Differenz weiss - farbig

Diskutiere Differenz weiss - farbig im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, meine Eltern ziehen demnächst zur Miete in einen 12-Parteien-Neubau. Alle Wände werden von einem Unternehmer für den Vermieter...

  1. #1 Gaschel, 19.08.2008
    Gaschel

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    Hallo zusammen,

    meine Eltern ziehen demnächst zur Miete in einen 12-Parteien-Neubau. Alle Wände werden von einem Unternehmer für den Vermieter in weiss gestrichen, keine Tapeten, nur Putz, Decken mit Rauhfaser. Meine Eltern fragten den Maler, ob sie die Wände von Schlafzimmer und Wohnzimmer statt in weiss jeweils farbig abgetönt haben könnten. Die Wandfläche vom Wohnzimmer ca. 50qm, Schlafzimmer ca 37qm. Der Maler brachte Farbfächer mit und meine Eltern suchten sich zwei Farben aus. Die Arbeiten wurden ausgeführt.
    Jetzt haben meine Eltern folgende Rechnung erhalten:

    8,5h Facharbeiter 274,13 €
    25,00 l Dispersionsfarbe getönt 107,00 €
    1 Rolle Feinkrepp 2,10 €
    1 Stk. Dichtstoff 1,95 €
    gesamt 458,36 € inkl. USt.

    Von der Farbe des größeren Zimmers ist noch ca. die Hälfte übrig, von der des kleineren Zimmers weniger(!). Da hat er ja schliesslich auch die Farbe verwendet, die sich auch an der Aussenfassade befindet. Die Eimer hat er stehen lassen, wir sollen sie ja schliesslich auch bezahlen...

    Wie gesagt es ging darum, statt weiss (der Auftrag wird ja auch vom Vermieter bezahlt) zwei Räume farbig abzutönen. Ein Telefongespräch ergab nur: "Das habe alles seine Richtigkeit, die Wände hätten zweimal gestrichen werden müssen,..."

    Was haltet Ihr von der Rechnung?

    Gruss, Stefan
     
  2. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Im Prinzip kann das sein (je nach Farbton). Aber dann darf auch nur das zweite Mal Streichen berechnet werden (und nicht - wie hier offenbar - beide Male)!

    Ich würde die Arbeitsstunden also um die Hälfte kürzen (ist dann immer noch reichlich) und den Rest bezahlen.
    Um die Kartusche (welche möglicherweise auch kein Mehraufwand ist) sollte man dann nicht mehr streiten...
     
  3. #3 Gaschel, 19.08.2008
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    Nur zum Verständnis:

    Der Auftrag des Vermieters "Wände weiss streichen" war noch nicht ausgeführt. Also nicht erst weiss und dann farbig.

    Natürlich sind wir bereit -wie von uns beauftragt- die Differenz zu bezahlen. Also den zeitlichen Mehraufwand (das durfte die Kante Wand / Decke sein) und den Preisaufschlag von weisse Farbe / abgetönte Farbe zu bezahlen. Abkleben hätte er die Tür und Fensterrahmen auch bei weisser Farbe (wenn er es nicht so hinkriegt). Fussleisten und Bodenbelag waren bei bei Malerarbeiten noch nicht verlegt.

    Gruss, Stefan
     
  4. #4 Gast943916, 19.08.2008
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    Gast943916 Gast

    klassischer Fall von "über den Tisch gezogen", der Mehrpreis von weiss zu farbig beträgt xxxx €, und nur den würde ich bezahlen. Notfalls den Vermieter, als AG, um Vermittlung bitten.
     
  5. Netzer

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    Farben für den Außenbereich können mit fungiziden und algiziden Mitteln eingestellt sein, und sind unter Umständen für den Innenbereich ungeeignet! Mal lesen was das Eimer-Etikett so sagt,oder den Hersteller anrufen!
     
  6. karle

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    Ganz ruhig bleiben!
    Die Arbeiten zahlt doch der Vermieter? Ich nehme mal an das er den weissen Anstrich in den Räumen ja nicht zusätzlich abrechnet. Die Leistung ist wahrscheinlich in seinem LV so nicht vorhanden, und deswegen individuell beauftragt und abgerechnet.

