Frage zu Baukondensator (nach Wasserschaden)

Diskutiere Frage zu Baukondensator (nach Wasserschaden) im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo. Vorgeschichte: Wir wohnen im 1. Stockwerk eines 2. stöckigen Altbaus. Der Mieter über uns hat ein Aquarium, welches ihm geplatzt ist....

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    Hallo.

    Vorgeschichte:
    Wir wohnen im 1. Stockwerk eines 2. stöckigen Altbaus.
    Der Mieter über uns hat ein Aquarium, welches ihm geplatzt ist.
    Wassermenge: 150-200 Liter!
    Die Tapete an der Decke füllte sich bei uns etwas mit Wasser, bis sie durchriss und es platschte alles zu Boden.
    Das Wasser lief bis bis zur Raummitte.
    Wir haben sofort alles Wasser im 16m² Raum aufgewischt und einen Eimer unter die "Tropfstelle" gestellt, in den noch 2 Liter liefen.

    Bausubstanz:
    Wir haben Rigips-Platten mit Raufaser drauf an der Decke.
    Der Vermieter sagte uns, die Decke (hohl) ist noch mit Schutt gefüllt. (Altbau)
    -> "Der Schutt hätte wohl das Wasser aufgesaugt."
    Der Obermieter hat Dielen, da ist ALLES aus dem Aquarium durchgelaufen.
    Der Großteil der 150-200 Liter muss also noch in der Decke sein.

    weiterer Ablauf:
    Man hat uns einen Bau-Kondensator in den Raum gestellt. Tagsüber läuft er, in der Nacht wird er ausgemacht.
    Das Teil steht jetzt schon fast zwei Wochen bei uns, aber es kommt nur sehr wenig Wasser aus der Decke.
    Der Typ, der den gebracht hat, meinte wir müssten täglich 1-2 mal den Behälter leeren!
    Bis jetzt - in der ganzen Zeit(!) - hab ich den Behälter nur 2-3 mal geleert, weil so wenig rauskommt.

    Probleme:
    Unser Türrahmen auf der anderen Seite des Raumes ist jetzt verzogen.
    Der Mieter unter uns hat jetzt einen braunen Fleck an der Decke. (genau unter unserem verzogenen Türrahmen)
    -> Ich vermute es ist noch ordentlich Wasser in der Decke welches durch ein Kabel-Leer-Rohr runtergelaufen ist.

    Jetzt die Fragen:
    Wie lange muss der Bau-Kondensator im Raum bleiben, bis alles Trocken ist?
    -> Der Soll nämlich demnächst wieder abgeholt werden.
    Kann das Teil überhaupt die Decke und die Wände trocknen?
    Muss ich das Teil auch Nachts laufen lassen? Die Untermieter schlafen unter dem Raum und hören das Gerät sonst Nachts.

    Ich hoffe Ihr könnt mir Tipps geben, damit wir wieder alles hinbekommen und auch nix schimmelt.
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Wird mit Sicherheit so nicht funktionieren, denn der Kondenstrockner trocknet Wasser in der Raumluft und NICHT im Hohlraum. Es sei denn man trocknet so lange bis das Wasser aus dem Hohlraum alles an die Raumluft abgegeben wurde. :)
     
  3. grille

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    Och nö. :(
    Heißt das jetzt, dass: Wenn das Gerät entfernt wird, fängt möglicherweise die Decke oder eine Wand an zu schimmeln. :confused:

    Einer der vielen Leute, die bei uns waren um den Schaden anzusehen, lies verlauten, dass man von oben aufreißen und den ganzen nassen Schutt rausholen müßte. Ich weiß nicht mehr genau wer das war, glaube aber das war einer vom Vermieter.

    Ist das üblich? :confused:
    Dielen entfernen, mit der Schippe alles rausholen, trocknen lassen, neuen Dämmstoff und Dielen drauf? :confused:
     
  4. bemi

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    Das wäre die beste Lösung bei der Sache.
    bemi
     
  5. #5 derengelfrank, 24.09.2008
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    *WER* hat das veranlasst? Der Vermieter?
    Wenn eine Wohngebäudeversicherung existiert (davon sollte man ausgehen dürfen), den Vermieter bitten, von der Versicherung einen Sachverständigen kommen zu lassen.
    Schäden am Gebäude (also auch Türrahmen/Dielen) übernimmt die Leitungswasserschadenversicherung.
     
  6. Julius

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    Wie könnt Ihr in einem 2-geschossigen Gebäude sowohl einen Mieter über Euch haben als einen Mieter unter Euch???
     
  7. Julius

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    Bist Du da sicher???
    Das Wasser ist schließlich nicht aus einer Leitung ausgetreten, sondern hatte sie schon vorher bestimmungsgemäß verlassen!

