Eigenartiger Wandaufbau !! (Keller)

Diskutiere Eigenartiger Wandaufbau !! (Keller) im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; hallo, ich habe vor 2 wochen einen gewerberaum angemietet. (souterrain) bei der besichtigung (mit dem vormieter) war eigentlich so weit alles...

  1. #1 acidrecords, 14.09.2008
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    hallo,

    ich habe vor 2 wochen einen gewerberaum angemietet. (souterrain)
    bei der besichtigung (mit dem vormieter) war eigentlich so weit alles ok.
    luft rocht zwar ein wenig feucht aber nicht wirklich schlimm für einen keller.

    am wochenende, nachdem ich dann die noch vorhandenen kästen entfernt habe, sah ich dann so an die wände geklebte

    styroporplatten. diese habe ich entfernt und dahinter war dann das hier: :yikes

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    das war jedenfalls bei der besichtigung nicht sichtbar. (kann ja nicht die ganzen wände "zerlegen" wenn ich ein objekt

    besichtige)





    weiters sind in den räumen in bodennähe dann solche gelochten abdeckplatten welche scheinbar lüftungskanäle sind, welche durch

    die hausmauer nach draussen an die haus-aussenwand geleitet sind. ( die kanäle verlaufen nicht direkt in einer geraden linie

    durch die mauer hindurch sondern es ist wie eine verschalung der tragenden wand hinter welcher dann die lüftung stattfindet.


    als wir bei dem einen: LINKdann die lochplatte entfernt haben kam gleich mal ne menge sand und kl. wurzeln entgegen.
    die ziegelreihe hinter der wand hat tlw. (soweit es mir mit der taschenlampe möglich war) nur mehr sehr wenig mörtel zwischen

    den ziegeln.


    was ist das für ein komisches lüftungssystem? gibts dazu einen namen?
    was kann ich nun machen? soll ich die kanäle an den ein- und ausgängen einfach ausschäumen? mit so einem brunnenschaum?

    naja gebt mir bitte mal infos.


    lg chris
     
  2. #2 acidrecords, 14.09.2008
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  3. #3 buddelchen333, 15.09.2008
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    ich würde außerordentlich kündigen und mir einen neuen gewerberaum suchen. Da der Vertrag und damit umzugskosten unter arglistiger Täuschung zustande gekommen sind würde ich eventuell finanzielle Ansprüche geltend machen.
     
  4. #4 optikus, 15.09.2008
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    Hallo acidrecords!
    Über diese Räume würde ich keine Sekunde mehr einen Gedanken verschwenden,wie Vorredner sagte,arglistige Täuschung.
    Unbewohnbar,unnutzbar,Punkt und Ende.

    Gruß optikus
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 15.09.2008
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    Liebe Leute.
    Bevor ihr hier so laut rumschreit, bitte zu Ende denken.
    Hier wurde eine Mietsache baulich verändert (Wandbekleidungen entfernt). Sofern dies nicht mit dem Vermieter vereinbart war, ist der Mieter zur Wiederherstellung des Ursprungszustands verpflichtet.
    Wenn hier also jetzt das grosse Rad gedreht wird, könnte der Fragesteller mit ins Räderwerk geraten.

    MfG
     
  6. Julius

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    Naja.
    Um das zu beurteilen, müßte man erst einmal wissen, ob diese Verkleidungen Bestandteil der Mietsache oder Einbauten des Vormieters waren, welche evtl. dem Nachmieter überlassen wurden.
    Abgesehen davon könnte das Entfernen von angeklebten Styroporplatten sehr wohl noch durch bestimmungsgemäßen Gebrauch gedeckt sein (hat man ja erstmal als Zierrat aufzufassen und nicht als "konstruktive Teile"...).
    Und selbst wenn - die Kosten dafür sind vergleichsweise gering.