    Unterm Strich ca. 4,40 € für den m² farbiger Anstrich, bei der Kleinfläche find ich OK!
    Die Preise sind völlig i.O. für Material. Außer der Facharbeiter für 32€/std ist sehr günstig.

    Und wenn es bei dem Farbton eben nötig ist zweimal zu streichen, und das getan wurde, dann ist das auch zu bezahlen. Wo ist das Problem??? (@Julius).
    (Find das übrigens eine Frechheit, hier Leute aufzufordern einfach bei einer Handwerkerrechnung pauschal die Hälfte der Stunden zu streichen! Und das noch per Ferndiagose ohne Sachkenntnis!)

    Netzer hat natürlich Recht. Ich wollte so etwas nicht in meinem Schlafzimmer.


    Gruß
    Karle
     
  7. #7 Jürgen Jung, 20.08.2008
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    das sind 5,26 € brutto/m² @ karle

    der Preis ist ok, wenn es sich nicht um Mehrkosten handeln würde :shades , dafür zahlt einer meiner Kunden für Kleinflächen bei einem Maler aktuell gerade mal 1,80 €/m² netto = 2,14 €/m² brutto
     
  8. #8 Tom Köhl, 20.08.2008
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    @Karle: Komische Argumentation.

    (1) Der Vermieter beauftragt den Maler, eine neue Wohnung weiß zu streichen. Kostenpunkt: x für Untergrundbehandlung, Farbe und weiß der Henker was noch... Der Vermieter wird alles zahlen.

    (2) Der zukünftige Mieter hätte aber gerne eine abgetönte Farbe. Nehmen wir mal an, die gleiche Arbeit (Vorbehandlung etc...) mit der abgetönten Farbe kostet x+y Euro. Was muss der zukünftige Mieter zahlen? Meiner Meinung nach die Differenz: y. Und sonst nix. Wird das mehr sein als der Mehrpreis der Farbe? Meiner Meinung nach nicht.

    Vielleicht könnte mal ein Experte aus der Malerzunft sagen, ob es möglich ist, eine solche beschriebene neue Wohnung in Profiqualität mit einmal Streichen hinzubekommen ist, und warum das mit abgetönter Farbe anders sein sollte (vorausgesetzt, dass sowohl die weiße wie auch die abgetönte Farbe professionelle Produkte sind).

    Grüße,
    Tom
     
  9. #9 Gast943916, 20.08.2008
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    Gast943916 Gast

    dann hast du aber die Aufstellung nicht richtig gelesen,
    Das mag ja stimmen, aber nicht als Aufpreis
     
  10. #10 Tom Köhl, 20.08.2008
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    @Gipser: welche Aufstellung habe ich nicht richtig gelesen? Wie verstehst Du denn das, was Gaschel beschreibt (s. Zitat)? Für mich liest sich das folgendermaßen:

    8,5h Facharbeiter 274,13 € (WIESO? Die hätten doch auch weiß streichen müssen)
    25,00 l Dispersionsfarbe getönt 107,00 € (Nein, sondern 107,00 minus Preis für (25l?) weiße Farbe)
    1 Rolle Feinkrepp 2,10 € (WIESO? Wäre doch sowieso gebraucht worden)
    1 Stk. Dichtstoff 1,95 € (idem)
    gesamt 458,36 € inkl. USt. (Sicher nicht)

    Herzliche Grüße,
    Tom
     
  11. karle

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    Kommt auf den Farbton an.

    Ich ging davon aus, dass die beiden Räume gestrichen wurden und der o.g. Betrag dafür abgerechnet wurde. Das fand ich auch so i.O.

    Wenn es als Zuschlag, zusätzlich zum weissen Anstrich abgerechnet wurde, ist das so natürlich nicht O.K.
     
