Dringend: Baustellensicherung

Diskutiere Dringend: Baustellensicherung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; ...habe gerade mal in alten Threads von Jens78 "geblättert"... Er ist auch für den Bauwasseranschluß zuständig gewesen (Hausanschlußkosten ist...

  1. #41 Thomas B, 19.08.2008
    Thomas B

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    ...habe gerade mal in alten Threads von Jens78 "geblättert"...

    Er ist auch für den Bauwasseranschluß zuständig gewesen (Hausanschlußkosten ist ja o.k., aber "Bauwasser"....)

    Und ich bin mir sicher, daß in seiner LB noch diverse Sachen nicht mit drin sind, wie z.B. die GU-Standard-Floskel: "...Entwässerungsleitungen enden an AK Gebäude..." oder so ähnlich mit der Konsequenz, daß der BH alle Entwässerungsleitungen mit den damit verbunden Grabarbeiten, fachgerechter Verlegung im Sandbett, ausreichende Anzahl von Revisionsschächten, Anschluß an das öffentliche Kanalnetz usw. selbst machen darf. Schätze ich mal. Da gehen sie dahin, die nächsten Tausender....:winken

    Daher nochmals: Bitte vom Fachmann die LB checken lassen.....

    Thomas
     
  2. #42 Bauwahn, 19.08.2008
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    Das ist erstens noch überhaupt nicht sicher und zweitens ist noch nicht klar, wieviel Geld Du bis dahin noch zusätzlich aufbringen musst und drittens heisst Übergabe (bzw. Übergabeversuch) nicht zwangsläufig, dass das Objekt in einem übergebnswürdigem Zustand ist.
     
  3. #43 Thomas B, 19.08.2008
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    ...alles schön und gut...

    Aber: Jens hört gar nicht mehr zu !!!

    Es kamen wohl zu viele unangenehme Antworten. Wir sollten uns das abgewöhnen.

    Thomas
     
  4. #44 Ralf Dühlmeyer, 19.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Und was statt dessen??

    Familienpackungen AWG-Hormen verschreiben???


    DAS kanns doch nicht sein

    MfG
     
  5. #45 Shai Hulud, 19.08.2008
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    "Jens hört gar nicht mehr zu"

    Der ist wohl schon unterwegs, um sich die nötige Hardware zu beschaffen, damit er ab morgen an seiner Baustelle den Verkehr regeln kann.
     
  6. #46 Thomas B, 19.08.2008
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    ...hoppla...ist der ironische Unterton nicht angekommen.....????

    Natürlich nix AWG-Hormone!

    Ich meinte nur, daß wir angesichts der Tatsache, daß Jens offensichtlich eh kein Interesse mehr hat (oder wichtigeres zu tun) nicht weiter auf das Thema eingehen müssen. Er will es ja nicht hören. Oder will sich nicht mit den Konsequenzen auseinandersetzen....

    Thomas

    PS: Sind AWG-Hormone verschreibungs- oder nur apothekenpfilichtig???
     
  7. #47 Ralf Dühlmeyer, 19.08.2008
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    So häufig, wie die auftreten, gibts die -glaub ich - im Drogeriemarkt.
    Und Du weisst doch - wir führen SOOOOOOgerne Selbstgespräche :D
     
  8. #48 Stefan61, 19.08.2008
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    Naja, mit unserem hartgesottenen MoRüBe ist ja wenigsten einer hier im Forum meiner Meinung, daß der Vertrag wirksam ist und eine Rechtsberatung rausgeworfenes Geld. Den übrigen darf ich meinen Ansatz - als jemand, der noch nie beim Rechtsanwalt war und noch nie einen Zivilprozeß geführt hat - mit folgenden schönen hannoverschen Volksgedicht illustrieren (Cosima123 und Rudi bitte weghören):

    Schwärzer noch als die Talare
    sind der Juristen Seelen.
    Wer sich ihnen anvertraut
    der hat sein Haus auf Sand gebaut.
    Streite nie um eine Kuh
    gib' lieber eine zweite zu.


    Der Vers paßt natürlich nicht in eine Zeit der Rechtsschutzversicherung (die ich übrigens auch nicht habe) und Rechthaberei, erleichtert das Leben aber nach meiner Erfahrung ungemein.
     
