Baugutachter für Abnahme sinnvoll?

Diskutiere Baugutachter für Abnahme sinnvoll? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich weiß inzwischen, dass wir am besten von Beginn des Baus mit unserem Generalübernehmeran einen GA hätten einschalten sollen....

  1. #1 Ahnungslos, 10.09.2008
    Ahnungslos

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    Hallo,

    ich weiß inzwischen, dass wir am besten von Beginn des Baus mit unserem Generalübernehmeran einen GA hätten einschalten sollen. Hinterher ist man immer schlauer.

    Nun stehen wir kurz vor der Abnahme und haben einige Mängel selbst festgestellt. Das sind zum einen der Außenputz, als auch Dinge, wie falsche Regenrinnen (zu kurz) oder weitere Mängel, die die Subunternehmer verursacht haben. Dazu kommt, dass der Maler, der die Innenarbeiten macht, sehr unsauber gearbeitet hat (Schrauben kann man sehen, so schlecht ist verputzt, Stuckleisten sind nicht gerade, Decken unsauber....).

    Macht es Sinn, für einen GA viel Geld auszugeben? Der Maler hat von uns für den Außenputz eine Frist bekommen und die Innenarbeiten werden wir morgen bemängeln.

    Wenn wir nun eine eigene Mängelliste aufstellen, ist der GÜ und ggf. der Maler dann (wenn sie nicht der Meinung sind, dass es sich um Mängel handelt) einen GA beauftragen und zahlen müssen?

    Wir haben übrigens eine Schiedsgerichtsvereinbarung unterschrieben. Ändert das den Sachverhalt bzgl. eines GA?

    Lg
    Andreas
     
  2. #2 BauherrHilflos, 10.09.2008
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    Es gibt hier einen schönen sachlichen Thread, der beschreibt, was ein Mangel ist, und was nicht. Dieser könnte Ihnen schon weiterhelfen.
    Was auch wichtig bei dieser Thematik ist: Mit wem haben Sie einen Vertrag für das Haus bzw. für die Gewerke. Sollten Sie z.B. den Putz vertraglich über den GÜ bekommen haben, dann ist dieser in einer "Bringpflicht". Ist der Vertrag direkt mit dem Ausführenden geschlossen worden, müssen Sie gegenüber dem Ausführenden aktiv werden; wenn es sich um einen Mangel handelt!

    ABER! Bin nur ein gebranntes LAIEN Bauherrchen. Also bitte die Antworten der Experten abwarten.
     
  3. lawyer

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    Der GÜ ist nicht verpflichtet, einen GA zu beauftragen. Die Leistungspflicht besteht schlicht und ergreifend in der Beseitigung von Mängeln.

    Bedenken: Durch die Abnahme ändert sich die Beweislast. Vor der Abnahme muß der GÜ beweisen, daß das Werk im wesentlichen vertragsgerecht hergestellt ist. Nach der Abnahme müssen Sie beweisen, daß das Werk mit Mängeln behaftet ist. Im Streitfall ist dies mit Kosten für einen SV verbunden.

    Daher könnte sich die frühzeitige Einschaltung eines die Abnahme begleitenden GA durchaus lohnen, der sieht vielleicht noch mehr Mängel. Und sind 500 € bei einer Bausumme von über 100T € viel Geld? Wohl kaum.

    MFG
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Kommt auf Ihre Einstellung an, was viel ist.

    Nach ihrem Text sehen Sie nur ein paar optische Fehlstellen.

    Können Sie beurteilen, ob es Mängel sind?
    Kennen Sie Ihren Vertrag, Rechte und Pflichten?
    Können Sie beurteilen, was hinnehmbar und nicht hinnehmbar ist?

    Können sie die "Mängellisten" so darstellen, dass auch eine entsprechende Erledigung erfolgt?

    Sollen auch die nicht direkt sichtbaren Mängel zu Papier gebracht und erledigt werden?

