Allgemein Fragen zur Abrechnung nach VOB/C

Diskutiere Allgemein Fragen zur Abrechnung nach VOB/C im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Da mir in der Bauunternehmung in der ich arbeite keiner diese Fragen beantworten kann, wende ich mich nun an euch. Frage1) in einen schalplan...

  1. HANF-I

    HANF-I

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    Da mir in der Bauunternehmung in der ich arbeite keiner diese Fragen beantworten kann, wende ich mich nun an euch.

    Frage1)
    in einen schalplan sind keine vertikalen arbeitsfugen eingezeichnet, in dem dazugehörigen bewehrungsplan auch nicht. es gibt einen Schalungsplan, der vom Architekten angepasst wurde, wie darf ich jetzt die schalung abrechnen? siehe bild 1 (http://hanf-i.beepworld.de/files/bild1.jpg)

    Darf ich die schalung so abrechnen wie die takte geschalt worden sind? oder muss ich sie nach dem fertigen zustand abrechnen siehe bild 2 (http://hanf-i.beepworld.de/files/bild2.jpg).

    Wie ist sowas zu behandeln wenn im schalplan keine arbeitsfugen eingezeichnet sind? was zählt da bei der abrechnung?

    Frage2)
    im lv gibt es positionen für die schalung: Pos1 für bauteilhöhe bis 3m und Pos 2 für bauteilhöhe von 3-4m. Wie muss ich jetzt bei bild 3 abrechnen? (http://hanf-i.beepworld.de/files/bild3.jpg). darf ich jetzt die gesamte schalung in die Position 2 rechnen oder muss ich es entsprechend auf die 2 Positionen aufteilen?

    Frage3) In einer Decke befindet sich ein Loch für das Treppenauge. Wie muss ich jetzt die abstellung der decke in diesen Bereich rechnen? als deckenrandschalung oder als aussparung?? siehe bild 4 (http://hanf-i.beepworld.de/files/bild4.jpg)

    Frage 4) im lv wird bei der schalung und beim beton zwischen verschiedenen wandarten unterschieden: schachtwände, treppenhauswände, Innenwände, Außenwände. Wie darf ich jetzt dieses Treppenhaus Abrechnen? darf ich da jetzt generell alle wände unter treppenhauswände abrechnen oder muss ich zwischen schachtwände, treppenhauswände und innenwände unterscheiden auch wenn keine fugen da sind und alles im ganzen gemacht wird? siehe bild 5 (http://hanf-i.beepworld.de/files/bild5.jpg)

    Frage 5) Eine Stahlbetonwand verspring im Querschnitt von 25 auf 30cm, eine Zulageposition ist im lv nicht vorhanden. darf ich dann die komplette wand als 30cm wand abrechnen? gemäß vob/c darf ich bei ausklinkungen an der stirnseite das bauteil mit seinen größten abmessungen rechnen. Wie rechne ich diesen kleinen waagrechten versatz von 5cm mitein? siehe Bild 6 (http://hanf-i.beepworld.de/files/bild6.jpg)

    Frage 6) Wenn in Plänen generell keine arbeitsfugen drinnen sind, habe ich dann anspruch auf vergütung von arbeitsfugen oder sind die generell eine nebenleistung? wie verhält es sich mit der stirnseitigen abschalung eines betoniertaktes, kann ich das verrechnen oder ist das einfach eine nebenleistung. Oder müsste es eine Position geben für das herstellen von arbeitsfugen in stahlbetonwänden in lfm?

    Frage 7) wie ist die bauteilhöhe definiert? Angenommen ich habe eine wand die in der höhe auf 2 takte gemacht wird, ist dann die bauteilhöhe die höhe von einen betoniertakt oder von beiden zusammen? angenommen es gibt zwei position: Bauteilhöhe bis 3m und eine Position bauteilhöhe über 3 bis 6m für schalung und beton. Muss ich dann den unteren teil der wand in die Position bis 3m einrechnen und den oberen teil in die position von über 3 bis 6m oder darf ich beide Höhentakte in die Position über 3 bis 6m einrechnen?

    frage 8) der beton einer bodenplatte ist in Quadratmeter ausgeschrieben in unterschiedlichen stärken 50, 70 und 30 cm. Jetzt hat eine 70cm bodenplatte teile in denen sie nur 50 oder nur 30cm stark ist, darf ich diese teile übermessen oder muss ich da die lv-Positon entsprechend auf 50 bzw. 30cm wechseln?

