Anbau liegt tiefer als geplant - da hat sich jemand gewaltig vermessen!

Diskutiere Anbau liegt tiefer als geplant - da hat sich jemand gewaltig vermessen! im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten, brauche dringend Rat, bedauerlicher Weise hat sich jemand beim Vermessen oder Berechen der Fussbodenhöhe für das OG unseres...

  1. sanny

    sanny

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    Hallo Experten,
    brauche dringend Rat, bedauerlicher Weise hat sich jemand beim Vermessen oder Berechen der Fussbodenhöhe für das OG unseres Anbaus um 15 cm geirrt! Geplant war von der bestehenden Wohnung barrierefrei in das OG des Anbaus zu gelangen. Durche diesen Fehler befindet sich nun ein Stufe von 15 cm von Altbau zu Neubau.
    Trotz mehrfacher Hinweise unserer Seite wurde die Fussbodenhöhe nicht durch "Probebohrungen" überprüft, erst als die vormalige Aussenwand zwischen Alt- und Neubau eingrissen wurde, kam das böse Erwachen. Fussbodenaufbau erhöhen ist wegen bereits gesetzter Fenstertüren und Durchgangshöhe nicht möglich.
    Ich muss sagen jedem kann mal ein Fehler unterlaufen aber ich bin maßlos Entäuscht sehe dies als erheblichen Mangel an. Finanzieller Ausgleich ratsam?
    Dank und Gruß

    sanny
     
  2. #2 Thomas B, 12.09.2008
    Thomas B

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    Schaden???

    Moin erstmal...

    Das ist natürlich blöd!

    IN der Tat stellen Umbauten höhere Anforderungen an Planung und Ausführung als Neubauten auf der grtünen Wiese, da man sich mit der bestehenden Bausubstanz und auch solchen Dingen, wie die exakten Hlhenlagen auseinanderzusetzen hat. Aus diesem Grund sieht die HOAI hier ja -berechtigterweise!- Zuschläge zum "normalen" Honorar für den Planer vor.

    Ganz richtig ist, daß man hier erstmal eine "Probebohrung" hätten machen müssen (!!!). Der Aufwand hierfür ist minimal und verschafft Planungssicherheit.

    Aber nun ist das Kind im Brunnen!

    Wie wichtig ist denn die Barrierefreiheit???

    Wenn es "nur" eine qualitative Einschränkung ist, weil also einfach dort eine Stufe (Stolperfalle) ist, wo keine sein sollte und dies zudem von Ihnen auch explizit gewünscht wurde, würde ich mir vorstellen könne, daß man sich hier über eine finanzielle Entschädigung unterhalten sollte.

    Stellt diese Stufe jedoch einen massiven Mangel dar (z.B. weil ein Bewohner gehbehindert ist und nun nicht in die Räume des Anbaus hineinkommt), so würde ich mir auch vorstellen könne, daß eine "große Lösung", also der Rückbau in Erwägung zu ziehen ist. Ein Anbau, den man nicht betreten kann, erfüllt ja nicht gerade die Eigenschaften, die er erfüllen sollte...

    Achtung Standardfrage: Wer hat's geplant bzw. wer hat's dann auch überwacht????

    Gruß

    Thomas
     
  3. sanny

    sanny

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    "große Lösung" eher nicht

    Hallo Thomas,
    gleich zu Deiner Frage: geplant hat´s ein Architekt, überwacht blöderweise niemand bzw. wir!
    Zur tragweite des Fehlers ist zu sagen, es ist "nur" eine qualitative Einschränkung, nicht´s desto trotz möchten wir uns nicht mit einem "Entschuldigung, Fehler können ja mal passieren" abspeisen lassen.
    Ich hab aber keine Vorstellung von einem finanziellen Rahmen der Preisminderung - die ganze Baumaßnahme hat ein Volumen von ca. 120000 € - falls das zur Sache wichtig ist.
    Berechnet sich die Minderung aus der Summe, die dem Bauträger die "große Lösung" kosten würde.
    Dank und Gruß
    Sanny
     
  4. #4 Baufuchs, 12.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Beim

    wem lag denn der Fehler?

    Hat der Bauunternehmer (ein Bauträger ist es ja nicht) exakt nach Plan gearbeitet, wird er auf die Fehlplanung des Architekten (mangelhafte Aufnahme / Berücksichtigung) des Altbestands verweisen.

    Oder ist der BU von der Planung abgewichen?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 12.09.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Was sagt den der, der hätte probebohren sollen, es nicht getan hat un nun zur Kasse gebeten werden soll.
    UNd warum haben Sie nicht selber gebohrt, als das "Kind" noch am Brunnenrand stand - die Rohdeche also grad drauf war???

    MfG
     
  6. Julius

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    Wie weit ging der Auftrag an den Architekten?
    Welchen Auftrag hatte der AN?

    Nicht daß Ihr die Forderung am Ende gegen Euch selber geltend machen müßtet...
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 12.09.2008
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    Wurde denn eine Ausführungplanung gemacht oder hat der BU "nur" die 1:100 Eingabeplanung verwendet??
     
  8. #8 MoRüBe, 12.09.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Oder noch anders...

    ... es gab eine Planung 1:100, aber keine genaue Detailplanung. Der GU/GÜ hat Ihnen den Standard hingesetzt, wies in seiner BLB steht und vermutlicherweise auch vereinbart ist. Das Wort "Barrierefrei" taucht vermutlich nirgends auf, oder?

    Keine Chance, die Fenster höher zu ziehen?
     
  9. #9 Baufuchs, 12.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sorry,

    aber jetzt wirds lustig..

    Barrierefrei ist ja etwas anderes als nicht gewünschte Stufe zwischen Alt-/Anbau.

    Und Höhenkoten für OKFB gibts (zumindest bei uns) auch in der Bauantragsplanung.
     
  10. #10 MoRüBe, 12.09.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Natürlich ...

    ... wirds lustich. Ich gab das Wort "Barrierefrei" ja auch nicht in den Mund genommen. Ich tippe eher darauf, daß es eine Diskrepanz zwischen: "dat will ich haben" und "dat bekommste" gibt, sprich die Erwartungshaltung ist eine andere als die Beauftragte.
     
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