    Wenn ich den Wäschebottich umwerfe, zahlt sie ja auch nicht...
    Zumindest müßte das Aquarium ausdrücklich einbezogen sein, meine ich.

    Unabhängig davon haftet der Verursacher, also der Besitzer des Aquariums, ggf. seine Haftpflichtversicherung (eher unwahrscheinlich, zumindest was Schäden am Gebäude angeht - bei Schäden an EUREN Einrichtungsgegenständen könnte sie hingegen eintreten)...
     
  8. grille

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    @derengelfrank: Ja, der Vermieter. Er hat eine ext. Maler-Firma beauftragt.

    @Julius: :) 3 Vollgeschosse! :D

    Es ist kein Leitungswasserschaden!
    Der Mieter über uns hat keine Haftpflichtversicherung und bleibt auf ALLEN Kosten sitzen. Die Haftpflicht ist für solche Fälle zuständig. Keine andere Versicherung.
    Der Vermieter wird sich die gesamten Kosten wohl einklagen...
     
  9. #9 derengelfrank, 26.09.2008
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    wenn im Versicherungsvertrag der Wohngebäudeversicherung Aquarien nicht explizit ausgenommen sind, *IST* das ein Leitungswasserschaden an GEBÄUDEBESTANDTEILEN (Türrahmen, fest verklebte Teppiche etc). Zunächst zahlt dann die Wohngebäudeversicherung und nimmt dann evtl. Regress beim Verursacher.
    Für den evtl. Schaden an deiner EINRICHTUNG zahlt Deine Hausratversicherung (sofern vorhanden), auch die nimmt evtl Regress beim Verursacher.
    Auszug aus den Musterbedingungen f. Wohngebäudeversicherungen VGB2000:

    § 6 Leitungswasser
    1. Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus
    ...
    a) Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen,
    ...
    e) Aquarien oder Wasserbetten.
    ...


    oder VGB 2008:

    3. Nässeschäden
    Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
    Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrich-tungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima- Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein
     
  10. Julius

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    Wenn Du richtig abgetippt hast, dann war der Verfasser der VGB2008 ein Schelm!

    Denn die Formulierung "sowie aus Wasserbetten und Aquarien ausgetreten sein" bedingt, daß es gleichzeitig immer mindestens zwei unterschiedliche Austrittsstellen geben müßte... :winken

    Rechtlich sind ein "oder" und ein "und" nicht so ganz gleichzusetzen!
     
  11. #11 derengelfrank, 26.09.2008
    Zuletzt bearbeitet: 26.09.2008
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    Auszug ist aus den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungsunternehmen (GdV), nix abgetippt ...kopieren und einfügen...
    findest Du auf gdv.de

    ach so: wg. soch ungenauer Formulierungen gibt es zu allen möglichen juristischen Texten Kommentare und Urteile...
     
  12. Julius

    Julius

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    Ja, Du hast schon Recht: Die ersten PISA-Opfer sind inzwischen schon ne Weile im Berufsleben...
     
  13. grille

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    So. Man hat uns ein 30cm*20cm großes Loch in die Decke gebohrt (hinten rechts im Raum), der Arbeiter hat weder Dämmung(!) noch Wasser gefunden (Dielenbretter waren zu sehen!) und das Loch wieder mit einer zurechtgesägten Platte verschlossen und zugeschmiert. Schränke und Monitor wurden nur teilweise mit Folien abgedeckt, der Schutt der beim Sägen runtergekommen ist wurde aufgekehrt, der feine Sägestaub liegt noch überall im Raum auf dem Boden und auf den Schränken. (auch Monitor!)
    Wir sollen einen neuen Termin machen, damit der die Stelle noch mal ganz glatt spachteln kann.

    Der Raum ist für mich nicht mehr nutzbar. Nach Betreten sind die Sohlen meiner Socken weiß.
    Was war das für ein Arbeiter?
    Ist das üblich?
    Was wird aus den verstaubten Schränken?
    Und was aus dem verstaubten Monitor und den anderen Dingen die noch auf dem Schreibtisch standen?
    Wer macht das sauber?
    Langsam glaube ich, ich bin nur von Idioten umgeben!:mauer
     
  14. #14 moep3fx, 10.10.2008
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    Es gibt doch Firmen, die sich auf die Trocknung nach LW-Schäden spezialisiert haben. Warum wird sowas nicht rangeholt? Hat der Vermieter keinen Bock oder keine Ahnung? Hab ich da grad was von Mietminderung gehört? :winken

    Den Ausführungen von Frank unter #9 ist eigentlich nix mehr hinzuzufügen.

    Gruß moep
     
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