Kauf vom Bauträger - will einen eigenen Begleiter/Überwacher - wen?

Diskutiere Kauf vom Bauträger - will einen eigenen Begleiter/Überwacher - wen? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Nach langem Hin- und Her kommt derzeit der Kauf/Bau eines Massivhauses von einem Bauträger in die engste Wahl (in Ulm). Da ich selbst von den...

  1. #1 neulingwillbaue, 02.09.2008
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    Nach langem Hin- und Her kommt derzeit der Kauf/Bau eines Massivhauses von einem Bauträger in die engste Wahl (in Ulm).

    Da ich selbst von den meisten Dingen keine Ahnung habe und daher Fehler/Mängel selbst gar nicht sehen werde, will ich, dass ein sachkundiger Dritter auf meiner Seite steht und regelmäßig den Bau auf Mängel beschaut.


    Jetzt meine Frage: Wen sollte man dafür einsetzen? Einen Baubegleiter von einer Verbraucherzentrale oder dem Bauherren-Schutzbund/Wohnen im Eigentum? Einen Architekten? Einen...?

    Was sind Vor- und Nachteile?
    Wie häufig sollte dieser auf der Baustelle erscheinen / nach welchen Arbeiten?
     
  2. lawyer

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    Bloß keinen von der Verbrauerzentrale oder vom Bauherrenschutzbund. Was nichts kostet, taugt auch nix.

    Architekt ok, wenn nicht nur "Künstler". Ok auch Bauingenieur.

    Beauftragen Sie die LP 8 und 9 des § 15 HOAI als Werkvertrag. Dann müssen Sie sich nicht darum kümmern, wann der Überwacher auf der Baustelle erscheint. Wie der Überwacher Baumängel verhindert, ist das sein Problem.

    Vertrag von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen lassen.

    Gruß
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 02.09.2008
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    Oh je ...

    ... das wird teuer :shades
     
  4. #4 Thomas B, 02.09.2008
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    Ist das so?

    Daß der BH sich nicht um die Anzahl und Terminierung von Bauüberwachungsterminen zu mühen hat, ist ja eigentlich selbstverständlich. Zumal er wahrscheinlich gar nicht so recht beurteilen kann wann der "Überwacher" überhaupt von Nöten wäre.


    Aber: Ob der "Überwacher" Baumängel zu verhindern im Stande sein KANN, wage ich zu bezweifeln!

    Der Überwacher überwacht doch in erster Linie, ist also gegenüber den Subbis vom BT nicht weisungsbefugt. Er kann also Murks erkennen und dokumentieren und das dem BH sagen bzw. schriftlich anzeigen.

    Aber er macht ja keine BauLEITUNG, da er ja überwachht und nicht leitet.

    Für die Ausführenden ist der "Überwacher" eher ein außenstehender Beobachter. Die Anweisungen kommen -so es einen solchen überhaupt gibt- vom Bauleiter des Bauträgers.

    Oder sehe ich da etwas falsch...? :confused:

    Gruß

    Thomas
     
  5. #5 Gast943916, 02.09.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    siehst du richtig, meine MA bekommen ihre Anweisungen von mir, nach evtl. Rücksprache mit dem BL, aber nicht von einem Überwacher
     
  6. gast3

    gast3 Gast


    was nix kostet, taugt nichts ? sehe ich erst mal aus Prinziep anders - und wie der Überwacher Baumängel verhindert, ist nicht so unbedingt sein Problem, sondern die des BH, sollte ein "pauschal" beauftragter eben ein bischen seltener vor Ort sein (natürlich nur wegen zu großer Überlastung) und die Mängel eben später auftauchen.

    ich habe selbst keine Erfahrung mit denen die nichts kosten, müsste man sich vielleicht mal erkundigen.

    Ansonsten warum keinen Dipl.Ing. Architekten / Bauingeniör der Gegend als weisungsbefugten Bauleiter einsetzen. Umfang / Aufgaben / Kosten etc. könnte man doch locker im Vorfeld mit ihm abklären. Vielleicht mal im Bekanntenkreis nach Empfehlungen fragen.

    Ansonsten unbedingt zu empfehlen.
     
  7. #7 Baufuchs, 02.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Weisungsbefugt

    ist bei einer Bauträgermaßnahme nicht mal der Käufer/Auftraggeber.

    Zu "bauleiten" gibts gegenüber einem BT nichts.

    Höchstens als "vertretungsberechtigt" könnte der Käufer seinen TÜV´ler einsetzen, der wird sich allerdings hüten eine solche Funktion zu übernehmen.

