Baubeschreibung DACH bei GÜ/BT - wie sie aussehen sollte?

Diskutiere Baubeschreibung DACH bei GÜ/BT - wie sie aussehen sollte? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Da ja viele Käufer eines Hauses vom BT bzw. beim Bau mit GÜ eine Baubeschreibung vorgelegt bekommen, dachte ich mir, hier mal einen...

  1. #1 neulingwillbaue, 18.09.2008
    neulingwillbaue

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    Da ja viele Käufer eines Hauses vom BT bzw. beim Bau mit GÜ eine Baubeschreibung vorgelegt bekommen, dachte ich mir, hier mal einen Vorschlag/Idee/Muster zu fabrizieren.

    Bevor mich alle Experten in Grund und Boden reden:
    a) jeder Bau ist anders
    b) ein allgemeingültiges Muster wird es daher wohl kaum geben können
    c) dies dient primär dem Aspekt, dass der unwissende Käufer Punkte an die Hand bzw. eine Vorstellung bekommt, was in einer Bau- und Leistungsbeschreibung alles in dieser oder ähnlicher Form drinstehen sollte (insbesondere auch: wie genau/detailliert) und man seinen Bauträger gezielt darauf ansprechen/nachfragen kann, wie es denn im eigenen Vorhaben gelöst ist (das sollte man dann zwingend schriftlich im Vertrag festhalten, nicht nur mündlich, denn Monate später können sich so macnher Bauträger/Generalübernehmer an solche Gespräche nicht mehr erinnern und vor Gericht hat man dann schlechte Karten!) - und das vor irgendeiner Unterschrift.
    d) alle Experten sind gerne eingeladen, ihre Anmerkungen/Hinweise/Verbesserungsvorschläge zu machen


    Hier nun mal zum DACH und DACHFENSTER.
    1. Wichtig erscheint mir, sich klar zu machen, dass eine Dämmung des Dachs (und nicht der obersten Geschossdecke) zwar teurer, dafür aber langfristig für den Käufer/Bauherrn flexibler ist, denn eine nachträgliche Dämmung des DACHs ist aufwändiger und daher teurer wenn man das Dachgeschoss/Spitzboden doch einmal ausbauen möchte. Vor Unterschrift unbedingt nachfragen, was gedämmt wird - oberste Geschossdecke oder das Dach selbst.
    2. Ziel hier soll eine sehr gute Dämmung und gute Qualität sein


    Es sollte sich doch etwas wie folgt finden in der Baubeschreibung:


     
  2. Thom_B

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    "d) alle Experten sind gerne eingeladen, ihre Anmerkungen/Hinweise/Verbesserungsvorschläge zu machen"

    Ok, ich laß mich mal darauf ein:

    Tapete und GK Platten sollten beim Innenausbau beschrieben werden, nicht bei der Dachkonstruktion.
    Man sollte bei solchen Beschreibungen auf eine konsequente Gliederung achten,
    sonst blickt am Schluß keiner mehr durch.
    Abmessung der Dachlattung weiß der Dachdecker, braucht nicht extra beschrieben zu werden.
    Hinweiß auf fach- sach- und normgerechte Ausführung, ev. nach Dachdeckerrichtlinien, reicht.
    Wenn schon Details, würde ich lieber ausreichende Anzahl Windklammern und Lüfterziegen mit aufführen.
    (Aber auch das weiß der Dachdecker)

    Bei Dacheindeckung ev. Ausführung der Kehlen erwähnen.
    (Zinkblech oder Formsteine?)

    First als Trockenfirst oder vermörtelt? (Wenn schon genau, dann ganz genau :D )

    Weiterhin kann kaum ein GÜ/BT genaue Materialangaben machen,
    wenn er sich im Bauablauf nicht selbst in Schwierigkeiten bringen will.
    Also sollte man ihm schon den Einsatz gleichwertiger Produkte zugestehen.

    Also eher so:

    "Die Dacheindeckung erfolgt mit Betondachsteinen, Farbton rot, Oberfläche matt,
    z.B. BRAAS Modell Tegalit Star oder gleichwertig."

