wie sollen wir das machen?

Diskutiere wie sollen wir das machen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, mein Geduldsfaden ist gerade gerissen. Wie einige ja schon wissen haben wir seit Planung an Probleme mit unserem Architekten. Wir...

  1. Ladi77

    Ladi77

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    Hallo,

    mein Geduldsfaden ist gerade gerissen.
    Wie einige ja schon wissen haben wir seit Planung an Probleme mit unserem Architekten. Wir würden gerne so schnell wie möglich den Typen los werden.
    Problem ist wir sind gerade mittendrin in der Bauphase
    Rohbau steht
    Dach ist drauf
    Dach ist isoliert
    Installateure haben ihre Leitungen verlegt
    Elektro wurde heute fertig
    Gipser haben gerade angefangen

    Eine Abnahme erfolgte bisher noch nicht mit dem Architekten.

    Wenn wir dem jetzt kündigen, dann haftet er ja auch nicht da es keine Abnahme gibt. Oder?

    Wie sollen wir den Bau dann weitermachen? Gutachter nach Abschluss der Gewerke holen um zu hoffen, dass der mehr erkennt als wir??

    Wie sollen wir erkennen ob der Estrich richtig verlegt wird?

    Gruß
    Ladi77
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    Hallo Ladi,

    gut ich habe eure Geschichte bisher nicht verfolgt und weiß nicht warum ihr mit einem Architekten baut, mit dem ihr schon in der Planung nicht klarkamt und weiß auch nicht, ob du ihn und alle Handwerker für unfähig hälst etwas richtig zu machen - weil: der Architekt macht doch hoffentlich den Estrich nicht selber ?

    vor allem kenn ich euer Vertragsverhältniss nicht.


    Unabhängig davon - wenn es die Rahmenbedingungen zulassen (Ralf wird mich mit meinem eigenen Hammer erschlagen), könnte ich mir als bekennender Unwissender vorstellen, Teilabnahmen für einzelne Gewerke durchzuführen, eine geeignete Schnittstelle zu suchen und den Auswechselspieler einzuwechseln.

    Sind unsere Architekten heute alle beim Fußball - ist so ruhig hier
     
  3. #3 acensai, 24.09.2008
    acensai

    acensai

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    ... aaaaaaah genau, Fussball heute -> Ich muss weg, den Club "wegputzen" [​IMG]
     
  4. gast3

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  5. Ladi77

    Ladi77

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    Hallo thor,

    soweit ich weiß haben wir einen Standard Architektenkammervertrag.

    Ich möchte mich zu den Problemen mit dem Architekten nicht äußern. Man erntet meistens nur blöde Kommentare wie siehe unten - Fussball. Ich finde es immer wieder ganz toll. Man stellt für einem eine wichtige Frage u. ihr macht euch nur lustig drüber. Wieso poste ich eigentlich überhaupt noch.

    Dass man sich nicht 100%ig auf die Handwerker verlassen kann u. kontrollieren muss , da Wette ich mit Dir, dass diese Meinung 99 % hier im Forum mit mir teilen.

    Meine Frage bezüglich des Estrichs war nur eine verzweifelte Frage, wie man etw. kontrollieren soll, von dem man fachlich nicht viel Ahnung hat.

    Ladi77
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 24.09.2008
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Nöö ...

    ... wir warten auf die Kollegen Rechtsanwälte (die als Erstes nach der Art des Architektenvertrags fragen werden) :konfusius .
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 24.09.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Nachfrage an Ladi ...

    ... wie soll´s den weitergehen?
    - Neuer Versuch mit einem - hoffentlich - aktiveren Kollegen oder
    - alleine weiterwurschteln.

    Beim Estrich kann übrigens auch ein Architekt nur die Einbaustärke (anhand des hoffentlich vorhandenen Meterrisses) und die Ebenheit kontrollieren.
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Er kann VORHER einen Fugenplan erstellen, er kann vorher Messpunkte vorgeben, Höhen vorgeben, die evtl erforderliche Abdichtung prüfen...

    kann er alles vorher :D
     
  9. Julius

    Julius

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    Kann?
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    Besser: Sollte können...! :smoke
     
  10. Ladi77

    Ladi77

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    Guten Morgen,

    wir haben ja noch nie zuvor gebaut. Wie läuft denn eine ordnungsgemäße Bauleitung ab? Muss der Bauherr den A. informieren, dass gerade ein Gewerk begonnen hat und er ihn bitten muss mal vorbeizu kommen? Und muss man dem A. zeigen wo evtl. der Handwerker Mist gebaut hat, damit er nicht so lange suchen muss? Wie oft kontrolliert ein A.?

    Danke im Voraus für hoffentlich normale Antworten.

    Ladi77
     
  11. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Was ist denn dem Archi denn überhaupt beauftragt worden? Welche Leistungsphasen?
     
  12. Ladi77

    Ladi77

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    Hallo Robby,

    bin gerade nicht zu Hause u. kann nicht nachschauen. Soweit ich weiß wurde die Leistungsphase 1-4 per Vertrag beauftragt. Der Rest war jetzt ein fließender Übergang. Im Vertrag steht 1-4 drin. Einen neuen Vertrag darüber hinaus haben wir nicht erhalten.

    Gruß

    Ladi77
     
  13. lawyer

    lawyer

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    Eine Kündigung hat nichts mit einer Abnahme oder der Haftung zu tun. Die Kündigung beschränkt die zu erbringende Leistung auf die bisher erbrachte Leistung und ist teuer. Der A erhält das volle Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen. Lösung evtl: Einvernehmliche Beendigung des Vertrages.

    Ist die erbrachte Leistung (NICHT DIE BAULEISTUNG) mangelhaft, muß die Leistung des A nicht abgenommen werden. Der A ist, wenn Leistungsmängel vorliegen, zur Mangelbeseitigung SEINER Leistung verpflichtet und berechtigt.

    Die Haftung besteht unabhängig von der Kündigung und Abnahme.

    Wenn das Bauwerk so gut wie fertig ist, warum aufhören? Notfalls anderen A beauftragen.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 25.09.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Vorweg, liebe Lady.
    Dies ist ein OFFENES Forum ohne Zensur, in dem jeder sagen darf, was er zu Deiner Frage denkt.
    Wenn Dir die Antworten nicht passen, lies sie doch einfach nicht.


    Eine Abnahme der Architektenleistung erfolgt erst, wenn diese vollständig erbracht sind.
    Die Abnahme der Handwerkerleistungen ist Bauherrensache, da hat der Architekt nur ratgebende Funktion.

    Fuer seine bis zur Kuendigung erbrachten Leistungen haftet der Architekt, klar.

    Wie waers mit nem neuen Bauleiter?

    Wenn nichts besonderes vereinbart ist, sollte der Kollege schon wissen, wann wer auf der Baustelle ist.
    Und (sofern Handerwerker anwesend sind) alle 1 bis 2 Tage auf der Baustelle erscheinen.
    Sicher kann es auch sein, dass der Bauherr VOR dem Architekten einen Fehler entdeckt. Sollte aber nicht zur Regel werden!

    Doch, habt Ihr. Einen muendlichen Vertrag!!!
    Und wenn Ihr den jetzt *einfach so* kuendigt, dann hat der Kollege wahrscheinlich Anspruch auf fast das volle Honorar.
    So was bitte mit einem RA besprechen.
    MfG
     
  15. #15 rudi1106, 25.09.2008
    rudi1106

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    Was ist denn eigentlich der aktuelle Anlass, warum der Faden jetzt gerissen ist?
     
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