Ausbau Elternhaus, Hochzeit, Erbe...

Diskutiere Ausbau Elternhaus, Hochzeit, Erbe... im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Ich stelle mal folgenden Sachverhalt in den Raum und hoffe auf jemanden, der mir eine Antwort auf meine Fragen geben kann: Wenn...

  1. #1 Gast15498, 22.09.2008
    Gast15498

    Gast15498 Gast

    Hallo!

    Ich stelle mal folgenden Sachverhalt in den Raum und hoffe auf jemanden, der mir eine Antwort auf meine Fragen geben kann:

    Wenn jemand das Haus der Eltern einmal übernehmen will und dazu aber bereits vor deren Tod, z.B. ab nächstem Jahr einen unausgebauten Dachboden vollständig ausbauen möchte, wie kann festgehalten werden, was sein Bruder später im Erbfall mal bekommen wird, der das Haus nicht nehmen kann/will.

    Derjenige der Ausbaut macht dies in richtig großem Umfang, also inkl. Dach neu, Form verändert und so weiter. Er steigert jedenfalls den Wert des Hauses beträchtlich.

    Frage 1: Welcher Wert wird für das später mal anstehende Erbe angesetzt?
    Muss doch wohl der Vor-Umbau-Stand sein, oder?
    Frage 2: Wie kann der Ausbauer absichern, dass er später das Geld auch an seinen Bruder zahlen kann? Er soll bereits jetzt das Haus an seinen Namen nehmen!
    Frage 3: Wenn der Ausbauer heiratet, will er, dass das Haus in jedem Falle so verbleibt, dass im Trennungsfalle nicht seine Eltern auf der Straße sitzen, die ja noch mit im Haus leben, ohne dass die Hütte über die Wupper geht.
    Wie kann er absichern, dass das Haus sein bleibt, oder die Eltern bleiben dürfen UND das sein Bruder weiterhin später einmal seinen Anteil erhält?
    Frage 4: Wie verändern Kinder die Situation, wenn der Ausbauer Kinder bekommt und dann eine Trennung passieren würde?

    Zur Info:
    Die Situation ist NOCH fiktiv.
    Aber wenn aus Fiktion Realität würde, dann wäre ich in der Situation des Bruders, der nicht ausbaut. Ich frage auch nur, da in der Familie einer Bekannten übers Erben die ganze Familie zerbrochen ist.

    Hoffe, es ist alles halbwegs klar definiert und auch das Forum stimmt.
    Wenn nicht, bitte Info, wo ich mich besser erkundigen könnte...

    Danke
     
  2. #2 theoretiker, 22.09.2008
    theoretiker

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    Hallo,

    grundsätzlich gibt es beim Erben das Problem, daß wenn man sich nciht einig ist, trotz schriftlicher Regelung, und es vor Gericht geht, doch sehr hohe Streitwerte im Raum stehen und oftmals hinterher alles den Rechtsanwälten gehört.

    Das Problem geht ja schon los, wenn "nur" ein Elternteil stirbt, dann erbt der Hinterbliebene + die Kinder. Hier kann man ein Berliner Testament machen, was besagt, daß wenn im diesen Fall ein Kind sein Erbe will, bekommt es nur seinen Pflichtteil (1/2 vom zustehenden Erbe) und dann nix mehr, wenn es wartet, bis der andere Elternteil verstirbt bekommt es die Hälfte.

    Am einfachsten wäre es, dem ausbauenden das Haus zu überschreiben und der müsste dann im Falle einer Hochzeit Gütertrennung vereinbaren.

    Gruß
     
  3. #3 Gast943916, 22.09.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    bei einem Rechtsanwalt.....
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Ich würde:

    1. Notar aufsuchen und die Fragen besprechen
    2. Steuerberater aufsuchen

    Ich hatte einen ähnlichen Fall in der Familie und es wurde alles zur Zufriedenheit aller Betroffenen geregelt. Wie so eine Regelung letztendlich aussieht, kann der Notar nach Kenntnis aller Details sagen.
    Es geht ja nicht nur darum, wer kriegt was, wann und wie, sondern wie wirkt sich das für den Jeweiligen auch steuerlich aus.

    zu Frage 1.
    Das ist richtig, jedoch nur wenn alles VOR dem Umbau geregelt wird. Evtl. geht auch eine eindeutige Regelung zwischen den Eltern (noch Hausbesitzer) und dem Bruder (Ausbauer).

