Kommunale Sicherungsmaßnahmen

Diskutiere Kommunale Sicherungsmaßnahmen im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Zwei Fragen für die Baufachleute... Im konkreten Fall gehts um ein abrisswürdiges EFH in Mecklenburg-Vorpommern. Auf welcher Grundlage...

  1. mc3d

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    Zwei Fragen für die Baufachleute... Im konkreten Fall gehts um ein abrisswürdiges EFH in
    Mecklenburg-Vorpommern.

    Auf welcher Grundlage dürfen Kommunen Sicherungsmaßnahmen an Gebäuden vornehmen, wie zum Beispiel:

    - Bretterverschlag vor defekte Fenster
    - Reparatur der Dacheindeckung

    Kann die Kommune entstandene Kosten auf den Eigentümer umlegen? Wenn ja, in welchem Zeitraum muss dies geschehen? (Verjährung, Einspruchsmöglichkeiten...)

    Ich will keine schlafenden Hunde wecken, daher vorab die Fragen an euch :shades
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 23.09.2008
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    Grundlage = Gefahrenabwehr
    Wenn also Einsturzgefahr besteht oder die Decken nicht mehr tragfähig sind - spielende Kindern also durchbrechen können - muss die Kommune handeln.
    Sofort und ohne vorherige Aufforderung an den Eigentümer geht eigentlich nur, wenn die Gefahr so groß ist, dass keine Zeit für Fristsetzungen mehr bleibt - z.B. nach einem Brand, wenn die Fassade auf öffentliche Flächen stürzen könnte.
    An sonsten der übliche Weg:
    Aufforderung mit Fristsetzung und Androhung
    nach Fristablauf Ersatzvornahme
     
  3. mc3d

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    Danke für die schnelle Antwort Herr Dühlmeyer,

    das bestätigt meine Sichtweise der Dinge.

    Im konkreten Fall wurden 2 fehlende Dachziegel ersetzt und 3 eingeschlagene Fensterscheiben im Erdgeschoss "verbrettert".

    Diese Maßnahmen wurden vom Ordnungsamt des Landkreises vor ca. 2 Jahren getroffen, ohne Information des Eigentümers. Eine Kostenforderung wurde auch bis jetzt nicht gestellt.

    Bei den Fenstern besteht m.E. eine Gefährdung für Dritte, diese Maßnahme ist in Ordnung.

    Bei den Dachziegeln ist es allerdings fraglich. Darf die Stadt hier präventiv handeln?
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Geht es hier um den Konflikt:

    Eigentümer will verfallen lassen, um abreissen zu können.

    Kommune, Denkmalamt will Erhalt und Sanierung?

    Dann ist die Gefahrenabwehr eine andere.
     
  5. mc3d

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    Korrekt, darum gehts.
     
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Aha mein Gefühl trog nicht.


    So nebenbei: Warum kann man nicht offen Themen ansprechen? So bekommt man dann eben keine brauchbare Antwort.
     
  7. #7 Der Bauberater, 24.09.2008
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    Verstehe ich nicht ganz! :(
    Wenn das ein Gebäude nach §2 Denkmalschutzgesetz ist, dann hat der Eigentümer nach § 6 DSchG sogar die Verpflichtung, dieses Kulturdenkmal zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Ansonten kann die untere DSchbehörde Erhaltungsauflagen machen um erhebliche Instandhaltungsrückstände beseitigen zu lassen.
    Dann muss nämlich der Eigentümer bezahlen und nicht die Kommune.
    Oder sieht das Jemand anders??
    Gruß
    Peter
     
  8. mc3d

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    Hallo PeMu,

    ich wollte den Sachverhalt so kurz wie möglich beschreiben. Hätte sich bei den Fragen eine andere Bewertung ergeben, wenn man dazu geschrieben hätte:
    ?

    Wie sind Ihre Erfahrungen in ähnlichen Fällen? Wie würden Sie die Dachreparatur aus Eigentümersicht bewerten?

    Denkmalamt ist im konkreten Fall nicht involviert.
     
  9. mc3d

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    Hallo Peter,

    das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz.

    Gruß Karl
     
  10. Julius

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    Dann schreib Ihnen meinetwegen ein Dankkärtchen, daß sie Dein Dach auf öffentliche Kosten repariert haben...

    Warum bekommst Du dann keine Abrißgenehmigung?
    Müssen die z.B. befürchten, daß Du nicht wieder etwas hinbaust?
     
  11. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Daher kann man ohne weitere Infos uber den Interessenkonflikt nix sagen.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 24.09.2008
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    Alles etwas nebulös.
    Auch bei Denkmal ist in der Regel erstmal Aufforderung und Fristsetzung Trend.
    Wenn da nicht grade landesweit WIRKLICH einmalige Fresken auf dem Spiel stehen, sind ein paar Tage Regen zwar nicht schön, aber auch kein Grund, ohne Warnung zu agieren.
     
  13. #13 Der Bauberater, 24.09.2008
    Zuletzt bearbeitet: 24.09.2008
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    Dann muss es höhere Gewalt sein. Das ist dann nicht nur "nebulös" das ist dann schon Suspekt, denn das wäre die erste Kommune, die erwas ohne Gebühr, Zwangsgeld, Anordnung oder Androhung macht.
    Da ist was gelaufen, was wir hier nicht verstehen.
    Gruß
    Peter
     
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