Kosten für Deckblatt vom Architekten

Diskutiere Kosten für Deckblatt vom Architekten im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Wir benötigen ein Deckblatt für unseren bebauungsplan. Und zwar möchten wir nicht auf der Baulinie bauen ( das Haus soll 3 meter versetzt...

  1. #1 Schmidi2008, 27.09.2008
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    Hallo
    Wir benötigen ein Deckblatt für unseren bebauungsplan.
    Und zwar möchten wir nicht auf der Baulinie bauen ( das Haus soll 3 meter versetzt werden) und unser Haus soll anstatt eines Satteldachs ein Flachdach erhalten. Genehmigt ist es bereits von der Gemeinde jetzt fordert die Gemeinde ein Deckblatt von einem Architekten ausgestellt .
    Wie hoch können die Kosten für so ein Deckblatt sein?
    Währe über Hilfe dankbar da ich ehrlich gesagt von einem Deckblatt noch nie was gehört habe!:think
    MFG
     
  2. #2 Wilhelm Wecker, 29.09.2008
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    Bebauungsplan ?

    Vermutlich braucht Ihr ergänzend zum Bauantrag einen Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes. Dazu sollte der Architekt in der Lage sein, falls es überhaupt einen gibt?
     
  3. #3 Thomas B, 29.09.2008
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    Etwas genauer, bitte!

    Baulinie ist eine Linie, auf die gebaut werden MUSS. Oder meinen Sie eine Baugrenze, also eine Linie bis an die heran gebaut werden darf, nicht jedoch darüber hinaus?

    Beides wäre eine Abweichung von den Festsetzungen des B-Planes und bedarf einer ordentlichen Baugenehmigung.

    Selbiges gilt für das Flachdach, sofern der B-Plan hier eine andere Dachform vorsieht.

    Soweit hierzu.

    Aber: Die Gemeinde hat es schon genehmigt, schreiben Sie. Also muß ja ein Bauantrag, der dies darstellt, vorliegen, oder? Denn wie sonst sollte die Gemeinde dies ohne Kenntnis der gewünschten Abweichuingen genehmigen sollen/ können.

    Ich verstehe es nicht so ganz...ehrlich!

    Thomas
     
  4. Zottel

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    Oder heisst das, beim Bauamt hat einer gesagt, "jo mei, des mach mer denn scho..."? Auch wenn das Bauamt generelles Einverständnis signalisiert, befreit das nicht davon, daß ein ordentlicher Bauantrag gestellt werden muß. :deal
     
  5. #5 Schmidi2008, 30.09.2008
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    Hallo


    Der Bauantrag mit Flachdach und abrücken von der Baulinie wurde der Gemeinde und dem Landratsamt vorgelegt.
    Beide Seiten haben ihr einverständnis dazu gegeben .
    Jetzt benötige ich ein Deckblatt von einem Architekten!

    Mehr kann ich dazu momentan auch nicht schreiben ich bin kein Ingineur weder noch Architekt!

    Schmidt
     
  6. #6 Thomas B, 30.09.2008
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    Vielleicht stehe ich auf der Leitung...

    ...aber ich kapier's immernoch nicht.

    Ich lese da, daß ein Bauantrag, der diese Abweichungen darstellt, vorliegt.

    Beide Behörden sagen: :28:

    Wofür also soll ei Deckblatt gut sein????

    Ich kenne dies nur in dem Zusammanhang, daß, wenn sich eine Kleinigkeit gegenüber einer Planung ändert (z.B.: zusätzliche Gaube auf dem Dach) hier kein kompletter neuer Plansatz erstellt werden muß, sondern man hier nur ein "Deckblatt" fertigt, daß das betroffene Bauteil dartsellt (wieder Gaubenbesipiel: Zeichnerische Überarbeitung in Ansicht und Schnitt, jetzt mit der zusätzlichen Gaube. Aber eben nicht alle Pläne neu (Keller, EG, usw.)).

    Außerdem: Wenn der Bauantrag schon eingereicht/ vorgelget wurde, dann muß ja logischerweise ein Planer (Architekt/ Bau.Ing./ Techniker,...eben ein Vorlageberechtigter) involviert sein. Warum macht der nicht einfach das Deckblatt?

    Thomas

    -
     
  7. Terra

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    Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung nach § 34 BauGB oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) über die zulässige Art der baulichen Nutzung nach § 34 Abs. 2 Halbsatz 2 BauGB, über die nicht in einem Baugenehmigungsverfahren entschieden wird, sind schriftlich zu beantragen. Der Antrag ist zu begründen; ihm sind die zu seiner Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Die Bauaufsichtsbehörde hat über den Antrag innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Antrags bei ihr zu entscheiden.

    So ist es jedenfalls in NRW. Die BauNVO sind in jedem Bundesland anders.

    Es wird ein dementsprechendes Deckblatt beim Bauamt geben, dass der Bauherr oder der Architekt ausfüllen muss und die Nachbarn zustimmen müssen.

    Kosten? Ist das nicht Service am Kunden?

    Gruss
    Terra
     
  8. #8 Baufuchs, 30.09.2008
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    Architekt schuldet

    genehmigungsfähige Planung.

