Welche DIN bzgl. Absturzschutz für Stellplatz hernaziehen

Diskutiere Welche DIN bzgl. Absturzschutz für Stellplatz hernaziehen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Forumsmitglieder, Ich bin gerade im Streit mit meinem Generalunternehmer bzgl. eines Absturzschutzes für unseren Stellplatz. Man...

  1. #1 Braveheart, 23.09.2008
    Braveheart

    Braveheart

    Dabei seit:
    15.05.2008
    Beiträge:
    67
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Diplom Kaufmann
    Ort:
    Main-Taunus-Kreis
    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    Ich bin gerade im Streit mit meinem Generalunternehmer bzgl. eines Absturzschutzes für unseren Stellplatz. Man muß sich das so vorstellen, dass man bei Ausstieg aus dem Auto aufpassen muss, das man nicht senkrecht in 80cm Tiefe stürzt (an der höchsten Stelle). Der Parkplatz ist eben und mit Mauerscheiben umfasst. Dahinter beginnt gleich das Blumenbeet. Aus der vorgelegten Plannung war nicht ersichtlich das der Parkplatz so ausgestaltet sein wird.

    Nun bin ich auf der Suche nach der DIN, die da besagt wann ein Absturzschutz an Stellplätzen (im privaten Bereich (nicht im öffentlichen)) anzubringen ist. Könnt Ihr mir sagen welche DIN dieses festlegt?

    Danke m voraus!

    Grüsse.
     
  2. #2 Baufuchs, 23.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ergibt sich

    aus der Bauordnung des betreffenden Bundeslandes.

    In NRW z.B. sind Flächen, die zum Begehen bestimmt sind dann zu umwehren, wenn an diese Flächen mehr als 1m tiefer liegende Flächen angrenzen.
     
  3. #3 Der Bauberater, 23.09.2008
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Gegenfrage,

    Hallole Bravehart,
    welches Sulzbach, bzw. in welchem Bundesland, da es verschiedene LBO's gibt?
     
  4. #4 Braveheart, 23.09.2008
    Braveheart

    Braveheart

    Dabei seit:
    15.05.2008
    Beiträge:
    67
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Diplom Kaufmann
    Ort:
    Main-Taunus-Kreis
    Hallo,

    In Sulzbach am Taunus.
    Aber meines Achtens muß § 35 Hessische LBO nicht greifen, da für das öffentliche Recht bestimmt. Als Privatmann sollten die DIN herangezogen werden ob sich da etwas ergibt.

    Meiner Meinung nach stellt unser Parkplatz immer noch eine Gefahr da auch wenn gemäß Hessische LBO die Absturztiefe < 1m.

    Also, gibt es irgendwelche relevanten DIN's???


    Danke & Grüsse.
     
  5. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Nein.

    Das Thema ist in den Landesbauordnungen geregelt.

    Es gibt noch die Hinweise und Regelungen der Berufsgenossenschaften.
    Die kann man übertragen und hilfsweise heranziehen, gelten aber strenggenommen hier nicht - kein Arbeitsplatz.

    Es gibt nicht für alles eine DIN.

    Das ist ein Thema für die Merkblätter der Hausbauer/-käufer - Absturzsicherungen, Geländer. Altes Streitthema - kommt immer wieder. Ist vertraglich zu regeln.
     
  6. #6 Der Bauberater, 23.09.2008
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Hallole Braveheart,
    und wenn Ihr euer Blumenbeet um die fehlenden 80 cm auffüllt und nicht unbedingt Rosen einpflanzt, dann wir das auch eben und absturzsicher ohne geländer!

    Gruß
    Peter
     
  7. #7 Baufuchs, 23.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Worauf

    Ansprüche gründen?

    Bauordnungsrechtlich ist die Ausführung im grünen Bereich.
    Privatrechtlich wurde nichts weiter vereinbart.

    Wenn also Zusatzmaßnahme zur Absicherung gewünscht gewünscht ist, bleibt nichts anderes als gegen Zahlung beauftragen.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 23.09.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Stimmt so nicht!
    LBO ist öffentliches BAUrecht. Und an das sind Private ganz genau so gebunden.
    Eine DIN zur bsturzsicherung gibt es so nicht, weil ja in den LBO geregelt - noch dazu unterschiedlich :cry
    In Sachen Absturzsicherung machen auch die Rosen (oder anderes Dornengewächs) keinen Unterschied, weil es ja um Lebensgefahr geht und nicht um Kratzer.

    Ausserdem - ein nicht vorhandenes Geländer kann auch keine Schäden am Fahrzeug verursachen.

    MfG
     
  9. #9 Braveheart, 23.09.2008
    Braveheart

    Braveheart

    Dabei seit:
    15.05.2008
    Beiträge:
    67
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Diplom Kaufmann
    Ort:
    Main-Taunus-Kreis
    @ Bauberater: Auffüllen geht nicht da das Beet abschüssig ist und direkt an der Straße liegt.

