Nachbar unterschreibt Bauantrag wegen Hecke nicht

Diskutiere Nachbar unterschreibt Bauantrag wegen Hecke nicht im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo und erstmal ein dickes Dankeschön an dieses Forum. Nach eurem Rat hin, hab ich ein Bodengutachten durchführen lassen -> Ergebnis: etwas...

  1. #1 Matze118d, 10.09.2008
    Matze118d

    Matze118d

    Dabei seit:
    02.06.2008
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Polizeibeamter
    Ort:
    Nähe Aschaffenburg
    Hallo und erstmal ein dickes Dankeschön an dieses Forum.

    Nach eurem Rat hin, hab ich ein Bodengutachten durchführen lassen -> Ergebnis: etwas schwieriger Baugrund. Spezielle Gründungsmaßnahmen sind erforderlich. Ohne dieses Gutachten wäre die evtl. nicht erkannt worden.

    Bei meinen Grundrissen habt ihr mir auch sehr geholfen -> Alles umgeworfen und "besser" gemacht.

    Nun sind die Pläne für den Bauantrag fertig und wir müssen die Nachbarn unterschreiben lassen. Wir haben nur ein direkten Nachbarn (mit Haus), die anderen haben nur "Ackerland" im Naturschutzgebiet. Dieser eine Nachbar hat allerdings derart Bedenken wegen seiner Hecke, dass er den Bauantrag nicht unterschreibt. Wir haben eine Grenzbebauung mit einer Garage geplant. (Auch sonst entspricht das gesamte Projekt dem Bebauungsplan)

    Bundesland Bayern.

    Jetzt ist meine Frage, mit welchen Konsequenzen ich rechnen muss, bzgl. der Hecke. Wie weit muss die Hecke des Nachbarn von unserer Grenze weg? Was passiert, wenn die Hecke im Zuge der Bauarbeiten beschädigt wird und diese zu nah an der Grenze gepflanzt ist?

    Die Hecke ist ca. 1,80m Hoch und wirklich sehr sauber geschnitten.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 10.09.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Grenzabstände für Pflanzen im Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes nachsehen.
    Wenn die Hecke zulässig ist, haften Sie für Schäden an derselben.Und wenn die Hecke direkt an der Grenze steht, wird es ohne Wurzelschäden nicht abgehen. Also bereiten Sie sich schon mal auf einen entsprechend eingestimmten Nachbarn vor.
    Auch mal mit dem Bauamt sprechen. Wg. solcher "Kleinigkeiten" darf ein Nachbar ggf die Zustimmung nicht verweigern. Es gibt Fälle, in denen dann trotz Nachbars Weigerung genehmigt wurde.

    MfG
     
  3. #3 Matze118d, 10.09.2008
    Matze118d

    Matze118d

    Dabei seit:
    02.06.2008
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Polizeibeamter
    Ort:
    Nähe Aschaffenburg
    Was ich bis jetzt raus gefunden habe ist, dass die Unterschrift überhaupt nicht nötig ist. Dann würde von Amtswegen die Belange des Nachbarn geprüft. Ist dem etwa nicht so?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 10.09.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Sorry - ich war davon ausgegangen, dass die nachbarliche Unterschrift ZWINGEND ist.
    Wenn nicht, dann bleiben die Themen Hafung und Grenzabstand.
     
  5. #5 baudepp, 10.09.2008
    baudepp

    baudepp

    Dabei seit:
    05.02.2008
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lehrer
    Ort:
    Mantel
    Bin nur Laie,

    aber hab' auch in Bayern gebaut.

    Servus erstmal,

    Mein aktueller Kenntnisstand (und wir haben 2005 mit dem Bau begonnen):

    Bei Einhaltung des Bebauungsplanes wird der Bauantrag vom Bauamt nicht (zwangsläufig) geprüft, sondern sozusagen einfach abgenickt (auf Risiko des Antragstellers, falls das Vorhaben nicht dem Bebauungsplan entspricht). Sollte sich ein Nachbar beschweren, erfolgt ggf. eine nachträgliche Prüfung. Die Unterschrift des Nachbarn ist nicht notwendig. Sollte seine Unterschrift im Bauantrag fehlen, wird er von der Bauaufsichtsbehörde über die geplanten Maßnahmen informiert.

    Der Abstand von Büschen oder Bäumen (auch Hecken) muss vom Stammmittelpunkt bis zur Grenze (bei Büschen vom grenznächsten Austritt aus dem Boden) 50 cm betragen (Höhe < 2,00 m - sonst 2m).
    Soweit ich informiert bin, beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre. Danach gelten Abstand oder Höhe als stillschweigend akzeptiert (egal ob du oder der Vorbesitzer akzeptiert hat).

