Festsetzung der Vorfälligkeitsentschädigung

Diskutiere Festsetzung der Vorfälligkeitsentschädigung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, meine Bank (KSK) teilte mir mit, daß bei Verkauf meiner Wohnung aufgrund der etwas gestiegenen Zinsen seit Abschluß der letzten...

  1. Seev

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    Hallo,

    meine Bank (KSK) teilte mir mit, daß bei Verkauf meiner Wohnung aufgrund der etwas gestiegenen Zinsen seit Abschluß der letzten Zinsbindung "praktisch keine Vorfälligkeitsentschädigung" zu zahlen sei. Auf nähere Nachfrage stellte sich heraus, daß diese nach der komplizierten Zinsdifferenzrechnung sogar =0 sei, daß sie aber eine Pauschale von 150 € verlangen.
    Da ich dazu nichts weder im Darl.vertrag noch den AGBs finde, frage ich mich, ob dies zulässig ist?

    Dort im DV steht nur noch was von 3-monatiger Kündigungsfrist bei Veräusserung. Diese würde ich beim jetzt geplanten Verkauf wohl nicht einhalten (knapp 2 Monate). Spielt das eine Rolle? Oder läßt mich die Bank frühestens nach 3 (ganzen Kalender-?)-Monaten raus?

    Danke und Gruss
    Seev
     
  2. Seev

    Seev

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    Hat dazu niemand ein bischen Ahnung ...? oder woran liegt´s?

    Danke im voraus.
     
  3. Quelle

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    wegen 150 euro würde ich mir persönlich keine minute einen kopf machen. bei der dealgröße.
     
  4. Seev

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    Wieso? Wie groß müsste der Deal denn sein, daß man sich keinen Kopf drum machen sollte?? Ich sag jetzt lieber nix zu dem Deal ... Ist eh ein fettes Minusgeschäft.

    Sorry, mich würde es schon interessieren, ob die hier eine Pauschale abrechnen dürfen, obwohl sich rechnerisch 0 ergibt. Vielleicht gibts ja auch noch Pauschalen für anderes, wo man noch nicht damit rechnet.
     
  5. Julius

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    Vermutlich würde man Recht bekommen können. Denn bei solchen Pauschalen steht einem üblicherweise das Recht zu, geringeren Schaden/Aufwand nachzuweisen.
    Aber dann könnten sie stattdessen Bearbeitungskosten in ähnlicher Höhe ansetzen. Und die muß man vielleicht zahlen...

    Fazit:
    Red nochmal mit den Leuten, ob sie Dich als Kunden auch später nicht mehr wollen.
    Wenn das nix hilft, zahl und vergiß!
     
  6. Popeye

    Popeye

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    Die Bank wäre schön blöd, das als "Pauschale" zu bezeichnen, da sie dann u.U. wirklich einen Schaden nachweisen müsste, den sie nicht hatte.

    Bei meinem Arbeitgeber heißt das "Bearbeitungsgebühr" und beträgt im übrigen auch 150 Euro, wenn ich das richtig im Kopf habe.

    Wenn Du der Berechnung nicht traust, kann Du auch zu einer Verbraucherzentrale gehen. Die können das nachrechnen und Dir sagen, ob die Berechnung rechtmäßig ist.

    Gruß
     
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