    Ciao
    Thomas
     
  3. #3 Bauwahn, 18.09.2008
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    Neee, alles nur nicht "oder gleichwertig"
     
  4. #4 neulingwillbaue, 18.09.2008
    neulingwillbaue

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    @Thom_B

    Finde ich schön, dass du dich beteiligst.

    bei "oder gleichwertig" hätte ich aus Kundensicht aber ein Problem, da damit dann ja nicht mehr geklärt ist, was ich erhalte. Der BT/GÜ wird dann bei "oder gleichwertig" zum für ihn billigeren Hersteller/Produkt greifen (und man kann sich nachher streiten ob das gleichwertig (in welcher Hinsicht übrigens?: EK-Preis? Qualität? Haltbarkeit? Renomeé des Herstellers?) ist oder nicht.
    Gerade wenn es um die Dachpfannen geht, denke ich aber, dass auch ein BT/GÜ dies im Vorfeld sauber kalkulieren kann indem er bei seinen Handwerkern nachfragt und es sich bei der Dacheindeckung um ein dauernd verfügbares Standardprodukt handelt. Sollte der Handwerker des BT/GÜ mit einem anderen Produkt arbeiten, so soll der Kunde sich dies vor Vertragsunterschrift ansehen und, wenn ihm dieses Modell/Hersteller gefällt, dann wird dies (Hersteller/Modell) in den Vertrag reingeschrieben.
    Das hier erwähnte Modell/Hersteller dient ja nur zu Illustrationszwecken wie genau man es in der Leistungsbeschreibung/im Vertrag festhalten sollte.
     
  5. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Bevor das noch weiter ausufert

    mal was Prinzipielles: Der Ansatz funktioniert so nicht.

    Was du hier vorlegst ist schon eine Leistungsbeschreibung - LV zur Ausschreibung.
    Weiter ist die Vorgabe der Produkte und detaillierten Angaben mit Konsequenzen verbunden.
    Klar gewollt, aber das setzt auch schon eine Planung voraus.

    Damit kann man seinen Architekten bei althergebrachter Vorgehensweise nerven für
    - Einzelvergabe oder
    - GU (Generalunternehmer).

    Bei GÜ (GU mit Planungsleistungen) braucht es eine gewisse Flexibilität, da die Planung noch nicht durchlaufen ist. Hier könnte man eher an ein Leistungsprogramm denken.

    Bei BT ist das noch weiter weg von solcher Detailverliebheit. Hier sind globale Vorgaben und Bewegungsspielräume festzulegen. Oder soll man da ein Haus um die Tür oder unter das Dach basteln?


    Also: Wenn ich so weit eingreifen will, sollte man die entsprechende Konstellation wählen: Einzelvergabe.
     
  6. #6 neulingwillbaue, 18.09.2008
    neulingwillbaue

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    Ich sehe das aus folgenden Gründen etwas anders:

    1) wird der BT "globale Vorgaben" / "Bewegungsspielräume" immer zu seinen Gunsten nutzen (zu was das dann häufig führt, erlebt man ja in diesem Forum). Die Käufer könnten auf solche Detailverliebtheit verzichten, wenn es nur redliche BT / GÜ gäbe, die ihre Kunden vor Vertragsschluss aufklären und sagen: "Es ist bei diesem Preis die oberste Geschossdecke gedämmt. Das hat den Vorteil, dass es billiger ist, den Nachteil, dass sie das DG nur dann ausgebaut nutzen können, wenn sie später das Dach kostenintensiv nachdämmen. Dach dämmen kann man auf verschiedene Arten. Variante A ist ...; Variante B ist ...; Variante A kostet ...; Variante B kostet ... Vorteil ist... Nachteil ist ... Sie können auch noch... Kostet Sie dann zusätzlich ..." - so ist die Praxis vor Unterschrift aber nicht.

