Lautstärke LWA 403 *Schallschutz*

Diskutiere Lautstärke LWA 403 *Schallschutz* im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, nachdem nun unsre Wärmepumpe LWA 203 gegen die LWA 403 ausgetauscht wurde, müssen wir nun erschreckend feststellen, was für ein Krach...

  1. tieto

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    Hallo,

    nachdem nun unsre Wärmepumpe LWA 203 gegen die LWA 403 ausgetauscht wurde, müssen wir nun erschreckend feststellen, was für ein Krach das Teil macht. Ein tiefes, brummendes Geräusch. Laut Bedienungsanleitung 60 db. Nun haben wir eine offene Küche und der HWR grenzt direkt daran, der durch eine normale Landhaustür zugänglich ist. Wenn der Verdichter anspringt, kann einem das tiefe brummen zur Verzweiflung bringen und selbst eine Flucht ins WZ bringt nichts, da ja alles offen. Ich werde noch irre mit dem ganzen Ärger!

    Deshalb meine Frage, ob es irgendwo Normen gibt, in denen ein gewisser Schallschutz einzuhalten ist. Insbesondere auf unser Problem bezogen.

    Unser Heizi zuckt nur wieder mit den Schultern...

    Grüsse

    Tieto
     
  2. Julius

    Julius

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    Wer hat denn das Gerät so direkt neben einen Wohnraum geplant...? :yikes
     
  3. R.B.

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    Tieto, Du hast es wirklich nicht leicht. :fleen

    Die 60dB(A) sind schon ganz ordentlich, doch die beziehen sich üblicherweise auf den Luftauslaß im Freien.

    Schau mal nach, ob der Krach direkt vom Gerät kommt oder ob er irgendwie durch Bauteile übertragen wird. Die Hersteller die ich kenne liefern in ihren Montageunterlagen alle notwendigen Infos um die Schallemission auf ein Minimum zu begrenzen. Vielleicht liegt bei Dir ein Montagefehler vor....falsche Befestigung, fehlende Entkopplung o.ä.
    Evtl. ist auch das Gehäuse oder ein Gehäuseteil nicht richtig drauf und vibriert.
    Deine Pumpe kenne ich nicht so gut daß ich mit Erfahrungswerten dienen könnte.

    Gruß
    Ralf
     
  4. Julius

    Julius

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  5. OldBo

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    Moin Ralf,

    das Ding hat wirklich 61 dB(A), Die alte Kiste hatte nur 48 dB(A). Das ist schon ein gewaltiger Unterschied :shades

    Gruß

    Bruno
     
  6. R.B.

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    Wäre mal interessant zu sehen, wie die das gemessen haben. 61dB(A) direkt neben der Kiste, da fliegen Dir ja die Ohren weg.

    Was macht man damit in den Nachtstunden? :irre
    Abschalten oder Kopfhörer. :bounce:

    Gruß
    Ralf
     
  7. tieto

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    Ja der Krach kommt wirklich von der Kiste. Kann sein, dass da vielleicht noch irgendwas vibriert, was aber bestimmt nicht soviel ausmacht. Im Moment geht es, da nur Warmwasser erzeugt wird. Mag aber gar nicht an den Winter denken. Irgendwann soll noch ein Stiebel-Mensch hier aufkreutzen und sich die Kiste mal anschauen. Glaube aber nicht, dass der da was machen kann.

    Deshalb wäre ich sehr dankbar, wenn irgend jemand Ahnung hat, ob da schalltechnische Anforderungen eingehalten werden müssen.

    Tieto
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Die DIN 4109 bezieht sich nur auf den Schallschutz gegenüber fremden Wohnungen. Für den Schallschutz in der eigenen Wohnung gibt es meines Wissens keine Anforderungen. Da hast Du den "Schallpegel" ja selbst unter Kontrolle.
    Es gibt aber Richtwerte für Wohnräume. Da ist von 35dB(A) tagsüber und 30dB(A) während der Nacht die Rede. Beispielsweise in Zusammenhang mit der Lüftung nach DIN1946-6.

