Was tun, wenn Bauvertrag abgelaufen ist ??

Diskutiere Was tun, wenn Bauvertrag abgelaufen ist ?? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; unsere bauzeit ist laut bauvertrag am 14.08. abgelaufen. leider ist das haus aber noch nicht ganz fertig. es fehlen noch die fensterbänke, die...

  1. #1 steppcke, 21.08.2008
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    unsere bauzeit ist laut bauvertrag am 14.08. abgelaufen.
    leider ist das haus aber noch nicht ganz fertig. es fehlen noch die fensterbänke, die dachbodentreppe, die innentreppe und ein paar kleinere verbesserungen.
    nun hatten wir uns geweigert die letzte rechnung zu bezahlen, da diese für endmontage elektrik und sanitär gestellt wurde. (bekommen haben wir die rechnung noch bevor die wc und waschbecken im haus waren).
    eigentlich war für morgen die abnahme geplant, nun hat der bauträger festgestellt, das diese eine rechnung noch nicht bezahlt ist, wir haben auch begründet warum, wieso, weshalb...nach längeren hin und her haben wir nun die zahlung fertig gemacht und der elektriker ist nun auch durch.
    der bauträger wa aber anscheinend so sauer darüber, das er uns kurzerhand die schlösser im haus ausgetauscht hat *grummel*
    das geld müsste nun schon seit gestern auf deren konto sein, wir können die firma nicht erreichen, ständig nur der ab !!
    darf der bauträger denn die schlösser austauschen, auch wenn der bauvertrag abgelaufen ist ??
    wie können wir uns jetzt am besten verhalten ??
    wir wollen keinen streit undes stand auch nie zur debatte, das wir irgendeine rechnung gar nicht zahlen ( es sollten erstmal die arbeiten erledigt werden)
    wir waren immer pünktlich mit den zahlungen und haben uns immer an absprachen gehalten. wir wollen in einer woche einziehen und ohne schlüssel geht das schlecht...
    hat jemand eine idee ??
     
  2. #2 MoRüBe, 21.08.2008
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    Wirklich Bauträger????....

    ... oder eher Generalunternehmer/übernehmer??
     
  3. #3 steppcke, 21.08.2008
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    ja, bauträger. der hat persönlich die schlösser ausgetauscht und erreichen tun wir ihn momentan nicht.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 21.08.2008
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    Bauträger = Er darf.
    Generalunter/-übernehmer = er darf nicht.
    Ist denn was vereinbart, wenn der Zeitpunkt überschritten ist??? Oder hat man nur mal ein Datum festgehalten?
     
  5. #5 steppcke, 21.08.2008
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    im bauvertrag selber steht nichts was passiert wenn der tag x abgelaufen ist. er bezieht sich nur auf die vob und da kann ich nichts finden :motz
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 22.08.2008
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    Na dann - ab zu BAURECHTSanwalt. Oder abwarten und Tee trinken.
    SIE können so nix mehr bewegen
     
  7. #7 steppcke, 22.08.2008
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    diese antwort wollte ich nun eigentlich nicht hören ;)
    na, wir warten heute mal ab, ob er zum termin erscheint, wenn nicht, habe ich mir schon die telefonnummer eines baurechtsanwaltes zurecht gelegt.
    ich hoffe doch das es nicht soweit kommt!
    danke für die antworten !
     
  8. #8 rudi1106, 22.08.2008
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    Nochmal so um sicherzugehen: Es ist wirklich ein Bauträger? (Also der Bauträger ist Eigentümer des Grundstücks, auf dem bebaut wird?)

    Bauträger und VOB passt eigentlich überhaupt nicht zusammen. Und die MaBV enthält auch keine Abschlagszahlung für die Endmonatage Elektrik/Sanitär.
     
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