Wohnungsrenovierung: BG-Bau-Anmeldung, Bauhelferversicherung?

Diskutiere Wohnungsrenovierung: BG-Bau-Anmeldung, Bauhelferversicherung? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich will ab Mitte Oktober meine gerade erworbene 70m2-Wohnung in München renovieren. Dazu gehören 2 Wanddurchbrüche, Verputzarbeiten,...

?

Wohnungsrenovierung: IG Bau informieren?

Diese Umfrage wurde geschlossen: 22.09.2008
  1. Ich würde es lassen.

    4 Stimme(n)
    57,1%
  2. Auf jeden fall!

    2 Stimme(n)
    28,6%
  3. iuch würde zusätzlich eine Bauhelferversicherung abschließen.

    3 Stimme(n)
    42,9%
Eine Auswahl mehrerer Antworten ist erlaubt.
  1. #1 Baufrank, 08.09.2008
    Baufrank

    Baufrank

    Dabei seit:
    25.08.2008
    Beiträge:
    61
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Drucktechniker
    Ort:
    München
    Hallo,
    ich will ab Mitte Oktober meine gerade erworbene 70m2-Wohnung in München renovieren. Dazu gehören 2 Wanddurchbrüche, Verputzarbeiten, Parkett legen mit vorherigem neuen Bodenaufbau und Bad komplett neu machen. Dazu einiges an Elektrik und ein bißchen Trockenbau.
    Nun zu meiner Frage: Muß ich das bei der IG Bau anmelden oder ist das für eine vergleichweise "bescheidene" Baustelle übertrieben? Die Arbeiten werden größtenteils von beauftragten Firmen erledigt, teilweise auch von mir und meinem Schwiegervater (der ist Rumäne).
    Bauhelferversicherung: Ist die zusätzlich nötig und sinnvoll? ich selber habe eine Unfallversicherung (wobei ich mich mal informieren muß, ob da Unfälle am Bau überhaupt eingeschlossen sind, wahrscheinlich schließen die ja so ziemlich alles aus (außer wenn man sich den Finger beim Nasebohren bricht)).
    Wie gesagt: Ein Teil der (besonders potentiell unfallträchtigen) Arbeiten wie Wanddurchbrüche und Verputzarbeiten werde ich zusammen mit meinem Schwiegervater machen, der ist vom Bau, aber rumänischer Staatsbürger und Frührentner, der hat so gut wie keine Krankenversicherung und erst recht keine Unfallversicherung, aber ist da die IG Bau überhaupt dann zuständig für den? Bei der Bauhelferversicherung habe ich schon angerufen, die konnte mir am Telefon meine Frage, ob diese Versicherung nur für deutsche Staatsbürger erhältlich ist, nicht beantworten und will mir nach Prüfung eine Email schicken. Habe übrigens nur folgende Bauhelferversicherung überhaupt gefunden: http://www.vergleichen-und-sparen.de/bauhelferversicherung.html
    Hat jemand hiermit Erfahrungen? Danke für Tipps und Infos,

    Gruß
    Frank
     
  2. #2 stefanSmi, 09.09.2008
    stefanSmi

    stefanSmi

    Dabei seit:
    06.07.2003
    Beiträge:
    389
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    PL IT
    Ort:
    BW
    Benutzertitelzusatz:
    mit gefährlichem Halbwissen
    Ich hab nix von nem Satiker gelesen.... welche Versicherung zahlt wenn "ein bissel mehr" kaputt geht ?
     
  3. #3 Gast943916, 09.09.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    betrifft weder die Bauhelferversicherung noch die BG Bau, ist ein gaaaanz anderes Thema...
     
  4. #4 Baufrank, 09.09.2008
    Baufrank

    Baufrank

    Dabei seit:
    25.08.2008
    Beiträge:
    61
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Drucktechniker
    Ort:
    München
    Hallo,

    Statiker ist natürlich bereits angefragt. Was der nicht genehmigt, wird nicht gemacht.
    ich hatte übrigens im Vorfeld eine Baufirma angefragt wegen den Durchbrüchen, die wollten 10.000,-- €!
    Abstützmaßnahmen vom Statiker verlangt (noch habe ich von dem noch keine Rückmeldung) könnten wohl noch teuer werden, einfach einen Stahlträger als Sturz einbringen reicht wohl nicht, da muß dann ganz strenggenommen noch eine Feuerschutzkasette um den Stahlträger rum usw., das wäre das teure, sagt der Mann vom Bau. ich sag dazu mal ganz nonchalant: Wenn die Bude so lange brennt das der Stahlträger durchglüht dürfte die Frage, ob dieser durch eine Feuerschutzkasette geschützt gewesen wäre, das geringste Problem sein und sich wohl gar nicht mehr stellen. Dann ist von dem Haus nämlich nix mehr übrig.
    Übrigens hat sich die Bauhelferversicherung gemeldet: Die zahlen auch für Ausländer. Nur die Baustelle muß sich in Deutschland befinden.

