Einen oder zwei Abwasserkanäle nutzen?

Diskutiere Einen oder zwei Abwasserkanäle nutzen? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Follgendes ist gegeben: Grundstück war ursprünglich für zwei Häuser geplant, daher sind zwei Kanalanschlüsse (ich nenne sie mal A und B) an den...

  1. #1 Guido4711, 21.08.2008
    Guido4711

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    Follgendes ist gegeben:

    Grundstück war ursprünglich für zwei Häuser geplant, daher sind zwei Kanalanschlüsse (ich nenne sie mal A und B) an den öffentlichen Kanal vorhanden.

    Das Haus incl. einem Nebengebäude leiten das Regenwasser in den Kanal A.

    Nun soll ein weiteres Nebengebäude errichtet werden. Baulich wäre es einfacher, dieses in Kanal B zu entwässern, da dann nicht der ganze Vorgarten und eine gepflasterte beschädigt würde. Nun zur Frage:

    a) Gibt es irgendwelche Gründe, die dagegen sprechen, in Kanal B zu entwässern? (Eventuell höhere Kosten bei allgemeinen Kanalsanierungen, Grundgebühr, etc...)

    b) Darf man eigentlich selber etwas an den Kanal B neu anschließen, bzw. an den Kanal A zusätzlich, oder muß das durch einen "lizensierten" Fachbetrieb erfolgen?
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    Hallo,

    ich wüsste nicht, warum du Kanal B nicht nutzen solltest - hat m.E. diverse Vorteile, aber nein: du darfst nicht selber am Kanal spielen.

    Meist gibt es vom kanalbetreiber eine Liste mit Firmen, die das dürfen, es darf also auch nicht jede (selbsternannte) Fachfirma tätig werden.
     
  3. #3 Bauwahn, 21.08.2008
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    Hängt davon ab, WO und Wo es ist :-)
    Wenn bereits ein Kontroll-/Übergabeschacht existiert, dann geht es nur noch um die Kundenanlage und nicht mehr den öffentlichen Kanal. Und es gilt die Satzung des Entsorgers.
     
  4. #4 Wolfgang38, 21.08.2008
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    Spricht sicher nichts dagegen,

    weil Du sicher schon
    a) entweder beim Grundstückskauf, Erschließung usw. ... Wasser- und Kanalanschlussgebühren gezahlt hast,:) oder
    b) bei Einreichung und Genehmigung des Bebauungsplans des Nebengebäudes und dann im Anschluss daran zahlen darfst.:biggthumpup:
    Vielleicht hast ja Glück und Du hast das Nebengebäude schon gebaut , bevor die Rechnung kommt ...
    (Ich hatte noch nicht mal die Baugrube ausgehoben:motz)

    Zahlen tust ja für die maximal mögliche zu bebauende Fläche und nicht nach der Fläche, was Du baust.

    So glaub ich ist es bei allen geregelt- bei uns auf alle Fälle. Genaueres dann in der gemeindelichen Erschließungssatzung.
     
  5. ISYBAU

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    Für die neue Bebauung muss ja ohnehin eine Entwässerungsplanung der zuständigen Stelle vorgelegt werden. Diese entscheidet und genehmigt oder eben nicht.

    Zugelassene (zertifizierte) Fachfirmen gibt es nur in den wenigen Städten mit Fachbetriebsverordnung. Ansonsten ist ein Liste mit zugelassenen Firmen unzulässig weil wettbewerbswidrig.
     
  6. gast3

    gast3 Gast

    Habe ich mal wieder etwas gelernt - schön :)
     
  7. #7 Guido4711, 22.08.2008
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    Es ist in NRW.

    Was bedeutet Kontroll-/Übergabeschacht? Der Kanal liegt 1,5m im Grundstück. Einen Schacht gibt es nicht (auch nicht bei dem Kanal, an den das Haus angeschlossen wurde. Es wurden einfach die beiden Rohre -eins vom Kanal und das welches das Haus verlässt- miteinander verbunden.) Ist das mit dem Schacht evtl. Regional unterschiedlich, habe hier nämlich noch nie sowas gesehen?

    Ja, das Grundstück ist erschlossen, der alte Eigentümer hat die Kosten für die Ersterschließung gezahlt und der Kanal liegt 1,5 m bis ins Grundstück.

    Ist das überall so? Kann mich nicht daran erinnern, dass das beim Haus gemacht wurde, oder kann es sein, dass ich davon gar nichts mitbekommen habe?

    Bezüglich der Firma, dürfte ich also -wenn keine Fachbetriebsverordnung besteht- auch selber ran?
     
  8. #8 Wolfgang38, 22.08.2008
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    Bei uns (in Bayern?) muss sowohl für Kanal als auch Regenwasser (zuerst Versickern und dann als Überlauf in die Regenwasserleitung wegleiten) zwischen der Hausrohrleitung und der kommunalen Leitung ein Schacht rein. Das ist aber normalerweise im Bebauungsplan (kommunal) geregelt.
    Die Kanalfirma als Erschließung legt das Rohr nur ungefähr 1,5 Meter in das Grundstück.

    Manchmal verpflichtet die Gemeinde die Häuslebauer gleich zum Schacht setzen oder holt sich vorher die Zustimmung aller Parteien ein und beauftragt im Namen der Bauherren bzw. Grundstücksbesitzer den Kanalbauer gleich mit dem Hausanschlussschacht.

    Auskunft darüber bekommst Du darüber sicher bei der Gemeinde, was die wollen. Das macht jeder etwas anders.
    (Erschließungssatzung, Bebauungsplan, usw. sind ja Aufgaben der Kommunen.)
     
  9. #9 Guido4711, 22.08.2008
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    Langsam kommt Licht in´s Dunkel.

    Ich habe nun eine Entwässerungssatzung unserer Stadt gefunden. Laut der muß ich...

    a) Beim Anschluß an den Kanal die DIN und die Regeln der Technik beachten.
    und
    b) Geeignete Inspektionsöffnungen einbauen.

    Ich gehe mal davon aus, dass die Inspektionsöffnung beim Haus nicht notwendig war, da der Kanalanschluß ca. 1m über dem Boden ist und das Kanalrohr auf der Kellerwand hängt und somit ja eh frei zugänglich ist. Allerdings ist der Übergabepunkt stättisches Rohr / privates Rohr außerhalb des Gebäudes.

    Leite ich nun das Nebengebäude in den zweiten Kanalanschluß, benötige ich vermutlich einen Schacht, da dort ja kein Keller vorhanden ist. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Pflicht der Einrichtung einer Inspektionsöffnung außerhalb eines Gebäudes befreien lassen.
     
  10. ISYBAU

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    Grundsätzlich JA. Es muss nur gewährleistet sein, dass die Abwasserleitung und der ggf. notwendige Schacht den Regeln der Technik entspricht und bzgl. Entwässerungssatzung abnahmefähig (dicht, der richtige Durchmesser usw.) ist.

    Schächte mit durchgehender, geschlossener Abwasserleitung (und ggf. mit Revisionsöffnung) müssen nicht dicht sein.
     
  11. #11 alex2008, 30.08.2008
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