    2) Wird die genaue Bemusterung ja dann auch nach Vertragsschluss gemacht (dann aber ist der Käufer in der schlechteren Position weil er über Preise nicht mehr verhandeln kann) und erst dann wird dem Käufer gezeigt, was für eine Tür oder was für eine Eindeckung bei dem Kaufpreis "drin" hat ("Ach die Standardtür die im Kaufpreis drin ist gefällt ihnen nicht? Kein Problem, ihre Wunschtür kostet auch nur 3500,- Aufpreis. Wenn sie das nicht akzeptieren wollen dann müssen sie halt die Standradtür nehmen. Mir doch egal, dass die gewünschte Tür beim Baufachmarkt nur 2000,- Aufpreis kostet.")

    3) sind die genauen cm-Angaben ja hier nur ein Beispiel - im konkreten Bauvorhaben können das dann ja z.B. auch "Zwischensparrendämmung: 240 mm Zellulosedämmstoff der WLG 045, Borsalzimprägniert, fugenfrei und setzungssicher eingeblasen, entsprechend Zulassung des Institutes für Bautechnik" werden - aber genau das sollte dann auch so im Vertrag drinstehen. Dafür muss ich aber als Laie wissen, was alles so drinstehen sollte, damit es nachher nicht zu Überraschungen etc. kommt.
     
  7. Thom_B

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    @ Bauwahn und neulingwillbaue

    "Neee, alles nur nicht "oder gleichwertig""

    OK, es ist Ende Oktober, die Dacheindeckung soll drauf,
    Braas hat aber Lieferschwierigkeiten mit dem Tegalit Star,
    kann erst Ende Jannuar 2009 liefern.
    Was nun? Notdach drauf und warten?

    Oder anders herum, bei solchen Beschreibungen geht es darum eine bestimmte
    Qualität vertraglich festzuhalten.
    Ich meine bei allen Vorbehalten und Ängsten der Kunden sollte das Bauen
    noch mit vernünftigen Aufwand möglich sein.
    Das ein Schlüsselfertig-Angebot auch nicht gerade preiswerter wird,
    wenn ich für zig Positionen genau festgelegtes Material vereinbare ist auch klar, oder?
    Also sollte man sich genau überlegen welche Qualität man haben will.

    Z.B.:

    Ich habe als Bauherr schon immer davon geträumt morgens unter einem mit
    Braas Tegalit Star gedeckten Dach aufzuwachen, dann sollte ich das vertraglich vereinbaren.

    Oder will nur einen qualitativ hochwertigen Dachstein, dann sollte mir klar sein
    daß ich den auch von anderen Firmen beziehen kann.
    Das Bestehen auf ein bestimmtes Produkt verteuert dann nur die Angelegenheit
    ohne wirklich Mehrwert zu schaffen.

    Im Zweifelsfall kann man sich die Gleichwertigkeit ja vom Vertragspartner nachweisen lassen.
    Wenn man noch genauer sein will, kann man auch einen Materialrichtpreis vereinbaren.

    "(in welcher Hinsicht übrigens?: EK-Preis? Qualität? Haltbarkeit? Renomeé des Herstellers?) "

    Das ist genau mein Punkt, Du müsstest hier entscheiden was für Dich wichtig ist,
    das Wichtige vertraglich vereinbaren und den Rest den GÜ machen lassen.

    Ok, wenn's um's Renommeé geht führt dann eben kein Weg am Lieblingshersteller vorbei. :D

    Im Prinzip hat übrigens PeMu recht.

    Die Diskussion ist (wieder mal) rein akademisch, da Du in der Praxis die Baubeschreibung
    eh vom GÜ/BT bekommst und nicht selbst erstellst.

    Ciao
    Thomas
     
  8. #8 neulingwillbaue, 18.09.2008
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    Rücksprache mit Käufer - dieser hat das Heft in der Hand und entscheidet, ober sich mit einer anderen Eindeckung zufrieden gibt
    Richtig, aber genau das Gewünschte lass ich mir in meinen notariellen Vertrag reinschreiben bevor ich irgendwas unterschreibe.
     
  9. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Immer noch nicht kapiert.

    BT - geht so gar nicht. Vertragslage und siehe auch GÜ

    GÜ - aha Planung ist doppelt erfolgt (woher weiss man sonst, dass das alles so funktioniert?)