    Gruß
    Frank
     
  5. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Hoffentlich hast Du von anderen Arbeiten mehr Ahnung als vom Verhalten von Stahlträgern bei Brandeinwirkung...!

    Die BG Bau (Berufsgenossenschaft - nicht "IG", das wäre die Industriegewerkschaft...) ist nicht zuständig. Sie werden zwar gerne Prämien kassieren, aber im Falle des Falles nicht leisten (da Du Bauherr bist und beim Schwiegervater eine Gefälligkeitsleistung aufgrund besonderer familiärer Verpflichtung vorliegt).
    Also deren Forderungen ggf. widersprechen! (dieses Thema wurde hier schon umfassend behandelt - Suche benutzen)

    Stattdessen so eine private Bauhelfer-Versicherung abschließen. Und die Deckung für Dich selber prüfen.


    Mir fehlt da aber noch was ganz anderes:

    Es hört sich sehr nach Eigentumswohnung an.
    Da brauchst Du wohl zwingend zuerst mal die Zustimmung der Eigentümerversammlung für derartige Eingriffe in die Bausubstanz!
    Und da geht dann sicherlich nichts ohne penible Einhaltung auch der Brandschutzvorschriften.
     
  6. #6 Baufrank, 09.09.2008
    Baufrank

    Baufrank

    Dabei seit:
    25.08.2008
    Beiträge:
    61
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Drucktechniker
    Ort:
    München
    Hallo,
    für den Schwiegervater die Bauhelferversicherung, soweit klar. Aber da sind ja nach und nach noch andere Arbeiter auf der Baustelle, jedoch von beauftragten Firmen. Die sind ja über ihre Firma versichert, ist die Frage, ob ich dennoch (oder gerade deswegen?) die BG (natürlich nicht IG, sorry) Bau verständigen muß.

    Ja, ist Eigentumswohnung. Aber wenn ich in meiner Wohnung (Innen-)Wände durchbreche bzw. versetze sollte das die Wohnungseigentümergemeinschaft wohl nichts angehen, meine Meinung, solange ich die (gesetzlichen) Bauvorschriften einhalte.

    Gruß
    Frank
     
  7. #7 Zuviel Zeit, 09.09.2008
    Zuviel Zeit

    Zuviel Zeit

    Dabei seit:
    14.09.2007
    Beiträge:
    117
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Student
    Ort:
    Elmshorn
    Ob das die anderen Eigentümer was angeht oder nicht, steht in der Teilungserklärung!

    Bei mir steht dort drin das Innenwände und der Putz der tragenden Wände Sondereigentum sind, die tragenden Wände selber ( bei mir gibts keine...nur ein paar Stahlträger) sind allerdings Gemeinschaftseigentum.
    Der Eingriff in das Gemeinschaftseigentum ist zulässig, wenn keine unzumutbare Beeinträchtigung der anderen Eigentümer gegeben ist.

    Ein Wanddurchbruch ist innerhalb der eigenen Wohnung wohl grundsätzlich kein Problem, auch nicht bei einer tragenden Wand, allerdings dürfte sehr wohl eine Beeinträchtigung der anderen Eigentümer stattfinden, wenn der Wanddurchbruch durch eine tragende Wand nicht durch einen Statiker geprüft und ggf. entsprechende Abfangmaßnahmen ausgeführt werden.

    Selbst wenn der Wanddurchbruch bei dir nicht das Problem ist, wenn dann aber andere Eigentümer ebenfalls einen Durchbruch machen möchten, könnte das Folgen für die Statik haben... daher sollte der professionell durchgeführt werden, inkl. Statik und ähnlichem.

    Gruß
     
  8. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Es interessiert aber im Zweifelsfall nicht, was Deine persönliche Meinung war, sondern, wie die Sach- und Rechtslage ist!

    Mir sind Fälle bekannt, wo solche eigenmächtigen Umbauten in ETW auf Gerichtsbeschluß rückgebaut werden mußten.

    Merke:
    Irgendein neidiger Nachbar findet sich IMMER...
     
  9. #9 Baufrank, 09.09.2008
    Baufrank

    Baufrank

    Dabei seit:
    25.08.2008
    Beiträge:
    61
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Drucktechniker
    Ort:
    München
    Hallo,
    habe mittlerweile vom Statiker (der im ganzen Gebäudekomplex die Statik gemacht hat) ein Fax erhalten, daß ich eine Wand ohne Probleme und die andere Wand mittels Ziegelsturz abfangen soll. So werd' ichs machen (sobald ich weiß, wie man einen Ziegelsturz mauert...).

