Vetragsmuster schlüsselfertiges Einfamilienhaus

Diskutiere Vetragsmuster schlüsselfertiges Einfamilienhaus im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Der Eigentümerverband "Haus und Grund" hat gemeinsam mit dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe ein kostenloses Vertragsmuster für die...

  1. #1 rudi1106, 17.09.2008
    rudi1106

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    Der Eigentümerverband "Haus und Grund" hat gemeinsam mit dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe ein kostenloses Vertragsmuster für die schlüsselfertige Errichtung eines Einfamilienhauses erstellt: Klick

    Bleibt abzuwarten, ob es GU gibt, die so etwas akzeptieren...
     
  2. #2 Vorgartenzwerg, 08.10.2008
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    Hallo,

    interessanter Link. Danke. :28:

    Liebe leidgeprüfte Bauherren und ebenso geprüfte Bau-Profis,
    glaubt Ihr, dass man damit als Laie eine Chance hat, sich
    halbwegs "sicher" durch div. Bauleistungsbeschreibungen zu wühlen?
    Oder fehlt da Eurer Erfahrung nach etwas?

    :winken
    Vorgartenzwerg
     
  3. sepp

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    ja...
    es fehlt der, der die baubeschreibung des anbieters entschlüsselt und in eine rechtssichere und auftraggeberfreundliche umwandelt.
     
  4. #4 MoRüBe, 08.10.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Also, der Vertrag ist nicht schlimm...

    ... da sind unsere Verträge in manchen Punkten weitergehender:D. Der Zahlungsplan allerdings trifft mehr auf den konventionellen Bau, als auf den Fertighausbau zu. Und wennste dann kein E-Strich hast und kein Innenputz und in der Bodenplatte liegen schon die Heizungsrohre drin, dann stellt man schnell fest, daß dieser Zahlungsplan Käse ist.:Brille , denn genau an diesem scheiden sich wie so oft, die Geister...
     
  5. lawyer

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    Der Vertrag ist Mist. :motz Beispiele:

    4.0 Eine Pauschalvergütung ist nichts anderes als eine Wette. Einer verliert, nämlich ...
    6.2 Fiktive Abnahme nicht akzeptabel.
    7.1 Keine Prüfungsfrist.
    7.4 Aufrechnungsverbot geht gar nicht, weg damit.
    7.5 Nicht geregelt ist, wie die Sicherheit geleistet wird. Und: Viel Spaß bei der Inanspruchnahme eines portugiesischen Bürgen.
    10 Bei unberechtigter Mangelrüge wird nur bei einer schuldhaften Pflichtverletzung gehaftet.
    11.3 Viel zu kompliziert.

    Ohne Architekt ist man dem BU hilflos ausgeliefert. --> sepp

    MFG
     
  6. #6 MoRüBe, 08.10.2008
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    MoRüBe Gast

    Na, so ganz Mist ist er nicht...

    ... man muß halt nur die juristischen Hintergründe kennen...:shades

    Aber: Hier werden dem Drittelfinanzierer Tür und Tor geöffnet, indem zur Bezugsfertigkeit noch 20 % (Ok, ist nich ganz ein Drittel) offen sind. Und das ist der eigentliche bullshit des Vertrages.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 09.10.2008
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    3.0
    Vertragsbestandteil sind......
    * die anerkannten Regeln der Technik (ATV/VOB/C) :mauer
    Da ist doch schon Auslegungsbedarf. Watt gilt denn nu. Nur die VOB/C, die aRdT oder beides oder wie???

    4.0
    Ich kenne es so, dass der MWST-SATZ angegeben werden muss!!!!!

    4.4
    Gleitklausen. Kein priv. Bauherr versteht, was er da ggf. unterschreibt.

    Für mich ist der nicht besser als viele andere BT/GÜ-Verträge.

    MfG
     
  8. #8 Baufuchs, 09.10.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zahlungsplan

    ist ein Misch-Masch aus dem Zahlungsplan der Makler-/Bauträgerverordnung.

    Was soll z.B. "Zug um Zug gegen Besitzübergang" bei einem GU/GÜ Vertrag?
     
  9. #9 Vorgartenzwerg, 09.10.2008
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    Ich seh schon, ich seh schon - das ist auch nicht der "Stein der Weisen".
    Danke für Eure Einschätzung.

