden erst nach Bodensondierung und Angebot genannt. Nee, dat wollnse nich hören, Auftrag wech. Der "schlüsselfertige" Anbieter, der hat das doch mit drin, dat brauchen wir nich. Ach ja, und der Preis is doch so günstich bekommste dann zu hören, :mauer:mauer:mauer
     
  14. juwido

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    So ein Vertragswerk hat juristiche und baufachliche Aspekte.
    Der Anwalt findet sicher unklare Formulierungen, ggf. mögliche formale Fehler u.s.w., aber ob in baufachlicher Hinsicht die beschriebenen Leistungen sinnvoll und vollständig sind, da ist Bau-Fachwissen von Nöten.
    (Im konkreten Fall: Dem Vertrag kann man nicht unbedingt ansehen, welche Gründung der Bodenplatte hier tatsächlich erforderlich und sinnvoll ist. Irgendwo im Vertrag gibt's sicher 'ne Klausel zu technisch notwendigen oder gewünschten Änderungen oder so....)

    juwido
     
  15. #15 wasweissich, 17.08.2008
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    wasweissich Gast

    wer geschickt schreibt , bleibt........
     
  16. #16 Shai Hulud, 17.08.2008
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    Und alle ungeschickten Bauunternehmer sind schon lange insolvent.
     
  17. #17 wasweissich, 17.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nein

    das nicht , denn es gibt auch noch die AG , welche sich von einem schwammigen text mit sieben hintertüren nicht blenden lassen.........

    ist immer nur ärgerlich wenn der günstige schlüsselfertigbau am ende mehr kostet , wie ein reel beschriebener.........

    j.p.
     
  18. #18 Bauherrenfrau, 17.08.2008
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    Es gibt KEIN schriftliches Angebot. Die geschätzten Kosten von 2.500,-€ wurden unverbindlich in einer Liste vom GU als Baunebenkosten für 'Verdichtetes Kiesbett bei Haus ohne Keller' genannt. Die Erdbaufirma wurde vom GU beauftragt. Am Tag des Auswinkelns haben wir uns zum ersten mal gesehen und die Situation vor Ort besprochen. Der Erdbaumensch sagte uns, dass er KEINE Angaben zu den Kosten machen kann (auch nicht geschätzte), da die Kosten erst im nachhinein feststehen. Unser Problem ist ja, dass wir nicht nachvollziehen können, was die ganze Angelegenheit sooo teuer gemacht hat (8.268,-€ netto). Nur die beiden Gräben? Sind dafür 612 cbm Füllsand nötig (der Anteil unseres GU sind nur 92 cbm entspricht 40 cm Füllboden, der im Leistungsumfang enthalten ist).
     
  19. #19 Stefan61, 17.08.2008
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    Eines darf man als Bauherr (oder dessen Frau) nie machen: Aufträge vergeben, ohne daß der Preis vorher feststeht. Der Preis mag ein Festpreis oder ein Einheitspreis sein, aus dem sich der Rechnungsbetrag gemäß Aufmaß ergibt, das ist weniger wichtig.

    Aber stets ist darauf zu achten, daß mit den Arbeiten keinesfalls vor Fixierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen begonnen wird. Sonst wird es unverhältnismäßig teuer.

    Trösten Sie sich: Vor 20 Jahren habe ich das auch nicht gewußt und entsprechend Lehrgeld bezahlt. Viele Handwerker machen mit dieser Wissenslücke der Bauherrn ihr eigentliches Geschäft.
     
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