    Gruß
    Frank
     
  10. #10 Baufrank, 17.10.2008
    Baufrank

    Baufrank

    Dabei seit:
    25.08.2008
    Beiträge:
    61
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Drucktechniker
    Ort:
    München
    Habe übrigens die Bauhelferversicherung abgeschlossen UND meine Renovierungsmaßnahme bei der BG Bau angemeldet. Die haben mir ein Schreiben geschickt, das ich innerhalb von 6 Monaten ausgefüllt zurücksenden muß. Werd ich also nach der ganzen Renovierungsaktion ausfüllen und einschicken.
     
  11. #11 jimmmy78, 12.12.2008
    jimmmy78

    jimmmy78

    Dabei seit:
    10.01.2008
    Beiträge:
    21
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vertreter
    Ort:
    Bayern
    Guten Abend...

    ... Julius hat Recht !!!

    Es macht hier gar keinen Sinn, Kosten im Vordeld zu verursachen, ( Statiker, Bauhelferversicherung etc ) wenn die rechtlichen Vorausssetzungen nicht geschaffen sind.

    Da Du einen Stahlträger einziehen mußt, handelt es sicht wahrscheinlich um eine tragende Wand, diese ist damit zwingend als Gemeinschaftseigentum deklariert.( obwohl sie innerhalb deiner Wohnung steht ) Es handelt sich demzufolge um eine s.g. Bauliche Veränderung, welche im Regelfalle nur mit einem allstimmigen Beschluß der Eiegntümergemeinschft legitimiert werden kann. Ohne diesen Eigentümerbeschluß droht ggfls. Rückbau der Maßnahme !!!!.... egal ob mit Statiker, Fachfirma oder Schwarzarbeiter ;-)

    Also...erst das Pferd satteln, bevor du es reitest !!!

    Jimmy78
     
  12. #12 Baufrank, 13.12.2008
    Baufrank

    Baufrank

    Dabei seit:
    25.08.2008
    Beiträge:
    61
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Drucktechniker
    Ort:
    München
    Seitdem sind 2 Monate vergangen. Im Renovierungswesen gleichbedeutend mit: Der Unendlichkeit des Universums. Tatsachen sind bereits geschaffen. Nach mir die Sintflut. Mein Fell ist mittlerweile mindestens 1/2 m dicker.
     
  13. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Tja, asoziale Menschen gibt es eben in allen Schichten!
     
  14. #14 Baufrank, 15.12.2008
    Baufrank

    Baufrank

    Dabei seit:
    25.08.2008
    Beiträge:
    61
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Drucktechniker
    Ort:
    München
    Hallo Julius,
    was meinst du damit?

    Beziehst du das asozial auf mich, weil ich den Vorgaben meines Statikers gefolgt bin und nicht vielleicht lieber auch noch die Putzfrau des Schwagers meines Nachbarn gefragt habe, ob vielleicht die auch noch irgendwelche Restbedenken hat das der Statiker auch weiß was er tut? :irre

    Was soll das hier eigentlich? Hast du Kabelaffe eigentlich überhaupt schonmal so richtig renoviert? Ist dir bewußt, dass man in 100 Jahren dabei nicht fertig werden würde wenn man auch noch dem hinterletzten Bedenkenträger die Möglichkeit geben würde zu entscheiden, weiterzumachen oder lieber doch nochmal einen weiteren sogenannten oder selbsternannten Experten hinzuzuziehen? Nimm 3 Baufachleute auf Ortsbegehung und du hast 10 neue Meinungen. Das ist ein 80 Jahre altes Haus, da gab es keine Normen - oder wenn, dann wurden die noch weniger in der Praxis umgesetzt wie bei heutigen Bauten. Seitdem wurde das Haus zudem einmal schon halb ausgebombt und 5 x renoviert, da gibt es keine Pläne von. Die Hausverwaltung konnte mir nicht mal einen vernünftigen Grundriss geben. Mein Elektriker konnte allein 5 Generationen Stromkabel ausmachen.
    Glücklicherweise hat man im Zweifelsfall eher etwas stärker dimensioniert als auf den ersten Blick nötig, so wie sich die Bausubstanz mittlerweile jetzt, wo der Boden raus ist, darstellt in meinem Fall.
    Letztlich ist man ein gehöriges Stück auf sein Bauchgefühl, seine Menschenkenntnis und seinen eigenen gesunden Menschenverstand angewiesen. Und auf das Urteil eines Statikers und von Handwerkern, die seit Jahrzehnten an solchen Häusern renovieren. das wird jeder bestätigen der schon mal mit so etwas zu tun hatte als Privatmann. Aber mehr zu tun kann ja wohl niemand ernstlich verlangen. Die Handwerker lachen ja schon über mich, das ich alles hinterfrage, aber wenn ich sehe, was man hier im Forum...aber lassen wir das lieber.
    Klar, als Fachmann, der beruflich sich tagtäglich damit beschäftigt und wo es nicht ums eigene Heim und die eigene Brieftasche geht kann man sich natürlich süffisant zurücklehnen und rumtheoretisieren was man eigentlich noch alles besser machen sollte und könnte.
    Soll ich ein Gutachten machen lassen das mir nochmal ein paar tausend € und einigen Wochen (oder Monaten) später sagt "passt schon so" oder mach hier lieber noch diese oder jene Versteifung ein, man kann nie wissen, vielleicht hat sich ja auch einer verrechnet oder vermessen? Und dann der Brandschutz, was man da noch alles machen könnte...und der Schallschutz... und die Wärmedämmung, lieber mal vorbauen, wer weiß, was da in 30 Jahren noch auf uns zukommt...So eine Renovierung kann auch ein Faß ohne Boden sein. Schon mal die Brandschutzverodnungen studiert, wie das eigentlich hochoffiziell zu laufen hat?
    Wer viel fragt kriegt viele Antworten und klar, wenn Sie wollen, machen wir noch dies und das, aber das würde sie xxxx € nochmal mehr kosten und wenn sie mich fragen, wenn das meine Wohnung wäre wär ich schon vor 4 Wochen eingezogen.:mega_lol:
     