    In der Maschinenrichtlinie wird nur erwähnt, daß der Schallpegel zu prüfen und in den Produktinformationen auch anzugeben ist. Hier geht es aber primär um Schallbelästigung am Arbeitsplatz, Notwendigkeit von Gehörschutz usw.. Daher sind die Wert auch sehr hoch.

    Gruß
    Ralf
     
  9. OldBo

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  10. R.B.

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    Hallo Bruno,

    im Team sind wir unschlagbar....genau diese Tabelle hatte ich gesucht. :28:

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 Achim Kaiser, 28.08.2008
    Achim Kaiser

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    Bei 61 dB(A) hilft nur noch Loch graben und das Teil verbuddeln.

    Die Maßnahmen das Ding *erträglich* hinzubekommen werden wohl den Gerätepreis übersteigen.

    Sowas bau ich freiwillig nicht ein ...

    Wenn mans an der Backe hat kann man über ein schallentkoppeltes Podest (aus BETON allseitig mit min 3 cm Kork ummantelt) und gummigelagerte Stellfüße oder auch Federstahlbügel nachdenken ... das kappt Brummübertragungen gewaltig vom Gerät direkt in den Baukörper.

    Anschließend die Rohrleitungen entkoppeln mit Gummischalldämpfern wie z.B. Stenflex und flexible Schläuche an die Anschlüsse um Geräuschübertragung über die Rohrleitungen zu minimieren.

    Anschliesend brauchts wohl noch im Luftweg den einen oder anderen Schalldämpfer ... nachdem die Dinger reichlich Baulänge haben gibts meistens ein Problem mit der Baugenehmigung wenn man deswegen das Haus etwas streckt um sie unterzubringen ... heisst ... wenn da nichts geplant war, gehts meistens daneben.

    Die Segeltuchstutzen entkoppeln zwar aber wenn da 61 dB(A) dagegen brummen dämpfen die nicht wirklich viel ab was das Geräusch im Raum angeht.

    Bei der Lautstärke hat sich der Hersteller nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert ... und vor allem gehören da DEFTIGE Warnhinweise in die Montageanleitung sonst gehts wie hier 15 oder 20 dB(A) lauteres Gerät geht meistens daneben, vor allem wenn lärmempfindliche Räume angrenzen.

    Keine sehr angenehme Aufgabe das auf ein *erträgliches* Niveau zu bringen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. R.B.

    R.B.

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    Das wird wohl ein aussichtsloses Unterfangen. 6 bis vielleicht 10dB könnte man der Kiste mit viel Aufwand noch abgewöhnen, aber dann ist Schluß. Dann reden wir aber immer noch über 51-55dB(A).
    Alles andere erfordert einen Panzerschrank ohne Verbindungen nach außen.
    d.h. der Aufstellraum muß für zusätzliche Schalldämmung sorgen.

    Der Hersteller ist fein raus, da jeder die 61dB(A) in den technischen Unterlagen nachschauen kann.

    Ob man dem Handwerker oder der Hausbaufirma an´s Bein pinkeln kann, hängt von den abgschlossenen Verträgen ab. Ich möchte mal sagen, die Chancen sind nicht so berauschend....aber ich kenne auch die Verträge nicht.

    Gruß
    Ralf
     
  13. tieto

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    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man si
    Die in der Tabelle angegebenen Werte sind das wirklich nur Richtwerte oder steckt da eine DIN (4109) hinter die eingehalten werden muss?

    Ob wir was unternehmen können, muss man abwarten. Fakt ist, dass unsere (leise Stromheizung) LWA 203 gegen eine laute LWA 403 ausgetauscht wurde. Und die Art der Mängelbeseitigung unterliegt dem Unternehmen.

    Anderenfalls kann ich mich nicht mit dem Gedanken anfreunden, dieses Brummen den Winter über zu ertragen, wenn der Verdichter den ganzen Tag über läuft. Das ist ein massiver Einschnitt in die Lebensqualität.

    Auch mag ich mich zu erinnern (laut Baurechtsurteile), dass ein Unternehmer auch ungefragt die Pflicht zur Beratung hat. Da gehört eventuell auch dazu, dass die WP vielleicht auf Grund des Lärmpegels und unserer Wohnsituation nicht in unser Haus passt. Na mal sehen, was da noch kommt.

