Grundstückskaufvertrag ohne Auflassung

Diskutiere Grundstückskaufvertrag ohne Auflassung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, der Notar unseres Grundstückverkäufers hat einen Vertrag "Grundstückskaufvertrag ohne Auflassung" angefertigt. Welche Vor- und...

  1. #1 rodrigo, 26.08.2008
    rodrigo

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    Hallo, der Notar unseres Grundstückverkäufers hat einen Vertrag

    "Grundstückskaufvertrag ohne Auflassung"

    angefertigt. Welche Vor- und Nachteile hat eine solcher Vertrag zu einem mit Auflassung?

    Danke für die Antworten! Rod.
     
  2. #2 Niederbayer, 26.08.2008
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    Du meinst wohl eher einer Grundstückskaufvertrag ohne Auflassungsvormerkung oder?

    "Mit der Auflassungsvormerkung können Sie sich kostengünstig rückversichern, dass Ihr erworbenes Grundstück auch rechtlich wirklich an Sie übertragen wird! Weil nach der Bezahlung des Kaufpreises die Eintragung ins Grundbuch längere Zeit dauert ist es möglich, dass in dieser Zeit Ereignisse eintreten, die Ihren Eigentumsübergang gefährden. Ein Fall wäre z.B., wenn der noch im Grundbuch stehende Veräußerer des Grundstücks in dieser Zeit Konkurs macht oder Zwangsvollstreckt wird.

    Trotz eines unterschriebenen Kaufvertrages wären Sie noch lange nicht neuer Eigentümer Ihres Grundstücks, denn Sie haben noch kein dingliches Recht an diesem, weil eine Änderung im Grundbuch längere Zeit als die Kaufabwicklung dauert. Um Ihre Interessen zu schützen, lassen Sie den Notar im Grundbuch die Auflassung vormerken, bis die endgültige Umschreibung im Grundbuch erfolgte."


    Vorteil: Sichheit
    Nachteil: Kostet Geld

    Ich würde aber auf keinen Fall drauf verzichten !
     
  3. #3 Pascal82, 26.08.2008
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    hallo,

    das kommt auf den verkäufer an,

    in unserem fall is der verkäufer eine kleine gemeinde mit ca 1500 einwohnern,
    es ist nicht zu erwarten das der besitzer( die gemeinde) konkurs geht und zwangsvollstreckt wird.
    hat uns der notar so erklärt und gemeint das wir in diesem fall diese kosten einsparen können...

    viele grüße
    pascal
     
  4. #4 rudi1106, 26.08.2008
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    Ich gehe mal davon aus, dass es sich tatsächlich wie beschrieben um einen Vertrag ohne Erklärung der Auflassung handelt. Die Auflassung ist eine notwendige Erklärung für die Übereignung. Um zu gewährleisten, dass die Übereignung erst nach Zahlung erfolgen kann, kann vertraglich geregelt werden, dass die Auflassung erst nach Vorliegen dieser Voraussetzung erklärt wird. Alternativ kann die Auflassung bereits im Vertrag erklärt werden. Diese wird dann in der Regel so eingeschränkt, dass der Notar die Urkunde erst nach der Zahlung zur Umschreibung vorlegen darf.

    Grundsätzlich ist der wichtigste Unterschied erstmal, dass die Beurkundung ohne Auflassung im Ergebnis teurer ist als die Beurkundung mit Auflassung. Der Notar muss hierauf hinweisen!

    Ist es denn ein einfacher Kaufvertrag oder ein Bauträgervertrag?
     
  5. #5 rodrigo, 27.08.2008
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    Erst mal vielen Dank für die Antworten.

    Es handelt sich tatsächlich um einen "Grundstückskaufvertrag ohne Auflassung" und es ist ein reiner Kaufvertrag für das Grundstück.

    Sollte ich denn beim Veräußerer auf einen "Grundstückskaufvertrag mit Auflassung" drängen? Ich habe bisher nirgends was gelesen über Verträge ohne die Auflassung. Und ich möchte gerne Bescheid wissen, bevor wir beim Notar sitzen.

    Gruß, Rod.
     
  6. #6 chrishp, 27.08.2008
    chrishp

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    Ja, in jedem Fall. Die Auflassung ist Voraussetzung, dass das Eigentum am Grundstück auf euch übergeht. Wenn sie nicht im Grundstückskaufvertrag mit aufgenommen wird, müsste sie später separat (wieder vor dem Notar) erklärt werden. Das kostet aber mehr, als wenn man es gleich mitmacht.

    Bis zur Kaufpreiszahlung wird der Notar zum Schutz des Verkäufers Abschriften oder Ausfertigungen der Kaufvertragsurkunde dann nur auszugsweise (ohne Auflassung) erstellen.
     
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