WVS -Platten ESP 0/35 120mm Ok? EnEV 2007/2009

Diskutiere WVS -Platten ESP 0/35 120mm Ok? EnEV 2007/2009 im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und würde mich sehr freuen ,wenn mir hier jemand etwas sagen könnte zu folgendem: Wir sind eine WEG....

  1. Carola

    Carola

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    Hallo zusammen,
    ich bin neu hier im Forum und würde mich sehr freuen ,wenn mir hier jemand etwas sagen könnte zu folgendem:

    Wir sind eine WEG.
    Unser Haus soll gedämmt werden mittels WVS .
    Wir hatten 2 Angebote dazu vorliegen,eines nannte 14cm ESP 0/35 Platten,
    Ein weiterer Anbieter nur 14 cm ohne weitere Angaben.

    Dieser Anbieter hat jetzt durch unsere Hausverwaltung den Auftrag bekommen,bevor wir die neuen Angebote gesehen haben(lange Geschichte)

    Nun ,da wir die Unterlagen haben ,mußten wir feststellen das die Firma jetzt mit 12 cm ESP 0/35 arbeitet.

    Frage-weiß jemand wie hoch der Preisunterschied zwischen den beiden Platten liegen könnte? Wie könnte ich das in Erfahrung bringen ?

    Wer weiß wie die Vorschrieften laut EnEV derzeit sind und evt. sogar schon wie sie bei der neuen EnEV 2009/5 sein werden.

    Bin über jede Info sehr Dankbar...
    Mfg Carola (Laie)
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Preisdifferenz?
    Je nach Hersteller...als Richtschnur grob 2,- €/qm Mehrpreis für die Platten.

    Ob die 12cm ausreichen ist schwer zu sagen. Dazu müsste man den Wandaufbau kennen. Meine Glaskugel sagt, "reicht aus", aber vielleicht kannst Du uns ja noch Details liefern.
    Allein die Platten kommen auf einen U-Wert von 0,28 (die 140er kämen auf 0,24).
    Je nach Wandaufbau wird der U-Wert also irgendwo unter den o.g. Werten liegen.

    Für die EnEV2007 ist das ausreichend.
    Wenn ich mich richtig erinnere, dann soll in der EnEV2009 der Wert auf 0,24 festgelegt werden. Das müßte ich jetzt aber nachschauen. Dann würde sich die neue Dämmung im Grenzbereich bewegen, je nachdem wie der U-Wert der vorhandenen Wand ist.

    Gruß
    Ralf
     
  3. Carola

    Carola

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    Erwähnte ich schon das ich absoluter Laie bin? Keine Ahnung was für ein Wert unser Haus hat....
    Also es wurde ca 1965 gebaut,ich weiß nur das wir oberhalb der Fenster einen Betonring haben .Die Wohnung ist auf jeden Fall extrem kalt...

    Danke für die Infos,werde das bestimmt noch rausbekommen.
    Aber grenzwertig wäre schon mal gut.
    schöne Grüße
    Carola
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 18.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Für die Maßnahme MÜSSTE ja eine Nachweis erstellt worden sein, der die Einhaltung der EnEV beweist.
    Wenn der eingehalten wird - was soll dann der Rest?
    MfG
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Wie soll ich das nur verstehen?:confused:

    Gruß
    Ralf
     
  6. Carola

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    Hallo Ralf,
    ich brauche diese Infos,da ich mich gerade im "Kampf gegen unsere Hausverwaltung" befinde.
    Ist eine längerere Geschichte-kurz:
    Unsere HV hat den Auftrag zur Wd unseres Hauses vergeben bevor wir die neuen Angebote der 2 dafür in Frage kommenden Firmen hatten.
    Wir sind mit der Entscheidung nicht einverstanden,da wir den Eindruck haben daß da "gemauschelt" wurde.
    Wir sind bei dem Beschluss zur Wd von 14cm 0/35 ESP ausgegangen,jetzt wurde hinter unserem Rücken beschlossen(v.d.Hv)das 12cm ESP 0/35 eingesetzt werden.
    Das Mitbewerber -Angebot setzt 14cm ESP 0/35 ein und bietet insgesamt mehr Leistungen an.
    Dadurch waren die Angebote nicht direkt vergleichbar.
    Scheinbar wurde jetzt nur auf den Endpreis geschaut und beschlossen das die Firma, die 12cm....und weniger Leistung anbietet günstiger ist.
    Wir versuchen uns jetzt dagegen zu wehren ,deshalb wäre grenzwertig schon gut....
    Ich brauche jetzt Agumente/Erklärungen um auch meine Nachbarn davon überzeugen zu können,daß hier nicht wirklich in unserem Interesse gehandelt wurde.
    Gruß Carola
     
  7. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Der Verwalter hat da gar nichts zu "beschließen", sondern muß die Beschlüsse, welche die Eigentümerversammlung aufgestellt hat, umsetzen.