    Auf alle Fälle bin ich stinksauer.

    Tieto
     
  14. R.B.

    R.B.

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    Bitte daran denken, einmal ist von Schalldämmung (Bsp.: Trittschalldämmung einer Decke/Boden) und einmal von Schallpegel (Bsp.: "Lärmpegel" einer Maschine) die Rede.

    Wenn bei Dir die WP in einem Heizraum im EG steht und der Schall breitet sich durch eine Innenwand und Tür in Dein Wohnzimmer aus, dann kann man nur schwer mit der DIN4109 argumentieren. Stünde die WP bei Deinem Nachbarn, dann würde die Sache anders aussehen.

    Deswegen hatte ich die DIN1946 in´s Spiel gebracht. Die behandelt Raumlüftungsanlagen. Würde das Geräusch nun durch ein Ausblasgitter im Wohnzimmer kommen, dann könnte man hier ansetzen. Das ist aber bei Dir nicht der Fall. Trotzdem sind die Werte als Referenz schon mal nicht schlecht.

    Wir reden also von Luftschall der direkt aus dem "Heizraum" in´s Wohnzimmer gelangt. Bestimmt wird der Schallpegel im Wohnzimmer durch die Schalldämmung der Zwischenwände/Türen (keine Anforderungen im EFH) und dem erzeugten Schallpegel durch die Maschine (auch nur minimale Anforderungen, siehe Maschinenrichtlinie).

    So, und ab jetzt wird´s juristisch. Auch wenn die o.g. Normen nicht automatisch herangezogen werden können, so kann man natürlich mit dem Planer bzw. dem Haushersteller ergänzende Vereinbarungen treffen, die über das "Pflichtprogramm" hinausgehen.

    Als jur. Laie sehe ich in Deinem Fall nur eine Chance.
    Bestellt war 1 Haus mit Heizung. Da kann man davon ausgehen, daß das "Produkt" zumindest die gängigen Komfortansprüche erfüllt. Dazu gehört ausreichend Raumtemperatur und natürlich in den Aufenthaltsbereich einen Lärmpegel der auch bei anderen Häusern (MFH, RH usw.) zu erfüllen wäre.

    Die Frage wäre also, wer hat was, wo und wie vereinbart. Was ist geschuldet?
    Aber wie gesagt, die Juristerei ist nicht mein Fachgebiet. Dafür gibt´s bessere Beitragsschreiber.

    Gruß
    Ralf
     
  15. Julius

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    Deswegen wäre es wichtig, die noch offene Rückfrage zu beantworten:

     
  16. tieto

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    Na der Heizi. Denn mir steht es als Bauherr gar nicht zu, im Ramen der Mängelbeseitigung irgendwelche Forderungen zu stellen. Die Art und Weise der Mängelbeseitigung unterliegt ganz und gar dem Unternehmer.

    Tieto
     
  17. tieto

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    Heute war der Stiebel-Mensch da und hat gesagt, dass die Anlage ordnungsgemäss installiert ist, woran ich auch nicht zweifel.

    Doch ist in der Montageanleitung zu lesen:

    "Die LWA soll nicht direkt unter, über oder neben Wohn-oder Schlafräumen aufgestellt werden".

    Es wäre noch bei uns die Möglichkeit, die WP in der Garage zu positionieren, da der HWR direkt in die Garage führt.

    Ist es möglich, eine LWP auch in der Garage zu installieren?

    Tieto
     
  18. R.B.

    R.B.

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    JA.

    Es gibt auch LWP die kannst Du in den Garten stellen, aber nicht diese SE.

    Gruß
    Ralf
     
  19. Julius

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    Das ist mir klar. Ich meine auch die URSPRUNGS-Planung!
     
  20. tieto

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    Na den (Ursprung)Grundriss haben wir mit der Architektin vom Bauunternehmer geplant. War alles im Preis mit drin. Und den Stellplatz der alten WP wurde halt vom Bauunternehmer festgelegt. Haben uns halt drauf verlassen, da wir nun mal Laien sind.

    Tieto
     
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