Rechnung für Pflasterschnitt korrekt?

Diskutiere Rechnung für Pflasterschnitt korrekt? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich möchte gerne folgende Frage stellen, bzw. Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören: Angebot über Pflasterung unserer...

  1. #1 berndwolle, 13.09.2008
    berndwolle

    berndwolle Gast

    Hallo zusammen,

    ich möchte gerne folgende Frage stellen, bzw. Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:

    Angebot über Pflasterung unserer Terasse wurde vom GALA-Bauer erstellt und auch von uns angenommen. Angebotsgegenstand war die Erstellung einer Terasse - etwas abgekürzt wie folgt:
    Bodenaushub durchführen , Unterbau erstellen, Pflastertragschicht aufbringen, Betonpflaster verlegen, ca. 20qm a X € = Gesamtsumme.
    Betonrandsteine setzen ca. X m a Y €,
    Abrechnung nach abschließendem Aufmass.

    So weit so gut. Rechnung kam, und was steht drauf:
    Text wie oben, x qm Pflaster nach Aufmaß, x m Randsteine nach Aufmaß (soweit alles akzeptiert)
    + Schnittkosten pro lfd. m a X €.

    Meines Erachtens habe ich im Angebot vereinbart, eine Terasse zum Preis von X € pro qm zu erhalten + Randsteine für X € pro lfdm.

    Sehe ich das falsch, im Angebot sind keinerlei Angaben zu Schnittkosten vorhanden. Muß ich diese nun zahlen oder nicht (Sind immerhin ca. 200€). Übrigens der Auftragnehmer sagte natürlich: "Natürlich müssen Sie zahlen, ich hab die Schnitte ja gemacht"....


    Vielen Dank schonmal,
    Wolle
     
  2. #2 wasweissich, 14.09.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn er nicht mindestens als einzelpreisposition (x€/m) aufgeführt ist , wird der schnitt normalerweise in den m²preis eingerechnet .

    wieviel meter waren es denn für 200€ ?

    wer hat die maße vorgegeben ?

    schnitt an lichtschächten und ähnlichem ?

    einfaches pflaster oder so ein 4-grössen puzzle ?

    j.p.
     
  3. fengi

    fengi

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    ...sehe ich genauso wie j.p.
    Ist im Angebot / Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich auf zusätzliche Kosten für Schnittkanten hingewiesen worden, so kann davon ausgegangen werden, dass deren Kosten im m²-Preis enthalten sind.

    ...aber wie j.p. auch schon andeutet: Sind Maße, Form oder Steinformat evtl. nach Angebotserhalt von deiner Seite zu Ungunsten des Unternehmers geändert worden ? Dann könnte die Forderung nach Mehrkosten gerechtfertigt sein. Er hätte dich dann allerdings vor Ausführungsbeginn darauf hinweisen müssen, dass Mehrkosten entstehen werden.

    Grundsätzlich sage ich also, dass der Unternehmer in diesem Fall im Unrecht scheint, da er es zumindest versäumt hat, dich rechtzeitig über die Mehrkosten in Kenntnis zu setzen ( ...dies erst anhand der Rechnung zu machen ist eindeutig zu spät ).

    fengi
     
  4. #4 berndwolle, 14.09.2008
    berndwolle

    berndwolle Gast

    Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für die Stellungnahmen, hier noch ein paar Details:

    Pflaster ist rechteckiges Betonpflaster, nur ein Steinformat, verlegt wurde im Verbund (also wie beim Mauern einer Wand), wurde auch nicht nach Angebotsabnahme geändert.

    Der äußere Rahmen war von Anfang an definiert und wurde auch nicht geändert. Die Terasse ist durch drei Seiten definiert. Hauswand - Mauer rechts (Reihenhausnachbar) - Palisaden links (Kelleraussentreppe).
    Problem ist aber: Leider verlaufen Nachbargrenze und Kellerausgang nicht ganz rechtwinklig zum Haus, so daß an den Seiten der Terasse - also links und rechts - fast jeder Stein geschnitten wurde.
    Also ca. 9m x 17 €/netto = ca. 200€ Brutto.

    habe auch einen anderen Thread zum Thema gefunden, also wenn Ihr fragen wollt: womit wurde denn geschnitten / oder geknackt: keine Ahnung, die Sache war an einem Tag erledigt, also bereits fertig als ich von der Arbeit kam. Die Kanten sehen aber sehr glatt aus, also vermutlich geschnitten.

    VG,
    Wolle
     
  5. #5 HolzhausWolli, 14.09.2008
    HolzhausWolli

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    Sind zwar "nur" 9 Meter, aber für den Pflasterer war der Umfang ja auch nicht gering genug, daß er sie nicht auch extra bezahlt haben will.
    Der Preis is m.E. recht hoch. Habe gerade mal geschaut, ich habe diese Leistung aktuell für EUR 10,30 vergeben, andere Angebote lagen zwichen EUR 9,20 und 12,10. 8er Pflaster, alles netto.

