Nicht verheiratet und beide Bauherren?

Diskutiere Nicht verheiratet und beide Bauherren? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; So...die Pläne unseres Hauses sind jetzt soweit fertig und sollen in den nächsten Wochen eingereicht werden. Jetzt kamen mir Bedenken zum Thema...

  1. #1 Lavazza1306, 05.09.2008
    Lavazza1306

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    So...die Pläne unseres Hauses sind jetzt soweit fertig und sollen in den nächsten Wochen eingereicht werden.

    Jetzt kamen mir Bedenken zum Thema einreichen. Das Grundstück steht auf meinem Namen. Können wir trotzdem beide zusammen den Bauantrag stellen?
    Laut BGB gehört alles was auf dem Grundstück verbaut ist, dem Grundstückseigentümer. Die Probleme mit Trennung und Erben und so Sachen sind uns voll bewusst.

    Aber wie ist das mit dem Bauantrag? Können wir trotzdem beide zusammen die Bauherren udn Antragsteller sein?
    Hab leider über google keine Antwort finden können.
     
  2. #2 Baufuchs, 05.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es geht,

    das beide als bauherren im Antrag stehen.
    Meist mit der Bezeichnung "Bauherrengemeinschaft XXX + XXX".
    In NRW z.B. ist dann so, dass einer der beiden als "vertretungsberechtigt" gegenüber dem Bauamt anzugeben ist.

    mal hier den Vordruck Bauantrag herunterladen, unter Pkt. 2 des Vordrucks sieht man, dass Antragsteller und Grundstückseigentümer nicht identisch sein müssen.
     
  3. Dingo

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    Bauherren und Antragsteller sind Frau Lavazza und Herr Café au lait
    warum sollte das nicht gehen. Wäre auch was fürs Ego von Herrn Café au lait, wenn er dann schon heimwerkelnderweise das Häuschen aufhübschen darf.

    Ist allerdings Frau Lavazza alleinige Bauherrin und finanziert die Hütte auch alleine, wäre es Quatsch den Antrag zu zweit zu stellen. Dann gäbt es aber auch keine Probleme bei Trennung, Erbfall, etc, die euch ja hier schon bewußt zu sein scheinen.

    Gehen wir also davon aus, dass Frau Lavazza das Grundstück besitzt und die Finanzierung gemeinsam erfolgt?!
     
  4. #4 Lavazza1306, 05.09.2008
    Lavazza1306

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    Super danke! Genau sowas hab ich gesucht. :-)
    Denk mal für BaWü ist das ähnlich.
     
  5. Tobi82

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    Hier muss ich mal einhaken. Wie ist das denn im Bezug auf die BAU BG wenn man nicht verheiratet ist und ein Haus bauen möchte mit Eigenleistungen? Können wir uns einfach beide als Bauherren eintragen lassen und sind somit beide Beitragsfrei oder wie funktioniert das?
     
  6. #6 Pascal82, 23.10.2009
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    Hallo,

    also wir sind auch nicht verheiratet und haben halt gleich das grundstück miteinander gekauft, jedem gehört das ding zur hälfte und bauherrn sind wir beide (auch vor der BG Klau)
     
  7. Tobi82

    Tobi82

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    Grundstück gehört nicht uns beiden. Ist das ein Problem für die BG Bau?
     
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