    Sind dazu Befreiungsanträge notwendig, muss er diese im Rahmen der beauftragten Genehmigungsplanung natürlich stellen. Die Frage nach Zusatzkosten dürfte sich erübrigen.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 30.09.2008
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    Bauherr hat selber gepinselt, ist mit seinen Papieren zur Gemeinde gegangen und die hat gesagt - Jo, wär OK, aber Du brauchst noch ein Formblatt(Deckblatt) vom Vorlageberechtigten (=Architekten)
    Gesucht wird also wohl ein Stempelaugust

    MfG
     
  10. Dingo

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    Wenn dem Bauamt etwas zur Antragsgenehmigung fehlt, so bekommst du darüber in irgendeiner Form eine Mitteilung (mündlich/schriftlich).
    Da du deine Hausbaugeschicke an einen Architekten abgegeben hast, sollte dieser auch alle Kontakte zum Bauamt übernehmen. Er kennt die geeigneten Ansprechpartner und weiß auch wie und worüber alles gesprochen werden muß. Also kann er das auch alles für dich regeln.

    Kosten: Kost nix würd ich als Laie sagen, da es Element vom Bauantrag ist. Aber was wäre wenn doch: Baust du dann kein Haus??? Sind dann 5€, 50€ oder 500 € schon zu viel?
    Wie wahrscheinlich ist es denn, dass so ein Stück Papier mehr kostet als der gesamte Bauantrag? Das sog. Deckblatt war bei unserem Bauantrag ein Formblatt in dem zusammengafasst alle wichtigen Daten des Bauvorhabens aufgelistet werden mußten.
     
  11. Zottel

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    Wer genau hat denn den Bauantrag ausgearbeitet???? Den brauchst Du nämlich, wenn Du vom Bebauungsplan abweichst. Ich glaube (Glaskugelturbo) wir haben hier ein Mißverständnis bezüglich:
    Das heisst wahrscheinlich, Du hast noch gar keinen Antrag gestellt, sondern bist mit Deinen Ideen (vielleicht sogar selbstgezeichneten Plänen) zum Bauamt gegenagen, und die haben angekündigt, daß Sie einen Bauantrag diesen Inhalts genehmigen würden, wenn er denn von einem Bauvorlageberechtigten angefertigt würde???

    Da hilft Dir dann kein Forum was: Hin zum Architekten und nachgefragt. An den Kosten kommst Du doch eh nicht vorbei.
     
  12. #12 driver55, 30.09.2008
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    Na also, da hammer's doch.:)
    Da es der Archi aufsetzen wird, kostet es (natürlich) nichts. (ich würde auf jedenfalls so viel zahlen).
    Anders wäre es, wenn es vom BRA kommen würde --> Baulast o.d.g.. Da kostet die Unterschrift gleich mal 50€.
     
  13. Baumal

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    ich kenne auch kein anderes deckblatt als definition, in BW.

    abweichungen zum eingereichten baugesuch (z.b. fassadenansicht)
    werden in neufassung auf den ursprünglichen plan "aufgeklebt".

    das ist ein deckblatt. die baugenehmigungsbehörde hat somit vorliegen:

    ursprünglicher, eingereichter plan.
    aktuellen, "überdeckten" plan.

    das ein deckblatt ein formular sein soll, hab ich noch nie gehört.
     
  14. #14 Thomas B, 30.09.2008
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    Ja eben...und ich auch nicht hier in Franken......ähhhh...Bayern. Da liegt Viechtach ja nun auch.

    Nun...der Fragesteller hält sich mit Infos vornehm zurück...belassen wir es doch einfach dabei....

    Thomas
     
  15. Baumal

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    wieso, wir könnten uns doch noch darüber unterhalten,
    wie eine nachträgliche änderung, via deckblatt,
    vom architekten kostenfrei nachgereicht werden soll...:)
     
  16. #16 Thomas B, 30.09.2008
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    Also gut....sach mal....wie denn???:mega_lol:

    Mal im Ernst: Ich blicke es wirklich nicht ganz! Behörde verlangt Deckblatt. Schön. also muß es ja etwas geben, auf das das Deckblatt draufgebabbt werden kann/ soll. Somit gibt es also einen Planer. Auch gut.

    Dieses "Deckblatt" jedoch scheint folgende "Änderungen" o. Abweichungen enthalten zu sollen: Abweichung von der Baulinie (B-Plan) und Flachdach statt eines wie auch immer gearteteten anderen Daches.

    So......hat es nun einen Plan vom Archi gegeben, der nun hoppla hopp um ein paar fast zu vernachlässigende Änderungen ergänzt werden soll oder ist dies nun eine völlig neue Planung und war bis dato überhaupt ein Architekt/ Planer involviert....der Fragesteller schweigt hierzu beredt.

    Aber: Du hast recht: so was kann man locker für umme machen. Warum auch nicht? An der wallstreet werden Milliarden versenkt, da werden wir uns doch nicht wg. ein paar Kröten lumpen lassen, oder???

    Grüßla

    Thomas

    PS: Bierchen nuckeln und Forum ......scheeeee!
     
  17. Baumal

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    ... na ja, ein planer hätte dann das formular freistellung vom B-plan
    ausgefüllt und begründet.

    ein nachträgliches aufbabben von satteldach zu flachdach und abweichung
    der baulinie, scheint ziemlich planlos...
     
  18. #18 Schmidi2008, 30.09.2008
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    wollte nur sagen hab nen stempelaugust gefunden. Danke für den Tip Hr.gühlemeyer!
     
  19. #19 Shai Hulud, 30.09.2008
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  20. #20 Schmidi2008, 30.09.2008
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    zwischen 800 und 1000 meinte dieser.
    Komisch ist ja nur ich musste nur deckblatt für den bebauungsplan sagen und er wusste was er zu machen hat .Muss dazu sagen der Architekt hat den Bebauungsplan für das Baugebiet gemacht! Hier im forum unter sehr vielen " so genannten Architekten " redet fast jeder blöd daher aber wissen nix von einem Deckblatt.
     
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