Brandschutz im Sturzbereich/ WDVS

Diskutiere Brandschutz im Sturzbereich/ WDVS im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Jetzt hab ich mal eine Frage: Wo steht das MUSS für die Brandschutzausführung mit Trog/ MF bei EPS-WDVS? Also abgesehen von den Zulassungen für...

  1. #1 Herr Nilsson, 18.08.2008
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    Jetzt hab ich mal eine Frage:
    Wo steht das MUSS für die Brandschutzausführung mit Trog/ MF bei EPS-WDVS? Also abgesehen von den Zulassungen für die Systeme, meine eher so LBO? Kanns in der LBO NRW nicht finden!
    Gab schon mal so ein Thema (aus 2003), aber da wurde lediglich um Zulassungen diskutiert.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 18.08.2008
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    Anforderungen an Wände/Wandbaustoffe. Ggf die DV zur LBO mit lesen.
     
  3. #3 Herr Nilsson, 18.08.2008
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    Haben Sie zufällig einen Link oder so? Ich habe nur die "normale" LBO, und da finde ich nichts. Man könnte natürlich an zig Stellen ansetzen, und sagen dass § 29 Absatz 3 z.B. sowas fordert (...."Brandausbreitung verhindern"), oder die Forderung nach einer Zulassung (in der es dann wieder steht), aber explizit "ÜBER FENSTERSTÜRZEN MUSS BEI >100mm EIN BRANDSCHTUZSTREIFEN HIN", gibts sowas?
     
  4. #4 midnight, 18.08.2008
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    mittlerweile ist es so das bei einigen systemen der brandschutzstreifen ab 2. geschoß ringsrum laufen muß.:biggthumpup:
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 18.08.2008
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    Ich frage mich da immer ...

    ... wer eigentlich diese Anforderungen aufgrund welcher Erkenntnisse festlegt.

    Ich kenne selbst da nur einen Fall:
    RMH Baujahr 1999 mit 120 mmm EPS WLG 040 - kein Brandschutzstreifen.
    Zimmerbrand im EG - Zimmer ausgebrannt - Scheiben gesprungen.
    Fassade völlig von Rauch und Schmier versaut.
    Aber: EPS völlig ok - nix abgetropft. Neue Farbe drauf und gut war´s.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 18.08.2008
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    Für Niedersachsen z.B.
    http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/niedersachsen_recht.cgi?chosenIndex=Dummy_nv_6&xid=173016,39
    in Verbindung mit
    http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/niedersachsen_recht.cgi?chosenIndex=Dummy_nv_6&xid=172549,8
    @ midnight
    DAS ist ein Spartrick der WDV-Hersteller, der völlig unsinnig, aber leider per Zulassung sanktioniert ist.
    Ist halt billiger, einen Rallystreifen ums Haus zu basteln (oder bis 2 Geschosse ganz wegzulassen) als über jedem Fenster zu schnibbeln. Ausserdem erspart es den anDieWandKlatschern wieder ein Stück Denkarbeit, weil sie ja nicht mehr mit Aussparungen und Kreuzfugen kämpfen müssen.
     
  7. #7 midnight, 18.08.2008
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    Tja was soll man machen Regeln sind Regeln.Ne:28:
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 18.08.2008
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    Janz einfach.
    Das gute alte Brandschott-über-dem-Fenster System ausschreiben ;)
    Und hoffen, dass das dann nicht gegen die Zulassung vertsößt :cry
    MfG
     
  9. #9 Herr Nilsson, 18.08.2008
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    @midnight: bei welchen Systemen ist das denn so, mit dem umlaufenden Streifen ab 2.OG? Hersteller?
    Die spinnen ja die Römer.......
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 18.08.2008
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    och gips - ich komm jetzt nicht drauf. Von denen hatten wir mal nen Vertriebler hier, der das gesundbeten wollte.
     
  11. #11 midnight, 18.08.2008
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    Sto, Alsecco, bei den anderen bin ich mir nicht sicher. Sto hat mir der aussendienstler gesagt und Alsecco habe ich jetzt neulich eine baustelle gesehn. Wie das bei Weber und Co. ist da mache ich mich mal doe Tage schlau.
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 18.08.2008
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    Ralf ...

    ... Danke für die Links, die mit ihren allgemeinen Aussagen aber doch keinen in Höhe und Breite definierten Brandschutzstreifen aus Mineralfaser ab 100mm Dämmstärke fordern.

    Nochmal:
    Wer legt diese Anforderungen aufgrund welcher Erkenntnisse fest ?
     
  13. #13 Herr Nilsson, 19.08.2008
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    Also ich behaupte ja mittlerweile, dass es gar keine Festlegung gibt, ausser in dem Merkblatt "wdvs Brandschutz":
    http://www.farbe-gwf.de/Informationen/technische-systeminfo-6.htm
    Da heißt es dann wieder "....nach Brandversuchen hat man festgelegt.......dass über 100mm DSD am Sturz eine (sinngemäß) MF angeordnet werden KANN" und weiter´: "....in den AbZ ist kine Unterscheidung bezüglich Gebäudehöhe/-Größe (also Gebäudeklasse) enthalten.". Und da backt dann wieder jeder seine eigenen Brötchen, bei GKL 1-3/ geringer Höhe? Oder (midnight?) welcher Hersteller schreibt das generell vor, auch unter 7m OK FFB?
     