    zu Frage 2.
    Bargeld oder Finanzierung, sonst ist die Hütte im Erbfall weg (zumindest wenn der Bruder nicht auf sein Erbe verzichtet).

    zu Frage 3.
    Stichwort Ehevertrag. Damit könnte man wohl absichern, daß der Zugewinn aus der Wertsteigerung des Gebäudes während der Ehe außen vor bleibt.

    zu Frage 4.
    Eigene Kinder sind immer erbberechtigt. Man müsste wohl absichern, daß die Kinder nicht vorzeitig auf ihr Erbe (Pflichtteil) drängen. Dabei müssen nicht einmal die Kinder selbst aktiv werden, sondern es kann auch ein evtl. eingesetzter Vormund diese Schritte einleiten.

    Das Ganze ist also nicht so einfach und bietet genügend Streitpotenzial. Daher die Empfehlung einen Notar zu befragen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. eileen

    eileen

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    eine halbwegs wasserdichte Lösung wäre ein notarieller Vertrag, in dem alles so geregelt ist, wie es alle Parteien zufriedenstellt.
    Außerdem könnte man darüber nachdenken, den Nichtausbauer jetzt schon auszuzahlen, bevor das Haus auf den Ausbauer überschrieben wird.

    Viele Grüße
    eileen
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 23.09.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Den Wert des Hauses JETZT über ein Wertgutachten feststellen lassen.
    Darin sind (wenns richtig gemacht ist) alle WESENTLICHEN Mängel/Schäden usw. aufgelistet und der zum Stichtag aktuelle Verkehrswert aufgeführt.
    Ggf. wie eine Zweiparteien-WEG schätzen lassen
    Ab diesem Tag ist Buchhaltungsdisziplin gefordert!
    Jeder, der etwas für das Haus macht oder bezahlt, dokumentiert dies, damit klar ist, wer was für welchen Teil bezahlt hat.
    Dann kann im Erb- (oder sonstigem)fall ein dann aktueller Wert ermittelt und aufgerechnet werden.
    Das lässt immer noch genug Konfliktmöglichkeiten, aber der Streit um den Wert VOR Umbau ist wesentlich einfacher zu lösen.
    fG
     
  7. revilo

    revilo

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    Hallo,

    wir hatten eine etwas andere Situation:
    2- Familienhaus meiner Schwiegereltern, Vater meiner Frau war verstorben, die drei Töchter erbten je 1/3, Mutter hatte Niesbrauchrecht.
    Wir haben dann nach intensiven Verhandlungen mit Geschwistern, Notar und Steuerberater uns wie folgt geeinigt:
    - es wurde ein Wert für Haus und Grund festgelegt, der unter dem wahren Wert liegt und die Geschwister zu deren Zufriedenheit ausgezahlt
    - wir haben der Mutter das Niessbrauchrecht an unserer Wohnung abgekauft und zahlen ihr eine Rente = "dauernde Last" (lässt sich steuerlich absetzen)
    - dafür übernehmen wir auch evtl. Unterstützung der Mutter
    - das Haus gehört jetzt meiner Frau, wir haben keine Gütertrennung (=Gottvertrauen :-), lässt sich aber regeln, bei uns wäre ich der Dumme... :-)

    Die Gespräche waren nicht einfach, haben aber alle zufrieden gestellt. Unser Darlehen haben wir im Übrigen zweirangig eintragen lassen, das Wohnrecht meiner Schwiegermutter ist erstrangig. Kostet mehr, gibt etwas mehr Sicherheit.

    Mein Tipp für euch:
    Unterhaltet euch mit den Eltern, was euch der Erhalt des Elternhauses und das Halten in der Familie wert ist. Wenn Du das Haus deinem Bruder überlässt - presse ihn nicht aus, wie eine Zitrone sondern sieh' zu, daß Du einen vernünftigen (im wahren Sinne des Wortes) Anteil erhältst. Das Geld kann ja auch z.B. teilweise erst im endgültigen Erbfalle fliessen, mit JETZT definierten Summen.

    Der Rest lässt sich dann über Notar und Steuerberater regeln. Hauptsache, es bleibt dabei gesittet, denn leider ist beim Thema Geld oft schon Freundschaft und Verwandschaft am Ende.
    Bei uns ist es gut gegangen!

    Gruß,
    -Oliver.
     
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