Begriffsdefinition Reihenhaus?

Diskutiere Begriffsdefinition Reihenhaus? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir haben vom Bauträger 1 von 3 Reihenhäusern (so die offizielle Bezeichnung) erworben. Die Trennwände zwischen den Häusern sind...

  1. Camilo

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    Hallo zusammen,
    wir haben vom Bauträger 1 von 3 Reihenhäusern (so die offizielle Bezeichnung) erworben. Die Trennwände zwischen den Häusern sind allerdings nur aus einer Mauerung KS (ohne zusätzlichen Schallschutz), das Dach ist durchgängig. Es findet keine Realteilung statt sondern Gemeinschaftseigentum, die Abtrennung ist über Sondernutzungsrechte etc. aber so getrennt, dass quasi real-geteilte Grundstücke vorliegen.
    Meine Frage - gibt es eine klare rechtliche Definition des Begriffs Reihenhaus?
    Ist dadurch ein höherer Schallschutz als im Wohnungsbau impliziert?
    Oder ist der Begriff nicht klar definiert und entsammt nur dem "Volksmund" mit unterschiedlicher Interpretation?
    Wir hatten auf jeden Fall das Thema Schallschutz mit dem Begriff Reihenhaus "abgehakt" und fangen uns jetzt (Rohbau fertiggestellt) an Sorgen zu machen...
    Danke für alle Hinweise, viel.kennt ja auch jemand rechtgültige Hinweise
    Camilo
     
  2. Julius

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    Sorry, aber in welcher Notlage kann man sein, um sich SOWAS anzutun??? :mauer
    Dann lieber Mieter bleiben...

    Ihr zahlt z.B. für fast JEDE Reparatur an den anderen Hütten anteilig mit.
    Dafür können die Euch einiges verbieten, was die Gestaltung des Umfeldes Eurer Eigentumswohnung (nichts anderes ist das!!!) und deren Nutzung angeht.

    Erhöhten Schallschutz kannst Du auch vergessen.
     
  3. #3 Thomas B, 19.08.2008
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    Wenn ich es richtig verstanden habe, habt Ihr kein Reihenhaus, sondern seid Miteigentümer eines Mehrfamilienwohnhauses.

    Ein Reihenhaus steht auf seinem eigenen Grundstück und ist -welch Wunder- in der Reihe gebaut.

    Letztendlich aber muß jedes einzelne Reihenhaus für sich alleine existeieren können. Wenn z.B. Ihr Nachbar seine Hütte auf seinem Reihenhausgrundstück abbricht, muß Ihre stehen bleiben.

    Für den BT ist diese Konstellation sicher etwas kostengünstiger, da er sich die jeweils doppelten Wände an den Grundstücksgrenzen spart.

    Wie die rechtlichen Konsequenzen aussehen, weiß ich ehrlich gesagt nicht so genau.

    Möglich, daß alle Miteigentümer nun gewisse Bauteile als Gemeinschaftseigentum zu behandeln haben (Fassade, Dach) und daß Eigentümerversammlungen notwendig werden. Gemeinschaftseigentum behindert -wenn es denn so ist- sehr stark bei späteren Änderungen an der Fassade, da sie der Zustimmung aller Miteigentümer bedürfen (wenn Sie z.B. später mal anbauen wollen).

    Da könnte man sicher seitenweise weiter spekulieren. Da ginbt es aber sicher Kollegen, die sich da besser auskennen.

    Gruß

    Thomas
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 19.08.2008
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    Ihr habt kein RH, Ihr seid Miteigentümer einer WEG!! Mit allen Nachteilen (Vorteile wüsst ich KEINE)
    Was würde sich ändern, wenn RH ein klar definierter Begriff wäre??
    Das würe nur etwas bedeuten, wenn im KAUFVERTRAG dieser Begriff verwendet worden wäre.
    Aber das kann ich mir ehrlic gesagt nicht vorstellen. Da müssten Verkäufer und Notar ja beide von der Baumschule kommen.
    DIE wissen nämlich ganz genau, WARUM WEG und nicht RH!!!
    Was in der Werbung/Anzeige stand oder im Verkaufsgespräch gesagt wurde -> Rundablage Restmüll

    MfG
     
  5. #5 Bauwahn, 19.08.2008
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    Oh, wenn da wirklich und nachweislich ein geschützter Begriff verwendet worden wäre, hätte man ein Chance in der 3. Instanz Recht zu bekommen.
     
  6. Camilo

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    Das Gemeinschaftseigentum nach WEG ist feinsäuberlich über Sondereigentum und Sondernutzungsrechte auseinander dividiert (individuelle Fassadengestaltung, keine gemeinschaftl.Rücklagen etc), das soll auch nicht Gegenstand der Diskussion hier sein.
    Es geht vielmehr darum, ob der Begriff Reihenhaus einen höherwertigen Schallschutz impliziert als der für Wohnungen.
    Was beinhaltet der Begriff Reihenhaus?
    Camilo
     
  7. Julius

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    Was hat Dich das zu interessieren? Du hast kein Reihenhaus! Und ein Reihenhaus hat keine Beine.