    Was also wurde genau beschlossen (bitte im Wortlaut)?

    Leider sind die Beschlüsse oft windelweich (und übertragen dem Verwalter damit Befugnbisse, die ihm eigentlich nicht zustehen) oder das Protokoll (vom Verwalter erstellt) stimmt nicht mit dem bekundeten Willen der Eigentümer überein.

    Dann muß z.B. umgehend angefochten werden!

    Was sagt denn der Verwaltungsbeirat dazu?
     
  8. Carola

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    Hallo Julius,
    Danke für die Meinung.Hier unser Beschluss:
    Alle Giebel-und Vorderfassadenflächen werden mittels WVS gedämmt.Die Arbeiten sollen möglichst noch in diesem Jahr durchgeführt werden.Der Auftrag wird durch die Verwaltung in Absprache mit Herrn XY erteilt,nachdem entsprechende Ortstermine durchgeführt wurden und alle Detailfragen geklärt sind.Die Finanzierung erfolgt über den Etat........

    Leider ist wohl so ein Beschluss windelweich....
    Es steht kein Wert zu der Wd,dann weiß ich nicht wie man das mit den Detailfragen auslegen kann....mit wem geklärt?
    Also mit uns hat man nicht geklärt,daß jetzt 12cm ESP 0/35 benutzt werden.
    Im Mitbewerber Angebot war von 14 cm ESP 0/35 die Rede.Die andere Firma gab nur 14 cm ohne Wert an.....
    Die Firma Ba die jetzt den Auftrag hat schafft die gesammte Ausführung in diesem Jahr nicht, daher sind es jetzt 2 Bauabschnitte.....die Mitbewerber hätten es geschafft.

    Firma Ba hat auch gesagt,das sie den unteren Teil unseres Hauses nicht dämmt,sondern nur anpaßt ("Gewebeeinbettung glattspachteln und mit Herbosil im Farbton nach Wahl streichen")---dieser Teil heißt Garagen +Eingang/ Treppenhaus.

    Die Mitbewerber hätten es komplett gedämmt....wäre für mich logischer....

    Alle Fristen zum anfechten /Einspruch sind wohl schon abgelaufen.....wir wurden ja solange hingehalten mit dem Versand der Unterlagen.....

    Beirat????? Ich glaube so etwas existiert bei uns nicht.....vielleicht ist das Herr XY ,der leider noch ca. 12 Tage im Urlaub ist.

    Sieht nicht so gut aus ,oder????
     
  9. Carola

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    Hallo R.Dühlmeyer,
    ist Dummheit wirklich nicht zu besiegen? Was heißt für die Maßnahme müßte ein Nachweis erstellt worden sein? Ein Bausachverständiger erwähnt dies ebenfalls in seiner Empfehlung, aber unsere HV hatte niemanden dafür beauftragt.Jetzt ist die große Frage "wie kommen wir aus dieser Dummheit wieder raus"?
    Kann man tatsächlich einen Auftrag stornieren, um dann ordnungsgemäß wieder "neu" anzufangen? Wie sieht daß ,das Gesetzt.....?
    Habe nur noch eine Woche bis zur Eigentühmerversammlung....also bitte auch den "Dummen" helfen..Gruß Carola
     
  10. #10 VolkerKugel (†), 24.08.2008
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    Man könnte ...

    ... einen Energieberater/Architekt suchen, der sich auf die Schnelle das Haus anschaut und ein Angebot für Beratung, Ausschreibung (und Bauleitung) abgibt, das Ihr dann auf der Eigentümerversammlung (mit den Argumenten die er Euch nach Ortsbesichtigung dazu liefert) zur Beschlussfassung stellt.

    Iss natürlich ein bisschen knapp jetzt ...
     
  11. Carola

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    Hallo Volker,
    Danke!!! werde mal schauen ,ob ich einen Energieberater auf die schnelle finde....bißlang habe ich mit der Hilfe anderer Leute wircklich Glück!!!!!
    Mfg Carola
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 24.08.2008
    VolkerKugel (†)

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  13. Eric

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    Angeboten hat der Unternehmer 14 cm WDVS. Er bingt an 12 cm WDVS.

    Wäre zu fragen, was von der Verwalterin beauftragt wurde. Verwalterin ist insoweit auskunftspflichtig und muß das Auftragsschreiben vorlegen. Wurde 14cm beauftragt, dann sind die 12 cm ein Mangel und dies unabhängig davon, daß nach der ENEV derzeit noch 12 cm ausreichen. Folge: Alles runter bzw., wenn das noch geht, 2 cm zusätzlich anbringen.

    Hat die Verwalterin nur 12 cm WDVS beauftragt: Dann wäre die Verwalterin zu fragen, warum sie von der Ausschreibung mit den zukunftorientierten, derzeit aber noch nicht gültigen, 14 cm abgewichen ist und ob sie auch das Konkurenzunternehmen um ein Alternativangebot befragt hat. Zu fragen wäre weiterhin, warum die Verwalterin keinen Berater hinzugezogen hat und wie sie jetzt offenbar dazu kommt, Wärmebrücken einbauen zu lassen.