    Bin momentan sehr in eile, ich hoffe ihr könnt mir helfen. In der firma in der ich arbeite interessiert sich für solche sachen leider keiner...
     
  2. cris12

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    :cry es ist echt traurig das die fragen in deiner Firma keiner beantworten kann.


    zu 1) Es darf nur das abgerechnet werden was auch im LV steht.
    Die Einteilung der Wände muss nicht so erfolgen wie getaktet. Bloss nicht der Rechnungsprüfer wird euch danken. Einfach eine sinnvolle/nachvollziehbare Einteilung wählen und entsprechend beschriften.

    zu 3) Wenn kleiner 1 m wirds übermessen. Wenn z.B im LV was mit Podestkante steht erst als Podestkante abrechnen und dann das Treppenauge als Deckenrandschalung.

    zu 6) Nachtrag?!
     
  3. cris12

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    zu 4) Schau mal bei den Preisen nach ob diese evtl gleich sind. Dann spielt das in meinen Augen keine Rolle.
     
  4. cris12

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    und weiter...

    zu 2) hier auch mal nach den m² Preisen schauen. Ansonsten aufteilen.
     
  5. #5 Achim Kaiser, 17.09.2008
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    Ah ja ... wie war das mit dem Nachtragsmanagement ? :)

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. cris12

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    Hier vielleicht nochmal ein allgemeiner Tipp eines leitgeplackten Aufmaßprüfers.

    Unbedingt eine logische Bezeichnung der Bauteile in den Aufmaßplänen vornehmen.
    Maßketten unbedingt aufaddieren, damit man auch schnell und einfach prüfen kann ob die angegeben Werte stimmen. Farbige Markierungen schaden mit Sicherheit auch nicht.
     
  7. HANF-I

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    bin jetzt immer noch nicht viel schlauer? wie dürfte ich jetzt die schalung abrechnen? gemäß bild 1 oder bild 2??? Da kommt nämlich gleich ne andere fläche raus! in der vob heißt es nur das in der abwicklung der geschalten fläche gerechnet werden muss.
     
  8. #8 Carden. Mark, 17.09.2008
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    Frage 1 - würde ich nur die Linien von Bild 2 als Schalung anerkennen. (obwohl ich es über die Pos. 5.1.1.8 Durchdringungen versuchen würde)

    Frage 2 - würde ich die komplette Wand über die LV Position 2 (vermutliche teurerer Pos) abrechnen, aber nur mit deren tatsächlichen Höhe (halt die verschiedenen Höhen)

    Frage 3 - wenn nicht im LV beschrieben - das günstigste raussuchen

    Frage 4 - Ich würde es so abrechnen, wie farbig dargestellt. Würde in etwa auch meinen Kalkulationvorgaben entsprechen. Schachtwände sind idR etwas teurer, dann Treppenhauswände, dann allgemeine Wände

    Frage 5- Nö, ich würde die tatsächlich geschalte Fläche abrechnen und bei den Wänden evtl. getrennt. Wird im Lv zwischen 25 cm + 30 cm Wänden unterschieden?

    Frage 6 - wenn technisch keine Arbeitsfugen Notwendig sind (hohe Bauteillängen / Risse) sehe ich keinen Grund, warum diese gesondert zu vergüten sind. Es sei denn, es sind besondere Schalverfahren vorgeschrieben. (siehe 0.2.5 + 0.2.14)

    Frage 7 - Die Wand ist 6,0 m gesamt, daher hierüber auch abzurechnen.

    Frage 8 - ich würde diese Teile übermessen, sofern diese 2,5 m² nicht überschreiten. Siehe 5.1.1.9 ".....und dergleichen" + 5.1.2.2 "Durchdringungen"
     
  9. #9 Carden. Mark, 18.09.2008
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    Bitte schön - ein Dank bedarf es nicht :motz
     
  10. Julius

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    Er wollte Dich doch sicherlich nur nicht zu dieser arg frühen Stunde stören... :Roll
     
  11. Baumal

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