    Welche Antworten hier gegeben werden, entscheiden übrigens die Antwortgeber, nicht der Fragesteller...
     
  8. #8 EricNemo, 19.08.2008
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    steht denn "Reihenhaus" im Kaufvertrag?
     
  9. Camilo

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    Ja, das Wort Reihenhaus fällt mehrfach in Kaufvertrag und Teilungserklärung
     
  10. Camilo

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    hab's gefunden, in DIN 4109 ist es beschrieben:
    Anforderung an trennende Bauteile an horizintale Übertragung im mehrgeschossigen Wohnungsbau: 53dB
    Anforderung an Haustrennwände (Schallschutz bein Einfamilien-Doppel- und Reihenhäusern): 57dB
    Vielen Dank für die Hilfe
     
  11. #11 wasweissich, 19.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    gerngeschehen.......:winken
     
  12. salleD

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    Das ist eine ETW, aber

    die einschlägige Entscheidung des BGH VII ZR 45/06 beantwortet Ihre Frage besser und genauer als ich das hier könnte. Nachzulesen bei www.bundesgerichtshof.de dort auf Entscheidungen klicken und das passende Aktenzeichen suchen. Viel Spaß bei der Lektüre und der Auslegung des eigenen Vertrages. Ansonsten mit hoher Wahrscheinlichkeit :Baumurks.
    Lassem Sie sich zunächst einmal den Schallschutznachweis des Sachverständigen aushändigen, suchen Sie einen Fachanwalt für Baurecht und beauftragen Sie JETZT einen Bausachverständigen mit der Prüfung, ob die Vorgaben des Nachweises erfüllt sind oder nicht. Spätestens wenn Sie Ihren Prozeß vor dem OLG (II. Instanz) gewonnen haben, geht DER BT in die Insolvenz. Bis dahin haben Sie aber nach der Abnahme als Beweisbelasteter mehrere T€ an Vorschüssen für notwendige Gerichtsgutachten bezahlt.
    Nach dem Sieg erfolgt die Kostenerstattung durch den Gegner. Wenn es den noch gibt.

    Jetzt haben Sie noch die Chance einer kostengünstigen Rückabwicklung des Vertrages. Ich bin zwar kein Freund von Ferndiagnosen und Glaskugeln, aber hier versucht einer am falschen Ende zu sparen. Wenn das bei den paar KS-Steinen schon losgeht, was soll das erst bei den spannenden Themen Dämmung, HT, Luftdichtigkeit, Innenausstattung... werden ? ANGST !!

    Interessant wäre die Baubeschreibung, ich wette da wimmelts nur so vor o.Ä., o. glw., nach Wahl des Architekten/BTs/Pastors.

    Gibt es eine von Ihnen freigegebene Ausführungszeichnung oder nur einen hübschen Grundriss aus dem Verkaufsprospekt als Vertragsgrundlage?

    Sollte er es nicht schon getan heben, wird Ihnen ein seriöser BT umgehend alle technischen Informationen und Unterlagen wie Statik, Schall- und Wärmeschutznachweis zur Verfügung stellen. Fängt er schon an zu "mauern" wenn Sie diese anfordern: MORGEN ZUM ANWALT !

    Die Maurermeister unter uns können sicher viel dazu sagen, wie man mit einer einsteinigen Wand mit regelgerechter Verarbeitung nicht nur rechnerisch sondern auch praktisch den Anforderungen des BGH Urteils gerecht wird.
    Wenn dann noch die Folgewerke kommen (wie wird die Treppe verankert, wie hängen die Klos, steht das Bett an der Trennwand und ist links und rechts daneben eine Steckdose vorgesehen ? Ich glaub, da brauch ich gar keine Glaskugel: Das geht SCHIEF.

    Die errechneten Werte des Schallschutzes werden bei solchen Konstruktionen nie erreicht.

    Ich denke hier liegt absehbar ein derart eklatanter Baumangel vor, dass ein Vertragsrücktritt aus wichtigem Grunde angezeigt ist. Aber wie gesagt, ab zum Anwalt.

    Ich hoffe Sie kommen da schmerzfrei wieder raus und verbleibe mit den besten Wünschen.
    salleD
     
  13. #13 Thomas B, 20.08.2008
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    Um was geht es, Camilo, eigentlich ????

    Lese ich die bisherigen Beiträge und auch Deine Fragen/ Beiträge, die schon kamen, erschließt sich mir die Intention Deiner Fragen nicht.

    Beispiel: Vor einiger Zeit ging es mal um ein nicht ausführbares DFF, für das Du eine Rückvergütung wünscht (=Geld....übrigens: je nach DFF-Typ können da nach meinen aktuellen Angebotszahlen ca. 600 - 800 EUR + MwSt. angenommen werden). Dann rückte der BT mal weder Bauantragszeichnungen, noch Statik noch EnEV-Nachweis raus. Dann war da mal was mit verminderten lichten Raumhöhen (Mangel, wenn es denn einer ist nicht korrigierbar und nur durch Geld zu heilen). Und nun kommt das Brett mit dem RH bzw. WEG und dem daraus resultierenden Schallschutz.

