Kinderrabatt

Diskutiere Kinderrabatt im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo liebe Experten! Ich zwar nicht, ob Ihr mir weiterhelfen könnt, aber ich probiers mal. Wir haben am 16.04.2007 den Grundstückskaufvertrag...

  1. #1 bautante, 26.08.2008
    bautante

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    Hallo liebe Experten!
    Ich zwar nicht, ob Ihr mir weiterhelfen könnt, aber ich probiers mal.
    Wir haben am 16.04.2007 den Grundstückskaufvertrag beim Notar unterschrieben. Am 16.05.2007 haben wir laut KV den Kaufpreis bezahlt.
    Die Eintragung in das Grundbuch erfolgte am 13.06.2007.

    Da der Verkauf der Grundstücke eher schleichend voranging (geht), räumte die Stadt mit Ratsbeschluss ab dem 01.07.2007 einen Kinderrabatt in Höhe von 5 € pro qm ein. Dies gilt laut Stadt "auch für ab Publikation dieser Vorlage (15.05.07) im Verkauf befindliche Grundstücke".

    Meine Frage: Wie definiert man im Verkauf befindliche Grundstücke"?
    Ist der Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrages entscheidend,
    der Tag, an dem der Kaufpreis gezahlt wurde oder an dem
    die Eintragung in das Grundbuch erfolgte??

    Bei der Stadt sagte man uns nämlich, dass wir auf diesen Kinderrabatt keinen Anspruch hätten, weil das Datum der Unterzeichnung des KVs entscheidend sei und das war eben am 16.04.07. Aber nach meiner Definition von "im Verkauf befindliche..." war unser Grundstück zu diesem Zeitpunkt "im Verkauf befindlich", da wir den Kaufpreis erst am 16.05.07 gezahlt haben und die Eintragung in das Grundbuch erst einen Monat später erfolgte.

    Könnt Ihr mir weiterhelfen??
    Danke.
     
  2. #2 MoRüBe, 26.08.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Was wollte der "Verkäufer"...

    ... damit bezwecken??. Diese Frage lässt sich einfach beantworten: Er wollte den Verkauf ankurbeln. Man wollte Käufer, junge Familien locken, aus welchen Gründen auch immer. Ergo: alle noch nicht beurkundeten Verträge kommen in diesen Genuß, denn warum sollte man bereits verkauften Grundstücken noch einen Bonbon geben?? Denn die Ratsversammlung hätte ja auch völlig anders entscheiden können, was Sie, bzw. der Notar, bzw. der Bürgermeister, zum Zeitpunkt des Kaufvertrages gar nicht wissen konnten.Wenn man will, kann man sich jetzt lange drüber streiten
     
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