    Als unbedarfter Bauherr konntest Du meiner Meinung nach davon ausgehen, daß der vereinbarte Preis alle Arbeitsschritte in der Kalkulation beinhaltete. Ich nehme an daß Baustelleneinrichtung und -aufräumen etc. ebenfalls gemacht wurden, aber im Angebot nicht aufgeführt wurden weil sie im Preis drin sind. Das Schnitte aufgrund der Unsymetrie überhaupt anfielen sollte dem Pflasterer bekannt gewesen sein wenn er Gelegenheit zur vorherigen Besichtigung hatte (hatte er doch, oder?) und stellt sicher keine Besonderheit in seinem Beruf dar.

    Die Frage ist nur: Haben andere Anbieter die Schnittkosten separat angeboten? Wenn ja, zu welchem Preis? Wäre er mit diesen Zusatzkosten -wenn sie Dir vorher angeboten worden wären- trotzdem beauftragt worden?

    Also: Einige Dich mit Ihm auf einer Basis, mit der Du leben kannst und er dann leben MUSS, oder lege Dich mit ihm an. Einen echten Anspruch auf Bezahlung wird er wohl nicht durchsetzen können. Aber ich würde mich wegen einer solchen Summe nicht streiten.... es liegt bei dir.

    Viel Erfolg!
     
  6. bernix

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    ...das ändert die Sache natürlich: Wenn dir selbst (vielleicht) und dem Unternehmer dieser Umstand nicht bekannt war...
    Es ist ein "kleiner" Unterschied ob du bei einer rechtwinkligen Fläche im günstigsten Fall nur einen Stein halbieren musst (für zwei Reihen) oder ob du (bei zwei Reihen) 4 End-Steine ausmessen und schneiden musst...
    gruss
     
  7. #7 wasweissich, 14.09.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    17 € ist schon ordentlich ,

    war die schräge von vorne herein zu erkennen/abzusehen ?
     
  8. Ryker

    Ryker

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    20-25 Minuten pro Meter?
    Klingt doch gar nicht so wild...
     
  9. #9 wasweissich, 14.09.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich hab ja nicht gesagt zu teuer , wenn ordentlich gemacht , ist das schon in ordnung (bei freihandschnitt musst du manchen stein 2x machen und wenn der verschnitt auf deine kappe geht )..... auskömmlich ists auf alle fälle

    aber ins angebot gehört die position schon rein........
     
  10. #10 berndwolle, 14.09.2008
    berndwolle

    berndwolle Gast

    Hallo zusammen,

    vielen Dank erstmal für die schnellen und hilfreichen Anmerkungen :28: .

    Werde einfach nochmal das Gespräche mit dem Auftragnehmer suchen. Es wird sich sicher ein Kompromiß finden. Auf grosse Streitereien lege ich auch keinen Wert, bin aber der auch Eurer Meinung, das die Position ins Angebot gehört hätte. Umso mehr, da es selbstverständlich eine Besichtigung und ein grobes Aufmaß vorab zur Angebotserstellung gab.

    Also nochmal besten Dank an alle Beteiligten hier,
    Wolle
     
  11. bernix

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    ...nach wie vor die Frage: Wars bekannt, konnte man es erkennen? Manche Abweichung ist so gering, dass sie nicht ohne genaues Messen erkennbar ist...
    Davon mach ich abhängig ob die Pos ins Angebot gehört hätte. Man kann nicht alle Eventualitäten abdecken...
    gruss
     
  12. #12 wasweissich, 14.09.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

     
  13. #13 meisterLars, 15.09.2008
    meisterLars

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    Eben. Eine Eventualposition Nassschnitt x €/lfdm gehört meiner Meinung nach in jedes Pflasterangebot.

    Btw, in diesem Fall kann sich der Galabauer den nicht angebotenen Schnitt eigentlich von der Backe putzen. Ich kenne einen ähnlichen Fall, wo sich ein Erdbauer bei seinem zweiten Auftraggeber zu einem Pauschalpreis hat hinreißen lassen (Aushub für ein EFH mit Keller, ohne Bodengutachten) und dann auf Grund massiven Felsvorkommens einen zweiten Bagger mit Hammer anmieten mußte und wegen des Pauschalpreises auf den Kosten sitzen geblieben ist... Das wärs dann fast mit der Selbstständigkeit gewesen...
     
  14. #14 dietrich, 15.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    Oh,Oh, OHO ....
    Galabauer sind eben Galabauer und keine Tiefbauer!
    Die Galabauer lernen aber sehr schnell, dass Pauschal nicht "Alles" bedeuten muss!
     
Thema: Rechnung für Pflasterschnitt korrekt?
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