    Worum gehht es Dir???

    Soll der BT nun ordentlich Nachlässe (=Geld) rausrücken oder soll er den vertraglich vereinbarten Zustand herstellen???

    Die gesamte vertragliche Konstellation erscheint mir ausgesprochen ungünstig (für den BH), aber wenn ich das so alles lese, ist Dir das wohl völlig klar gewesen und nach meinem Empfinden geht es i.A. nur darum möglichst viel einbehalten zu können.

    Nun, wenn Mängel nicht mehr abstellbar, ist dies sicher eine logische Konsequenz. Mir jedoch wäre von Anfang an wichtiger gewesen eine vernünftige Immobilie, mit den zugesicherten Qualitäten zu erhalten.

    Gruß

    Thomas
     
  14. Camilo

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    @ Thomas B.

    Na ist doch vollkommen klar was ich möchte und das geht doch aus den Anfragen auch klar hervor:
    ich will das geliefert bekommen was ich gekauft habe!

    Wenn es davon Abweichnungen gibt (weggefallenes DFF, reduzierte Raumhöhe, die Unterlagen nicht ohne weiteres rausgegeben werden, ggf. unterschiedlichen Schallschutz bei WE und RH nach DIN vorliegt), dann dachte ich ist das ein Forum hier, wo man sich Rat holen kann.

    Wir machen das zum ersten Mal, der BT seit Jahren oder eher Jahrzehnten!

    Wenn es keine Abweichungen von den vertraglich zugesicherten Leistungen gibt, gibt s auch keine Fragenhier zu stellen. Auch keine Fragen nach möglichen Kaufpreisreduzierungen.

    Ganz einfach!
     
  15. #15 Thomas B, 21.08.2008
    Thomas B

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    Hi Camilo!

    Genau so isses. Natürlich gibt es keinen Anspruch auf kluge Antworten, aber das ist an sich schon das Ziel.

    Naja...haste ja. Nur eben kein RH!

    Ich hatte durch die Fragestellung anfangs den Eindruck Du dachtest, Du hättest ein RH und seist nun bass erstaunt etwas anderes zu bekommen. Aber dann kamen die Erklärungen, daß dies alles ja im Notarvertrag geregelt sei, Du also schon wußtest eben kein RH erhalten zu haben. Das hatte mich halt etwas irritiert.

    Der Unterschied beim Schallschutz (53 => 57 dB) bedeutet übrigens, nur so ganz nebenbei, daß dies eine Verdoppelung des zulässigen Schallmaßes bedeutet (logarithmische Kurve, nicht linear!).

    Gruß

    Thomas

    PS: Stell' ruhig weiter Fragen!:)
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2008
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    Irgendwie erscheint mir das derzeit eine Debatte über ungelegte Eier ungeschlüpfter Hühner zu sein.
    Mal vom jur. ganz ab - ist denn mal der TATSÄCHLICHE Schallschutz gemessen worden??
    Oder werden derzeit nur eigene Urängste geschürt??
    Hat mal jemand geprüft, ob mit der derzeitigen Bauweise ein näherungsweises Erreichen der 57 db möglich wäre???
    Und was wäre, wenn..............??

    MfG
     
  17. Camilo

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    Danke, werd ich tun! :shades

    Eine Sache ist bei Dir aber wohl falsch angekommen - wenn bei mir im Kaufvertrag drin steht, dass ich ein RH gekauft habe, gehe ich davon aus das dem so is. Und das steht nunmal mehrfachst dadrin. Daraus leite ich dann ab, dass das von mir erworbene Objekt alle Qualitätsstandards eines RH umfaßt (so zB Schallgrenzwerte). Das ich kein Anrecht auf nen real geteiltes Grundstück habe ist mir klar. Aber wo RH verkauft wird muss auch RH geliefert werden.
     
  18. #18 Bauwahn, 21.08.2008
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    So würd' ich das auch sehen
     
  19. #19 VolkerKugel (†), 21.08.2008
    VolkerKugel (†)

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    Ein Reihenhaus ...

    ... muss für sich standsicher sein.
    Das heißt, wenn der Nachbar seine Hütte abreisst, muss Deine stehen bleiben können.
    Mit einer Kommunwand geht das nicht - ergo kein Reihenhaus :deal .

    Das einzige gemeinsame Bauteil bei Reihenhäusern kann die Bodenplatte sein,
    z.B. wenn drückendes oder aufstauendes Wasser ansteht.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2008
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    Die Nummer mit dem RH vs WEG wird wahrscheinlich ein Ratespiel für die Juristen.
    Der Vertrag ist nicht eindeutig (soweit hier erkennbar). Also gehts ans Auslegen dessen, was im Vertrag steht.
    Na das mag lecker werden.
    Ist denn das ein Neu- oder Altbau???
     
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