    Dann ist man eh bei Einzelvergabe. Genau so solltest du dann bauen. Finanziell wird es sonst nicht darstellbar.



    Und bei jeder Umplanung, Lieferschwierigkeit wird bei BT der Notarvertrag geändert???
    Ist ja eh schon ein Riesen-Zirkus, wenn mal ne Wand verschoben werden muss, weil die Vorsatzschale dicker wird....
    Und du hast die ganze Haftung an der Backe, da ja alles vorgegeben.
    Juristisch das reinste Fiasko.


    Und ihr wisst gar nicht, was an den Teilen so alles dranhängt. Baumarktpreise, Selbstabholung tzsss.
    Wenn ich daran denke, was da manchmal ein Rattenschwanz an maßnahmen und damit Kosten ausgelöst wird. Son Typ wollte mal 3 Fenster als Kellerfenster einbauen, die er noch hatte. Fiasko, für das Geld hätte der 3x neue Fenster gekauft bekommen. Nicht vermittelbar, also umlegen auf alle, ausreden ... Oder eine geänderte Kellerabgangstür ... Oder geanu die Türe, die keiner der Handwerker bisher verarbeitet hatte ...
     
  10. #10 neulingwillbaue, 18.09.2008
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    Du scheinst ja BT/GÜ zu sein. Genauso gut könnte ich sagen, dass du "immer noch nicht kapiert" hast, dass die Käufer im Vorfeld wissen wollen, was sie später bekommen - es ist also Sache des BT, dies entsprechend genau aufzuführen (einige GÜ können das komischerweise genau so).

    Vertragslage? Es zählt, was im Vertrag vereinbart ist.

    Nö, wenn die Wünsche technisch nicht umsetzbar sind, muss der BT vorher aufklären und sagen "dieses Fenster geht nicht mit der Dämmungsstärke" und dann wird eben eine andere Dämmungsstärke oder ein anderes Fenster in den Vertrag reingeschrieben.

    Kann mir doch keiner erzählen, dass die BT nicht ihre Baubeschreibung präziser fassen könnten; sprich: saubere Planung vorab, dann wird das was geplant wird und dessen konkrete Umsetzung (mit den geplanten Materialien) in den Vertrag geschrieben. Änderungen sind danach nicht mehr (oder nur einvernehmlich; die Kosten zahlt der, der die Änderung will).

    Was die BT doch nur wollen ist: "Im Preis ist ne Tür enthalten" -> und was das für ein lumriges Modell ist, kann ich dann in einigen Monaten bestaunen. Ne, is klar.

    Und apropos "mit dem Modell haben die Handwerker noch nie gearbeitet" - dann schreibt man eben in den Vertrag genau das Modell rein, mit dem die gearbeitet haben und das der Kunde will (oder ggf. auch zwei Modelle, zwischen denen dann der Käufer wählen kann).
     
  11. Baumal

    Baumal

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    was soll das werden?
    baubeschreibung dach, haustür, fenster, kamin, spengler....

    möchtest du gerne eine online baubeschreibung für lau
    erstellt bekommen?

    da gibts leute die eine erstellen, ganz nach deinen bedürfnissen
    und deinem finanziellen rahmen, planer nennt man die.
    aber dafür muß (auch ein schwabe) ein paar euro ausgeben. :cry
     
  12. mc3d

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    @ Neulingwillbaue:

    Mit Deiner Baubeschreibung kann kein Schwein was anfangen. Ich vermute du bist Laie, daher gibts für dich exakt drei Möglichkeiten:

    ->1. Architekt/Bauingenieur mit der Ausschreibung beauftragen
    ->2. Umsonstplanung von Hersteller/Baustofffachhandel machen lassen (die dann für die Unterbringung ihrer Produkte sorgen, günstigere Alternativen werden nicht geprüft)
    ->3. Planung und Ausführung durch BT/GÜ/Dachdecker/Zimmermann machen lassen (die werden schon wissen was sie tun "hrhr")
     
