Einzug ohne Wärmepumpe??

Diskutiere Einzug ohne Wärmepumpe?? im Holzrahmenbau / Holztafelbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, irgendwie finde ich für meine Frage keinen Platz. Ich weiß, dass dies hier keine Rechtsberatungsstelle ist, aber vielleicht weiß ja...

  1. #1 Ahnungslos, 24.09.2008
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    Hallo,

    irgendwie finde ich für meine Frage keinen Platz. Ich weiß, dass dies hier keine Rechtsberatungsstelle ist, aber vielleicht weiß ja jemand nen Rat.

    Unser Haus ist eigentlich fertig. Da es aber Probleme mit der Lieferung der Wärmepumpe gibt, ist diese noch nicht da.

    Der GÜ will uns jetzt mobile Heizlüfter und ein WW-Speicher ins Haus stellen und die Mehrkosten dafür tragen. Mein Problem ist aber, dass uns niemand sagen kann, wann die WP dann wohl kommt.

    Was macht man in einem solchen Fall? Nicht einziehen? Ins Hotel auf Kosten des GÜ? (Hat uns unser SV vorgeschlagen. Der GÜ hat dies abgelehnt, da das Haus bezugsfertig sei).

    Unsere Idee ist nun folgende:
    1. Eine schriftliche Erklärung der WP-Firma, wann die WP geliefert wird.
    2. Eine schriftl. Erklärung des GÜ, dass Mehrkosten für Heizung und WW übernommen werden.
    3. Eine schriftl. Vereinbarung mit dem GÜ, dass er uns eine Entschädigung in Höhe von xx EUR pro Tag überweist, für jeden Tag, an dem die Frist für die Lieferung der WP verstrichen ist.

    Gerade bei dem 3. Punkt glaube ich nicht an seine Zustimmung. Aber wie Druck machen, wenn schon fast alles nach einem Stufenplan bezahlt ist?


    In der Hoffnung auf Ratschläge (ernstgemeinte).
    LG
    Ahnungslos
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 24.09.2008
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    Ohne Heizung ...

    ... ist das Haus mitnichten bezugsfertig. Ohne Heizung gibt´s ja wohl auch kein Warmwasser.

    Mein Rat: Fachanwalt für Baurecht kontaktieren. Er soll die Durchsetzbarkeit des SV-Vorschlags überprüfen.
     
  3. #3 Ahnungslos, 24.09.2008
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    Naja, mit mobilen Heizungen (Radiatoren?) und WW-Speicher soll das ja gehen......:mad:
     
  4. #4 Gast943916, 24.09.2008
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    und zeitgleich dem Maler Beine machen....
     
  5. #5 shneapfla, 25.09.2008
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    also ich für meinen Teil würde lieber in ein Haus mit mobiler Heizung und WW-Bereitung als in ein Hotel ziehen...
    Wenn der Bezug dann allerdings Zahlungen auslöst, dann sieht die Sache schon wieder anders aus - aber solange die Heizung nicht drin ist, ist das doch ein Mangel bei dem Du den dreifachen "Wert" als Druckzuschlag zurückbehalten kannst...
     
  6. #6 Thomas B, 25.09.2008
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    Wie soll das denn funktionieren???

    Klar....mobile Heizlüfter geht natürlich. Rein technisch.

    Einen WW-Speicher elektrisch zu heizen geht auch (normalerweise).

    Allerdings laufen hier ganz schön hohe Stromkosten auf. Diese zahlt dann erstmal der Kunde des Stromanbieters, nämlich der bauherr (Sie!).

    Und wie will man hinterher abrechnen was auf Heizung und was auf "normalen" Verbrauch geht???? Einen getrennten Zähler hierfür wird es ja sicher nicht geben.

    Man sollte sich vielleicht die Frage stellen warum denn die WP nicht kommt. Da die Planung des hasues bzw. die Koordnierung des Baus ja sicher nicht erst gestern begonnen hat gibt es eigentlich nur wenige mögliche Szenarien hierfür...

    Sub des GU hat es verpennt oder ist nicht liquide. GU ist nicht liquide.

    Beides nicht gerade prickelnd.

    In der Tat würde ich nicht einziehen. Grund: Sie wissen nicht wann bzw. ob jemals eine WP kommt. Sie zahlen erstmal die Stromkosten für die Beheizung des Gebäudes und für die WW Bereitung. Das Geld müssen Sie sich vom GU zurückholen.

    Anwaltlicher Rat kann hier sicher nicht schaden.