    @ Baufuchs: Der Generalunternehmer hat beim Verlegn des Parkplatzes nicht auf diesen Höhenunterschied hingewiesen. Dies war auch nicht aus der Zeichnung ersichtllich, die ich erst nach langem hin und her bekommen habe. Hätte ich dies gewußt so hätte ich eine Absturzsicherung gefordert. Es war anscheinend nur so möglich den Parkplatz zu realisieren. Daher begründet sich mein Anspruch darauf, dass der Gefahrenbereich durch eine Absturzsicherung zu sichern ist. Nur weil nach LBO der Höhenunterschied nicht >= 1m ist heisst das nicht das dies keine Gefahr darstellt für aussteigende Kinder, etc. Besonders im Winter muß man dann besonders aufpassen das nichts passiert.
     
  10. #10 Braveheart, 23.09.2008
    Braveheart

    Braveheart

    Dabei seit:
    15.05.2008
    Beiträge:
    67
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Diplom Kaufmann
    Ort:
    Main-Taunus-Kreis
    @ Ralf Dühlmeyer: Danke für die Aufklärung!
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 23.09.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Naja - ich gelte bei meiner Verwandschaft z. Teil als Rabenvater, weil ich nicht alle Schrank- und Tischecken mit Schaumstoff gepolstert habe und dies auch auf Nachfrage verweigert habe.

    Ich habe die Erfarung gemacht, dass man Kinder (und auch Erwachsene) wortwörtlich zu Tode schützen kann.
    Wenn ich dank 24Std-365Tage-Rundum-Sorglos-Polsterung und Absicherung überhaupt kein Gefühl mehr für Gefahrenpunkte entwickeln kann, wie soll ich sie später erkennen?

    Ich bin kein Anhänger der Wir-sind-auch-ohne-Helm-Fahrrad-gefahren Philosophie, weil es zu viele mit Gesundheit oder Leben bezahlt haben, aber das Gegenteil ist genau so schlecht.

    MfG
     
  12. #12 Baufuchs, 23.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es kommt

    wohl auch nicht darauf an, was man selbst als Gefahrenpunkt ausmacht, sondern darauf, was baurechtlich zulässig ist.

    Sonst könnte z.B. ein Bauherr vom BT/BU auch einen Zaun vor dem Grundstück verlangen, damit die lieben Kleinen nicht ungehindert auf die Strasse laufen können.
     
  13. #13 Braveheart, 23.09.2008
    Braveheart

    Braveheart

    Dabei seit:
    15.05.2008
    Beiträge:
    67
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Diplom Kaufmann
    Ort:
    Main-Taunus-Kreis
     
  14. #14 wasweissich, 23.09.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    #11 könnte von mir stammen .........
     
Thema: Welche DIN bzgl. Absturzschutz für Stellplatz hernaziehen
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. absturzsicherung parkplatz

    ,
  2. was ist ein Absturzschutz

    ,
  3. pkw stellplatz mit absturzsicherung

    ,
  4. absturzsicherung pkw stellplatz,
  5. absturzsicherung stellplatz
Die Seite wird geladen...

Welche DIN bzgl. Absturzschutz für Stellplatz hernaziehen - Ähnliche Themen

  1. Fassadenreinigung: Hat hier jemand Ahnung bzgl. Rotalgen/Schwarzalgenentfernung?

    Fassadenreinigung: Hat hier jemand Ahnung bzgl. Rotalgen/Schwarzalgenentfernung?: Werte Foristen, bei unserem Haus ist die Fassade zur Westseite stark von Rotalgen und teilweise Schwarzalgen befallen. Baujahr 1996. Der...
  2. Hilfestellung bzgl. Luftdichtheit

    Hilfestellung bzgl. Luftdichtheit: Hallo liebe Bauexperten, wir befinden uns aktuell im Rohbaustadium (EFH). 42,5cm Poroton Mauerwerk mit Perlitfüllung. Gerade mache ich die...
  3. Bodenaufbau Innen und auf Dachterrasse bzgl. Höhe angleichen

    Bodenaufbau Innen und auf Dachterrasse bzgl. Höhe angleichen: Hi zäme, in einem unserer Entwurfspläne für einen Neubau ist eine Dachterrasse auf beheiztem Wohnraum vorgesehen. Der Übergang vom Wohnraum auf...
  4. Unsicher bzgl. Asbest im Badezimmer?!

    Unsicher bzgl. Asbest im Badezimmer?!: Ich grüße das Forum aus Schleswig-Holstein (dem schönsten Bundesland in Deutschland :cool:) Folgendes: Ich wohne seit etwa 2 Monaten in meiner...
  5. Frage zum Träger bzgl. Abbruch einer tragenden Wand

    Frage zum Träger bzgl. Abbruch einer tragenden Wand: Hallo zusammen, wir möchten eine tragende Wand entfernen lassen und haben alles von einem Statiker berechnen lassen. Er hat die Träger/Stützen...