Abstandsflächen Hessen

Diskutiere Abstandsflächen Hessen im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Liebe Teilnehmer dieses Forums, ich habe eine Frage die mein eigenes privates Bauvorhaben betrifft. Ich möchte ein Einfamilienhaus mit...

  1. #1 KolmerC, 10.09.2008
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    Liebe Teilnehmer dieses Forums,

    ich habe eine Frage die mein eigenes privates Bauvorhaben betrifft.

    Ich möchte ein Einfamilienhaus mit Garagenanbau errichten. Die Garage soll in zulässiger Grenzbebauung ausgeführt werden. Allerdings wollte ich wegen des Dachüberstandes 50cm von der Nachbargrenze zurückbleiben. Nun gibt mir mein Architekt Nachricht vom Kreisbauamt Lahn-Dill, dass ich entweder auf die Grenze bauen muss oder den Abstand von 3m einzuhalten habe. Es gibt für mich systematisch keinen Sinn, wenn ich einerseits auf die Grenze bauen dürfte andererseit aber keine 50cm Abstand halten darf:mauer.

    Weiß jemand, ob das in Hessen so ist???

    Grüße, Christian
     
  2. #2 Bauwahn, 10.09.2008
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    Ich weiss nicht, ob das in Hessen auch so ist. In BW ist das jedenfalls so.
    Aber frag mich nicht nach dem Sinn des Ganzen.
     
  3. #3 Thomas B, 10.09.2008
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    ..und in Bayern (selbst in Franken!) ist es auch so.

    Thomas
     
  4. Dingo

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    Also steht dann die Mauer direkt auf der Grenze und es gibt KEINEN Dachüberstand?
     
  5. #5 Thomas B, 10.09.2008
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    So isses...

    Wand auf (bzw. "an") der Grenze. Keinen Dachüberstand! :28:

    Thomas
     
  6. #6 KolmerC, 10.09.2008
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    So siehts aus. Der erträglichste Vorschlag ist die Garagenwand zu verbreitern (mit einem Raumgewinn von 50cm) und das Dach oben draufzusetzen. Das stört zwar die Symetrie ist aber noch erträglich.

    Trotzdem - wenns anders geht, hätte ich die Wand gerne schmäler und zurück.
     
  7. #7 Bauwahn, 10.09.2008
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    So was überlege ich auch immer wieder. Ob man was mit vorgelagerten Anbauten (Rasenmäherunterstand o.ä.) was machen kann, so dass die ehemalige "Hauptwand" zu einem "Rücksprung" degradiert?
    Hat jemand schon mal so etwas gemacht?
     
  8. #8 KolmerC, 10.09.2008
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    Oh ja - bitte um Ideen. Wie wäre es mit einer Müllentonneneinfriedung?

    Habe mir den Spaß gemacht beim "Konkurrenz-Bauamt" von der Stadt anzurufen. Die Dame war sehr freundlich und hat mir das einzig vernünftige Argument für den Humbug genannt. Es könnten Flächen enstehen, die zu schmal zum sauberhalten sind.

    Früher - auf dem Dorf - nannten wir so was "Ärmchen"

    Noch jemand eine Idee????
     
  9. #9 Der Bauberater, 10.09.2008
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    In BW heißt das Schmutzwinkel. § 6 Abs. 2 LBO-BW <<<Werden ... dennoch Abstandsflächen eingehalten, so müssen sie gegenüber Nachbargrenzen eine Tiefe von mind. 0,5m haben.>>>
    So ist gewährleistet, dass kein Schmutzwinkel entsteht und man mit einem Besen den Streifen fegen kann. Also es reichen die 50cm und muss nicht drei Meter sein.

    Ich habe die HBO grob überflogen und habe nichts gefunden, was die drei Meter rechtfertigen würde.
    Herr Kolmer haben sie was schriftliches, warum 0 oder 3 ?

    Gruß
    Peter
     
  10. #10 KolmerC, 10.09.2008
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    Nur die Aussage vom Kreisbauamt gegenüber meinem Architekten. Ich muss dazusagen, dass ich gerne meinen Bauantrag im Freistellungsverfahren durchziehen möchte und wegen der Zeiterparnis kein Baugenehmigungsverfahren betreiben möchte.