    Wissen Sie was eine Abnahme bedeutet?


    ...

    Wenn Sie das alles im Griff haben, benötigen Sie keine zusätzliche Geldausgabe.
     
  5. #5 dietrich, 11.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    Und sollte das nicht reichen, dann haste ja noch das:
    Schiedsgericht für privates Baurecht in Deutschland.

    Hat da jemand Erfahrung mit? (oder doch besser doch "ein eigenes Thema"? oder gabs das schon hier?)
     
  6. #6 Ahnungslos, 12.09.2008
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    So, nun reichts. Nachdem der Maler meinte, die Küche (aprikot) hätte die selbe Farbe aus dem selben "Eimer", wie die anderen Räume, die nun quietschgelb lasiert sind hab ich die Faxen dicke. Gutachter ist beauftragt. Vorbegutachtung, Abnahme inkl. Fahr- und Schreibzeit 1300 EUR. Viel Geld, aber das ist es mir wert. Ich streite mich doch nicht noch mit dem Maler über solche Farbunterschiede....vom schiefen Außenputz mal abgesehen.
     
  7. #7 dietrich, 12.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    Schiedsgericht für Privates Baurecht?

    Also ich bin mir ja nicht ganz sicher, aber hättest Du " #5 " gemacht, dann bist`è bei 1190,00 €.
    Angeblich sollen das ja alles Fachleute für Bausachen sein. Somit könnten die doch Farben und schiefen Außenputz ohne Sachverständigen unterscheiden.
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Schiedsen?

    Kein Problem!

    Folgen:" Beide Seiten unterschreiben vorher das sie dem Schiedsspruch folgen. Dann gibt es kein Zick und kein Zack mehr die SAche ist endgültig!!!" Auch nur noch unter der Bedingung rechtlich Anfechtbar, das der SV nachweislich unter geistiger Umnachtung gelitten hat.

    EIgentlich ist der Schiedsspruch IMMER ENDGÜLTIG obs passt oder nicht!
     
  9. Dachi

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    Bin mir sicher mal gelesen zu haben (er"googelt"), das wenn der AG einen SV wegen sichtbarer Mängel (oder was der AG dafür hält) hinzuzieht, diese Kosten dem AN weiterberechnet werden können. Hier sind doch einige ÖbuV....stimmt meine Ansicht?
     
  10. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Falsch, Kosten werden nur übernommen wenn der "Mangel" als solcher anerkannt wird...

    Schwierig wirds wenn ich 10 behaupte und entschieden wir das ich 5 mal falsch lag :D

    Deshalb ... nicht vermuten


    PS: Da gabs mal einen Beitrag zu
     
  11. #11 Ahnungslos, 13.09.2008
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    Da muss ich nochmal nachhaken:

    Wir holen den SV hauptsächlich für die Malerarbeiten. Er schaut sich aber auch das ganze Haus an. Bedeutet das, wir können einen Teil der SV-Kosten an den Maler "übertragen"?
    Dieser hat schon zugegegeben, dass er nicht korrekt gearbeitet hat (wobei er auch bestimmte Dinge bestritten hat, die mMn aber offensichtlich nicht richtig sind).
     
  12. Ryker

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    Fuer das, was er jetzt schon zugibt schonmal nicht - dafuer brauchst Du ja auch keinen GA mehr.
    Das, was Dein GA darueber hinaus behauptet, muss noch lange nicht richtig sein - wieso sollte der
    Maler dafuer zahlen?
     
  13. #13 Schwabe, 13.09.2008
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    Prinzipell gilt (außer bei einem Schiedsgutachten) – wer beauftragt zahlt .
    Sicherlich kann man sich auch verständigen, dass der Verursacher einen Teil der Gutachterkosten übernimmt – dann aber nur über Kulanz des Verursachers.
    Das können Sie aber auch einen „Nicht öbv-SV „ fragen“
    Mit freundlichen Grüßen
    Schwabe
     
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