Tips zur nachträglichen Schalldämmung

Diskutiere Tips zur nachträglichen Schalldämmung im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hier meldet sich ein Neuling in Forum (und noch dazu ein kompletter Laie). Bin gerade ins 2. OG eines Lübecker Altbaus/Baujahr 1902 gezogen und...

  1. #1 wunschkonzert, 06.09.2008
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    Hier meldet sich ein Neuling in Forum (und noch dazu ein kompletter Laie).
    Bin gerade ins 2. OG eines Lübecker Altbaus/Baujahr 1902 gezogen und raube ungewollt meiner Nachbarin im 1. UG den Schlaf. Sowohl die Bewegungen von mir + meiner Partnerin als auch die unseres 3kg-Katers auf dem Dielenboden (Untermaterial unbekannt) stören sie und ihr kleines Kind empflindlich. Zumindest im Schalfzimmer möchte ich nun durch Auslegen von Teppich Abhilfe schaffen und frage mich:

    a) Was muss ich beachten? Werden Schallwellen trotz Teppich maßgeblich auch über Wände bzw.1qm freibleibende Dielen übertragen?

    b) Kann ich den Effekt des Teppichs durch eine billige 2.Lage oder Trittschalldämmmaterial noch steigern, oder ist das physikalisch ein Mythos?

    Kann mir vorstellen, dass nun manchen "Experten" die Haare zu Berge stehen - aber für die ganz professionelle Lösung ist weder Geld noch Geduld vorhanden.

    Danke für Eure Tipps!
     
  2. Eric

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    Ich gehe davon aus, daß es eine Holzbalkendecke mit aufliegenden Dielen ist. Möglicherweise wurden die Dielen vor dem Einzug wieder freigelegt und daraus resultieren jetzt die Probleme des Bewohners in der darunterliegenden Etage.

    Unter dieser Maßgabe, weil der Einzug bereits erfolgt ist und es desweiteren möglichst wenig kosten soll:

    Teppich mit einem möglichst hohen Trittschallverbesserungsmaß von 20 dB wäre eine deutliche Verbesserung für den anderen Hausbewohner. Vorher etwaige lose Dielen verschrauben. Der Teppich muß überall dort verlegt werden, wo gelaufen wird.

    Hoffentlich sind die Dielen eben und haben keine Fugen.

    Gibts aus dem Bad auch Problem? Zustand vor Einzug? Wurden dort Änderungen vorgenommen ? Gegebenenfalls welche ? Miet- oder eigene Eigentumswohnung.
     
  3. #3 wunschkonzert, 06.09.2008
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    Eine Mietwohnung ist es, auf deren Hellhörigkeit auch besonders hingewiesen wurde. Da niemand von uns Disko veranstaltet oder mit Straßenschuhen durch die Wohnung rennt hatten wir keine Störung der Nachbarn befürchtet.

    Unsere Dielen sind eher uneben, und über die Wohnung betrachtet ist der Boden recht abschüssig Richtung Schlafzimmer. Zwischen den einzelnen Bohlen ist deutlich ein 2-5 mm Abstand zu sehen.

    Ein "Bad" im klassischen Sinne gibt es nicht ... eine Badewanne ist im Schlafzimmer :irre per Rigipswand abgetrennt, ein gekacheltes Abteil mit Lüftung, auf den vorhandenen Boden aufgesetzt (den Quadratmeter davor werde ich auch nicht mit Auslegware bestücken).

    Werde die Vormieter, die im Stockwerk darunter wohl recht geräuscharm wahrgenommen wurden, nach ihrem Bodenbelag fragen: Die unter den Nachtspeicheröfen hervorblitzenden Reste deuten auf Teppich + 1 Schicht PVC hin!

    Schraubung der Dielen prüfen - super Hinweis, danke.
    Wonach bemisst sich der Trittschallverbesserungsgrad eines Teppichbodens?
     
  4. Eric

    Eric

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    War früher so üblich bei Holzbalkendecken mit Dielenbelag.

    PVC- oder Linoleum-Boden diente zur Abdeckung der Fugen. Wenn Du darüber jetzt nur einen Teppichboden verlegst, drücken dich die Fugen über kurz oder lang durch.

    Trockenestrich bekommst Du jetzt nach dem Einzug nicht mehr rein und wäre auch sehr teuer.

    Was ginge wäre eine Trittschalldämmung, z.B. von Henkel/Tomsit, und dann Teppichboden. Ist aber sehr teuer.

    Trittschallverbesserungsmaße ( TVM ) von Dämmatten und Teppichböden werden von den Herstellern im Produktdatenblatt angegeben.

    Der Vermieter war offenbar sehr blauäugig. So eine Wohnung hätte ich in keinem Fall vermietet. Das gibt nur Stress. Der Hinweis auf Hellhörigkeit hilft ihm nicht. Denn in dem Zustand ( von Dir wurde der Aufbau offenbar nicht verändert ) sind Belästigungen für andere Bewohner nur mit hohem Aufwand, den der Mieter aber grundsätzlich nicht zu erbringen hat, zu vermeiden.
     
  5. #5 wunschkonzert, 07.09.2008
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    Danke für die Hilfestellung, Eric!
    Ich werde versuchen, das Beste draus zu machen.
     
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