    Angebote dann gegebenenfalls nochmals gegenüberstellen und durch einen Fachmann bewerten lassen.

    Wenn die Verwalterin dann Mist gemacht hat, dann ist sie, selbst wenn die Auftragsvergabe als solche ordnungsgemäß gelaufen ist ( nach Rücksprache mit Herrn XY ) und keine Kungelei vorliegen sollte, schadensersatzpflichtig.

    Ansatzpunkte wären dann: Keine ordnungsgemäßes Auswahlverfahlen, keine ordnungsgemäße Angebotswertung, keine vollständige Ausschreibung ( Wärmebrückenproblematik ).
     
  14. Carola

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    Hallo Erik,
    vielen Dank!!!Die Verwalterin hat eigenmächtig entschlossen 12 cm zu benutzen nachdem der Vorschlag vom Unternehmer kam, damit die Dämmung "sich dem Dach des Hauses besser anpaßt".
    Wir konnten aber schon in Erfahrung bringen, daß es durchaus Möglichkeiten gibt 14cm im Bereich des Dachvorstandes anzuschrägen.
    Was sie EnEV angeht, wenn es jetzt noch ausreicht, könnte sich aber nächstes Jahr das Problem stellen ,das dann 14 cm notwendig sind....da das ganze in 2 Bauabschnitten umgesetzt werden soll (von der HV beschlossen) könnte es doch passieren ,daß wir im 1 Bauabschnitt 12 cm bekommen (obwohl uns 14cm lieber wären) und unsere Nachbarn die erst im nächstem Jahr dran sind ,lieber 12 cm hätten,damit die Fenster nicht zu tief liegen....dann doch 14cm bekommen und wir alle kräftig draufzahlen ,da wohl kein Festpreis ausgehandelt wurde.
    Zu den Wärmebrücken...
    Da 2 Wohnungen mit Schimmelproblemen zu tun haben, wir nur minimal, unsere Nachbarin hat eine total verschimmelte W. /jeder Raum ist davon betroffen/derzeit nicht bewohnbar, ....frage mich mich ob es zu verantworten ist, das Treppenhaus auszusparen....?...denke ,das wir dann dort die kälteste Wand haben...Bin zwar Laie , aber ist es nicht so, das die Raumfeuchtigkeit sich dann dort sammelt...?...und damit die Schimmelprobleme nur verlagert..?
    Ich denke, daß unsere HV mist gemacht hat,aber davon müßen wir noch unsere Nachbarn überzeugen...Wenn die HV tatsachlich schadensersatzpflichtig ist...hätten wir doch gute Chancen da wieder rauszu kommen...Danke nochmal...
    Wir informieren uns jetzt mal bei einem Verein für Haus /Wohnungsbesitzer ,mal schauen was wir im laufe der Woche noch erfahren können...
    Gruß Carola
     
  15. Eric

    Eric

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    Fragen über Fragen.

    Also gegebenenfalls, falls nicht ohnehin bereits vorgesehen, weiteren TOP " WDVS " ansetzen lassen und all diese Frage in der in dieser Woche anstehenden Wohnungseigentümerversammlung erörtern und darüber einen Beschluß fassen lassen.

    Beschluß könnte bei unbefriedigendem Ausgang der Befragung der Verwalterin lauten:

    Es soll ein Planer/ Gutachter ( sinnvollerweise von der WEG namentlich vorgeben ) beauftragt werden, der überprüfen soll,

    1. ob das, was beauftragt und derzeit ausgeführt wird, den Vorgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft und der ENEV entspricht, insbesondere ob bei der derzeitigen Ausführung Wärmebrücken zu erwarten sind und ob die bereits vorhandene Feuchtigkeits- und Schimmelproblematik in den beiden Wohnungen Nr. X und Nr. Y des Aufteilungsplans mit den beauftragten Arbeiten zuverlässig beseitigt wird;

    2. ob das Vergabeverfahren und die Beauftragung des Unternehmers X ordnungsgemäß durchgeführt wurde und zwar im Hinblick auf die Angebotswertung, die Reduzierung der Dämmstärke von 14 cm auf 12 cm, die Kostensicherheit des erteilten Zuschlags

    usw, usw.

    Als Laie sollte man einen Fachmann in die Versammlung mitnehmen. Die Rede war doch davon, daß bereits ein Sachverständiger vor Ort tätig war, der Bedenken gegen die derzeitige Ausführung erhoben hat. Den nochmals eine Ortsbesichtigung durchführen lassen und die Schwachpunkte dann in der Versammlung vortragen lassen.
     
  16. Carola

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    Danke Erik, werde ich versuchen....
     
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