  15. #15 DerSuchende, 15.12.2008
    DerSuchende

    DerSuchende

    Dabei seit:
    25.10.2008
    Beiträge:
    927
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Forscher
    Ort:
    REG Arnsberg
    Ja`ja hast ja „menschlich, haben wir schon immer so gemacht u. passt schon so …“ Recht
    aber
    „Tausendmal berührt und tausendmal ist nicht`s passiert und es hat Boom gemacht.“
    Und dann ? (……den letzten beißen die Hunde! Oder Traunstein…..)
    Im WEG, gibt es so einen komischen §, wo man den ANDEREN nicht ……. Darf und Soll.
    Was ist das eigentlich für eine WEG, bei der man alles macht außer die anderen „ganz einfach zu fragen“ und somit „SEIN eigenes TUN“ absegnen zu lassen.
    Ich würde damit zumindest, die nächsten Jahre „ruhiger“ :sleeping aber
    Jeder ist anders.:bounce:

    MfG
     
  16. #16 DerSuchende, 15.12.2008
    DerSuchende

    DerSuchende

    Dabei seit:
    25.10.2008
    Beiträge:
    927
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Forscher
    Ort:
    REG Arnsberg
    Sogar Angela!
    Macht DAS so! ob`s die Richtigen sind ? Was dabei .....? usw. ?

    Warum: Ganz einfach.
    Sie sagt:"Ich habe mir nicht`s vor zu werfen!"

    MfG
    PS: Meine Meinung!
     
Thema: Wohnungsrenovierung: BG-Bau-Anmeldung, Bauhelferversicherung?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bg bau versicherung renovierung

    ,
  2. bau berufsgenossenschaft renovierung

    ,
  3. haus renovieren bg bau

    ,
  4. bad renovieren bg bau,
  5. haus selbst renovieren bei bg anmelden,
  6. haus Renovierung bau bg,
  7. bg Bau auch bei hausrenovierung,
  8. muss ich renovietingrn der bg bau melden?,
  9. bauhelferversicherung bei renovierung,
  10. haus sanieren bg bau,
  11. bg Bau Renovierung eigentumswohnung,
  12. renovieren bg bau anmelden,
  13. bg bau renovierung,
  14. renovierung badezimmer bg bau anmeldung notwendig,
  15. bg bau anmeldung baustelle firmen,
  16. bauhelfer renovieren melden
Die Seite wird geladen...

Wohnungsrenovierung: BG-Bau-Anmeldung, Bauhelferversicherung? - Ähnliche Themen

  1. 2. Wohneinheit anmelden

    2. Wohneinheit anmelden: Hallo Zusammen, wir haben in unserem Haus das OG leer stehen, nicht ausgebaut. Das OG ist über ein Treppenhaus erreichbar in einem...
  2. Reihenfolge der Wohnungsrenovierung

    Reihenfolge der Wohnungsrenovierung: Hallo Zusammen, wir haben eine alte Wohnung gekauft und die muss renoviert werden. Ich würde gerne fragen, welche Reihenfolge ihr empfehlen...
  3. Wohnungsrenovierung - Putz fällt von der Wand, hinnehmbar?

    Wohnungsrenovierung - Putz fällt von der Wand, hinnehmbar?: Hallo liebe Experten, ich hatte ja bereits in einem anderen Beitrag geschrieben, dass ich aktuell einem Bekannten beim Renovieren seiner neuen...