fundament zu klein

Diskutiere fundament zu klein im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; ich weiss nicht, ob ich in dieser rubrik richtig bin, aber ich hoffe, hier kann mir weitergeholfen werden, da ich schon seit tagen nicht mehr...

  1. #1 Steffi1912, 28.08.2008
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    ich weiss nicht, ob ich in dieser rubrik richtig bin, aber ich hoffe, hier kann mir weitergeholfen werden, da ich schon seit tagen nicht mehr richtig schlafen kann, aus sorge, dass alles schief geht...jetzt zu meinem problem: wir haben uns ein grundstueck mit hanglage gekauft und bauen ein einfamilienhaus ohne keller...um unser haus auf strassenniveau zu bekommen, muessen wir viel aufschuetten lassen...fordere hausfront 40 cm und hintere 90 cm...wir haben lehmboden...das bodengutachten sah vor, das mit frostsicheren material aufgeschuettet wird und aller 20 cm verdichtet...desweiteren sollten ums haus herm 50 cm polsterueberstand sein und dann erst die abboeschung kommen...wenn man jetzt nicht ganz pingelig ist, stimmt es an fast alles stellen mit ca 40 cm, nur an der vorderen und hinteren rechten hausecke kam nach der hausecke gleich die abboeschung:Baumurks...jetzt wurde nachtraeglich aufgeschuettet...desweiteren stellte sich heraus, dass sie fuer die bodenplatte stahlfaserbeton benutzten und keine bewehrung, die miteinander verbunden ist, gemacht wurde...nur in den ecken soll eine bewehrung liegen...was sollen wir nun tun?????
     
  2. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Na, was wohl:

    1) Bau stoppen
    2) vom Erbauer den Nachweis der Eignung für die Stahlfaserbetonplatte anfordern!
    (den wird er vermutlich nicht erbringen können)
    dann
    3) Abriß und Neuaufbau (diesmal gemäß Statik)
     
  3. #3 Steffi1912, 28.08.2008
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    ja...bis morgen hab ich die frist gesetzt, um die statikunterlagen und die bodendruckmessergebnisse zu bekommen...ein baugutachter ist morgen auch dabei...wir aber nicht mehr viel sehen koennen, da sie das polster rundherum mit mutterboden bedeckt haben, um das geruest zu stellen...
     
  4. Dingo

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    Was nicht zu sehen ist muß halt noch einmal aufgemacht werden!
    Schäufelchen und losgegraben.
    Es geht hier um eine grundlegende Beweissicherung und Bewertung/Beurteilung des Bauwerkes.
     
  5. #5 Thomas B, 28.08.2008
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    Wie Dingo schon ausgeführt hat:

    Und zwar im wahrsten Sinne des Wortes grundlegend!

    Sicher stürzt so ein Haus wegen SFB nicht gleich ein, aber es ist natürlich nicht das selbe, wie eine ordentlich gerechnete und danach bewehrte Bodenplatte.

    Zumal: Wenn hier etwas nicht paßt, kommste da später nie mehr ran. Nie mehr. Never ever.

    Also: Architekt/ Planer, Bauleiter, Statiker und den Ausführenden hinzubitten und in netter Runde mal ein Pläuschchen halten.

    Frage noch mal zum Verständnis: Gab es denn bzw. hatten Sie eine statische Berechnung bzw. Statikpläne, die eine "normale" Armierung auswiesen??? Denn dann wird es natürlich eng für den BU: Er muß nun den Beweis/ Nachweis erbringen, daß die abweichend von der gerechneten Statik ausgeführte Leistung das selbe bringt.

    Grüßla

    Thomas
     
  6. #6 Steffi1912, 28.08.2008
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    das werden wir morgen erfahren, denn da treffen wir uns mit dem bauleiter, der die statikplaene mitbringen soll...ich hoffe nur fuer ihn, dass er sie nicht rein zufaellig vergisst
     
  7. #7 Carden. Mark, 28.08.2008
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Und ich hoffe - das der SV sich ein wenig mit SF Beton und deren Zulassung hinsichtlich der Problemzonen auskennt.
    Dann wird es nämlich Richtig interessant.
     
  8. Bugs

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    Wäre interessant was bei dem Termin rausgekommen ist!
     
  9. #9 Steffi1912, 02.09.2008
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    also bei dem termin ist nichts rausgekommen...ausser das wir eine baumaengelanzeige gestellt haben und die zur zeit auf eigenes risiko weiterbauen...bei dem 2. termin mit unserem sachverstaendigen und der baufirma wurden uns die statikunterlagen uebergeben...leider standen da sowohl fuer bodenplatte als auch fuer die decke eine andere bauweise drin, als sie bei uns gemacht haben und nun muessen sie uns die berechnungen bis naechsten freitag uebergeben, wo drin steht, dass sie das genau so bauen koennen, wie sie es gemacht haben und es trotzdem genauso gut ist, wie die vom statiker angegebene technik...
     