  9. #49 Thomas B, 19.08.2008
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    Ach herrjeh....

    ..Stefan61....wenn Du Dir so sicher bist, daß
    ,
    dann ist es ja gut. Mag ja auch sein. Oder eben nicht.

    Da ich aber nunmal kein RA bin und auch weiß, daß bloßes "Rechtsempfinden" häufig ein mächtiger Schlag ins Wasser ist, haben einige Kollegen (und auch ich), als Nicht-Juristen, die es eben NICHT WISSEN uns erlaubt eine Rechtsberatung zu empfehlen.

    Rausgeschmissenes Geld ist dies aber sicher nicht, da sie Rechtssicherheit schafft (zumindest annähernd, sofern der RA sein Handwerk versteht).

    Wenn Du aber hier firm bist und Deine Rechtsberatung wasserdicht ist....gut....dann hat Jens diese Beratung von Dir erhalten. Gut. Schön.:respekt

    Damit kann ich halt nicht dienen.

    Schade....?

    ......eigentlich nicht! Not my job!

    Ist schon irgendwie komisch:

    Zum einen äußerst Du Dich abfällig über das jur. Wissen der Architektenschaft:
    Und weil wir einsehen, daß wir dies nicht leisten können, raten wir eben zum RA. Das paßt Dir dann aber auch nicht, geißelst diesen Tip gar als rausgeschmissenes Geld!

    Wie hättest Du es denn gerne???

    Fachlich korrekte jur. Beratung durch Architekten???

    Thomas
     
  10. #50 VolkerKugel (†), 19.08.2008
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    Noch ne halbgare Architektenmeinung ...

    ... gestützt auf die in Wiesbaden geltende HBO - 4. Teil - Die am Bau Beteiligten:

    aus § 50 Unternehmen
    (1)Jedes Unternehmen ist für die ordnungsgemäße Ausführung der übernommenen Arbeiten und insoweit für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustelle verantwortlich.

    Aus dieser Verantwortung kann man sich nicht per AGB herausmogeln - sach ich mal :konfusius .
     
  11. #51 VolkerKugel (†), 19.08.2008
    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Nachtrag

    aus § 51 Bauleitung (die ja hier wohl dem GÜ obliegt)
    (1)1Die mit der Bauleitung beauftragte Person hat darüber zu wachen, daß die Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht ... entsprechend ausgeführt wird ...
    2Im Rahmen dieser Aufgabe ist für den sicheren Betrieb der Baustelle ... zu sorgen.

    Sonst wie vor.
     
  12. #52 MoRüBe, 19.08.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    "hartgesotten"...

    ... danke fürs Kompliment:D. Aber zum einen wurde die falsche Stelle fettgedruckt. Richtiger wäre diese gewesen:der übernommenen Arbeiten . Desweiteren Volker, hast Du den § 48 - Bauherrschaft vergessen:wow. Aber: das Ganze artet mittlerweile wieder in eine Diskussion GU/GÜ vs. Architekt aus. Und da hab ich eigentlich keine Lust drauf.

    Deswegen verabschied ich mich hier aus diesem fred, denn ich weiß eines: Architekten sind manchmal kein deut besser:p
     
  13. #53 baudepp, 19.08.2008
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    Mal wieder nur die Meinung eines absoluten Laien (am Bau und in juristischen Gewässern):

    Auch wenn die entsprechende Klausel nicht nichtig sein sollte (???), wäre es doch interessant, wie weit die Verpflichtung zur Baustellensicherung geht.

    Wer muss vor den Gefahren der Baustelle geschützt werden? - Ist der Arbeiter oder der Lehrling selber schuld, wenn er durchs Treppenloch in den Keller fällt? - Oder später vom Gerüst oder ihm ein Stein auf den Kopf fällt? Oder reicht es aus Dritte vor den Gefahren zu schützen? ...