    Wird es dem Bauträger mit der Fremdüberwachung zuviel, zieht der gern die "Hausrecht-Karte", erteilt dem Überwacher Baustellenverbot und dann geht das Hauen und Stechen los.

    Also:
    Vertraglich regeln.
     
  8. Julius

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    Warum nicht?
    Na, weil der BT ihm diesbezüglich was husten wird! Aber heftig...

    Und bei den "Nichtskostern" (eigentlich: den pauschal billigen) fehlt halt vor allem die umfassende Haftung (für Überwachungsfehler)!
     
  9. gast3

    gast3 Gast

    ist das echt war - der BH hat nichts mehr zu melden ?

    Na ich wünsche allen, nicht an die falschen Schafe (obwohl die Tiere wohl hier nicht passen) zu geraten.

    Wie schützt man sich denn vor einem BT, der Mist macht - mit nem Anwalt, der auf der Baustelle wohnt ?
     
  10. Julius

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    Doch!
    Der BH hat ALLES zu melden.

    Nur ist der BH eben in Wahrheit der BT und nicht etwa der Käufer...!

    Der beste Schutz ist, einem BT nichts abzukaufen. Schon gar nicht "ein Stück Haus".

    Ansonsten:
    Genaue Baubeschreibung und Vereinbarung der Überwachung durch Fachmann.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 02.09.2008
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    Das ist - mit Verlaub, Herr Anwalt - schicht Unsinn. Ein Bauleiter nach LP 8 HOAI kann Pfusch so wenig VERHINDERN wie eine baubegleitende Qualitätssicherung.
    Beide zeigen Pfusch/Mängel dem AG nur an. Die Beseitigung zu betreiben, ist Sache des Bauherren, ggf zusammen mit einem (sic) RA.
    Ausserdem gehören zu einer sachgerechten LP 8 Ausführungsplanung, LV usw. Bei einem BT/GÜ ja wohl eher :mega_lol:

    Der Unsinn ist ja nun NOCH grösser.
    Beim BT (Siehe Baufuchs) eh nicht möglich und beim GU/GÜ für beide Seiten ABSOLUTER Wahnsinn :yikes.
    Der Bauherr at KEINEN Einfluss mehr auf seinen Bau und der BL steckt bis Oberkante Unterlippe in Haftungsproblemen.
    Wer sowas macht, gehört unter Kuratell gestellt - wg Unzufrechnungsfähigeit!!!!
     
  12. gast3

    gast3 Gast

    Wer ist denn nun der BH ?


    Ralf:

    Der Bauherr at KEINEN Einfluss mehr auf seinen Bau und der BL steckt bis Oberkante Unterlippe in Haftungsproblemen.
    Wer sowas macht, gehört unter Kuratell gestellt - wg Unzufrechnungsfähigeit!!!!


    OK - habe ich soweit verstanden.


    Möchte mich natürlich gleichfalls tausendmal für meinen durch Unwissen hergeleiteten UNSINN entschuldigen. War ja nur so ne Frage ? Wurde aber ausreichend beantwortet.

    Über ein den Umgang einiger Experten, die auf allen Gebieten ausgewiesene Fachleute sein müssen, mit uns Unwissenden - hatte ich schon'mal eine freundliche Anmerkung gemacht - kaum zu glauben :respekt:mega_lol::mega_lol:
     
  13. Julius

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    Bitte genau lesen. Ralf hat doch klar unterschieden:

    -Beim Kauf vom BT ist der BT der Bauherr (dem gehört ja auch das Grundstück).
    -Bei Ausführung durch GU/GÜ ist der Auftraggeber auch gleichzeitig Bauherr (und ihm gehört ja da auch schon das Grundstück).

    Im Ton unangemessene Äußerungen konnte ich in diesem Thread ausnahmsweise von keiner Seite feststellen (ich hoffe, meine eigenen waren auch erträglich).
    Daher würde ich gerne wissen, was Dich konkret gestört hat!
     
  14. Jens78

    Jens78

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    Wo gibt es denn Bauüberwacher, die nichts kosten? Die beim Bauherrenschutzbund kosten jedenfalls eine ganze Menge, da kommen locker 3000-5000 Euro für ein Einfamilienhaus zusammen. Mag sein, dass das für manche hier "nichts" ist, für andere ist es ein Haufen Geld.
     
  15. Robby

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    MAl die Haftungsproblematik überdenken.

