Umnutzung von Gerwerbefläche in Wohnraum

Diskutiere Umnutzung von Gerwerbefläche in Wohnraum im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo Wir übelegen im Raum Bonn ein bebautes Grundstück zu erwerben Ausgewiesen: Haus 77m² Wohnfläche Gewerbehalle 218m² Kann man die...

  1. #1 HolgerE, 08.09.2008
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    Hallo

    Wir übelegen im Raum Bonn ein bebautes Grundstück zu erwerben

    Ausgewiesen:
    Haus 77m² Wohnfläche
    Gewerbehalle 218m²

    Kann man die Gewerbehalle auch als Wohn bzw. Arbeits und Abstellraum nutzen?
    Was muss für eine Umnutzung beantragt werden, mit welche Kosten und Problemen ist zu rechnen?
    Wie sieht es mit der Steuer aus?

    sorry wenn das "dumme" Fragen sind, ich beschäftige mich noch nicht lange mit der Materie.
    :bounce:

    Mfg
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 08.09.2008
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    Als erstes erkunden, ob es einen B-Plan gibt und was der aussagt. REINE Wohnnutzung ist Gewerbe- und Industriegebieten ist nicht zulässig, Gewerbe + Wohnen schon.
    In einem Wohngebiet kein Thema, Mischgebiet (wahrscheinlich) dito.
    Ohne B-Plan kommts auf die Umgebung an. Sprich, mit anderen reinen Wohngebäuden sollte es gehen, ohne siest dunkel aus.

    MfG
     
  3. #3 HolgerE, 08.09.2008
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    Naja
    Da ist drumherum nix

    ist ursprünglich ein Wohnhaus mit kfz betrieb in nem extragebäude
    wir würden aber kein gewerbe betreiben.
    B-Plan wird noch eingesehen
     
  4. #4 HolgerE, 08.09.2008
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    Was wäre denn, falls möglich für ein Aufwand zu betreiben?
    Kosten und papierkram?

    Mfg
     
  5. #5 MoRüBe, 08.09.2008
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    MoRüBe Gast

    Bauvoranfrage...

    ... mit Bezeichnung des Vorhabens. Lageplan beifügen und dann ab damit zur Genehmigungsbehörde. Können Sie auch selbst machen, nen Architekten brauchen Sie da noch nicht.
     
  6. #6 pauline10, 23.09.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Das möchte ich mal in Frage stellen. Aber das regelt die LBO. Bauvorlagenberechtigt sollte jemand für eine Bauvoranfrage schon sein.

    Aber man kann sich einmal unverbindlich mit der Baubehörde unterhalten.

    Gruß

    pauline
     
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Umnutzung von Gerwerbefläche in Wohnraum

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