Gültigkeit der Baugenehmigung

Diskutiere Gültigkeit der Baugenehmigung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Soweit ich es verstanden habe bei uns (NRW) ist eine Baugenehmigung 3 Jahre gültig und kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden. Hierzu zwei...

  1. #1 Guido4711, 18.09.2008
    Guido4711

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    Soweit ich es verstanden habe bei uns (NRW) ist eine Baugenehmigung 3 Jahre gültig und kann zweimal um je ein Jahr verlängert werden. Hierzu zwei Fragen:

    1) Muß das Bauvorhaben innerhalb der Frist von 3 Jahren fertiggestellt oder muß nur mit dem Bau begonnen sein?

    2) Gilt diese Frist von 3 Jahren auch bei Freistellungsverfahren (Genehmigungsfreistellung) gem. § 67 BauO NRW?
     
  2. Royber

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    Zu 1) mit dem Bau musste begonnen werden - dann hat man Zeit ohne Ende - wenn ab und zu ein paar Steine oder ähnliches bewegt werden
    zu 2) wie 1), kann aber nicht verlängert werden - muss neu eingereicht werden
     
  3. Detman

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    zu 2.) wo finde ich die Quelle?
     
  4. #4 Der Bauberater, 31.10.2013
    Der Bauberater

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    Also in Bawü heißt das Kind "Kenntnisgabeverfahren", ist wie das "Freistellungsverfahren". Da gibt es eigentlich keine Genehmigung und somit kann es auch nicht "ablaufen" und ist somit eigentlich unbegrenzt haltbar. Befreiungen, die in BaWü möglich sind, verfallen nach drei Jahren. KG nicht. Schaut mal ob in der BONRW da was anderes drinnen steht. Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 31.10.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    In der NBauO ist mit der Novelle 2012 folgender Satz aufgetaucht:
     
  6. Detman

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    ok danke:)

    und was heißt dieser Satz jetzt?
     
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