    Aber die Checkliste auf der Seite scheint mir ganz brauchbar. :shades

    Einen schönen Tag,
    Vorgartenzwerg
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 09.10.2008
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    Nö - weil man zu deren Anwendung Fachwissen braucht.
    Es bleibt dabei. Eigene Fachleute ranholen und beauftragen, die den Papierkram fachlich und juristisch prüfen.

    MfG
     
  11. #11 Vorgartenzwerg, 09.10.2008
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    Das ist doch eh klar.

    Aber: wenn man sich das erste Mal näher mit Bauleistungsbeschreibungen
    befasst. Oder ein grobes Gefühl will, was da alles auf einen zukommt,
    finde ich diese Liste gut.

    Würde vielleicht auch bei manchen Diskussionen hier im Forum helfen. ;)

    Ist doch für einen Bau-Laien überraschend, was da alles so beim Bau
    eine Rolle spielt. "Erdarbeiten: Boden zwischenlagern; nach Sorten getrennt" :yikes
    Oder "Wände verspachtelt oder nicht"...Oder "Bau-WC einrichten"...
    Oder,oder, oder...die Liste ist lang. :shades

    Alles so Sachen, an die man in der ersten Euphorie gar nicht denkt.
    Aber alles Dinge, die Geld kosten.
     
  12. #12 rudi1106, 09.10.2008
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    Perfekt ist der Vertrag sicher nicht, aber immer noch wesentlich übersichtlicher und ausgewogener als Vertäge, die man so von GUs vorgelegt bekommt. Der Vertrag soll ja wohl ein erster Versuch sein, eine Alternative zu VOB-Verträgen anzubieten. Vielleicht wird das Ding ja noch weiter entwickelt.

    Zum Teil sind in dem Muster wirklich blödsinnige Regelungen drin, wie z.B. die oben angeführte Klausel mit VOB/C.

    Andere Regelungen können ohne Hintergrundwissen wirklich gefährlich sein. Zum Teil verstehen Bauherren zum Beispiel eine Regelung wie "Zahlung sofort nach Rechnungserhalt fällig" so, dass eine Rechnung immer sofort bezahlt werden muss, auch wenn Mängel vorliegen oder der geschuldete Bautenstand noch gar nicht erreicht wurde.

    Das Gleiche gilt für das Aufrechnungsverbot. Das muss nicht unbedingt aus dem Vertrag raus. Aber ein Bauherr muss wissen, dass ein solches Verbot nicht für alle Forderungen gilt, sondern das wesentliche Gegenansprüche, die aus dem Bauvertrag stammen, nicht von dem Verbot umfasst sind.

    Wenn man schon Hinweise zum Vertrag gibt, dann solten diese auch möglichst umfassend die einzelnen Klauseln erläutern. Da könnte man ja mal nen Absatz zu der rechtlichen Bedeutung der Abnahme oder zu Gewährleistungsansprüchen aufnehmen. So ein Muster macht natürlich nur Sinn, wenn die Vertragsparteien verstehen, was sie unterschreiben.

    Und dann hab ich auch noch zwei Kritikpunkte am Vertragsinhalt selbst:

    11.2: Bei der Fertigstellungsfrist finde ich es ungeschickt, dass nicht die übliche Terminologie "vollständige Fertigstellung" oder "Herstellung der Bezugsfertigkeit" verwendet wird.

    Und grundsätzlich fehlen mir Angaben zur Beschaffenheit des Grundstücks.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 09.10.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Ein so grosser Verband wie H&G sollte doch wohl in der Lage sein, sowas besser hin zu bekommen. Vielleicht nicht perfekt (weil das eh nicht geht), aber doch nicht SO schlampert.

    Nur mit dem "Gütesiegel" H&G halten das dann viele für das Ei des Kolumbus und ersparen sich den Weg zur Rechtsprüfung. Um später um so härter auf dem Boden der Tatsachen aufzuschlagen.

    MfG
     
  14. #14 MoRüBe, 09.10.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Dem Endkunden....

    ... ist immer der Endbetrag (also einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer)aufzugeben. Einer separaten Bezifferung der MWSt. bedarf es nicht.
     
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