  14. #14 hamunaptra, 20.08.2008
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    Jeder Jeck ist anders......
    Der sog. Brandriegel gilt ALTERNATIV zum Brandschutzstreifen über den Stürzen. Also entweder oder...beides ist möglich. Maßgeblich ist letztendlich was in der Zulassung des Systemherstellers steht. Eine weitere Alternative ist die sog. Gewebeschlaufe (u.a. quick-mix) bzw. der zusätzliche Panzerwinkel (weber). Wenn der Brandrigel bzw. Sturzschutz bei Gebäuden unter 7 m Höhe weggelassen wird, dann kann das auch so ausgeführt werden, die Fassade ist dann lediglich "nur" B2. Die Ausführung mit Brandriegel ist jedenfalls geprüft und in einigen Zulassungen bereits verankert und somit Stand der Technik.
     
  15. #15 Herr Nilsson, 20.08.2008
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    Ja logisch gilt der MF-Streifen alternativ zum Gewebewinkel mit mind. 10mm Putzüberdeckung (!!!), aber die eigentlich Frage ist ja, ob es irgendwo anders steht (Länderebene/ Verordnung), ausser in den Zulassungen oder im Merkblatt (-Blättern).
    Unter 7m weglassen sehe ich etwas kritisch: Die Zulassungen sehen nämlich i.d.R. IMMER einen Brandschutz >100mm vor, mit der Folge, dass Du angenommen <7m FFB ü. GOK, keine Zulassung mehr hast. Meine Meinung.
    Da nützt es Dir auch nix, wenn Dir ein AD erzählt das geht so, haste ja noch B2, reicht ja nach LBO. Hat aber keine Zulassung mehr, PENG.

    ODER!?
     
  16. #16 Herr Nilsson, 20.08.2008
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    ....meine natürlich, wenn Du >7m & >100mm dann OHNE Brandschutz ausführst.........
     
  17. #17 Herr Nilsson, 20.08.2008
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    nochmal, Menschenskinder: <7m & >100mm
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 20.08.2008
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    Zurück auf Anfang.
    Im Prinzip ists ein Mix aus LBO und Zulassung
    Die LBO stellt Anforderungen, der jeweilige Hersteller stellt ein System auf, das diese erfüllt und bekommt das per Zulassung bescheinigt.
    Ihr werdet doch auch in keiner LBO finden, das ein HEB 240 mit X cm Promat zu umkleiden ist!
    Da steht dann z.B feuerbeständig und Promat hat mit Material X und Dicke Y eine Zulassung, die feuerbeständig bestätigt.

    MfG
     
  19. #19 Herr Nilsson, 20.08.2008
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    Genau so seh ich das mittlerweile auch. LBO stellt Anforderungen (fängt an mit "Rettung ermöglichen") und die abZ muss das ganze dann erfüllen.
    Aber demnach ist die Zulassung Pfutsch im obigen Fall, weil die abZ den "Wegfall" des Brandschutzes nicht vorsieht.
     
  20. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Also

    das Thema kommt aus der Abteilung: nicht brennend abtropfend.

    Es gibt in den LBO Anforderungen an die Fassaden, je nach Gebäudeklasse, Gbeäudetyp, Höhe usw. (Bundeslandspezifische Begriffe).
    - nix
    - nicht brennend abtropfend
    - schwer entflammbar (B1)
    - im wesentlichen nicht brennbar (A2)

    In D ist bei B1 nicht automatisch das Thema "nicht brennend abtropfen" erledigt. Mit der Harmonisiserung wird das schon geordnet, da in anderen Ländern das ein wesentlichen Kriterium ist und zur niedrigeren Einstufung führt -> analog B2 bis nix (F eiskalt nix (M0) - leidige Erfahung).

    Damit nun die Polystyrol WDVS Hersteller mithalten können, wurde der nette Streifen ins Spiel gebracht, da das "brenned abtropfen" nur an den Tür- und Fensteröffnungen relevant ist. Und hopp ist das System wieder top und die Einstufung schwer entflammbar+ ist gerettet.
    (Schwer entflammbar+ = Schwer entflammbar B1 + nicht brennend abtropfend)

    Mit dem derzeitigen System der Klassifizierung in D ist das nicht richtig geregelt, daher haben die LBOs das Thema mit aufgenommen. Es ist aber wieder Kraut und Rüben entstanden. Die Hersteller haben die Zulassungen aufgepeppt usw.

    Also hoffen wir, dass die Harmonisierung langsam greift - im Brandschutz. Und dann findet ihr die Regelungen auch wohl geordnet zum Nachschlagen.
     
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