Anbau Sanierung/Neubau...FRAGEN...

Diskutiere Anbau Sanierung/Neubau...FRAGEN... im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Moin Moin Bin neu hier und möchte mal meine erste Frage an euch Experten loswerden. An unserem Haus (alter Bauernhof) ist ein Anbau dran...

  1. #1 fizzelz, 25.08.2008
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    Moin Moin

    Bin neu hier und möchte mal meine erste Frage an euch Experten loswerden.

    An unserem Haus (alter Bauernhof) ist ein Anbau dran (alter Schweinestall). Dieser ist völlig marode, denn das Ständerwerk ist durchgefault, und die Mauern sacken nach innen weg. Also es besteht schon wirklich einsturzgefahr.

    Da ich bei uns eine neue Heizungsanlage einbauen möchte (Holzvergaser Heizung) möchte ich den gesammten Schweinestall abreißen und dort neu bauen. Das heißt Fundament gießen, Mauern, Dachkonstruktion, Abwasserleitung vom Hof darein. Außerdem müssen dann Heizungsrohre in der Erde in den Keller führen und ein Schornstein muss her. Des Weiteren ist der alte Stall bis auf 30 cm an der Grundstücksgrenze und ich möchte dies auf 50 cm vergrößern (geht das?). Jetzt komme ich zu meiner Frage:

    Was muss ich alles beachten, oder wie gehe ich an das Projekt ran??? Ich/wir möchten dies in Eigenleistung machen möchten haben aber keine Ahnung wie man das Plant. Also Genehmigungen, Zeichnungen besorgen etc..

    könnt Ihr mir helfen???
     
  2. #2 Gast943916, 25.08.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ich bin wohl der erste der hier antwortet, aber du wirst es noch öfter hören bzw. lesen: such dir einen Archi und besprich deine Vorstellungen und Wünsche mit ihm
     
  3. #3 Gast943916, 25.08.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ach ja, die handwerkliche Ausführung kannst du dann immer noch in Eigenleistung erbringen, zumindest das was du selber machen kannst...
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 25.08.2008
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    Als allererstes Baugenehmigung. Und die geht nicht in Eigenleistung, das muss jemand mit Vorlageberechtigung machen (Architekt, BauIng). Dann eine Statik. Geht in Eigenleistung (wenn man/frau es kann) ist dann aber teurer als durch Tragwerksplaner, weil bei EL vom Bauamt geprüft wird.
    Und dann kann der Spaten kommen.
    Grenzabstand (evtl.) 0,00 m oder 1,00 m oder 3,0 m oder noch mehr - nach Gebäudehöhe.
    0 oder 1 m gehen für HEIZräume (so gut wie) NICHT!!!!!! Wenn überhaupt, nur mit Ausnahme/Befreiung und wahrscheinlich nachbarlicher Zustimmung.

    MfG
     
  5. #5 fizzelz, 26.08.2008
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    Das hört sich nicht so gut an! Da der Stall nicht sooo lang ist, dass ich ihn mehr als 1m kürzen kann. Worin besteht denn das Problem mit dem Heizraum? Das Gebäude soll eine etwas erhöhte Raumhöhe haben und dann kommt schon das Dach, ohne Decke oder so(so meine Vorstelleung). Das Gebäude wird Quasi nicht höher, da das Dach flacher zusammen soll (wäre vom Winkel her möglich). Das ich einen Architekt besuchen muss dachte ich mir.

    Mir geht es nur um die Antragsgänge usw. Also was ich wo beantrage und was ich dann an welcher Stelle vorlegen muss.

    Wie sieht das denn mit der Kanalisation aus. Wie oder wo fragt man das an. Oder darf man das einfach so (bestimmt net).
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 26.08.2008
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    Grenzabstände NBauO
    Grenzbebauung NBauO
    Im 2. link mal Nr. 3 beachten.
    OHNE Feuerstätte.

    UNd nochmal. Sie brauchen eine Baugenehmigung und die können Sie nicht selber beantragen, dazu brauchen Sie einen Vorlageberechtigten
     
  7. #7 fizzelz, 28.08.2008
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    Juhu

    So! Habe mal den Stall vermessen und eine 2D Handzeichnung gemacht (Grundriss). Zufällig hatte das Bauamt heute bis 18.00 Uhr offen und da bin ich dann auch gleich hin.

    In einem Gespräch habe ich dem für mich zuständigen Dipl. Ing. erörtert was ich machen möchte. Der hat sich meine Zeichnung angesehen, ein Satelitenbild von meinem Grundstück aufgerufen und mir erklärt was in meinem Fall geht. Ich darf den Stall komplett abreißen und dort bis zur Grenze (so wie der jetzige Stall steht) neu bauen, da mein Nachbar auch bis zur Grenze gebaut hat. Er sagte mir, das mir in diesem Fall das selbe Recht der Grenzbebauung zusteht. Außerdem kann ich in den neuen Stall meine Heizung einbauen, sofern ich 3m von der Grenze gemessen eine Mauer in dem neuen Stall habe. Seiner Aussage nach, darf der dann entstehende Raum vor der Mauer nur als Abstellfläche genutzt werden. Das will ich aber noch klären, da in den Stall ein WC+Dusche hin soll, was sich in dem Raum vor der Heizung anbieten würde.

    Alles in allem schon sehr positive Aussagen. Der nächste Schritt ist nun den Schorni einladen, um zu klären wo der Schornstein hin darf, und wie hoch der sein muss. Danach werde ich einen Verwanten anrufen (Architekt) der mir das dann alles zeichnet und den Bauantrag abgibt.

    mfg
     
  8. #8 abrigado, 07.09.2008
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    das hätte ich dir auch so geraten.
    bei mir ist der erste weg mal aufs bauamt. die wissen was möglich ist und sind bei der entscheidungshilfe meist sehr gut.
    gleich einen arcitakten einschalten ist waste of money...der macht auch nix anderes als mal abzuklären was geht.
    in österreich muss dann bei der einreichung ausser dem planverfasser (architekt) auch der baudurchführer (baumeister) angeführt sein. da bietet es sich immer an wenn man viel in eigenleistung erbringen will, sich mit einem baumeister aus der gegend zu unterhalten und ihm die zu vergebenden arbeiten als gegenleistung für die abstempelung des einreichplanes in aussicht stellt.
    mfg
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 07.09.2008
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    ... zum "Stempelbetrug" werden hier aber gar nicht gerne gesehen :motz .
     
  10. sniper

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    stall mit dusche und heizung ,welche zweibeinigen tiere sollen denn hier gehalten werden:respekt
     
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