Muss bei einer Grundstücksteilung vermessen werden?

Diskutiere Muss bei einer Grundstücksteilung vermessen werden? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hab eine frage zu der ich über die Suche keine wirkliche Antwort finden konnte. Wir wollen ein Haus auf einem ca 950m² Grundstück...

  1. talfar

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    Hallo,

    ich hab eine frage zu der ich über die Suche keine wirkliche Antwort finden konnte.

    Wir wollen ein Haus auf einem ca 950m² Grundstück kaufen. Laut Voranfrage bei der Gemeinde wäre das Grundstück teilbar (570/380m²). Da wir das mit der finanzierung vom kompletten Anwesen nur schwer hinbekommen, würde mein Schwiegervater das "Gartengrundstück" kaufen. Muss dann das Grundstück für die Teilung vermessen werden werden? Wir würden uns die Vermessungskosten gerne sparen.

    Vielen Dank schon mal für die Antworten.

    Grüße
     
  2. #2 Jürgen Jung, 28.08.2008
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  3. #3 Jürgen Jung, 28.08.2008
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    den letzten Absatz lesen :shades
     
  4. Dingo

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    Vielleicht mag der Schwiegerpapa ja die fehlende Kohle als Direktsponsoring in die neue Familie einfließen lassen :biggthumpup:
    Oder wie wäre es mit einem per Notarvertrag geregelten familieninternen Darlehen?
    Was mag Schwiegerpapa denn auf seinem Grundstück machen? Was wäre wenn er verkauft? schmerzlich oder ok für euch?
     
  5. #5 Stefan61, 29.08.2008
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    Dingos Vorschlag ist besser. Beachten Sie auch, daß Ihr verbleibender Grundstücksteil nach Teilung nicht mehr unbedingt so bebaut werden kann, wie Sie sich das vorstellen. Als Stichworte mögen hier GFZ und GRZ genügen.

    Ansonsten lautet die Antwort auf Ihre Frage eindeutig "Ja".
     
  6. talfar

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    Danke für die Infos.

    Grüße
     
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