Hammerschlagrecht etc.

Diskutiere Hammerschlagrecht etc. im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo allerseits, mal folgende Frage: Ich habe ein Grundstück von einer Wohnungsbaugesellschaft in einem kleinen neuen Baugebiet erworben. Auf...

  1. #1 pafo300, 01.09.2008
    pafo300

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    Hallo allerseits, mal folgende Frage: Ich habe ein Grundstück von einer Wohnungsbaugesellschaft in einem kleinen neuen Baugebiet erworben. Auf großen Teilen dieses Baugebiets war vorher eine Spedition, die Gebäude etc. wurden entfernt, jetzt bestehen die Grundstücke momentan großteils nicht aus Wiesen sondern 1 -2 m tiefen Gruben. Auf der anderen Seite des Privatweges welcher mein Grundstück und die anderen 3 Anrainer erschließt, began die besagte Wohnungsbaugesellschaft mit dem Bau eines Doppelhauses. Irritierend fand ich es schon, daß ich darüber gar nicht informiert wurde. Was wäre gewesen, wenn ich auch jetzt zu Bauen anfangen wollte? Zudem wurde/ wird Baumaterial auf meinem Grundstück gelagert. Von der Ziegelsäge produzierte Reste und Mörtel sind in meinem Grundstück in der Grube (1 m tief) angetrocknet, soll ich anrufen und um Entfernung bitten? Grundsätzlich bin ich später wohl auch froh unbebaute Nachbarflächen während des Baus nutzen zu können, aber die ungefragte Selbstverständlichkeit seitens der Wohnungsbaugesellschaft irritiert mich schon etwas, ich wurde nur bei Grundstückskauf gefragt, ob ich gleich bauen wolle, worauf ich antwortete: 'Weiß ich noch nicht, vielleicht sofort oder erst in 1-2 Jahren, kommt auf auf Kosten etc. an.." Viel Text, wie würdet ihr mit dieser Situation umgehen....
    Gruß,
    Oliver
     
  2. Uwe!

    Uwe!

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    Man kann auf Anfrage natürlcih erlauben, dass das eigene Grundstück vom Nachbarn als "Lager" genutzt werden darf.

    Aber zum einen sollte man dann ganz klar verienbaren, wie lange und wozu es genutzt werden darf und das es danch wieder in den Ursprungszustand zu versetzen ist.

    Zum anderen hat ungefargt niemand was auf Deinem Grundstück zu suchen!

    Also höflich aber bestimmt darauf hin weisen, dass sie alles von Deinem Grundstück zu entfernen haben und den Ursprungszustand wieder herstellen sollen. ("harte Tour") oder verlange eine schriftliche Bestätigung über Art und Dauer der nutzung und die dann anschließende Wiederherstellung.

    Mein Meinung!
     
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