    Wie es mit der Haftung aussieht, wenn der Nachbar sich nicht an die Vorschriften gehalten hat, weiß ich nicht. Sonst bist du natürlich für Schäden durch deinen Bau verantwortlich.

    Gruß

    Flo (der sowohl mit -vermeintlichem - Bauen nach Bebauungsplan, mit fehlender Unterschrift des Nachbarn und mit Beschädigung der nachbarlichen Hecke Erfahrungen sammeln musste)
     
  6. #6 Matze118d, 11.09.2008
    Matze118d

    Matze118d

    Dabei seit:
    02.06.2008
    Beiträge:
    18
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Polizeibeamter
    Ort:
    Nähe Aschaffenburg
    Danke für die Antwort.

    Dann wird es uns wohl genau wir dir gehen. Hab mir die "heilige Kuh" eben nochmal angesehen. Wenn ich mich jetzt nicht ganz täusche, wächst die Hecke sogar zum Teil auf unserem Grundstück.

    Der Punkt mit der Verjährung habe ich noch nicht ganz verstanden. Wir haben das Grundstück dieses Jahr vom Vater meiner Freundin überschrieben bekommen. Gelten die 5 Jahre ab diesem Zeitpunkt oder bereits ab der Bepflanzung?

    Schöne Grüße
     
  7. #7 Niederbayer, 11.09.2008
    Niederbayer

    Niederbayer

    Dabei seit:
    27.06.2007
    Beiträge:
    477
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Controller
    Ort:
    Gangkofen
    Leider beginnt die Frist mit Neuerwerb des Grundstücks nicht neu zu laufen. Steht die Hecke länger als 5 Jahre müssen Sie mit der Hecke leben.

    Bei uns ist die Situation so, dass der Nachbar einen ca. 10 Meter hohen Ahorn ca. einen Meter neben der Grundstücksgrenze vor x Jahren gepflanzt hat. Nun sind wir ständig am streiten, weil der Nachbar sein gutes Stück nur alle heiligen Zeiten zuschneidet und der Baum momentan wieder über 3 Meter über die Grundstücksgrenze auf unser Grundstück hineinragt.

    Aber einen kleinen Trost gibt es für mich- der Nachbar ist schon 75 und die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland ist nicht mehr besonders hoch- Ich weiss das hört sich markaber an- aber so ist es nun mal :mega_lol:
     
  8. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das gilt aber nur für den Teil auf SEINEM Grundstück!

    Für die Beseitigung des auf DEINE Seite hinübergewachsenen Abschnitts der Hecke solltest Du ihm ne angemesene Frist setzen.
    Bei der Gelegenheit kann man ja erwähnen, daß Du das - im Interesse einer guten Nachbarschaft - im Rahmen Deiner Garagenbauarbeiten mit erledigen würdest. Natürlich für den Nachbarn kostenlos.
    Und etwas mehr muß ja sowieso weg, weil er Dir ermöglichen muß, Deine neue Mauer auch von seiner Seite her zu verputzen und zu streichen.
    Auch darf sein Gewächs nicht Dein Gebäude beschädigen.

    Also wäre ein etwas größerer Abstand im Sinne aller...
     
  9. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Die verweigerte Unterschrift ist unproblematisch. Die genehmigende Behörde wird dann prüfen, ob der Nachbar in unzulässiger Beeinträchtigt wird. Wenn nicht, dann muss die Genehmigung erteilt werden. Das Ganze wird vermutlich lediglich zusätzliche "Zeit" kosten.

    Der Teil der Hecke auf Ihrem Grund gehört Ihnen :) Sie könnten also darüber verfügen. Wie das wohl mit den Wurzeln aussieht? Wegen der Beseitigungspflicht und dem -recht müsste es bereits hunderte Urteile geben. Seine berechtigten Ansprüche sollte man sich nicht so einfach nehmen lassen.
     
  10. #10 baudepp, 11.09.2008
    baudepp

    baudepp

    Dabei seit:
    05.02.2008
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lehrer
    Ort:
    Mantel
    Ich bin hier nur Laie und hab' jetzt nicht nochmal nachgeschaut. Aber meinem Kenntinsstand nach ist das so nicht ganz korrekt. Wenn es sich um Früchte handeln würde, die auf dein Grundstück gefallen sind ok. Aber du darfst das Eigentum (hier Baum/Hecke) des Nachbarn nicht beschädigen. Einfach kräftig Roundup draufsprühen (dürftest du bei deinem Eigentum evtl.) ist wohl eher nicht. Einfach selber abschneiden (meine Laienmeinung) auch nicht (aber ich bin nur baudepp und kein Jurist).

    Also lieber friedlich versuchen und sonst fachlichen (juristischen) Rat einholen.