    Hat vielleicht jemand einen Kommentar zur HBO???
     
  11. #11 chrishp, 10.09.2008
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    Ich hab einen (Rasch/Schaetzel - Hessische Bauordnung (HBO))

    Anknüpfungspunkt ist § 6 Abs. 10 HBO. Hier ist geregelt, dass u.a. Garagen bis 9m Länge unmittelbar an der Nachbargrenze zulässig sind.

    In der Kommentierung heißt es: "... "unmittelbar an der Nachbargrenze",..., d.h. dass deren Außenwände bzw. im Fall der Stellplätze deren Außenränder an die Grenze anschließen [müssen]. Dies gilt für sämtliche von der Bestimmung des Absatzes 10 umfassten baulichen Anlagen. Die senkrechte Projektion eines Dachüberstandes oder einer Dachrinne ist daher unzulässig. Das Gebot der Unmittelbarkeit soll der Entstehung von "Schmutzecken" vorbeugen..." Der Kommentar kritisiert das zwar, hilft aber ja nicht.

    Allerdings gibt es noch § 63 HBO, wonach die Bauaufsichtsbehörde Abweichungen zulassen kann. Kostet aber (Zeit und Geld).

    Gruß
    chrishp
     
  12. #12 VolkerKugel (†), 10.09.2008
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    ... das Freistellungsverfahren nach § 56 HBO in Anspruch genommen werden soll
    (würde ich übrigens nie tun - iss aber ein anderes Thema),
    muss die Garagenwand auf der Grenze sitzen. Punkt :konfusius
     
  13. #13 Sharawenya, 28.02.2011
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    Hallo,

    ich grabe dieses Thema mal wieder aus, da ich hierzu eine Frage habe und dann keinen neuen Thread erstellen muss.

    Wir wollen unser EFH (in Hessen) mit direkt angeschlossener Garage bauen. Jetzt hat der Nachbar seine Satteldachgarage auf die Grenze gesetzt. Nach der HBO dürften wir glaube ebenfalls auf die Grenze bauen - und müssten uns angleichen in der Bauweise - oder 3m Abstand halten. Bei zwei Satteldächern aneinander gibt es wohl Probleme mit dem Schnee, wie man uns sagte. Nicht nur deswegen wollen wir keine Satteldachgarage bauen, sondern ein Flachdach - ist günstiger und gefällt uns besser. Halten wir 3m Abstand, verringert sich auf der gegenüberliegenden Grundstückseite der Abstand natürlich. Das wäre dann sehr eng mit der geplanten Terrasse, zumal wir nicht wissen, was dann dort nebenan gebaut würde. Deswegen würden wir gern 1,5m Abstand halten, um dort z.B. auch die Mülltonnen und das Holzlager zu deponieren. 3m wären einfach verschenkt.

    Frage: Wenn wir uns mit dem Nachbarn vertraglich einig wären, 1,5m von der Grenze weg zu bauen statt 3m oder direkt dran, wäre das zulässig? Und: Mit oder ohne Bauantrag? Denn für das EFH mit Garage wär sonst nur eine Bauanzeige fällig.

    Danke für eure Hilfe!
     
  14. #14 Sharawenya, 01.03.2011
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    Hmm. Ich schließe aus den ausbleibenden Antworten, dass schlichtweg keiner so recht eine Antwort darauf hat? :(
     
  15. #15 Der Bauberater, 01.03.2011
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    Steht im B-Plan, dass zusammengebaute Garagen die gleiche Dachform und -neigung haben müssen?
    Es gibt auch Rinnen, die in diesem Fall funktionieren!
    Wenn ein Satteldach vorgeschrieben ist und ihr wollt ein Flachdach, dann müsst ihr das beantragen.
    Falls ihr niocht wisst, was vorgeschrieben ist, dann fragt euren Planer, der sollte das wissen.
    Den 1,50 könnt ihr nicht mit dem Nachbarn machen. Das ist Bauordnungsrecht und muss von der Behörde genehmigt werden.
    Alles klar :D
     
  16. #16 Sharawenya, 01.03.2011
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    Es steht drin, dass sie einander optisch anzugleichen sind. Der Nachbar hat ein Satteldach, wir wollen ein flaches. Aber darum gehts ja nicht, da würden wir eine Befreiung bekommen (Bauantrag halt). Wir wollen keine 3m Abstand haben, weil das zu viel ist, aber direkt dran bedeutet eben a) Wartezeit und b) Mülltonnen durch die Garage schleifen.

