Wie oft zur Mängelbeseitigung auffordern?

Diskutiere Wie oft zur Mängelbeseitigung auffordern? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo, wie schon in einem anderen Beitrag geschrieben, haben wir Probleme mit unserem Maler. Die Mängel haben wir dem Maler bei einem...

  1. #1 Ahnungslos, 24.09.2008
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    Hallo,
    wie schon in einem anderen Beitrag geschrieben, haben wir Probleme mit unserem Maler.

    Die Mängel haben wir dem Maler bei einem Rundgang mit einem von uns bestellten SV mitgeteilt. Er sollte dann bis zu einem gewissen Tag eine schriftliche Erklärung abgeben, ob er die Mängel vollständig beheben wird.

    Diese Frist hat er nicht eingehalten, und tags darauf mitgeteilt, er würde nur kleine Mängel beheben. Es geht aber um starke Risse, extreme Farbabweichungen zum Auftrag, schlecht bis gar nicht verspachtelte Gipsplatten, nicht eingelegtes Gewebe etc.

    Nun habe ich ihm ein dreiseitiges Fax geschickt und zu seinem Fax sachlich Stellung bezogen und ihn erneut zur vollständigen Mängelbeseitigung bzw. Stellungnahme bis zum 20.9. aufgefordert. Diese Frist hat er ohne Kommentar verstreichen lassen.

    Wie oft muss ich den Maler auffordern, bis ich aktiv werden und einen anderen Maler beauftragen kann?

    Leider haben wir keine Bauherrenrechtsschutz abgeschlossen...:mauer.

    Was kann ich tun? (Ich weiß, dass hier ist keine Rechtsberatungsstelle, aber vielleicht hat ja jemand nen Tipp)

    Lg
    Ahnungslos
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 24.09.2008
    VolkerKugel (†)

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    Du kannst ...

    ... den SV bitten, Dir die hier erforderliche Mängelrüge mit Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme zu formulieren. Das müsste er können.
    Und dürfte nicht allzu teuer werden.
     
  3. #3 Baufuchs, 24.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Angemessene

    Nachfrist setzen mit der Androhung bei fruchtlosem Ablauf die Mängelbeseitigung auf Kosten des AG durch anderen Unternehmer ausführen zu lassen.

    Tipp:
    Anwaltsberatung in Anspruch nehmen.


    PS:
    Eine Rechtsschutzversicherung für Bauangelegenheiten gibt es nicht.
     
  4. #4 Gast943916, 24.09.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    am besten das Schreiben gleich vom RA verfassen lassen
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 24.09.2008
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    Und woher soll der Anwanlt wissen, was er eigentlich zu rügen hat?
    Das kann ihm nur der SV vorformulieren.
     
  6. #6 Baufuchs, 24.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Den

    Mängelbericht vom SV wird Ahnungslos doch haben, oder?

    Ansonsten: Wenn der SV schreibt, why not?
    Zu riesigen Nebenwirkungen und Formfehlern berät dann der RA später..:)
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 24.09.2008
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    Ähemm ...

    ... :konfusius
     
  8. #8 Gast943916, 24.09.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    eben und der dürfte dem RA doch als Grundlage genügen
     
  9. #9 Ahnungslos, 24.09.2008
    Ahnungslos

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    Haben wir nicht, weil nicht vertraglich vereinbart. Ausschließlich eine Vorbesichtigung und die Abnahme. Aber für etwas Geld macht er es bestimmt.

    Habe soeben einen von ihm empfohlenen Anwalt per Mail über die Sachlage informiert und um RR gebeten. Vielleicht kann der zumindest wg. der WP schnell reagieren. Schließlich ist Montag Abnahmetermin....
     
  10. #10 VolkerKugel (†), 24.09.2008
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    Ähemm 2 ...

    ... :konfusius :konfusius

    uups - Ahnungslos war schneller ...
     
  11. Robby

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    idR formuliere ich die erste Mängelrüge mit Fristsetzung mit meinem AG (besser ich "unterstütze" dabei)

    Grundlage sind meine Feststellungen / GA wenn es zu heftig ist auch vom Gefühl eher schieb ichs direkt zum RA denn der setzt eh nochmal eine separate Frist...
     
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Wie oft zur Mängelbeseitigung auffordern?

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