    Wie weit muss die Sicherung gehen? - Reicht es, den Bauzaun zu prüfen (falls nur Dritte geschützt werden müssen)? Reicht es, zu bestimmten Zeiten die Sicherungen zu prüfen bzw. zu erstellen (ich muss auch nicht um 3 Uhr in der Früh den Schnee auf dem Gehsteig vor dem Haus entfernen) oder muss fortlaufend eine Sicherung der Gefahrenquellen erfolgen? Muss ich alle Gefahren absichern (auch z.B. während des Gerüstbaus) oder nur bestimmte?...

    ...

    Für mich als Laien wären das (neben der mehrfach erwähnten Durchsicht des gesamten Vertrages und trotz mehrfacher Vermutung, dass solche Klauseln rechtens seien) genug Fragen, zumindest eine Erstberatung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen. Die Kosten dafür dürften - relativ gesehen - sehr gering und gut angelegt sein.


    Ganz allgemein ist meine Erfahrung bisher gewesen: Das Einkaufen externen Sachverstandes lohnt meist. Zumindest Argumente von einem baudepp wie mir wurden oft ignoriert. Sobald die selben Bedenken von ein RA oder Sachverständigen vorgebracht wurden, wurden sie berücksichtigt und selbstverständlich die Kosten (auch für den Sachverständigen) übernommen. Wir haben mit GÜ gebaut - zunächst (:mauer) auch ohne unabhängigen Sachverstand.

    Und wir dachten auch, dass unser Bau schnell laufen würde (vertraglich vereinbarte Fertigstellung April 2006, Bezugsfertigkeit Februar 2007, der Abschluss der Arbeiten lässt noch auf sich warten), aber wir sind trotzdem mit dem Gesamtergebnis sehr zufrieden. Und die grauen Haare halten sich (noch) sehr in Grenzen.


    Liebe Grüße, gute Nerven und vor allem viel Erfolg

    Flo
     
  14. Quelle

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    die diskussion archi-gü-bt-irgendwas ist wie benziner-diesel im autoforum....
     
  15. #55 Bauwahn, 20.08.2008
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    Vielleicht (ich kenn mich nicht mit Autoforen aus), aber mir wäre auch nicht bekannt, dass einer Privatinsolvenz anmelden musste, nur weil er statt eines Diesel einen Benzinier gekauft hat (oder umgekehrt).
     
  16. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nun mal sachlich bleiben.

    Die wichtigste Entscheidung hat Jens für den moment doch getroffen: Vertrag unterschrieben, Bauen, Durchziehen.

    Jetzt kommen die ersten weitreichenden Klöpse.

    Nun ist dringend das nachzuholen, was hätte vorher kommen sollen: (@Stefan61)
    Vertragsprüfung: durch RA
    technische Prüfung: durch einen baubgleitenden SV

    Damit jetzt für ihn auf den Tisch kommt, was noch für Klöpse/Anforderungen/Pflichten zu erwarten sind und wie damit umgehen. Und der AN merkt, so locker flockig läuft das nicht, das wird ein Wettkampf auf Augenhöhe.
    Das Schlimmste ist immer wieder kurzfristig in was hineinzustolpern und dann quasi wie eine Marionette handeln zu müssen.

    Der SV ersetzt den sonst eingeschalteten Architekt, sollte nicht zu weit weg sein und man muss miteinander können, sich aufeinander einstellen und verlassen können - gilt für beide Seiten.

    Leider: An einen brauchbaren RA und SV zu geraten.

    2. Problem: Als Bauherr aus der Lethargie zu kommen und sich dazu aufzuraffen und einzugestehen: Ich allein bin da chancenlos.

    (Beispiel: Man wird schon mal hinzugezogen und spielt dann böser Mann. Bauherr: Seitdem Sie eingeschaltet sind, fluppt es. - Obwohl ich nur mal ab und zu mit dem Bauleiter auftauche. Ich habe nur den Vertrag mal durchgesehen und dem GÜ alle seine Pflichten schriftlich um die Ohren gehauen. Das erhöht die Kompromissbereitschaft enorm.)


    Ach noch - Zusatz:

    Manchmal muss die Bauherren auch vor sich selbst schützen, damit sie nicht Ihrem Bau im Wege stehen und unbrauchbar eingreifen.
     