    Gibt es einen Trick, wie man doch auf die 1,5m kommt? Z.B. mit einem bis zur Grenze gemauerten Torbogen oder so, der ja dann zur Garage zählt... *hüstl*...?
     
  17. #17 Schwarz, 02.03.2011
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    also, eigentlich ist die hbo da relativ eindeutig

    (10) 1Ohne Abstandsfläche jeweils unmittelbar an oder an aneinanderstoßenden Nachbargrenzen sind je Baugrundstück zulässig:
    1. eine Garage oder aneinandergebaute Garagen einschließlich Abstellraum oder -fläche,
    (§6 hbo (10))

    auch die handlungsempfehlungen zur hbo sind da relativ eindeutig

    6.10.1 Die genannten baulichen Anlagen sind nur unmittelbar an der Nachbargrenze
    zulässig
    . Erforderlich ist, dass die Außenwand an die Grenze anschließt.
    Nicht abzustellen ist auf die senkrechte Projektion eines Dachüberstandes.
    Die allgemeine Abweichungsbestimmung (§ 63) ermöglicht, auch hiervon abzuweichen,
    z.B. um eine Begrünung von baulichen Anlagen an der Nachbargrenze
    zu ermöglichen. Hierzu bedarf es jedoch einer bauaufsichtlichen Entscheidung.


    oops - ein hintertürchen? handlungsempfehlung zur hbo (der quasi amtliche kommentar) finden sie unter www.wirtschaft.hessen.de

    abweichung erfordert in der regel kompensation - bieten sie in der diskussion an, dass die wand zum nachbarn als brandwand ausgebildet wird. analog den anforderungen nach §27 hbo.

    (2) 1Brandwände sind herzustellen
    1. zum Abschluss von Gebäuden (Gebäudeabschlusswand), bei denen diese Abschlusswände an
    der Nachbargrenze oder mit einem Abstand bis zu 2,50 m gegenüber der Nachbargrenze
    errichtet werden,
    (§27 (2) hbo)

    kein öffnungen (fenster), keine brennbaren bekleidungen., kein dachüberstand, ausbildung des 1,50m-streifen z.b. mittels bekiesung, vorbeugung einer unzulässigen (brandlastförderung) nutzung durch abstellen mittels absicherung durch zaunähnliche maßnahmen. zulässigkeit von grünpflanzen diskutieren (lassen sie ihren architekt eine hecke eintragen und diese dann von amtsseite streichen). einverständnis nachbar prophylaktisch mitbringen und dann der dinge harren. so würde ich das mal versuchen.

    schwarz

    p.s.: die beschriebenen sachverhalte im "nachweis des vorbeugenden brandschutz" (für baugesuch erforderlich) ausführlich und mittels skizzen untermauern. der nachweis wird bei abweichungen der zuständigen brandschutzdienststelle als stellungnehmender behörde vorgelegt und deren wohlwollen benötigen sie ebenfalls, da sich in der regel in hessen die bauaufsicht deren auffassung der einfachheit halb anschließen.
     
  18. #18 Sharawenya, 02.03.2011
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    Hallo und vielen Dank für die Antwort.
    Jetzt muss ich sie nur noch zu 100% verstehen... ;)

    Ich nehme stark an, dass es Sinn macht, diese Erlaubnis vor dem Bauantrag abzuklopfen - beim zuständigen Bauamt? Denn ohne den Sonderwunsch bräuchten wir ja nur eine Bauanzeige.
     
  19. #19 Schwarz, 02.03.2011
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    Es reicht, wenn ihr Architekt die Sache versteht.

    Gute Nacht.
     
  20. #20 Schwarz, 03.03.2011
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    noch vergessen: :o

    §56 hbo

    (2) Vorhaben nach Abs. 1 sind baugenehmigungsfrei gestellt, wenn
    1. sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 oder der §§ 12, 30 Abs. 2 des Baugesetzbuches liegen,
    [...]
    4. sie keiner Abweichung nach § 63 bedürfen und
    [...]


    genehmigungsfreistellung als verfahren wird dann nichts.
     
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