    Gruß

    Flo
     
  11. #11 Steinkugel, 11.09.2008
    Steinkugel

    Steinkugel

    Dabei seit:
    15.06.2007
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Arzt
    Ort:
    Ostalbkreis
    Statistisch gesehen wird der Nachbar mindestens 82 Jahre.

    http://www.destatis.de/jetspeed/por...slaenderMaennlich,templateId=renderPrint.psml:think

    Übrigens steigt die Lebenserwartung in Deutschland nach wie vor.
     
  12. ISYBAU

    ISYBAU

    Dabei seit:
    22.08.2006
    Beiträge:
    1.686
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauing. öbuv SV Kanalsanierung
    Ort:
    Würzburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauingenieur, öbuv SV Kanalinspektion&-sanierung
    Ändert Stress etwas an der Restlebenszeit, wie z.B. aufgrund einer abgesägte Hecke?
     
  13. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Vermutlich ja!
    Es ist nur unsicher, ob an der des Sägers oder der des Heckeneigners...
     
  14. #14 Niederbayer, 12.09.2008
    Niederbayer

    Niederbayer

    Dabei seit:
    27.06.2007
    Beiträge:
    477
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Controller
    Ort:
    Gangkofen
    Da hast Du recht! Und wahrscheinlich wird er durch die steigende Lebenserwartung sogar 85 Jahre alt- Nur die meisten werden mit zunehmenden Alter auch senil und krank. Und hier besteht dann am ehesten die Chance mit seinen Erben (Die momentan noch nicht im Haus Wochen) eine Einigkeit zu erzielen.
     
  15. #15 aubauewill, 12.09.2008
    aubauewill

    aubauewill

    Dabei seit:
    01.02.2007
    Beiträge:
    427
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Heilbronn
    Nicht dass die Nachbarn hier mitlesen und uns alle überleben. :bounce::biggthumpup:

    Elvis
     
  16. #16 Niederbayer, 12.09.2008
    Niederbayer

    Niederbayer

    Dabei seit:
    27.06.2007
    Beiträge:
    477
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Controller
    Ort:
    Gangkofen
    Ich will dem Nachbarn ja nichts böses - aber irgendwann gibt halt jeder mal den Löffel ab:winken
     
  17. gast3

    gast3 Gast

    ist ja richtig böse - schön :mega_lol: (schon nach der Krankengeschichte, i.B. Herz erkundigt ?)
     
Thema: Nachbar unterschreibt Bauantrag wegen Hecke nicht
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. nachbar verweigert unterschrift bauantrag

    ,
  2. unterschrift bei grenzbebauung

    ,
  3. baugenehmigung nachbar unterschreibt nicht

    ,
  4. bauantrag nachbar verweigert unterschrift bayern ,
  5. bauantrag bayern nachbar unterschreibt nicht,
  6. Nachbar unterschreibt bauantrag nicht,
  7. unterschrift nachbar auf bauantrag,
  8. bauantrag der nachbarn,
  9. grundstück mit Hecke gekauft nachbar gepflanzt,
  10. bauantrag unterschrift nachbar fehlt,
  11. bauantrag nachbar verweigert unterschrift,
  12. bau nachbar unterschreibt nicht
Die Seite wird geladen...

Nachbar unterschreibt Bauantrag wegen Hecke nicht - Ähnliche Themen

  1. L-Stein Fundament des Nachbars auf unserem Grund - Rechtslage?

    L-Stein Fundament des Nachbars auf unserem Grund - Rechtslage?: Hallo! Unsere Nachbarn, die mit ihrem Grundstück ca. 1,20m unterhalb unseres Grundstücks liegen, wollen den Hang mit L-Steinen abfangen und das...
  2. §34 | Reicht ein Nachbar um Gebäudehöhe zu erlauben?

    §34 | Reicht ein Nachbar um Gebäudehöhe zu erlauben?: Wir möchten in deinem Innenbereich ohne Bebauungsplan (Häuser ursprünglich 50er Jahre) bauen. Ein direkter Nachbar hat eine Firsthöhe von 13m, der...
  3. Flachdach-Attika zu Nachbar

    Flachdach-Attika zu Nachbar: Hallo in die Runde, ich brauche Dachdecker-Rat, ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Ausgangslage: wir haben ein Reihenmittelhaus mit...
  4. Reihenmittelhaus - Nachbar neues Dach/ Wasserschaden

    Reihenmittelhaus - Nachbar neues Dach/ Wasserschaden: Hallo zusammen, ich wohne in einem Reihenmittelhaus und Mitte 2022 ist neben uns ein neuer Eigentümer eingezogen. September 2022 hat dieser sein...
  5. Nachbar Unterschreibt nicht (Unbegründet)

    Nachbar Unterschreibt nicht (Unbegründet): Hallo Zusammen, mein Name ist Patrick ich bin 26 Jahre Alt und neu hier im Forum. Aufgrund meiner aktuellen Lage benötige ich dringend eine...