    Überwachungsvereine haften meist nur in der Höhe ihres Honorares, dafür gibts nachher nicht viel.

    Bei Erwerb einer Immobilie als Haus- Grundstücksgeschäft kann ja mangels eigenem Archi der auch die Leistungsphasen nicht abdecken die erforderlich wären.

    Hausverbot für den eigenen SV geht nur bis wieder eine Zahlung ansteht denn dann hat der Erwerber das Recht die Baustelle zu betreten um die erfüllten Leistungen mit der des ZAhlungsplanes abzugleichen. Unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit darf er sich natürlich eignen Sachverstandes bedienen. Ich hab das bisher immer flott durchgesetzt.
     
  16. #16 Thomas B, 03.09.2008
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    Und was nützt das ??????

    Wenn z.B. eine AZ fällig wird wenn die Bodenplatte fertig ist. Dann komme ich als "Bauüberwacher" mit raus und konstatiere "Ja, da ist eine Bodenplatte. Zahlung anweisen. Tschüß". Ob diese tauglölich ist, ob die Bewehrung paßt oder (anderer Thread...) mal eben in SFB erstellt wurde....wer weiß.

    Oder: AZ fällig nach Fliesenarbeiten. Wie soll der Überwacher, der nur bei einem solchen Zeitpunkt die Baustelle betreten darf feststellen ob Dichtbänder, Dichtmanschetten und sonst noch was eingebuat wurde??? Er kann nur sagen: Keine Risse, sauberes Fugenbild...O.K.:biggthumpup:

    Insofern nützt eine solche stichprobenartige Überwachung doch nur sehr begrenzt.

    Grüßla aus Franken

    Thomas
     
  17. Robby

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    Och ich hab letztens noch ein Badezimmer teilentfernen lassen wegen mangelnder Abdichtungsmaßnahmen, war nicht sooo schwer.

    Andere Baustelle Podestrückbau wegen Schallbrücken.

    Andere Baustelle läuft noch: Ausbau des Heizestriches mit Fbhzg und Belägen wegen Unterschreitung der Estrichdicken und Schallbrücken.

    Die Liste ließe sich auch lang fortsetzen.
     
  18. #18 Thomas B, 03.09.2008
    Thomas B

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    ...und wie hast Du z.B., diese Abdichtungsmaßnahmen bzw. deren Fehlen feststellen können????? Röntgenaugen????:wow

    Ich bestreite ja nicht, daß man das ein oder andere troztdem noch finden kann, aber Besuche gem. Zahlungsplan können m.E. nur eine sehr bruchstückhafte "Überwachung" darstellen. Natürlich besser als nichts....das schon...

    Und: Einen Rückbau irgendwelcher Bauteile kannste beim Bauen mit BT überhaupt nicht "verfügen". Natürlich KANN er Deinen Aufforderungen nachkommen...er kann es aber auch bleiben lassen....

    Thomas
     
  19. Robby

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    Dafür brauchts nur Erfahrung ;) nimm Abdeckungen an Armaturen ab... manchmal fehlt noch Silikon

    Man erkennt seine Schweinchen am Gang wie man so schön sagt. Ebenso kannst du bei einem Termin auch bereits andere Sachen sehen die später fertiggestellt werden, auch darauf weise ich bereits da hin... bisher keine Probleme :D

    Ich weise den Erwerber darauf hin, lass es ins Abnahmeprotokoll aufnehmen, dann wird über das weitere Vorgehen entschieden. In einem der o.g. Fälle wurde dann eben die Abnahme verweigert. Jetzt seit 6 Monaten ca. .

    Noch heftiger wird es wenn es sich um ETW handelt und hier durch Mängel am Gemeinschaftseigentum die anderen Parteien in Kenntnis gesetzt werden müssen.

    ZUm verfügten Rückbau noch: Ich weise ebenso daraufhin das der Erwerber nun von einem Mangel weis, über die Folgen aufgeklärt wurde und dies bei einer späteren Veräußerung angeben muß da er sonst arglistige Täuschung begehen würde. Dann will der Erwerber das flott geklärt haben.
     
  20. Robby

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    Hier

    1.)
    ETW, keine Verlängerung = Keine Dichtmanschette = Hinweis und Prüfung bei Abnahme der Abdeckung

    2.) Mal rumgehen... und ? Schallbrücke an der Treppentronsole

    3.) Das hinter den Belägen kein Dichtband ist ist hier auch unbestritten oder?

    So mal als Beispiele ...
     
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