  10. #10 Steffi1912, 02.09.2008
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    unserer sachverstaendiger baut nicht mit stahlfaserbeton...deshalb muss die baufirma jetzt auch berechnungen und statiken fuer den bau unseres hauses mit stahlfaserbeton nachweisen mit einer dicke von 16 cm...das soll eine geprüfte technik sein, die nur die stahlfaserbetonlieferanten haben...wir sind gespannt...:mega_lol:
    und dann kommt ja noch die frage der kostenersparniss fuer so wenig stahlfaserbeton anstatt 30 cm stahlbeton mit ordentlicher bewehrung...denn sie wollen trotzdem von uns den vollen preis nach fertigstellung der bodenplatte haben...
     
  11. #11 Steffi1912, 02.09.2008
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    und was genau koennte interessant sein, wenn er sich richtig auskennt?
     
  12. #12 Carden. Mark, 03.09.2008
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Habe ich das jetzt Richtig verstanden?
    Geplant = 30 cm Dicke mit Baustahlt
    erstellt = 16 mit SF
    Und der Sachverständige (eigentlich ja Ihr) läßt auf eigene Gefahr hin weiterbauen - dann erst der Nachweis.
     
  13. #13 Steffi1912, 03.09.2008
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    mit der dicke hast du es richtig verstanden...aber die baufirma baut auf eigene gefahr weiter, da wir eine bemaengelungsanzeige gestellt haben mit dem vermerk, das wir einen baustopp forderten und trotzdem weitergemacht wurde auf eigene gefahr der baufirma:deal
     
  14. #14 Thomas B, 03.09.2008
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    Auf den Nachweis dürfen wir alle gespannt sein...

    Abgesehen davon, daß -selbst bei konventioneller Bewehrung- ein Abspecken der Bodenplatte von 30 cm auf 16 cm schon mehr als kühn...ja ich würde sagen "verwegen" ist, wird das Ganze noch dadurch verschärft, daß eben nicht konventionell, sondern mit SFB betoniert wurde.:irre

    Da muß doch der SV eigentlich im Dreieck springen...:bounce:

    Da ich mal keck annehme, daß Du mit einem BT/ GU baust, würde ich bis zur Erbringung des Nachweises der Tauglichkeit der Konstruktion jedwede Zahlung verweigern!

    Gruß

    Thomas
     
  15. #15 Steffi1912, 03.09.2008
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    das ist schon geschehen...trotz vieler fehler unsererseits, haben wir wenigstens da genug verstand gehabt, um nicht zu zahlen
     
  16. #16 Thomas B, 03.09.2008
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    Jetzt plagt mich meine Neugier...

    Was sagt denn der BT/ GU (????) dazu??? Eigentlich müßte er die notwendigen Nachweise doch -schon alleine um schleunigst an sein Geld zu kommen- sehr schnell beibringen.

    Was mich ein "wenig wundert": Er hat die "offizielle Statik", baut aber anders (immerhin knapp 50 % weniger Beton...das spart natürlich...) und müßte doch eigentlich den Nachweis, daß sein Konstrukt taugt mal eben locker aus dem Ärmel zaubern können.

    Oder baut er nach Gefühl und muß nun, nur weil Ihr so ekelahfte BH seid, diesen Nachweis, den es bis dato eigentlich gar nicht gibt, irgendwie beschaffen...

    Das wird sicher noch eine sehr interessante Baustelle......ganz sicher

    Gruß

    Thomas
     
  17. Robby

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    Ganz sicher gibt es neben der "Gebrauchstauglichkeit" auch noch eine Leistungsbeschreibung der Bodenplatte in der Baubeschreibung? Hier wäre eine Abweichung schon eine Abweichung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Zumindest ein gleichwertigkeitsnachweis sollte da ja drin sein. "Spannend" wirds auf jeden Fall weitergehen.
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 03.09.2008
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    Habt Ihr denn neben dem SV einen Anwalt???
    Ich habe nämlich den leisen Verdacht, dass der GÜ/GU/BT weiterbaut, weil er auf die Verhältnissmässigkeit spekuliert.
    Wenn das Dach gedeckt ist, hofft er, wird es unverhältnissmässig, alles wieder abzureissen und neu aufzubauen.
    Ob da ein selbstgestricktes Schreiben mit "auf eigene Gefahr" ausreicht???
     
  19. #19 Steffi1912, 03.09.2008
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    der anwalt ist informiert und steht in den startloechern...unser sachverstaendiger ist ein vereidigter, sprich, all das, was der bauleiter ihm gegenueber gesagt hat, kann man vor gericht verwerten...wir haben all diese unterlagen schon das 2.mal angefordert und sie machen auf dummfang und wollen zeit schinden, um dinge erbringen zu koennen, die hoechstwahrscheinlich nicht da sind, weil, wie schon erwaehnt wurde, sie sind ja von der statik abgewichen und muessten vor baubeginn da noch mal eine statik machen lassen...also freitag kann ich dann weiterberichten, ob wir nun endlich die unterlagen bekommen, die wir schon die ganze zeit wollten
     
  20. #20 Thomas B, 03.09.2008
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    Dann dürfte es ja eigentlich überhaupt kein Problem sein diese schnell auf den Tisch des Hauses zu legen......oder???

    Thomas
     
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