    Auf jeden Fall kann man sagen:
    -raus da, längerer Aufenthalt dort dürfte der Gesundheit nicht zuträglich sein...
    -Keinesfalls irgendwas am Objekt baulich ändern (also NICHTS ausschäumen oder ähnlichen Unfung)!
    -Rücksprache mit Vermieter halten (vielleicht weiß der ja gar nichts von dem jetzigen Zustand?)
    -notfalls Rechtsrat einholen (Fachanwalt, evtl. über örtlichen Mieterverein)
     
  7. #7 acidrecords, 15.09.2008
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    danke für die vielen antworten.

    zum punkt raus da: wir werden das bei der hausverwaltung melden und eigentlich sind die ja verpflichtet den schaden zu beheben. (die lage des objekts ist sehr gut (banken, geschäfte usw 1min entfernt) und auch nur 3min von mir daheim entfernt.

    bzgl. baulicher veränderung: also das denke ich auch nicht. die styropor platten sind eigentlich schon von selbst heruntergefallen durch die feuchtigkeit die da mal drunter war. (derzeit so gut wie trocken)

    bzgl. der metall abdeckungen. fällt das unter bauliche veränderung, wenn ich drei abdeckungen welche durch >NÄGEL! angenagelt waren entferne???
    weiters > der sand und die ziegel stücke die zu sehen sind, sind hinter der metalabdeckung gelegen.

    unter baulicher veränderung verstehe ich normal was anderes: z.b kabelkanäle stemmen, wände umreissen ect.
     
  8. #8 planfix, 15.09.2008
    planfix

    planfix Gast

    kannst auch den Vermieter zur Behebung des Feuchtigkeitsschaden auffordern und Mieteinbehalt geltend machen. Mal sehen was dann passiert.:motz
    Alternativ: siehe Vorschreiber.
     
  9. #9 acidrecords, 15.09.2008
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    alles klar thx, genau daran denke ich nämlich auch.
    wir (bekannter und ich) wollen eigentlich eine raum in raum lösung aus gipskarton hineinbauen (tonstudio..). natürlich komplett gegen feuchtigkeit abgedichtet.

    weil wir grad dabei sind, ist dies dann im eigentlichen sinne eine bauliche veränderung?
    (sorry bin da rechtlich nicht so bewandert)
    denke schon oder? benötigt man hierzu dann grundlegend auch zusätzliche bewilligungen (ggf. neben denen der hausverwaltung)?
    bzgl. feuerpolizeilich ect... ?
     
  10. Baumal

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    bewilligung von der hausverwaltung sowieso...
     
  11. #11 acidrecords, 15.09.2008
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    thx das war mir zu 99,9% klar bzgl. raum in raum.

    sind nun nur noch zwei fragen offen bzgl. feuerpolizeilich geschichte + gitter/styorpor entfernen bauliche veränderung?


    grad das hier gefunden bzgl. bauliche veränderung:

    1. Was genau versteht man unter einer baulichen Veränderung?

    Grob gesagt, stellt alles eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums dar, was über dessen ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung hinausgeht und mit einem auf Dauer angelegten gegenständlichen Eingriff in dessen Substanz verbunden ist.


    somit würde dies mit dem styropor ja eigentlich unter "instandhaltung/instandsetzung" fallen, sogar wenn ich die wand tlw aufreissen würde um zwischen den ziegeln die fugen neu zu machen bzw. die wand zu verputzen ect.
     
  12. Baumal

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    ich frage mich gerade, wo ist "ö" ?

    östringen, oder ötztal in österreich...
     
  13. #13 acidrecords, 15.09.2008
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    ö = österreich :winken
     
  14. Baumal

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    also mal davon ab, das ich solch ein kellerloch nicht anmieten
    würde, um empfindliche elektronische geräte auf dauer aufzustellen...

    wenns ein offizieller gewerberaum ist (vorher war ein schneider drin?)
    kann er natürlich "verschönert" werden. das ist keine bauliche veränderung.

    interessant ist natürlich, in wie weit die gewerbliche nutzung geht.
    angestellte, puplikumsverkehr etc..
    gewerbeaufsicht/bauaufsicht. (toiletten, fluchtwege...)

    wurde denn der hausverwaltung mitgeteilt, das ihr acid sound im keller
    mischen wollt? thema schallschutz.

    die mieter im EG werden sich reichlich bei der hausverwaltung für die
    nutzungsänderung bedanken und den schneider wieder herbeisehnen...
     
  15. Baumal

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    nachtrag. im sinne der bauordnung nicht der hausverwaltung.
     
  16. Julius

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    Dort gilt dann teils ähnliches, aber anderes Recht!
     
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Eigenartiger Wandaufbau !! (Keller)

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