  17. #57 Hasenbau, 20.08.2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20.08.2008
    Hasenbau

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    Eine gute Baurechts-RA nahe Mainz, die auch BSB Mitglied ist, d.h. BSB-Mitglieder
    kriegen besondere Konditionen.

    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

    Wir haben unseren Kaufvertrag durch einen RA prüfen lassen.
    Viele Klauseln flogen raus, einige blieben drin, da nicht rechtsgültig (zB Konflikt zu Rechtsprechung im BGB).

    Vorab-Beratung am Telefon o.ä. der grundlegenden Geschichte von Jens78, also eine
    tendezielle Aussage, sollte schon möglich sein.


    Viel Glück!
     
  18. Jens78

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    Doch, ich höre noch zu. Oder besser: wieder. Den halben Dienstag und den ganzen Mittwoch war ich damit beschäftigt, die Straßensperrung vorzubereiten und durchzuziehen und gestern hatte ich andere Termine, die mich vom Internet abhielten.

    An der Vermutung mit den unangenehmen Antworten ist schon was dran - ich fühlte mich davon etwas erschlagen und von ohnehin schon vorhandenem Frust in eine regelrechte Hoffnungslosigkeit gedrängt. Es ist also nicht so, dass ich mir eure Ratschläge nicht zu Herzen nehme, ganz im Gegenteil. Aber ich muss auch sagen, dass ich nach wie vor nicht überzeugt bin, dass mir ein RA in der derzeitigen Situation weiterhelfen kann.

    Ich klappere mal die drei Punkte zur Absicherung ab, die Ralf Dühlmeyer unterschieden hat:

    1) Äußere Baustellensicherung (Bauzaun, Verkehrsschilder): Da hatte uns der Vertriebsmensch zwar wie in vielen Punkten schlecht beraten, aber letztlich ist klar, dass wir dafür tatsächlich zuständig sind. Ich habe die entsprechenden Einrichtungen hergestellt.

    2) Straßensperrung: Ich habe sie wie gesagt am Mittwoch ausgeführt und überwacht. Hätte ich das kurzfristig abgesagt, hätte ich am Ende noch Probleme bekommen, entweder mit den Behörden, wenn die Arbeiter trotzdem angerückt wären, oder mit dem GÜ, wenn ich mich für einen Baustopp und entsprechende Unkosten verantwortlich gemacht hätte. Und die Schilder hätte ich auch bezahlen müssen, da sie schon reserviert waren. Ich habe jedoch dem GÜ schon mitgeteilt, dass ich beabsichtige, die Schildermiete sowie meine Arbeitszeit in Rechnung zu stellen, denn im Vertrag steht nach meiner Auffassung nur, dass ich für die Genehmigung einzustehen habe - zur Durchführung steht da nichts und deshalb werde ich mich auch nicht noch einmal dazu drängen lassen. Oder sehe ich es falsch, wenn ich die Formulierung "hat die Sicherung der Baustelle zu veranlassen und übernimmt die damit verbundenen Kosten" nicht auf eine außerhalb der Baustelle gelegene Straßensperrung beziehe?

    3) Innere Sicherung = UVV + BG: Viele der hier versammelten Experten haben die Ansicht geäußert, dass diese Leistung quasi nicht erbracht werden kann, Volker Kugel hat zudem die HBO angeführt, die klar die Unternehmen und die Bauleitung in die Pflicht nimmt. Falls tatsächlich jemand Ansprüche gegen uns stellen sollte, gibt es immer noch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, die meines Wissens genau dafür da ist. Ich persönlich habe deswegen bei diesem dritten Punkt, der für die meisten hier der Hauptgrund für den Ruf nach einem Anwalt ist, keine großen Bauchschmerzen.

    Soviel zu den drei Arten der Absicherung, die für mich/uns persönlich letztlich keine so große Rolle spielen, als dass wir deswegen einen Anwalt zu Rate ziehen wollten. Mag sein, dass das aus Expertensicht blauäugig ist, aber für uns rückt das Thema auch einfach dadurch in den Hintergrund, das wir ein ganz anderes und viel größeres Problem haben. Dieses Problem sind die Kosten des Gesamtprojekts, die durch andere Vertragsbestandteile, welche wir teils um ein Vielfaches unterschätzt hatten, enorm von unseren Kalkulationen abweichen. Das betrifft insbesondere die Erdab- und anfuhr sowie die Hausanschlüsse inklusive Kanal.