  12. Akula

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    Weil vielleicht die abgetönte Farbe scheckig (nicht gleichmesig) austroknet und manch ein andere hätte dir noch 15 min. für das auswaschen der streichwerkzeuge die ihn farbiger Farbe gewesen sind. Aber die wurden mit sicherheit schon ihn den 8,5h berechnet
     
  13. #13 dquadrat, 20.08.2008
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    angemessener preis.

    am material wurde mit sicherheit kaum etwas verdient. man könnte vielleicht bemängeln daß zuviel farbe eingekauft wurde, was bei einem wert von 100 euro aber mehr als kleinlich wäre.

    arbeitszeit, nun ja, wahrscheinlich nicht unbedingt realistisch. wenn man aber bedenkt daß bei solch einem großen objekt der arbeitsablauf oft generalstabsmäßig durchgeplant ist, sind sonderwünsche oft sehr hinderlich und ziehen verzögerungen an anderer stelle nach sich. und verdienen will man ja auch noch dran.
    eventuell erklärt sich der angegebene zeitaufwand auch durch den wahrscheinlich sehr niedrigen stundensatz.

    und der gesparte eimer weiße farbe fällt natürlich hinten runter. kunden die so genau rechnen können mir gerne gestohlen bleiben...
     
  14. Netzer

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    Wenn der Vermieter den weissen Anstrich bezahlt, der Kunde einen getönten haben will, schreib ich dem Vermieter eine Rechnung laut Angebot plus den Farbtonzuschlag. Diese Kosten soll sich der Vermieter wieder vom Mieter holen.
    Man kann doch im "Neubau"-Innenbereich nicht eine teuere, und eventuell wegen Algizid- und Fungizidbeimischung im Innenbereich ungeeignete, Fassadenfarbe verwenden und die dann mit einem m²-Preis
    von 5,26€ auf den Kunden umlegen. :irre. Für mich ist das reine Abzocke!
    Was für ein Untergrund ist vorhanden ,welche Produkte genau wurden verwendet?
     
  15. #15 dquadrat, 20.08.2008
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    das mit der fassadenfarbe ist in der tat zu bemängeln.

    alles andere m.E. nicht. den vermieter zwischen zu schalten hätte auch kein anderes ergebnis gebracht, außer erhöhten bürokratieaufwand. wahrscheinlich hätte er den mieter auch nur an den maler verwiesen mit der bitte daß doch mit ihm persönlich zu regeln.

    ich würde mal sagen, aus fehlern lernt man. das nächste mal angebot einholen und nicht auf stunden arbeiten lassen.
     
  16. Netzer

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    dquadrat, jetzt lies doch mal richtig.
    Da steht im Eingangsthread "für den Vermieter in weiss gestrichen"!
    Was hat das groß mit erhöhtem Bürokratieaufwand zu tun wenn er sich den Farbtonzuschlag vom Mieter wieder holt.
    Da brauchts nichts von Generalstabsmäßig durchgeplant, Sonderwünsche hinderlich,Verzögerungen an anderer Stelle!
    87m² Wandfläche getönt,bitte jetzt hör doch auf, was soll da groß eine Riesenbaustelle draus gemacht werden? Ein bißchen Beschneidearbeit im wahrscheinlich noch leerstehenden Neubau! Noch eine Kleinigkeit, die stehengelassene Fassadenfarbe,die zahlt doch bestimmt derjenige der die Fassade in Auftrag gegeben hat? Und der Mieter jetzt nochmal?:irre Für mich ist das nichts anderes als eine Lumperei um sich den Geldbeutel zu füllen!
    Mich würd auch noch interessieren ob der ganze 12-Parteien-Neubau auf Stunden abgerechnet wird oder nur die gewünschten getönten Wände der Eltern?
     
  17. #17 dquadrat, 20.08.2008
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    naja, ich hab nach der meisterschule ein 3/4 jahr bei dtl. größtem maler :p gearbeitet und ich weiß in etwa wie solche baustellen abgewickelt werden, auch seitens der eigentümer/bauträger etc. und ich weiß in etwa wie bei solchen objekten geld verdient wird. von daher halte ich meine argumentation für stichhaltig :konfusius
     
  18. Akula

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    Eigentlich bei einen m² preis gehört die übrig gebliebene Farbe den Auftragnehmer, wenn nix anderes besprochen wurden. Deswegen habt ihr auch bestimmt ein paar farbige reste die ihn der Ecke stehen.
     
  19. Netzer

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  20. #20 dquadrat, 20.08.2008
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    ich seh schon meinen ruf als dumpingpreisossi flöten gehen :p
     
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