Bauverzögerung - was geht zu Lasten des Käufers, was nicht?

Diskutiere Bauverzögerung - was geht zu Lasten des Käufers, was nicht? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Forum, :winken wir liegen mittlerweile sieben Monate hinter dem im Kaufvertrag schriftlich fixierten Bezugsfertigkeitstermin :deal...

  1. #1 Wolfgang C., 02.12.2003
    Wolfgang C.

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    Hallo, Forum, :winken

    wir liegen mittlerweile sieben Monate hinter dem im Kaufvertrag schriftlich fixierten Bezugsfertigkeitstermin :deal zurück. Daß dies natürlich eine extreme finanzielle Belastung bedeutet, ist wohl verständlich. Genauso, daß wir uns - inzwischen auch per Anwalt -zumindest einen Teil dieser Kosten vom Bauträger zurückholen wollen.

    Der Bauträger behauptet nun, daß die verzögerte Erteilung der Baugenehmigung sowie die Schlechtwetterperiode im Winter während der Rohbauphase aufschiebende Wirkung auf den Bezugsfertigkeitstermin haben. Irgendwoher habe ich aber die Information, daß nur unerwartete Witterungsbedingungen diese Wirkung haben und verzögerte Baugenehmigungen schon gar nicht, wenn fixe Fertigstellungstermine bestehen.
    Mein Anwalt klärt das zwar, aber ich hätte doch gerne noch andere Meinungen dazu gehört - insbesondere vielleicht auch Hinweise auf oder gar Auszüge aus Paragraphen, die diese Frage klären können...

    Bitte helft mir
    Wolfgang C.
     
  2. #2 NBasque, 02.12.2003
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    laufen Fertigstellungstermine ab Erteilung der Baugenehmigung. Je nach Art der Antragstellung könnnen durch Hinzuziehen diverser anderer Behörden (Feuerwehr etc.) längere Zeiträume ins Land gehen.

    Schlechtwettertage werden vom Arbeitsamt festgestellt.
     
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