    Dass die Kosten so sehr in die Höhe geschossen sind, dass sie uns mehr als nur Bauchschmerzen verursachen, liegt an der schlechten Beratung des Vertriebsmenschen sowie an unserer Leichtgläubigkeit ihm gegenüber. Wir haben das offen angesprochen und sowohl von ihm als auch vom GÜ Verständnis und Bedauern geerntet, sonst aber nichts. Natürlich fühlen wir eine Stinkwut und Enttäuschung, aber es dürfte jedem klar sein, dass da juristisch nichts zu holen ist und uns ein Anwalt deshalb bei unserem eigentlichen Problem nicht weiterhelfen kann. Helfen kann uns nur die Bank mit einer Nachfinanzierung, die wir ursprünglich zwar unbedingt vermeiden wollten, um die wir aber nun nicht mehr herumkommen.

    Der einzige Trost ist, dass nach einhelliger Ansicht von allen, die wir befragt haben, die Zeit der großen Überraschungen nun überstanden sein dürfte - jedenfalls was die Kosten angeht. Was bleibt, sind die Sorgen, dass wir uns auf Dauer eine weitaus größere finanzielle Belastung auferlegt haben als wir gedacht hatten und dass wir uns bei der Beurteilung der Ausführungsqualität auf das Urteil des parteiischen Bauleiters sowie auf unser eigenes Augenmaß und das einiger halbfachmännischer Freunde verlassen müssen. Denn wie gesagt, eine unabhängige Baubegleitung können wir uns nun wirklich nicht mehr leisten, so gerne wir eine hätten.

    Traurig, aber wahr - im Endeffekt läuft es für uns mangels Alternativen tatsächlich darauf hinaus:
     
  19. #59 Bauwahn, 22.08.2008
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    Da bin ich zwar skeptisch, aber ich wünsche Euch, dass Du recht hast.
     
  20. #60 Thomas B, 22.08.2008
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    Naja, lieber Jens, ich weiß nicht so recht....

    Hier ging es ja in erster Linie um die Sicherungsmaßnahmen während der Bauphase und zwar speziell für so lustige Sachen, wie Baugrubensicherung, Schutzgerüste/ Schalungen an Treppenlöchern usw., die nach einhelliger Meinung hier nicht zu erbringen ist, da Du 1. gar nicht weißt (wissen kannst) , was hier notwednig ist, 2. Den rechhten Zeitpunkt niemals treffen wirst (da dies im Zuge der laufenden Baumaßnahme zu erledigen wäre) und 3. wahrscheinlich gar keine Fachfirma findest, die so etwas hoplla hopp auf Zuruf macht.

    Kommt es also zu einem Schaden, kann dieser erstmal seeeerh hoch sein, wenn z.B. ein Arbeiter wegen einer fehlenden Absturzsicherung oder was weiß ich in den Keller fällt und sich schwer verletzt.

    Glaube bloß nicht, daß die Versichertung dann sagt "Querschnittsgelähmt??? Kein Problem...wohin dürfen wir die 2 Mio. EUR überweisen...?"

    Da geht es dann los mit grober Fahrlässigkeit usw. Also: Das sind keine Peanuts, die gar nicht so wild sind. Hier geht es -im Schadensfall- ans Eingemachte. Und zwar so richtig!

    Und um die Verängstigung vollständig zu machen: Alle Eingriffe, die Du an der Baustelle vornimmst oder vornehmen läßt, können Einfluß auf Gewährlesitungsansprüche nach sich ziehen. Wenn Du (oder die damit betraute Firma) z.B. irgendwelche Bauteile befetsigen oder sichern muß, kannes schnell passieren, daß man hier und da mal ein paar Löcher fabriziert. An sich nicht schlimm, nur im Streitfalle kann sich der BT schnell darauf zurückziehen, daß Du oder Deine Firma ja die Schäden verursacht oder mit verursacht hätten und somit er hierfür keine Gewährleistung übernehmen kann...

    Also...Augen zu und durch.....

    Thomas
     
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