  13. #13 neulingwillbaue, 19.09.2008
    neulingwillbaue

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    @Baumal et all

    Wie ich geschrieben habe, geht es nicht um meinen Bau. Wäre daher schön, die Unterstellungen sein zu lassen und, sofern man nichts konstruktives beitragen möchte, das Posten einfach zu lassen. Der Dachkonstruktionsbeschreibungsteil basiert z. B. wesentlich hierauf
    http://www.kd-haus.ch/index.php?option=com_content&task=view&id=113&Itemid=183
    und ich habe versucht, diesen weiter zu präzisieren, so dass zukünftige Neulinge eine Vorstellung bekommen, worauf man achten soll und welche Punkte sich in der eigenen Bauleistungsbeschreibung in irgendeiner Form finden sollten, so dass es nachher möglichst wenig Stress gibt.

    Dass manchem BT / GÜ es nicht passt, wenn die Kunden auf einmal mit ein wenig Nachfragen kommen, ist mir schon klar, aber ich dachte eigentlich immer, es sei auch ein Ziel dieser Foren, dass die Kauf-/Bauwilligen nicht mehr wie Lämmer zur Schlachtbank der BT/GÜ geführt werden können.
     
  14. #14 Manfred Abt, 19.09.2008
    Manfred Abt

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    @neulingwillbaue oder will auch nit, wat will er denn nu?

    Gäbe es denn Weg, auf jeden Bauherrn und jedes Bauvorhaben passende Beschreibungen zu generieren, dann hätten das die hier versammelten Planer schon lange gemacht.

    Den Weg gibts aber nicht, und deshalb wird dich auch hier in diesem Forum auch keiner entsprechend deiner Vorstellung unterstützen.

    Willst du aber weiterhin, dann hab ich den Vorschlag, dass du hierzu eine eigene Homepage oder einen sonstigen eigenen Vertriebsweg aufbaust.
     
  15. #15 wasweissich, 19.09.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    will oder will nicht , im forum gibt es mehrere tausend hinweise , worauf zu achten ist bei........

    wenn du jemanden egagierst , der das alles für dich zusammensucht und auswertet , hast du alles , was du brauchst.....

    wenn du die gage sparen willst , musst du selber suchen.............(suchfunktion zwischen neue beiträge und nützliche links):Brille:cool::Brille:D
     
  16. #16 neulingwillbaue, 19.09.2008
    neulingwillbaue

    neulingwillbaue

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    Scheint ja ein bisschen schwierig zu sein, anderen klar zu machen, was der Thread soll(te). Ein Anhaltspunkt, worauf zu achten ist; ein Anhaltspunkt, worauf man seinen Bauträger ansprechen sollte; ein Anhaltspunkt, woran man denken sollte.

    @wasweissich
    Wenn du dir den 1. Post wirklich intensiv durchgelesen hast würdest du merken, dass ich diese Zusammensucherei aus "mehreren tausend Hinweisen" geleistet habe und für andere mal als kostenfreien Anhaltspunkt hier bereitgestellt habe. Wenn du meinst, dich konstruktiv einbringen zu können dann bist du gerne dazu eingeladen; ansonsten lass doch bitte dein OT geposte
     
  17. #17 wasweissich, 19.09.2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19.09.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    stell dir vor , ich kann lesen , und häufig verstehe ich auch , was geschrieben steht........

    einer von meinen tips : eine baubeschreibung vor der unterschrift von einem der sich auskennt gebührenpflichtig lesen zu lassen , weil ein forum das nicht leisten kann........

    j.p.

    nachtrag:
    ein glück dass du nicht zu entscheiden hast , was OT ist.......
     
  18. #18 Baufuchs, 19.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was

    soll der Unsinn?

    Laie schreibt von verschiedenen BT/GÜ´s Bestandteile von Baubeschreibungen ab und stellt diese hier als Maßstab für andere Laien ein.

    Macht die Unis und FH´s dicht. Wie man sieht geht es auch ohne.
     
  19. #19 wasweissich, 19.09.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    robin huud is beck.........

    baufuchs , das ist die zukunft (?des forum ??) ...........:mega_lol:
     
Thema: Baubeschreibung DACH bei GÜ/BT - wie sie aussehen sollte?
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