    Gruß

    Thomas
     
  7. #7 Ahnungslos, 26.09.2008
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    Wir haben nun schriftlich, dass die WP in der 2.Oktoberwoche geliefert und unverzüglich eingebaut wird. Bis dahin wird der GÜ die Strommehrkosten tragen. Wir schreiben die Zählerstände auf und gleichen diese nach 3 Monaten ab, wenn die WP drin ist. Das fand der Anwalt auch okay. Zumindest in DEM Punkt müssen wir den Anwalt hoffentlich nicht bemühen. Danke für eure Hilfe.
     
  8. #8 shneapfla, 26.09.2008
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    ich würde einfach den Zählerstand bei Einzug und den Zählerstand bei Lieferung WP ablesen und das den GÜ zahlen lassen - wie hoch kann der nicht-Heizung und nicht-WW-Verbrauch für 2 oder 3 Wochen schon sein...
     
  9. #9 Shai Hulud, 26.09.2008
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    Nun wäre bei Heizung und WW durch die Wärmepumpe ja auch Energie verbraucht worden. Der GÜ müßte nur den Mehrverbrauch durch die Stromdirektheizung zahlen, als z.B. 2/3 des tatsächlichen Verbrauchs.
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Also wenn ich das richtig gesehen habe, dann reden wir von 2-3 Wochen bis die WP betriebsbereit sein sollte.
    Aktuell sind die Außentemperaturen auch noch so hoch, daß für die Beheizung und Warmwasser keine so hohen Kosten auflaufen sollten.

    Ich denke, das Beratungsgespräch beim Anwalt wird teurer als die Stromkosten für die "paar Tage". Je nach Gebäude schätze ich unter den aktuellen Bedingungen die Stromkosten auf grob 4-8,- €/Tag (Annahme 20-40kWh/Tag). Unterstellen wir , daß es ca. 14 Tage dauert, dann wären das grob 60,- bis 120,- €, und das ist schon sehr großzügig geschätzt.
    Jetzt noch 2/3 an Mehrkosten die Euch entstanden sind, und wir landen bei 40,- bis 80,- €.

    Ärgerlich wird das Ganze erst dann, wenn der Liefertermin nicht eingehalten wird, und aus den 14 Tagen vielleicht 4,6,8 oder mehr Wochen werden.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 BauherrHilflos, 26.09.2008
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    Was steht im Vertrag?
    Ist die Heizung Bestandteil des Vertrags?

    :offtopic:
    Wie rechnet man den "normal" Stromverbrauch durch Licht, Waschmaschine, Fernseher usw. aus, damit es von dem Zählerstand abgezogen werden kann?
    Soweit mir (laie) bekannt, darf an den Wärmepumpenstromzähler auch nur ne Wärmepumpe dran. Kommen die "Ausweich-Geräte" an den normalen Stromzähler, müsste auch der exakte Verbrauch "dieser" Geräte ohne Nebenverbraucher (Licht...) irgnendwie ermittelt werden.
    Ansonsten besteht doch nachträglich wieder ein Diskussion-Grund?
     
  12. R.B.

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    Das ist schon richtig, denn die Leitung für die WP wird wohl kaum in allen Wohnräumen zur Vefügung stehen, sondern dort enden wo die WP aufgebaut wird.
    Man müsste also an jeden Heizer in der Wohnung einen getrennten Zähler hängen. Für die ganz Kritischen auch noch geeichte Zähler. Anhand der Zählerstände den Verbrauch ermitteln, die einzelnen Verbräuche addieren, und dann mit den Stromkosten verrechnen.

    Oder in den Wochen nach Installation der WP den Haushaltsverbrauch ermitteln und dann auf die paar Tage hochrechnen.

    Das lohnt hinten und vorne nicht !

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 BauherrHilflos, 26.09.2008
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    Das sehe ich auch so. Der Aufwand usw...
    Drum die Hauptfrage, was im Vertrag steht? Mal sehen was Ahnunglos antwortet.
     
  14. Julius

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    Nett:

    Hilflos sprach: "Mal sehen, was Ahnungslos antwortet?"

    Währenddessen saßen die Fachleute (arbeitslos?) vor ihren Bildschirmen (fassungslos!) und sahen zu (ruhelos), wie sich das Forum (zweifellos) entwickelte - beinahe konkurenzlos... :mega_lol:
     
  15. #15 BauherrHilflos, 26.09.2008
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Einzug ohne Wärmepumpe??

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