Rechtliche Frage

Diskutiere Rechtliche Frage im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Tach zusammen, Frage, villeicht kann mir jemand helfen, ich hatte einen Vertrag für fenster unterschrieben, doch nach und nach bekomme ich ein...

  1. #1 wusabing, 18.08.2008
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    Tach zusammen,

    Frage, villeicht kann mir jemand helfen, ich hatte einen Vertrag für fenster unterschrieben, doch nach und nach bekomme ich ein ungutes gefühl bei der Geschichte. Kann ich irgend wie davon zurücktretten?

    Der verkaufer(Vertretter) hatte bis jetzt ausser einem Beratungsgespräch keine aufwendungen da er die fenster erst nach aufmassung bestellt bei einem Großhersteller, wir haben die Fenster bis jetzt nicht geordert, und vermaast wurde es auch noch nicht. Ich weis man unterschreibt nicht sofort :mauer er hatte nach dem gesprech gleich den Vertrag rausgeholt und wollte ne unterschrift haben und ich habe unterschrieben (könnte mich selber jetzt....).

    Hat jemand einen Rat?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 18.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Ja - Fenster nehmen.
    Was er an Aufwendungen hatte, ist egal. Er kann den entgangenen Gewinn geltend machen. Den muss er zwar belegen - aber .............................. :lock

    MfG
     
  3. #3 Baufuchs, 18.08.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hat der

    Vertreter unaufgefordert an Ihrer Haustür geklingelt, oder haben Sie den zu sich bestellt?
     
  4. Julius

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    Vielleicht besteht Widerrufsrecht?

    Außerdem frage ich mich, wieso ausgerechnet ein Schreiner Fenster bei einem scheinbar undurchsichtigen Vetreter bestellt?
    War das denn privat oder in Berufsausübung?
     
  5. #5 wusabing, 19.08.2008
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    Schreiner muss nicht zwangslaufug mit fenstern zu tun haben und erst recht mit Kunsstoff ;) aber das ist nicht die Frage.

    @Baufuchs

    am Handy, hatte von irgend jemanden meine Nummer bekommen, ist dann zu uns nach hause gekommen und der rest wie üblich, beraten, unterschreiben.
     
  6. #6 Olaf (†), 19.08.2008
    Olaf (†)

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    1. wie lange her?
    2. Widerrufsbelehrung gemacht, im Vertrag enthalten?

    Bist Du selbständig? Dann erahne ich, das ein Kadi dich nicht als Verbraucher einstuft und die Möglichkeit des iderrufs über den Jordan geht
     
  7. #7 HolzhausWolli, 19.08.2008
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    Nachfrage: Gilt denn nicht ein generelles Widrufrecht, egal ob Privat oder gewerblich, jedoch in Anhängigkeit der zeit von der Unterschrift bis zum Wideruf?

    Zeitgleich kannst Du doch einfach mal widerufen (wenn wirklich noch nix aufgemessen und/oder bestellt ist) und schauen wie er damit umgeht. Vielleicht gehts ja gut....

    Und mit dem Nachweis auf entgangenen Gewinn...das ist auch so eine Sache....sehr schwer zu realisieren :shades
     
  8. #8 Baufuchs, 19.08.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Holzhauswolli

    Generelles Widerrufsrecht gibt es nicht.

    Es muss auch nicht der entgangene Gewinn nachgewiesen werden, vielmehr hat der AN Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er bei Nichtausführung des Auftrags an Aufwendungen erspart.

    Tipp:
    Anwalt fragen. "Kaltakquise per Telefon" mit darauf folgendem Haustürgeschäft
     
  9. #9 HolzhausWolli, 19.08.2008
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    Hmmm....ist aber im Ergebnis irgendwie das gleiche, oder? :irre
     
  10. #10 Baufuchs, 19.08.2008
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    Baufuchs Gast



    ist es nicht.
    Hat er z.B. keinen Ersatzauftrag, muss er seine Jungs trotzdem bezahlen, auch das steht ihm dann zu. Da kommt u.U. mehr heraus als nur entgangener Gewinn.
     
  11. #11 HolzhausWolli, 19.08.2008
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    • Unterschriebenen Auftrag erhalten (Fenster kaufe ich zu, Montage durch meine Jungs)
    • Noch keine Ware bestellt
    • Auftrag wird storniert

    Demnach kann ich also jetzt sogar den entgangenen Umsatz (Gesamtauftragssumme), abzüglich der Kosten (Fenster von Extern) die ich nicht hatte, berechnen, wenn ich nachweise, daß ich den Eigenmmsatz (Stunden meiner Jungs&Co.) zeitgleich nicht anders generieren konnte?

    Wie soll ich DAS denn realistisch nachweisen?

    Dann hätte ja der Kunde theoretisch Anspruch auf die Arbeitsleistung meiner Jungs in der Größenordnung wie die Fenstermontage gedauert hätte, wenn er sie eh bezahlen soll.

    Wenn das auch noch vor Gericht landen würde, weiß ich nicht wie ein Richter das je nach Tageslaune sehen würde.

    Meine Meinung: Wenn die Fenster nicht schon geordert sind, und auch nachweislich beim Hersteller nicht storniert werden können, dann abnehmen. Ansonsten: Stornieren und abwarten, was passiert.

    Soll aber nicht heißen, daß das im Grunde ok ist: Bestellung abgeben und dann einen Rückzieher machen ! Sowas macht man nicht, keine Frage. Du solltest also schon echt handfeste Gründe haben.
     
  12. Julius

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    Wolli könnte wirklich diesbezüglich mal ne Schulung mitmachen. Da gibts doch was von Ratioph..., äh - von der HWK!

    Der Kunde hätte übrigens KEINEN Gegenanspruch auf die Arbeitsleistung.
    Das ist ja gerade das Wesen eines Schadenersatzes.
    Du darfst Sie jedoch in der Zeit nix anderes machen lassen!


    zum Fragesteller:
    Vielleicht kommen wir tatsächlich in der Richtung weiter.
    Worauf bezieht sich denn Dein "ungutes Gefühl" und wie ist es begründet/veranlaßt?
     
  13. #13 HolzhausWolli, 20.08.2008
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    @ Julius: Danke für die Schulung, wieder was gelernt!

    Gleichwohl wäre es interessant im Nachgang zu erfahren ob versucht wurde den Vertrag rückgängig zu machen und wie der Verkäufer damit umgegangen ist.

    Hoffentlich informiert uns der Fragesteller dazu noch.

    P.S: Du darfst Sie jedoch in der Zeit nix anderes machen lassen!

    Das muß man aber erstmal durchziehen und auch nachweisen können....
     
  14. #14 wusabing, 26.08.2008
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    sorry das ich erst jetzt antworte, aber der BAu wartet nicht.

    Mein ungutes gefühl, bassiert auf schwammigen aussagen des Fenster Verkaufers, bei manchen sachen im nach hinein hat sich heraus gestellt das nicht alles erzählt wurde, nicht unbedigt gelogen aber nur das erzählt was für Ihn vom vorteil war damit wir unterschreiben, usw. dann wollte er das ich das Haus passend zu den fenstern baue, als ich dann es doch gebaut habe wie der Architeckt das gesagt hat, wurde das ganze teuerer. Dann hies es unterschreib es erstmall, ihr könnt ja immer wieder kündigen. Im nachhinein hat es sich heraus gestellt das es nur 14 Tage im Normallen fall sind. Dann wurde mir erzählt das er schon paar mal nachträglich von den Bauleuten geld haben wollte weil er zu wenig für sich gerechnet hat usw. Das ganze ist für mich dann schon sehr komisch.
     
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